

Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 20 FZV für Flüchtlinge aus der Ukraine
Das Problem
Wir bitten das Land Bayern für seinen Geltungsbereich gemäß § 47 Absatz 1 FZV eine bis zum 01.04.2024 befristete allgemeine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 20 FZV für Flüchtlinge aus der Ukraine, die mit ihrem Pkw in Deutschland eingereist sind, zu erteilen. Damit wird erlaubt, dass Ukrainische Flüchtlinge mit ihren Kfz für die Dauer von zwei Jahren ab Grenzübertritt, entsprechend ihres aufenthaltsrechtlichen Schutzstatus längstens jedoch bis zum 01.04.2024, am deutschen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, ohne eine deutsche Zulassung beantragen zu müssen.
Das Problem
Wir bitten das Land Bayern für seinen Geltungsbereich gemäß § 47 Absatz 1 FZV eine bis zum 01.04.2024 befristete allgemeine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 20 FZV für Flüchtlinge aus der Ukraine, die mit ihrem Pkw in Deutschland eingereist sind, zu erteilen. Damit wird erlaubt, dass Ukrainische Flüchtlinge mit ihren Kfz für die Dauer von zwei Jahren ab Grenzübertritt, entsprechend ihres aufenthaltsrechtlichen Schutzstatus längstens jedoch bis zum 01.04.2024, am deutschen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, ohne eine deutsche Zulassung beantragen zu müssen.
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Petition am 6. März 2023 erstellt