Beendigung der Tierhaltung im Karls Erlebnis-Dorf Zirkow

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gaby Kollmann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wir wenden uns mit dieser Petition an die zuständigen Behörden und Verantwortlichen, da im Karls Erlebnis-Dorf Zirkow (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhebliche Zweifel bestehen, ob die dortige Tierhaltung den gesetzlichen Anforderungen des deutschen Tierschutzrechts entspricht.

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist jeder Tierhalter verpflichtet, ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen sowie die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einzuschränken, dass ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Zahlreiche Besucherberichte, Beobachtungen sowie öffentlich zugängliche Bild- und Videodokumentationen lassen ernsthafte Zweifel daran aufkommen, dass diese gesetzlichen Vorgaben im Karls Erlebnis-Dorf Zirkow eingehalten werden.

Insbesondere bestehen Bedenken hinsichtlich:

dauerhaft stark eingeschränkter Bewegungsräume,

fehlender oder unzureichender Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten,

anhaltender Reizüberflutung durch Lärm, Besucherströme und Dauerbetrieb,

einer Haltung, die primär touristischen und wirtschaftlichen Zwecken dient und nicht dem Tierwohl.

Die Integration von Tieren in ein hochfrequentiertes Freizeit- und Erlebnisumfeld steht in einem strukturellen Spannungsverhältnis zur artgerechten Tierhaltung. Tiere sind keine Ausstellungsobjekte. Eine Nutzung zu Unterhaltungs- oder Marketingzwecken rechtfertigt keine Abweichung von zwingenden tierschutzrechtlichen Standards.

Gemäß § 16a TierSchG sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei festgestellten oder zu erwartenden Verstößen geeignete Anordnungen bis hin zur Untersagung der Tierhaltung zu treffen.

Wir fordern daher:

Eine unverzügliche, unabhängige und umfassende tierschutzrechtliche Überprüfung der Tierhaltung im Karls Erlebnis-Dorf Zirkow durch das zuständige Veterinäramt unter Hinzuziehung externer Sachverständiger.

Die Offenlegung der Prüfergebnisse gegenüber der Öffentlichkeit. 

Die sofortige Beendigung der Tierhaltung, sofern eine dauerhaft nachweislich artgerechte Haltung unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.

Die tierschutzkonforme Unterbringung der betroffenen Tiere in geeigneten Auffang- oder Gnadenhöfen.

Tierschutz ist kein freiwilliges Entgegenkommen, sondern geltendes Recht.

Die Würde und das Wohlergehen von Tieren dürfen nicht dem Unterhaltungsinteresse oder wirtschaftlichen Erwägungen untergeordnet werden.

Wir erwarten von den verantwortlichen Stellen ein konsequentes, rechtsstaatliches Handeln im Sinne des Tierwohls.

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Marny KirchnerPetitionsstarter*in

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gaby Kollmann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wir wenden uns mit dieser Petition an die zuständigen Behörden und Verantwortlichen, da im Karls Erlebnis-Dorf Zirkow (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhebliche Zweifel bestehen, ob die dortige Tierhaltung den gesetzlichen Anforderungen des deutschen Tierschutzrechts entspricht.

Nach § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist jeder Tierhalter verpflichtet, ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen sowie die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einzuschränken, dass ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Zahlreiche Besucherberichte, Beobachtungen sowie öffentlich zugängliche Bild- und Videodokumentationen lassen ernsthafte Zweifel daran aufkommen, dass diese gesetzlichen Vorgaben im Karls Erlebnis-Dorf Zirkow eingehalten werden.

Insbesondere bestehen Bedenken hinsichtlich:

dauerhaft stark eingeschränkter Bewegungsräume,

fehlender oder unzureichender Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten,

anhaltender Reizüberflutung durch Lärm, Besucherströme und Dauerbetrieb,

einer Haltung, die primär touristischen und wirtschaftlichen Zwecken dient und nicht dem Tierwohl.

Die Integration von Tieren in ein hochfrequentiertes Freizeit- und Erlebnisumfeld steht in einem strukturellen Spannungsverhältnis zur artgerechten Tierhaltung. Tiere sind keine Ausstellungsobjekte. Eine Nutzung zu Unterhaltungs- oder Marketingzwecken rechtfertigt keine Abweichung von zwingenden tierschutzrechtlichen Standards.

Gemäß § 16a TierSchG sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei festgestellten oder zu erwartenden Verstößen geeignete Anordnungen bis hin zur Untersagung der Tierhaltung zu treffen.

Wir fordern daher:

Eine unverzügliche, unabhängige und umfassende tierschutzrechtliche Überprüfung der Tierhaltung im Karls Erlebnis-Dorf Zirkow durch das zuständige Veterinäramt unter Hinzuziehung externer Sachverständiger.

Die Offenlegung der Prüfergebnisse gegenüber der Öffentlichkeit. 

Die sofortige Beendigung der Tierhaltung, sofern eine dauerhaft nachweislich artgerechte Haltung unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.

Die tierschutzkonforme Unterbringung der betroffenen Tiere in geeigneten Auffang- oder Gnadenhöfen.

Tierschutz ist kein freiwilliges Entgegenkommen, sondern geltendes Recht.

Die Würde und das Wohlergehen von Tieren dürfen nicht dem Unterhaltungsinteresse oder wirtschaftlichen Erwägungen untergeordnet werden.

Wir erwarten von den verantwortlichen Stellen ein konsequentes, rechtsstaatliches Handeln im Sinne des Tierwohls.

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Marny KirchnerPetitionsstarter*in

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Petition am 23. Dezember 2025 erstellt