Rückantwort des KBA | Initiative "E-Scooter-Sicherheit"

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
unsere Initiative für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit im E-Scooter-Verkehr erreicht die nächste entscheidende Phase!
Diese Woche erhielt ich das offizielle Antwortschreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg (Abt. Typgenehmigung). Das Ergebnis ist eine zentrale und wegweisende Erkenntnis für unsere Arbeit:
Das KBA bestätigt schriftlich, dass modernste, zentimetergenaue Sicherheitssysteme (RTK-Geofencing und KI-gestützte Gehwegerkennung) zur automatischen Drosselung von Fahrzeugen auf Gehwegen aktuell im Typgenehmigungsverfahren nicht zugelassen werden können, weil die entsprechende Rechtsgrundlage in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fehlt.
Was bedeutet das für uns?
Die Technologie (wie sie bei neuen Modellen bereits verbaut wird) ist marktreif.
Die Kommunen (Deutscher Städtetag) und der Blindenverband (DBSV) fordern diese technischen Schutzmaßnahmen dringend ein.
Der Ball liegt rein beim Bundesverkehrsministerium (BMDV): Nur das Ministerium kann im Rahmen der anstehenden eKFV-Novellierung die Mindestanforderungen so anpassen, dass das KBA diese Systeme künftig genehmigen muss.
Unser detailliertes Technisches Dossier liegt dem zuständigen Referat StV 24 im Bundesverkehrsministerium bereits vor. Wir haben damit schwarz auf weiß bewiesen, an welcher Stellschraube in Berlin gedreht werden muss.
Vielen Dank für Ihre / Eure treue Unterstützung – ich bleibe für Sie / Euch am Ball!
Herzliche Grüße
Reinhard Apke