Petition updateNordzubringer Nein Danke!
(B523 Nein Danke!)Verbrennungsplatz Biswurm - Gefahren werden verharmlost
Initiative B523 Nein Danke!Villingen-Schwenningen, Germany

Mar 10, 2025
Altlast Biswurm
Gefahren werden verharmlost – Die BI NORDZUBRINGER NEIN DANKE fordert
eine umfassende Information der Öffentlichkeit
- Überblick
Die Altlast „Verbrennungsplatz Biswurm“ in Villingen, die schon als schlimmste Altlast in BW bezeichnet wurde, befindet sich trotz einiger Sanierungsversuche immer noch in der sogenannten „Nachsorgephase“. Diese Phase wird von der Altlastenbewertungskommission des Landes Baden-Württemberg „beaufsichtigt“, weil von dieser Altlast nach wie vor Gefahren für die Umwelt ausgehen! In diesem Bereich soll die Trasse der B523 am Mönchsee vorbei bis zur B33 geführt werden. Wir zeigen, wie riskant dieses Vorhaben ist und wie die Gefahren von der Stadt Villingen-
Schwenningen und vom Regierungspräsidium Freiburg verharmlost werden. - Belastung des Grundwassers durch „leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe“
Derzeitiges Hauptthema der Nachsorge ist die Belastung des Grundwassers mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW). Messungen, die seit einigen Jahren etwa vierteljährlich vorgenommen werden, zeigen, dass das Grundwasser sehr häufig über die Grenzwerte belastet wird, teilweise bis zum 100- bis 200-fachen des Prüfwertes (Geringfügigkeitsschwelle)! Dazu kommt noch, dass ganz offensichtlich die Messungen Mitte 2023 unterbrochen wurden! Die einzige Maßnahme, welche die Altlastenbewertungskommission jeweils
veranlasst, ist eine weitere Verlängerung der Nachsorgephase. Da bisher aus den Messwerten statistisch keine Verbesserung der Belastungen herauszulesen ist, müssten dringend wirksame Maßnahmen zum Schutz der Umwelt in Betracht gezogen werden. Brisant wird die Lage dadurch, dass in naher Zukunft die Messwerte noch höhere Belastungskonzentrationen ergeben könnten, denn die Proben werden seit 2019 offensichtlich an der falschen Stelle gezogen: Die Lage der bisherigen Messbrunnen (Grundwassermessstellen) entspricht nicht den Vorgaben, sie erfassten nur den südöstlichen Fahnenrand und erfüllten nicht die Forderung, dass 50 % der Abstrombreite erfasst werden sollen. Dass dies unter den Augen der Altlastenbewertungskommission seit 2019 nicht erkannt und geändert wurde, stärkt natürlich nicht gerade das Vertrauen in die Arbeit der
Kommission.
3. Bisherige Sanierungsversuche im Bereich der LHWK-Belastung
Um die LHKW-Belastung im Grundwasser zu reduzieren wurde von 2012 bis 2018 eine In-Situ-Sanierung mittels Dampf-Luft-Injektion durchgeführt. Dabei wurden etwa 5 Tonnen LHKW aus dem Erdreich herausgefiltert (von geschätzten ursprünglich 10 Tonnen, die ins Erdreich gesickert sind). Demnach sind noch etwa 5 Tonnen im Erdreich. Die Stadt VS hat dazu ausgeführt, dass die LHKW-Belastungen in der ungesättigten Bodenzone in 0 bis 5 m Tiefe durch die Sanierung nachhaltig reduziert worden seien (also nur reduziert, nicht beseitigt). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass auch in dieser Tiefe noch LHKW-Belastungen im Erdreich vorhanden sind. Entsprechende Bodenproben wurden aber nicht gemacht, so dass es keine Anhaltspunkte für das Ausmaß der Bodenbelastung gibt.
4. Weitere Schadstoffe
Fehlende Anhaltspunkte für eine Gefahrenabschätzung gibt es auch für die anderen in den Boden eingesickerten Schadstoffe wie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und polychlorierte Biphenyle (PCB). Auch hier sind mehrere Tonnen Schadstoffe in den Boden eingesickert, und nur ein geringerer Teil konnte bisher durch
einen Bodenaustausch wieder entfernt werden: Zwar wurde der Boden in der Hauptbelastungszone auf der Fläche von 800 m2 und einer Tiefe von 3,5 m ausgetauscht, allerdings war die Kontaminationsfläche mit 2.900 m² deutlich größer, ebenso wie die Tiefe der Kontamination. Vermutlich sind die Schadstoffe bis in eine Tiefe von 22 m und tiefer eingesickert. Zwischenfazit: Auch bei diesen Schadstoffen besteht die Gefahr, dass der Boden nach wie vor kontaminiert ist. Diese Schadstoffe sind vermutlich derzeit immobil. Die Altlastenbewertungskommission macht dazu keine Aussagen, auch nicht, ob und wann Bodenproben genommen wurden oder in Zukunft genommen werden.
5. Verharmlosungsstrategie von Stadt und Regierungspräsidium
Warum muss man hinsichtlich der Altlast von Verharmlosung reden? Beim geplanten Weiterbau der B523 führt die Trasse nach derzeitiger Planung im Trog durch das Biswurm-Gelände. Der Boden soll also mitten durch die Biswurm-Kontaminationsfläche durchpflügt werden. Bedenklich ist auch, wenn die Verwaltung und die beiden Bürgermeister der Stadt VS bei der Gemeinderatssitzung am 12. Februar 2025 davon sprechen, dass die geplante Erweiterung der B523sich positiv auswirken würde, weil die Altlasten nicht mehr der Witterung ausgesetzt wären. Hier ist wohl die Ausschwemmung von Schadstoffen aus kontaminiertem Boden durch Regen und Sickerwasser angesprochen. Dass aber die Abdeckung einer Altlast durch einen Straßenneubau eine fachgerechte Sanierungsmaßnahme sein soll, müsste erst einmal durch kompetente Fachleute bestätigt werden!
Wenn dann das Regierungspräsidium in einem Brief vom 4. 9. 2024 davon spricht, dass eine Bebauung der sanierten Altlast Biswurm grundsätzlich als technisch umsetzbar und als wirtschaftlich erachtet wird, so muss man das als Verharmlosung und Inkaufnahme möglicher Risiken betrachten. Weder ist die Sanierung abgeschlossen, noch ist bekannt, welche Schadstoffbelastung im betroffenen Erdreich vor der beabsichtigten Baumaßnahme vorhanden ist.
Deshalb fordern wir, dass eine belastbare Stellungnahme von anerkannten Fachleuten eingeholt wird, bevor sich das Regierungspräsidium für eine abschließende Trassenführung mit der dazugehörenden Kostenschätzung entscheidet. Nach den oben beschriebenen Vorgängen reicht die bisherige Arbeit und die Einschätzung der Altlastenbewertungskommission dazu nicht aus. Die Verharmlosung der Gefahren, die von der Altlast Biswurm in Villingen ausgehen, muss beendet werden.
Dr. Anton Karle, Peter Sachse
78052 Villingen-Schwenningen
b523neindanke@posteo.de
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