via change.org: #StopptTierleid: Müssen denn soziale Netzwerke bisher etwas gegen Tierleid tun?


Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,
die Antwort ist kurz: Nein, das müssen sie auf rechtlicher Grundlage nicht. Die Netzwerke unterliegen zwar zahlreichen Verpflichtungen – Tierleid spielt dabei aber bisher keine Rolle. Es gibt somit keine gesetzliche Grundlage, die die Darstellung von Tierquälerei verbietet. Täglich sind wir mit den Folgen dieser fehlenden Gesetzgebung konfrontiert:
- Fotos von zu Tode getrampelten Katzen,
- Videos von Hunden, die in Kämpfen aufeinandergehetzt oder misshandelt werden oder
- ganze Profile zur Darstellung von Wildtieren in Haustierhaltung, denen über eine lange Zeit wiederkehrend erhebliches Leid angetan wird.
Ihr kennt ja wahrscheinlich selbst viele grausame Tierleid-Taten, die sich vor den Augen der Öffentlichkeit ungehindert verbreiten und Millionen Nutzer*innen zugänglich gemacht werden können. Das ist – zu unserem Bedauern – völlig gesetzeskonform.
Welche gesetzlichen Regeln es derzeit aber bereits für die sozialen Netzwerke gibt, lest Ihr hier: https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/gesetzliche-grundlagen-soziale-netzwerke Erfahrt außerdem, inwiefern unsere Forderung der Novellierung des § 131 StGB, über den wir Euch bereits als politischen Teil unserer Kampagnen-Arbeit informiert haben, direkten Einfluss darauf nehmen könnte:
o » https://welttierschutz.org/petition-strafgesetzbuch/ und
o » https://www.change.org/tiere-ins-strafgesetzbuch
Danke für Euer Interesse und Eure Unterstützung!
Euer Team der Welttierschutzgesellschaft