Beenden Sie pauschale Haustierverbote in Münchner Mietwohnungen!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Sylwia Szopka und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

In München warten unzählige Tiere in überfüllten Heimen auf ein Zuhause – während viele Mietverträge pauschal das Halten von Haustieren, insbesondere Katzen, untersagen. Menschen mit Platz, Zeit und Verantwortungsbewusstsein dürfen diesen Tieren kein Zuhause geben, weil starre Vertragsklauseln es verbieten. Das ist weder gerecht noch zeitgemäß.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. März 2013, Az. VIII ZR 168/12) hat entschieden: Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen ist unwirksam. Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Auch das Amtsgericht München (Urteil vom 18. März 2013, Az. 411 C 6862/12) stellte klar, dass Vermieter ihre Zustimmung zur Katzenhaltung nicht willkürlich verweigern dürfen, wenn keine Beeinträchtigungen vorliegen.

Selbst wenn ein Mieter eine Vertragsklausel unterschreibt, die die Haltung von Haustieren verbietet, bedeutet das nicht automatisch, dass sie rechtlich wirksam ist. Nach § 307 BGB sind Vertragsbestimmungen, die den Mieter unangemessen benachteiligen, nichtig. Genau das trifft auf pauschale Tierhaltungsverbote zu.

Wir fordern:

  • Die Stadt München soll sich dafür einsetzen, dass pauschale Haustierverbote in Mietwohnungen rechtlich eingeschränkt werden.
  • Mietverträge müssen eine Einzelfallprüfung statt pauschaler Verbote vorschreiben.
  • Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Vermietern, Tierschutzvereinen und Behörden, um verantwortungsvolle Tierhaltung zu fördern und Tierheime zu entlasten.

    Wer in einer großen Wohnung lebt und einem Tier aus dem Heim ein Zuhause geben möchte, sollte nicht an unrechtmäßigen Vertragsklauseln scheitern. München kann hier Vorbild sein – für mehr Tierwohl, Gerechtigkeit und Menschlichkeit im Mietrecht.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Sylwia Szopka und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

In München warten unzählige Tiere in überfüllten Heimen auf ein Zuhause – während viele Mietverträge pauschal das Halten von Haustieren, insbesondere Katzen, untersagen. Menschen mit Platz, Zeit und Verantwortungsbewusstsein dürfen diesen Tieren kein Zuhause geben, weil starre Vertragsklauseln es verbieten. Das ist weder gerecht noch zeitgemäß.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. März 2013, Az. VIII ZR 168/12) hat entschieden: Ein generelles Verbot von Hunden und Katzen ist unwirksam. Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Auch das Amtsgericht München (Urteil vom 18. März 2013, Az. 411 C 6862/12) stellte klar, dass Vermieter ihre Zustimmung zur Katzenhaltung nicht willkürlich verweigern dürfen, wenn keine Beeinträchtigungen vorliegen.

Selbst wenn ein Mieter eine Vertragsklausel unterschreibt, die die Haltung von Haustieren verbietet, bedeutet das nicht automatisch, dass sie rechtlich wirksam ist. Nach § 307 BGB sind Vertragsbestimmungen, die den Mieter unangemessen benachteiligen, nichtig. Genau das trifft auf pauschale Tierhaltungsverbote zu.

Wir fordern:

  • Die Stadt München soll sich dafür einsetzen, dass pauschale Haustierverbote in Mietwohnungen rechtlich eingeschränkt werden.
  • Mietverträge müssen eine Einzelfallprüfung statt pauschaler Verbote vorschreiben.
  • Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Vermietern, Tierschutzvereinen und Behörden, um verantwortungsvolle Tierhaltung zu fördern und Tierheime zu entlasten.

    Wer in einer großen Wohnung lebt und einem Tier aus dem Heim ein Zuhause geben möchte, sollte nicht an unrechtmäßigen Vertragsklauseln scheitern. München kann hier Vorbild sein – für mehr Tierwohl, Gerechtigkeit und Menschlichkeit im Mietrecht.

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Petition am 9. November 2025 erstellt