Actualización de la peticiónAn meine Krankenkasse: Ohne meinen Autismus-Begleithund kann ich nicht leben!Paragraph Hilfsmittel außerhalb des Hilfsmittelkataloges

Ina WilhelmFreiburg, Alemania
6 nov 2013
Entgegen der Auffassung des MdK ist die Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grundlage des § 33 SGB V nicht auf solche Hilfsmittel begrenzt, welche im Hilfsmittelverzeichnis Eingang gefunden haben. In ständiger Rechtsprechung entscheidet das BSG, dass es sich bei dem Hilfsmittelverzeichnis lediglich um eine Auslegungshilfe handelt und nicht etwa um eine abschließende Aufstellung im Sinne einer Positiv-Liste. Daran ändert auch nichts, dass nach Nr. 8 der Hilfsmittelrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses Hilfsmittel zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden dürfen, sofern sie im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Denn die darin ausgesprochene Bindung der Ärzte an das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht von der Ermächtigungsgrundlage in § 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V gedeckt. Dies hat das BSG in seinen Entscheidungen vom 16.04.1998 zum Aktenzeichen B 3 KR 9/97 R und vom 03.08.2006 zum Aktenzeichen B 3 KR 25/05 R entschieden.
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