Antrag auf Aussetzung der Abschiebung und Gewährung internationalen Schutzes

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The Issue

An die zuständige Ausländerbehörde / das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) / das Verwaltungsgericht

Betreff:

Antrag auf Aussetzung der Abschiebung von Herrn FAYAD Farzani sowie Gewährung internationalen Schutzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir die sofortige Aussetzung sämtlicher Abschiebungsmaßnahmen gegen Herrn FAYAD Farzani, iranischer Staatsangehöriger, da ihm im Falle einer Rückkehr in die Islamische Republik Iran eine konkrete, individuelle und erhebliche Gefahr politischer Verfolgung droht.

Herr Farzani engagiert sich seit längerer Zeit öffentlich gegen das Regime der Islamischen Republik Iran. Seine politischen Aktivitäten umfassen unter anderem die Veröffentlichung regimekritischer Inhalte in sozialen Medien sowie die Teilnahme an politischen Aktionen und Demonstrationen gegen die iranische Regierung.

Diese Aktivitäten sind dokumentiert. Als Anlagen werden Fotografien, Veröffentlichungen, Beiträge in sozialen Netzwerken sowie weitere Beweismittel vorgelegt, welche seine politische Überzeugung und sein öffentliches Engagement eindeutig belegen.

Die iranischen Behörden verfolgen nachweislich Personen, die sich im Ausland öffentlich gegen das Regime äußern oder oppositionell engagieren. Zahlreiche Berichte internationaler Organisationen dokumentieren willkürliche Festnahmen, Folter, langjährige Freiheitsstrafen sowie in besonders schweren Fällen auch Todesurteile gegen politische Gegner.

Im Falle einer Rückkehr besteht für Herrn Farzani ein erhebliches Risiko,

aufgrund seiner politischen Überzeugung festgenommen zu werden,
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung beziehungsweise Folter ausgesetzt zu sein,
unter unfairen Gerichtsverfahren strafrechtlich verfolgt zu werden,
sowie – sofern die iranischen Behörden seine Aktivitäten als staatsgefährdend einstufen – mit schwersten Strafen bis hin zur Todesstrafe konfrontiert zu werden.

Eine Abschiebung würde daher gegen fundamentale nationale und internationale Schutzvorschriften verstoßen.

Insbesondere sind folgende Rechtsgrundlagen einschlägig:

Artikel 16a Grundgesetz (GG) – Schutz politisch Verfolgter.
§ 3 Asylgesetz (AsylG) – Flüchtlingseigenschaft.
§ 4 Asylgesetz (AsylG) – Subsidiärer Schutz.
§ 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Artikel 3 EMRK – Abschiebungsverbot bei drohender unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
§ 60 Abs. 7 AufenthG – Abschiebungsverbot bei erheblicher konkreter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit.
Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention – Grundsatz des Non-Refoulement.
Artikel 2 und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – Recht auf Leben sowie Verbot der Folter.
Artikel 3 der UN-Antifolterkonvention (CAT) – Verbot der Rückführung in Staaten, in denen Folter droht.
Artikel 2, 4 und 19 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, welche Abschiebungen in Staaten untersagen, in denen die Gefahr der Todesstrafe, Folter oder unmenschlicher Behandlung besteht.

Die beigefügten Beweismittel belegen, dass Herr Farzani aufgrund seiner politischen Aktivitäten individuell identifizierbar ist und deshalb einer besonderen Gefährdung ausgesetzt wäre.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Menschenrechtslage im Iran sowie der individuellen Umstände des Betroffenen beantragen wir daher,

die Abschiebung von Herrn Farzani unverzüglich auszusetzen,
die vorgelegten neuen Beweismittel umfassend zu berücksichtigen,
den Fall erneut zu prüfen,
Herrn Farzani internationalen Schutz beziehungsweise ein nationales Abschiebungsverbot gemäß § 60 AufenthG zu gewähren.

Deutschland hat sich sowohl nach seinem Verfassungsrecht als auch nach internationalem Recht verpflichtet, Personen nicht in Staaten zurückzuführen, in denen ihnen politische Verfolgung, Folter oder der Tod drohen.

Aus diesen Gründen bitten wir eindringlich, diesem Antrag stattzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

 

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