Jan VahlenkampHamburg, Germany
May 16, 2016
"Wenn ein christlicher Mann oder Frau der/die ungläubig ist und mit Zauberei und Vergiftung umgeht und auf der frischen Tat ertappt wird, den/die soll man auf dem Scheiterhaufen verbrennen." (Hamburger Stadtrecht von 1497)
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