

Betreff: Unterstützung beim Speichern von E-Mails für den EU-Ombudsman
Hallo
ich brauche euren Rat: Wer weiß, wie man E-Mails so speichert, dass sie als ZIP-Datei dem Formular des EU-Ombudsman angehängt werden können? Der Ombudsman akzeptiert die Mails nicht direkt – es muss ein offizielles Formular genutzt werden.
Ich habe etwa 18 E-Mails an den EU-Petitionsausschuss geschickt, in denen wir darum gebeten haben, unsere Petition öffentlich und in unserem Beisein zu behandeln. Leider hat der Ausschuss dies nicht umgesetzt und die Petition einfach geschlossen.
Es ist für den Ombudsman besonders wichtig, alle bisherigen Bemühungen und den gesamten Schriftverkehr nachvollziehen zu können, damit deutlich wird, wie intensiv wir uns für die Petition eingesetzt haben.
Ich habe schon vieles versucht, die Mails zu speichern und in einen ZIP-Ordner zu verschieben, aber nichts hat geklappt. Ich bin da schon etwas am Verzweifeln.
Unten findet Ihr den Text der Beschwerde bzw. die E-Mail-Korrespondenz, damit Ihr einen Überblick bekommt.
Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Gisela
Betreff / Thema:
Beschwerde über das Vorgehen des Petitionsausschusses (PETI) des Europäischen Parlaments
Bezug:
Petition Nr. 0543/2025 – „Aufforderung zur Beendigung grausamer Tötungen von Straßenhunden und -katzen in der EU, Türkei und Marokko“
Öffentlich einsehbar: https://c.org/GMbbZzkXj5
Stand 15.11.2025: 70.550 Unterstützer
Beschwerdeführer:
Gisela Urban, Petentin, Mitglied im Verein Tierversuchsgegner BRD e.V.
Rainer Gaertner, 1. Vorsitzender, Tierversuchsgegner BRD e.V., Mitunterzeichner
Rainer Beerfelde
Sachverhalt:
Trotz mehrfacher schriftlicher Anfragen an den Petitionsausschuss wurde uns weder Einsicht in die Prüfungen noch in die Entscheidungsgründe für die Schließung der Petition gewährt. Das PETI-Sekretariat beschränkte sich auf die pauschale Aussage, der Fall sei „ausreichend behandelt, erörtert und recherchiert“ – ohne Offenlegung der durchgeführten Schritte, Kriterien oder Dokumente.
Eine ergänzende Petition zu Nr. 0543/2025, mit neuen Sachverhalten und aktuellen Entwicklungen, wurde trotz mehrfacher Nachfragen weder bestätigt noch bearbeitet. Hierzu erhielten wir keinerlei Rückmeldung.
Diese Vorgehensweise wirft Fragen hinsichtlich der Transparenz, Begründungspflicht, Gleichbehandlung von Petenten und ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf.
Beweismittel:
Zur Unterstützung unserer Beschwerde fügen wir die relevante Korrespondenz mit dem PETI-Sekretariat (18 E-Mails) als Anhang bei.
Wir bitten die Europäische Bürgerbeauftragte zu prüfen:
Ob PETI seine verfahrensrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
Welche konkreten Prüfungen, Bewertungen oder Recherchen tatsächlich vorgenommen wurden.
Nach welchen objektiven Kriterien entschieden wurde, die Petition nicht öffentlich zu erörtern.
Ob die Schließung der Petition ausreichend und nachvollziehbar dokumentiert wurde.
Warum die ergänzende Petition bisher nicht bestätigt oder bearbeitet wurde.
Wir bitten außerdem um Bestätigung des Eingangs der Beschwerde sowie um Auskunft über die weiteren Schritte und den voraussichtlichen Zeitplan.
Kontakt und Unterzeichner:
Gisela Urban