Ina WilhelmFreiburg, Germany
Oct 27, 2013
Gleichstellung von Assistenzhunden fördern Assistenzhunde leisten vielen Menschen in Deutschland wichtige Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltages. Neben den Blindenführhunden, die nach SGB V von den Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt werden, können vor allem auch Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen von einem gut ausgebildeten Assistenzhund profitieren: Menschen z.B. mit Multipler Sklerose und anderen Behinderungen können ebenfalls durch Assistenzhunde unterstützt werden und Warnund Signalhunde leisten wertvolle Arbeit für hörgeschädigte Menschen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten vor diesem Hintergrund unter anderem, dass Menschen mit Behinderungen „menschliche und tierische Hilfe“ zur Verfügung gestellt wird, um am öffentlichen Leben teilzunehmen und die persönliche Mobilität und Unabhängigkeit sicherzustellen. Diese Konvention ist auch in Deutschland gültig.
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