Update zur Petition
In der aktuellen Teilzeitdebatte gerät der eigentliche Kern unseres Anliegens leicht aus dem Blick:
Es geht nicht um Arbeitszeitmodelle, sondern um die rentenrechtliche Anerkennung von Beziehungsarbeit, die häufig unter der Sozialversicherungspflicht geleistet wird. Dies darf so nicht bleiben.
Erziehungs-, Pflege-, therapeutische und andere beziehungsorientierte Tätigkeiten werden bis heute zu einem großen Teil ohne rentenrelevante Absicherung geleistet – obwohl sie gesellschaftlich notwendig sind. Mütter, insbesondere Alleinerziehende, wie auch Therapeutinnen, Pflegekräfte, Schulbegleiterinnen tragen wesentlich zur Stabilität unserer Gesellschaft bei und sollten dafür Rentenansprüche erwerben können.
Die entscheidende Frage darf nicht lauten: „Welches Produkt bringt Beziehungsarbeit hervor?“
Auch Führungskräfte erzeugen kein sichtbares Produkt, ihre Tätigkeit gilt dennoch als unverzichtbar.
Die richtige Frage lautet: Was kostet es die Gesellschaft, wenn Beziehungsarbeit fehlt? Die Folgen sind steigende Ausgaben für Therapie, Medizin, Pflege, Justiz und soziale Sicherung.
Beziehungsarbeit ist keine private Gefälligkeit, sondern eine gesellschaftliche Infrastrukturleistung.
Wer sie leistet, darf im Alter nicht in Armut geraten.
Konkret:
Nachzahlung und Aufstockung von Renten für Zeiten gesellschaftlich notwendiger Beziehungs- und Care-Arbeit, die bisher nicht oder nur unzureichend rentenrechtlich berücksichtigt wurden, da .
Abschaffung der Zwangseinmalzahlungen bei Betriebsrenten wegen "zu geringer Beträge", die zu steuerlichen Nachteilen führen und die beabsichtigte lebenslange Rentensteigerung unterlaufen.
Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus muss steuerfrei bis mind. 2000 EUR und rentensteigernd gestaltet sein, statt durch Abgaben und fehlende Anreize für die junge Generation unattraktiv gemacht zu werden, als sei sie ein "Ticket in die Altersarmut" . Dieser Zusammenhang muss sich ändern.