Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Eingabe zurück verwiesen mit der Begründung, sie betreffe mehrere substanzielle Themen gleichzeitig.
Dafür liegt sie zusammen mit einer Eingabe via Herrn Kevin Kühnert beim Rentenausschuss des DGB.
Ebenso wurde sie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mitgeteilt, da das Thema der extrem ungleichen Renten bei gleich qualifizierter und sogar längerer Beschäftigungszeit unter dem Stichwort "Gender-Pension-Gap" zum gestrigen "Equal Pay Day" vom 27.92.2026 passt. Bei den Renten und Pensionen reichen die durch die Leitfigur des sogenannten "Eckrentners", der schon früh ins marktvermittelte Erwerbsleben einsteigt und nach erfolgter Ausbildung locker 45 Jahre arbeiten kann, bis er die wohlverdiente Rente regulär erwirbt. Die Frau, die höhere Bildung (plus Referendariat) mit einem Kinderwunsch verbinden möchte, wird erst mit ca. 28 Jahren frühestens in ihren Beruf einsteigen, erhält bis dahin keinen einzigen Rentenpunkt (da Ausbildungszeit seit 2009 gestrichen) und hätte mit 73 Jahren 45 Arbeitsjahre erreicht. Jedes Kind unterbricht diese Rechnung erneut. Kindererziehung zählt ähnlich wie Arbeitslosigkeit. Für ca. 15 Jahre Kindererziehung gibt es max. 3 Rentenpunkte. Der "Eckrentner" kennt das Problem nicht, sich zwischen Bildung, Beruf, Ortswahl und Kindern entscheiden zu müssen. Daher wirkt dieses Leitbild indirekt rentenmindernd für Frauen, da es ihre Lebenssituation nicht einbezieht. Positives Beispiel, wie es anders ginge: Die Niederlande haben bezüglich Teilzeit eine Lösung, die anerkennt, dass Teilzeit in der Regel gleichzeitig zusätzliche Familienarbeit beinhaltet. Dort ergänzt der Staat die Altersvorsorge bei Teilzeit, so dass Kinderkriegen kein Armutsrisiko wird.