Taubenfütterungsverbote deutschlandweit aussetzen [Corona-Notlage]

Taubenfütterungsverbote deutschlandweit aussetzen [Corona-Notlage]

Startdatum
22. März 2020
Petition an
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von StraßenTAUBE und StadtLEBEN e.V.

Wir wollen in Zeiten der Corona-Krise auf das derzeit akute Problem der Stadttauben aufmerksam machen. Stadttauben sind verwilderte Haustiere und stammen von Zucht- und Brieftauben ab. Sie sind auf den Menschen angewiesen und finden in unseren Städten kaum artgerechtes Futter. 

Statistiken zeigen, dass Fütterungsverbote nicht helfen, die Stadttaubenbestände angemessen zu regulieren, da die Tiere vom Menschen mit ganzjährigem Brutzwang gezüchtet wurden. Viele engagierte Menschen kämpfen bereits deutschlandweit für betreute Taubenschläge, in denen die Tiere artgerecht versorgt werden können und die Population tierschutzgerecht eingedämmt werden kann (Eieraustausch). Diese sind jedoch aktuell (mit wenigen Ausnahmen) in keiner Stadt ausreichend vorhanden.

In Zeiten der Corona-Krise verschärft sich nun die Lage der Stadttauben drastisch: Sie finden fast überhaupt kein Futter mehr, da sich nur noch wenige Menschen in den Städten aufhalten und die Tauben keine Abfälle und Reste auf den Strassen finden, von denen sie sich üblicherweise ernähren müssen. Durch das in vielen Städten herrschende Fütterungsverbot, kann den Tieren in dieser akuten Notlage nicht geholfen werden. Projekte und Organisationen geraten hier zunehmend an ihre Grenzen.

Es gibt jedoch humanitäre und durchgreifende Gründe, u.a. mit Verweis auf das Tierschutzgesetz (Art. 20a GG), erweiterte Hilfe leisten zu müssen oder als Mindestforderung Hilfeleistungen zumindest in dieser Ausnahmesituation nicht zu ahnden. 

Wir appellieren an die Bürgermeister, Gemeinderäte und zuständigen Leiter der Ordnungsämter in Deutschland und fordern:

1. Das Schaffen von kontrollierten Futterstellen über ausgewiesene Personen, um eine (zumindest) vorübergehende Versorgung der Tiere an Orten - ohne betreute Taubenschläge - in der aktuellen Lage gewährleisten zu können.

2. Das vorübergehende Aussetzen des Fütterungsverbotes in hiervon betroffenen Städten, die keine Kapazität haben, um kurzfristig kontrollierte Futterstellen mit den enstprechenden Stadttaubenprojekten und deren Ehrenamtlichen zu schaffen.

3. Die Gewährleistung der Versorgung bereits bestehender betreuter Taubenschläge und kontrollierter Futterstellen für ausgewiesene Personen (auch bei Ausgangssperre).

Bitte leitet die Petition an die zuständigen Kommunen, Bürgermeister, Gemeinderäte, sowie Ordnungsämter eurer Stadt weiter. 

 

Quellen: 

Weyrather (2014). Untersuchungen zur Stadttaubenpopulation von Frankfurt am Main und zum Konzept ihrer tierschutzgerechten Regulation. Philipps-Universität Marburg. 

Elsner (2008). Wege zur friedlichen Koexistenz, Konzept zur nachhaltigen Bestandskontrolle bei Stadttauben, In: Deutsches Tierärtzeblatt, 1040-1045. 

BUNDESARBEITSGRUPPE (BAG) STADTTAUBEN (2007). Informationsmappe Teil A - Konzept zur tierschutzgerechten Regulierung der Stadttaubenpopulation. Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., Aachen. 

BUNDESARBEITSGRUPPE (BAG) STADTTAUBEN (o.J.). Die Stadttaube im Recht - Ein juristischer Fragen-Antwort-Katalog. Autor der Antworten: Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper.

BUNDESINSTITUT für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) (2001). Stellungnahme zur Gesundheitsgefahr durch Stadttauben vom 20. Juli 2001. 

Kösters (2002). Tiergerechte Haltung von Tauben. In: Umwelt und tiergerechte Haltung von Nutz-, Heim- und Begrleittieren (Hrsg. Mietling, W., undUnshelm, J.). Blackwell Wissenschafts-Verlag, Berlin.

Lortz, Metzger (2008). Tierschutzgesetz-Kommentar. 6. Auflage, München.

Müller (2002). Tierärztliche Begleitung bei der Umsetzung der tierschutzgerechten Bestandskontrolle von Stadttaubenpopulationen nach der Loseblattsammlung des Tierschutzbeirates des Landes Niedersachsen. Dissertation an der Tierärztlichen Hochschule Hannover. 

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