

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir haben gemeinsam eine magische Grenze durchbrochen: 1.521 Menschen stehen aktuell hinter unserer Initiative, unsere Inhalte wurden 6.643-mal aufgerufen und 441-mal aktiv geteilt! Für dieses großartige Engagement und das Vertrauen möchte ich mich von ganzem Herzen bei Ihnen bedanken.
Während der Zähler wächst, läuft hinter den Kulissen die verkehrspolitische Debatte zur eKFV-Novelle (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) auf Hochtouren. Ich habe in den vergangenen Tagen die offiziellen Rückmeldungen der drei einflussreichsten Verbände erhalten: dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dem Fußgängerverband FUSS e.V. und dem Deutschen Städtetag.
Die Auswertung dieser vertraulichen Fachkorrespondenzen zeigt ein messerscharfes Bild – und beweist, wie wichtig unsere Petition im laufenden Gesetzgebungsverfahren ist:
1. Der Deutsche Städtetagm (DST) weist uns den Weg zu den Zulassungsbehörden
Vom Deutschen Städtetag gab es hochinteressante Signale. Man bestätigte mir ausdrücklich, dass die kommende eKFV-Novelle das Falschabstellen von E-Scootern über das Straßenrecht strenger regeln will. Da die technische Umsetzung unserer geforderten vollautomatischen KI-Gehwegerkennung im Detail komplex ist, hat mir der Städtetag einen entscheidenden strategischen Rat erteilt: Wir sollen unser technisches Dossier direkt bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einbringen, welche für die Fahrzeugzulassungen in Deutschland zuständig sind. Der Städtetag bot zudem an, entsprechende Prozesse im städtischen Raum konstruktiv zu begleiten. Ein riesiger Erfolg für unsere Initiative auf Behördenebene!
2. Der Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) liefert den Zeithorizont bis 2027
Die verkehrspolitische Leitung des DBSV hat unser Konzept der „adaptiven KI-Akustik“ in ihren Fachgremien intensiv beraten. Uns wurden wichtige Insider-Informationen übermittelt: Die finale eKFV-Novelle befindet sich im Abstimmungsprozess zwischen den Ministerien und soll voraussichtlich bis 2027 vollständig in Kraft treten. Auch wenn der DBSV die bürokratischen Hürden im Ministerium für kurzfristige Änderungen im aktuellen Entwurf als „zäh“ beschreibt, bleibt unser Kernanliegen – der Schutz vulnerabler Gruppen durch zusätzliche akustische Signale – ein zentraler Baustein auf der Agenda des Verbandes.
3. FUSS e.V. bestätigt das Akustik-Problem
Der Fachverband für den Fußverkehr signalisierte volle Zustimmung bei der Kernproblematik: E-Scooter sind zu lautlos und gefährden Fußgänger massiv. Während der Verband traditionell eher auf drastische Bußgelder nach französischem Vorbild (135 Euro) setzt, zeigt diese Rückmeldung genau die Lücke auf, die unsere Petition schließt: Bußgelder helfen erst nach dem Unfall und erfordern Personal, das die Städte nicht haben. Nur unsere geforderte präventive, softwarebasierte KI-Lösung verhindert das illegale Gehwegfahren von vornherein.
Wie geht es weiter?
Wir wissen nun genau, wo die Hebel ansetzen: Das Ministerium arbeitet am Gesetz, die Verbände prüfen die Details, und der Zeithorizont steht bis 2027.
Unsere Petition ist längst keine reine Unterschriftenliste mehr – sie ist zu einem geschätzten, fachlichen Beraterpapier für die verkehrspolitischen Entscheider Deutschlands geworden. Das ist Ihr Verdienst!
Bitte teilen Sie die Petition weiterhin unermüdlich in Ihren Netzwerken. Wir bleiben am Ball, nehmen jetzt die Zulassungsbehörden ins Visier und kämpfen weiter für sichere Gehwege!
Mit besten Grüßen
Reinhard Apke
Initiator der Petition
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Mit freundlicher Unterstützung des DBSV verlinke ich hier den aktuellen Stand des Bundesgesetzblattes: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2026/32
[BGBL 2026 Teil 1 Nr.,32 vom 06.02.2026 Quelle: Bundesgesetzblatt