AG Ortsgestaltung im Ortsverein Berlin-Grünau
May 12, 2017
Sehr geehrte Mitglieder der AG Ortsgestaltung,

ich danke Ihnen herzlich für die Information über Ihre Petition und danke auch für Ihr Engagement für die beiden denkmalgeschützten ehemaligen Ausflugslokale Riviera und Gesellschaftshaus. Wenn auch das Bezirksamt und Sie sich nicht immer einig waren oder sind über den Weg, so haben wir doch gemeinsame Ziele. Insofern kann ich Ihre Petition auch gut nachvollziehen. Ich möchte gleichwohl die Gelegenheit nutzen, mich zu einigen Ihrer Behauptungen zu äußern.

Ihr Einwohnerantrag richtete sich an die Bezirksverordneten. Im Kreise der Mitglieder der BVV und in den Fraktionen war Ihr Anliegen auch sehr wichtig und war Gegenstand vieler Diskussionen. Die Verwaltung war um Stellungnahme gebeten. Dies ist ein übliches Vorgehen und sollte nicht als „Bekämpfen eines Einwohnerantrags“ missverstanden werden. Das Bezirksamt und insbesondere Bezirksstadtrat Herr Hölmer und die Stadtentwicklungsamtsleiterin Frau Zeidler haben dabei immer transparent agiert und sozusagen mit offenen Karten gespielt. Schon im März 2016 wurde eine Kleine Anfrage in der BVV durch Herrn Hölmer folgendermaßen beantwortet und die Antwort auch im Bürgerinformationssystem (im Internet) veröffentlicht.

Vgl. Kleine Anfrage Nr. VII/0956 Riviera und Gesellschaftshaus:
6. Welche Nutzung ist auf den Grundstücken Riviera, Gesellschaftshaus und Parkplatz möglich?
7. Wie unterstützt das Bezirksamt die langjährigen Bemühungen der Grünauerinnen und Grünauer das Gelände wieder einer öffentlichen Nutzung zuzuführen und den Bau von Luxuswohnungen an diesem Standort zu verhindern?
8. Gesetzt den Fall, die Gebäude würden denkmalgerecht instantgesetzt und ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt, welche Auflagen hätte ein Gastronomiebetrieb zu erfüllen?

Antwort des Bezirksamtes:
Zu 6.:
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich planungsrechtlich (also zunächst unabhängig vom Denkmalrecht) danach, ob sich ein Bauvorhaben nach verschiedenen Prüfkriterien, die im § 34 BauGB niedergelegt sind, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung sind Wohnnutzungen, aber auch gewerbliche Nutzung wie Hotel oder Gastronomie denkbar. Das Vorhaben darf nicht rücksichtslos sein, z.B. durch erhebliche Verkehrsauswirkungen oder nächtlichem Lärm. Nach § 34 BauGB sind straßenbegleitend max. IV Vollgeschosse denkbar, uferseitig III Vollgeschosse. Die Bebauungsdichte ist an der näheren Umgebung zu orientieren.
Die nähere Umgebung ist durch offene Bauweise geprägt. Das macht die Einhaltung des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts erforderlich. Der Uferbereich ist von Bebauung freizuhalten. Die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Ufers wäre wünschenswert.
Zu 7.:
Nach Kenntnis des Bezirksamtes gibt es unter den Grünauern und Grünauerinnen durchaus sehr verschiedene Auffassungen über die künftige Nutzung des Grundstücks Regattastr. 161-167. Wohnungsbau ist auf dem Grundstück nach gegenwärtiger Rechtslage zulässig. Das Bezirksamt hält es weder für sinnvoll noch städtebaulich begründbar, Wohnungsbau künftig auszuschließen. Auf die Preisgestaltung hat das Bezirksamt keinen Einfluss.
Das Bezirksamt ist vor allem daran interessiert, dass die denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten bleibt, saniert wird und einer dauerhaften Nutzung zugeführt wird. Es wäre wünschenswert, wenn die Denkmale erlebbar und ebenso wie das Ufer zugänglich wären.
Zu 8.:
Ein Gastronomiebetrieb wäre nur zulässig, sofern er mit dem Rücksichtnahmegebot vereinbar wäre. D.h. ein möglicher Gastronomiebetrieb wäre so zu betreiben, dass die Richtwerte der TA Lärm an den nächstgelegenen Immissionsorten, d.h. an den unmittelbar angrenzenden Wohngebäuden, in der Tages- und Nachtzeit sicher eingehalten werden. Eine Nutzung eines Schankvorgartens in der Nachtzeit ist somit im Regelbetrieb auszuschließen. Um die
Tagesrichtwerte einzuhalten muss der Schankvorgarten gegebenenfalls in der Anzahl der Plätze limitiert werden. Auch die verkehrlichen Auswirkungen müssten verträglich sein. Des weiteren wäre im gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren, unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörde, zu prüfen Inwiefern die „Mindestanforderungen“ nach der Gaststättenverordnung erfüllt werden können (z. B. Barrierefreiheit, barrierefrei gestaltete Toilette,
Aufschlagrichtung der in Fluchtrichtung liegenden Türen). Die grundlegenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen an einen Gastronomiebetrieb sind
in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene – insbesondere im Anhang II – geregelt. Die genauen Erfordernisse sind abhängig vom vorgesehenen Betriebskonzept.

Ihrem Anliegen, einen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen,
• den denkmalgeschützten Gaststättenkomplex Riviera / Gesellschaftshaus zu erhalten und den öffentlichen Zugang zum Wasser zu gewährleisten;
• keine Wohnungen auf diesen Grundstücken am Wasser zu errichten;
• die Flächen der Ausflugsgaststätten in diesem Bebauungsplan als Gewerbeflächen für Gastronomie / Hotel auszuweisen,
ist das Bezirksamt stets mit einer fachlichen Argumentation begegnet. Ihr Ansinnen an sich wurde dabei grundsätzlich begrüßt , jedoch wurde auch begründet, warum dies aus Sicht des Bezirksamtes nicht zielführend wäre. Zum Erhalt der Denkmale haben sich Herr Hölmer und Frau Zeidler, die auch für Untere Denkmalschutzbehörde verantwortlich zeichnen, entschlossen, trotz der Kapazitätsbindung mehrere Verfahren zur Sicherung aufzunehmen und über Jahre gerichtlich durchzusetzen. Das Bezirksamt hat dabei mit großem Engagement für den Denkmalschutz gehandelt und ist stets entschlossen aufgetreten und damit beispielgebend in Berlin. Es gibt keinen vergleichbaren Fall in Gegenwart und Vergangenheit, in dem ein Bezirksamt in dieser Intensivität seine Möglichkeiten zur Rettung eines Denkmales eingesetzt hat. Ich finde dieses Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes lobenswert.
Die Eigentümerin ist aufgefordert worden, notwendige Maßnahmen zur Sicherung der Denkmalkomplexe vorzunehmen und das Bezirksamt ist selbst dahingehend tätig geworden. Zu den beiden übrigen Forderungen hat das Bezirksamt Bedenken – auch Ihnen gegenüber - geäußert. Ich halte einen sachlichen Austausch von Argumenten in einer Demokratie nicht nur für legitim, sondern geradezu für notwendig.

Dem Vorwurf, Herr Hölmer und Frau Zeidler hätten „aktiv einen Investor gesucht, der ein Seniorenwohnheim einrichten, einen Großteil der Denkmäler abreißen und dem Spekulanten den Höchstpreis zahlen möchte“ muss ich entschieden entgegen treten und Sie um eine sachliche Argumentation bitten. Es bestand stets Einigkeit darüber, dass nur mit einem willigen Eigentümer/ Investor eine positive Entwicklung der Denkmale in Aussicht stand. Deshalb wurde auch amtsseitig, schon seit Jahren, nach einem Projektentwickler gesucht. Von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde wurden dafür Gespräche mit mehreren Investoren geführt, die der Behörde als „denkmalaffin“ aus anderen Vorgängen bekannt waren. Die Idee eines Seniorenwohnheims war dabei eine unter vielen. Es wurden auch Hoteliers, Gastronomen und Wohnbauentwickler angesprochen. Ziel war dabei insbesondere der Erhalt der Denkmäler und Eindämmung der Spekulation. Dies ist Ihnen auch bekannt, deshalb bin ich über Ihre Formulierung, seitens der Behörde habe man auf Abbruch und Spekulation gezielt, höchst irritiert und bitte Sie, bei den Tatsachen zu bleiben. Eine solche Aussage empfinde ich als höchst unfair gegenüber dem Engagement meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Auch wurde Ihr Einwohnerantrag nicht verschleppt. Ein Einwohnerantrag ist ein sehr formalisiertes Instrument. Eine kurzfristige Behandlung im Ausschuss für Stadtentwicklung scheiterte an der unregelmäßigen Sitzungsfolge vor und nach der Berliner Landeswahl im vergangenen September. Nach meiner Kenntnis hat der Ausschussvorsitzende Herr Welters Sie stets über alle Schritte unterrichtet und Sie auch in die Organisation einbezogen. Dass es dann schneller zu einem Verkauf kam als zur Beratung Ihres Antrags lag nicht in der Einflusssphäre des Bezirksamtes, sondern allein in der Hand von Käufer und Verkäufer. Möglicherweise hat gerade Ihr Einwohnereintrag diese Einigung sogar beschleunigt.

Leider wurden hier im Bezirksamt keine Investoren vorstellig, die Ihre Interessen umgesetzt hätten. Ich darf Ihnen aber versichern, dass alle Kaufinteressenten – und davon gab es einige - im Stadtentwicklungsamt die gleichen Beratungsinhalte erhielten. Dies ist aktenkundig und kann eingesehen werden. Die Bauberatungen waren selbstverständlich unbeeinflusst von den Preisvorstellungen des bisherigen Eigentümers und orientierten sich allein an den planungsrechtlichen und denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen. Oberstes Ziel war und ist stets der weitgehende Erhalt der Denkmale durch eine langfristig tragfähige Nutzung.

Ihre Einschätzung „Nach dem Willen des Bezirksamtes wird ein riesiger Betonklotz jeden Blick zum Wasser verwehren.“ teile ich nicht.
Bauherr ist die private Grundstückskäuferin - Terragon GmbH. Sie hat eine Bauvoranfrage zur Instandsetzung der Denkmale Riviera und Gesellschaftshaus im Rahmen der Errichtung einer Seniorenwohnanlage in der Regattastraße, Grünau gestellt, die das Bezirksamt zu bescheiden hatte und im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt positiv beschieden hat. Der Vorbescheid darf nur ausgenutzt werden, wenn zuvor der Saal der Riviera denkmalgerecht saniert wird und das Gesellschaftshaus mit seinen wesentlichen Elementen, insbesondere der Veranda erhalten bleibt. Die Antragstellerin hat einen Rechtsanspruch auf einen Bauvorbescheid und dieser Bescheidungspflicht ist das Bezirksamt nachgekommen. Herr Bezirksstadtrat Hölmer hat gegenüber der Öffentlichkeit bereits deutlich gemacht, dass auch aus seiner Sicht, die geplante Neubebauung sehr massiv ist und eher als Kompromiss denn als Optimallösung zu betrachten ist. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf den Seiten des Bezirksamtes veröffentlicht.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass der kolportierte (aber auch dem Bezirksamt nicht bekannte) Kaufpreis das Gerechtigkeitsempfinden verletzt. Leider hat das Bezirksamt weder auf den Grundstückspreis noch auf die spätere Preisgestaltung der geplanten Seniorenwohnanlagen Einfluss.

Dass dieser Verkauf unter den gegebenen Rahmenbedingungen positiv zu werten ist, zeigt schon die Bereitschaft der neuen Grundstückseigentümerin zusammen mit dem Bezirksamt eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Diese Veranstaltung wird gegenwärtig vorbereitet. Ich würde mich freuen über die aktive Mitwirkung der AG Ortsgestaltung sehr freuen. Frau Schilling bzw. Frau Bodeit kommen diesbezüglich gern auf Sie zu. Ich hoffe, dass Sie dann, wenn Sie einige Ihrer Fragen und Wünsche dann auch direkt an die Terragon GmbH richten können, entsprechende Antworten erhalten werden. Ebenso gehe ich derzeit davon aus, dass die neue Eigentümerin zügig mit der weiteren Planung voranschreiten wird und die Denkmäler in absehbarer Zeit wieder in Nutzung gebracht werden können.

Ich wünsche mir sehr, dass auch weiterhin eine offene sachliche Zusammenarbeit erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Igel
Bezirksbürgermeister
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