Petition updateBarbarische Tierversuche in Hamburg endlich beenden !....jetzt auf 95.000 zu....
Karl-Heinz GreveSuderburg, Germany
Jan 11, 2020

Konstant immer mehr Unterschriften, und dazu mehr Druck auf ALLE Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Zusammen mit #RainerGaertner (#TierversuchsgegnerBundesrepublikDeutschlandeV), #GiselaUrban und Gaby Menzel (#TierfreundeohneGrenzen), MartinBuschmann (MEP) sind Strafanzeigen und Fachaufsichtsbeschwerden herausgegangen. Mit entsprechenden Bescheiden ist nun täglich zu rechnen. Nachfolgend unser Schreiben an die BGV zur Kenntnis:

 

""""Ihr Schreiben vom 18.12.2019
 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Buschhausen-Denker,
 
Ihr Schreiben vom 18.12.2019, zugestellt am ......... erfüllt weder förmlich noch materiell-rechtlich die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Bescheidung. Dennoch wird abgesehen davon, fristwahrend Widerspruch gegen die Ablehnung gem. Schreiben vom 18.12.2019 eingelegt. 
 
Zunächst wird in Anlehnung an die von Ihnen geäußerten Zweifel hinsichtlich der Bezeichnung der beanspruchten Informationen ausgeführt, dass der Antrag auf Informationszugang und Auskunftserteilung gem.   §§ 1 Abs. 1 u. 2, 11 Abs. 1 u.2, 13 Abs. 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) sämtliche mit der Durchführung von Tierversuchen bei der Firma Laboratory of Pharmacology and Toxicology (LPT) im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betrifft. Dahingehend bedarf es einer weiteren Einschränkung und Konkretisierung gerade ausdrücklich nicht, zumal einschränkungslos alle Sachverhalte vom Informationszugang im Zusammenhang mit den durchgeführten Tierversuchen bei der Firma LPT in Ihrem Zuständigkeitsbereich erfasst sind.
 
Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist damit hinreichend Genüge getan. 
 
Begründet wird die Ablehnung mit dem offensichtlich durch die zuständige Staatsanwaltschft eingeleiten Ermittlungsverfahren. Nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 HambTG sind von der Informationspflicht u.a. solche Informationen ausgenommen, durch deren Bekanntgabe ein Gerichtsverfahren, ein Ermittlungsverfahren, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder ein Disziplinarverfahren beeinträchtigt würde. Ihr Schreiben ermangelt bereits an einer ensprechenden Begründung, worin denn die Beeinträchtigung liegen soll. Ganz im Gegenteil wird gegen sämtliche Verantwortlichen bereits von hier aus eine umfassende Strafanzeige vorbereitet, was durch die unberechtigte Verweigerung des Informationszugangs gerade verhindert wird.  Der Schutz öffentlicher Belange ist weder tangiert noch werden mit der Antragsstellung auf Informationszugang Ermittlungen gefährdet noch diese abgefragt. Ganz im Gegenteil wird der Eindruck erweckt, dass Ermittlungen vorgeschoben werden, um den Informationszugang zu blockieren.
 
Aus diesem Grunde wird der Vorgang dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ebenfalls zur weiteren Prüfung vorgelegt.
 
 
Hochachtungsvoll
 
Rainer Gaertner
 
 

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