Petition updateSTOPPT TEMELIN – Gefährliche Schweißnähte untersuchen!Jetzt gegen das britische Atommüll-Endlager einwenden!
Brigitte ArtmannGermany
Apr 16, 2018
Sehr geehrte Damen und Herren, in aller Eile eine kurze Einwendung zur britischen Endlagersuche. Bitte schicken Sie die Einwendung diesmal per E-Mail sowohl nach London und an das Bundesumweltministerium. Bitte beachten Sie, das Einwendungsfristende ist bereits am 19. April 2018 um 23:45. Bitte fügen Sie gerne eigene Argumente zusätzlich mit in den Text ein. Mit freundlichen Grüßen, Brigitte Artmann Hier Ihren Vornamen, Namen und Adresse nicht vergessen! An das GDF Team 3rd Floor, Victoria 1 Victoria Street London SW1H0ET E-Mail an: GDFlanduseplanning@beis.gov.uk An das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Stresemannstraße 128 - 130 10117 Berlin Telefon: 030 18 305-0 Telefax: 030 18 305-2044 E-Mail: poststelle@bmu.bund.de 16. April 2018 Betreff: Atommüll-Endlagerung in Großbritannien - Einwendung zur "Nationalen Grundsatzerklärung über die Infrastruktur zur geologischen Entsorgung" - Einwendungsende am 19. April 2018 um 23:45. Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesumweltministerium in Deutschland bietet eine offizielle Beteiligungsmöglichkeit an der "Nationalen Grundsatzerklärung über die Infrastruktur zur geologischen Entsorgung" an (1). Sie endet am 19. April 2018 um 23:45. Hiermit wende ich Folgendes ein: 1. Das “Appraisal of Sustainability”-Dokument, das Teil der Konsultation ist, beinhaltet eine Strategische Umweltprüfung (SUP) im Ursprungsland. In Deutschland wird aber keine offizielle SUP durchgeführt. Dies ist entsprechend dem geltenden Völkerrecht der Espoo Konvention (Artikle 2.6) und der Aarhus Konvention (Artikel 3.9) diskriminierend. 2. Das deutsche Bundesumweltministerium muss entsprechend der Espoo Konvention Artikel 3.7 in Großbritannien um offizielle Beteiligung in Form eines SUP-Verfahrens für die betroffene deutsche Öffentlichkeit ersuchen. In den Unterlagen wird auch ein unter dem Meer liegendes Endlager angedacht. Dies kann Deutschland über den Wasserweg kontaminieren. 3. Da in Großbritannien ein SUP-Verfahren durchgeführt wird, müssen die vorgelegten Dokumente auch in die deutsche Sprache übersetzt werden, damit sich alle Personen der deutschen betroffenen Öffentlichkeit auch gleichberechtigt und ohne Diskriminierung beteiligen können. Derzeit liegen die Dokumente nur in englischer Sprache vor. 4. Im “Sustainability Appraisal”-Dokument fehlt Strahlenschutz völlig. 5. Für eine eventuelle Endlagerung im Granit ist die Entscheidung des Schwedischen Umweltgerichtshofes relevant. Die dafür nötigen Kupferbehälter korodieren schneller als bisher angenommen. 6. Großbritannien hat bereits mehrere Konsultationen in Großbritannien durchgeführt, ohne jemals die betroffene Öffenlichkeit der Nachbarstaaten beteiligt zu haben. Die Suche endete bisher immer ergebnislos. Unter anderem haben sich der Cumbria Trust (2) und die Nuclear Free Local Authorities (NFLA) (3) beteiligt und übten heftige Kritik am Verfahren. Unter anderem daran, dass die Erkenntnisse des schwedischen Umweltgerichtshofes nicht eingearbeitet wurden. 7. Aus den aufgezählten Gründen weise ich die vorgelegten Unterlagen zurück und fordere Sie auf, eine offizielle SUP durchzuführen. (1) http://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/internationales/uvpsup/beteiligungsmoeglichkeit-in-grossbritannien-endlager/ (2) http://www.cumbriatrust.org/ (3) http://www.nuclearpolicy.info/news/nfla-model-response-uk-welsh-government-policy-deep-underground-radioactive-waste-repository/ Mit freundlichen Grüßen,
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