

Nicht-Geimpfte dürfen nicht mehr fliegen! Für ein Verbot des digitalen Corona-Impfpasses.
Das Problem
Der internationaler Flugverband IATA arbeitet an der Einführung eines digitalen Corona-Impfpasses. Nur wer sich den Impfstoff injizieren lässt, darf dann noch fliegen.
Wer sich einen der sich kurz vor Zulassung befindlichen Impfstoffe verabreichen lässt, soll in eine Datenbank aufgenommen werden. Die Informationen aus dieser Datenbank würden mit den Daten des konventionellen Reisepasses verbunden und können parallel abgerufen werden. Der digitale Gesundheitspass würde die Test- und Impfstoffinformationen eines Passagiers enthalten und Informationen für Regierungen, Fluggesellschaften, Labors und Reisende verwalten und überprüfbar machen.
Dies bedeutet im Umkehrschluss einen Impfzwang für Menschen, welche privat oder geschäftlich auf Flugreisen angewiesen sind oder bloß ein weiter entferntes Urlaubsziel ansteuern möchten.
Insbesondere DNA oder RNA-basierte Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 bergen das Risiko von Gesundheitsrisiken wie etwa inflammatorische Autoimmunreaktionen oder die Aktivierung von Onkogenen [Schweizerische Ärztezeitung 2020; 10 I (27-28): 862 - 864]. Da ich selbst weder aufgrund von Vorerkrankungen noch Alter zu der Risikogruppe zähle, lehne ich eine Impfung gegen SARS-CoV-2 für mich selbst ab. Diese Entscheidung sollte jedem freistehen ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Ergibt die Abwägung zwischen Impfstoff-Risiken und potentiellem Krankheitsverlauf nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle wie indirekte Impfpflicht einen Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.
Zu befürchten ist weiterhin, dass die Anwendung des digitalen Gesundheitspasses sukzessive auf andere Felder übergreift, und neben Flugreisen auch auf Veranstaltungsbesuche, Restaurants, Bars sowie sämtliche andere Lebensbereiche angewandt werden könnte.
Die Aufgabe eines jeden demokratischen Staates ist es, die Freiheitsrechte seiner Bürger zu gewährleisten und nicht diese einzuschränken und die Bürger zu unmündigen, transparenten Individuen zu degradieren.
Das Problem
Der internationaler Flugverband IATA arbeitet an der Einführung eines digitalen Corona-Impfpasses. Nur wer sich den Impfstoff injizieren lässt, darf dann noch fliegen.
Wer sich einen der sich kurz vor Zulassung befindlichen Impfstoffe verabreichen lässt, soll in eine Datenbank aufgenommen werden. Die Informationen aus dieser Datenbank würden mit den Daten des konventionellen Reisepasses verbunden und können parallel abgerufen werden. Der digitale Gesundheitspass würde die Test- und Impfstoffinformationen eines Passagiers enthalten und Informationen für Regierungen, Fluggesellschaften, Labors und Reisende verwalten und überprüfbar machen.
Dies bedeutet im Umkehrschluss einen Impfzwang für Menschen, welche privat oder geschäftlich auf Flugreisen angewiesen sind oder bloß ein weiter entferntes Urlaubsziel ansteuern möchten.
Insbesondere DNA oder RNA-basierte Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 bergen das Risiko von Gesundheitsrisiken wie etwa inflammatorische Autoimmunreaktionen oder die Aktivierung von Onkogenen [Schweizerische Ärztezeitung 2020; 10 I (27-28): 862 - 864]. Da ich selbst weder aufgrund von Vorerkrankungen noch Alter zu der Risikogruppe zähle, lehne ich eine Impfung gegen SARS-CoV-2 für mich selbst ab. Diese Entscheidung sollte jedem freistehen ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Ergibt die Abwägung zwischen Impfstoff-Risiken und potentiellem Krankheitsverlauf nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle wie indirekte Impfpflicht einen Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.
Zu befürchten ist weiterhin, dass die Anwendung des digitalen Gesundheitspasses sukzessive auf andere Felder übergreift, und neben Flugreisen auch auf Veranstaltungsbesuche, Restaurants, Bars sowie sämtliche andere Lebensbereiche angewandt werden könnte.
Die Aufgabe eines jeden demokratischen Staates ist es, die Freiheitsrechte seiner Bürger zu gewährleisten und nicht diese einzuschränken und die Bürger zu unmündigen, transparenten Individuen zu degradieren.
Die Entscheidungsträger*innen



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Petition am 30. November 2020 erstellt