Präsenzbefreiung während der Pandemie

Das Problem

Korrelation zwischen Bildung, Präsenzpflicht und dem Grundrecht auf Gesundheit sowie der Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung von Kindern

hier: Schaffung einer Möglichkeit zur Präsenzbefreiung auf Grund des pandemischen Geschehens

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir schreiben Ihnen hier als Eltern von schulpflichtigen Kindern, die bereits seit Beginn der Pandemie besorgt um die Sicherheit unserer Kinder und Familien sind.


Wir wenden uns jetzt noch einmal persönlich an Sie, da wir den Eindruck haben, dass unsere Anliegen bisher nicht zu Ihnen durchgedrungen sind, obwohl wir in den letzten Monaten tausende Schreiben an alle, die für die Bildungspolitik in Deutschland zuständig sind, verschickt haben.


Es ist mittlwerweile klar, dass ein Impfstoff gegen SARS-Cov 2 für Kinder kurzfristig nicht verfügbar sein wird und es ist generell nicht geplant, Kinder über eine Impfung in die angestrebte Herdenimmunität mit einzubeziehen. Da eine Herdenimmunität und die Rückkehr in den Alltag ohne Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen nicht möglich ist, müssen wir derzeit davon ausgehen, dass eine Durchseuchung entweder angestrebt oder zumindest hingenommen wird.

Dies empfinden wir als unethisch und sehen es äußerst kritisch.


Das Robert-Koch-Institut schreibt in seinen neuen Testkriterien für Schulen: „Allerdings werden auch für das Kindesalter länger anhaltende Krankheitssymptome beschrieben und der Anteil der Spätfolgen ist bisher noch nicht bekannt.“, sowie „Das Ausmaß einer Übertragung innerhalb der Schulen und von den Schulen in die Familien/Haushalte ist Gegenstand der Forschung.“ und weiterhin „Aufgrund des zunehmenden Anteils von besorgniserregenden Varianten von SARS-CoV-2 auch in Deutschland, die mit einem erhöhten Ansteckungspotenzial einhergehen, ist auch mit einem erhöhten Übertragungswahrscheinlichkeit in Schulen zu rechnen“.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkriterien-Schulen.html

In Großbritannien leiden 78.924 Kinder und Jugendliche im Alter von 0-19 an LongCovid (Stand: 25.02.2021). Je nach Altersgruppe tritt LongCovid dort bei 12 – 15% der positiv getesteten Kinder auf und trifft auch Kinder, die bei der originären Infektion nur milde oder gar keine Symptome hatten.

https://www.ons.gov.uk/peoplepopulationandcommunity/healthandsocialcare/conditionsanddiseases

https://www.longcovidkids.org


In Dänemark wurde bereits eigens eine Reha-Klinik für Kinder mit LongCovid eingerichtet.

Eine andere Studie stellt fest, dass 52% der Kinder nach 120 Tagen noch mindestens ein persistierendes Symptom haben.

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.01.23.21250375v1.full.pdf

Die WHO berichtet am 25.02.20121, dass Europa in Bezug auf Langzeitfolgen einer COVID-Erkrankung/„Long COVID“ zum Handeln aufruft.

https://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/statements/2021/statement-update-on-covid-19-whoeurope-calls-for-action-on-post-covid-conditionslong-covid

Bei Covid19 sind nicht alleine die Todesfälle ausschlaggebend, sondern auch die Anzahl an Fällen, in denen Folgeschäden ungeklärten Ausmaßes und ungeklärter Dauer zurück bleiben.

Angesichts der aktuellen Zahlen aus Großbritannien sind wir fassungslos, dass in Deutschland das einzige Konzept, dass in den Schulen nach einem Jahr Pandemie vorliegt, „Lüften.“ heißt. In vielen Schulbezirken sitzen derzeit selbst in den geteilten Klassen der Grundschulen noch 15 Kinder mit größtenteils schlecht sitzendem Mundschutz, der gegen die über Aerosole hochansteckende Mutante B.1.1.7 praktisch keinen Schutz bietet. Und da spätestens in der Frühstückspause alle ohnehin ihren Mundschutz ablegen dürfen, ist das Tragen desselben im Endeffekt nur Fassade.

In manchen Bundesländern ist in der Grundschule sogar nach wie vor nicht einmal Mundshutz im Unterricht für Grundschüler vorgesehen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 18.01.2021 dahingehend geurteilt, dass effektiver Gesundheitsschutz nur möglich ist, wenn kein Präsenzunterricht stattfindet.

Das OVG Münster belegt im Urteil vom 22.01.2021, dass sich Kinder jeden Alters infizieren und dass auch Schulcluster in jeder Schulform vorkommen.

Obwohl Ingenieure aus dem Bereich der Strömungsmechanik anschaulich erklären, dass mit den richtigen Luftfiltergeräten und Trennwänden mit umlaufender Kante das Ansteckungsrisiko im Klassenraum fast auf Null gesenkt werden kann, wird unseren Kindern dieser Schutz nicht zugebilligt, weil er zu teuer ist.

Parallel dazu können wir der Presse entnehmen, dass sich zahlreiche Lanmdesparlamente in Deutschland diese Geräte angeschafft haben. Trennwände sind überall außer in Schulen obligatorisch. Wir sind gelinde gesagt entsetzt darüber, welch niedrigen Stellenwert Kinder in der Politik haben. Es wird ständig damit argumentiert, dass die Schulen unbedingt offen bleiben müssen, aber Filteranlagen, die auch in der normalen

Grippesaison sinnvoll wären, werden trotzdem nicht flächendeckend eingebaut. Obwohl sie, eingedenk der Tatsache, dass die Epidemiologen und Virologen derzeit davon ausgehen, dass uns derartige Pandemien noch öfter heimsuchen werden, sicherlich auch für die Zukunft eine sinnvolle Investition wären.

Selbstverständlich ist der Präsenzunterricht wertvoll für Kinder und Jugendliche. Wir alle hätten lieber heute als morgen wieder unser altes Leben zurück und sind glücklich, wenn unsere Kinder wieder sicher in die Schule gehen können. Wir gehören nicht zu den Eltern, die das Schulsystem oder den Präsenzunterricht generell ablehnen.

Trotzdem gibt es viele Kinder, die mit dem Distanzunterricht gut zurecht kommen oder sogar aufgeblüht sind und ihre Leistungen verbessert haben.

Eltern, deren Kinder bereits langfristig im Distanzlernen sind, da Kinder oder Familienangehörige zu den Risikogruppen gehören, beobachten außerdem, dass es für Kinder, sogar im Grundschulalter, einfacher ist, dauerhaft auf Distanz zu lernen, als ständig zwischen Präsenz-, Distanz, Wechselunterricht oder Quarantäne hin und her zu wechseln. Es gibt auch Kinder, die seit den Sommerferien schon 3,4 oder 5 Mal in Quarantäne waren. Das ist jedes Mal extremer psychischer Stress für die ganze Familie.

Wir sehen es als eindeutig gegeben an, dass Bildung in einer Pandemie auch von zu Hause aus ermöglicht werden kann, wenn die Schule das Material stellt oder die Kinder digital am Unterrichtsgeschehen beteiligt. Vor allem, da nicht in allen Schulen derselbe Infektionsschutz gewährleistet werden kann.

Es werden immer die benachteiligten Kinder angeführt, die zu Hause Hunger, Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch erfahren. Das darf kein Grund sein, alle Kinder in die Schule zu zwingen und somit viele Kinder mit Infektionen zu gefährden, die bisher zu Hause sicher und geborgen waren. Es kann nicht sein, dass man heutzutage alle Eltern unter Generalverdacht stellt.

Es wird auch ständig angeführt, dass jedes dritte Kind psychische Probleme durch den Lockdown hat. Dabei hatte laut einer Studie aus 2019 jedes 4. Schulkind bereits damals psychische Probleme.

https://www.dak.de/dak/gesundheit/kinder--und-jugendreport-2019-2168342.html#/

Während der Pandemie haben Kinder und Jugendliche nicht nur wegen des Lockdowns und der Kontaktreduzierungen psychische Probleme, sondern auch, weil sie Angst vor einer Ansteckung und/oder davor, ein Familienmitglied durch Covid19 zu verlieren, haben. Es gibt ja leider auch bereits zahlreiche Kinder, die tatsächlich ein oder sogar ,mehrere Familienmitglieder verloren haben.

Seitens der Politik wird es so dargestellt, als ob der Präsenzunterricht und die Schule den Lebensmittelpunkt aller Kinder darstellen. Wenn man aber die Kinder fragt, geben sie an, dass ihnen der Sport in der Freizeit und ihre Freunde fehlen. Und kaum ein Kind sagt gerade, dass es sich auf Schule unter den gegebenen Bedingungen freut.

In letzter Zeit mehren sich aus vielen Ländern die Berichte, dass immer mehr junge Menschen schwer an Covid19 erkranken und auch versterben. Die Virologin Melanie Brinkmann hat im Spiegel prognostiziert, dass in Deutschland bis zum Frühjahr 2022 180.000 Menschen unter 60 Jahren ihr Leben durch Covid19 verlieren werden – in unseren Augen eine völlige Sinnlosigkeit, da bereits mehrere wirksame Impfstoffe existieren und es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis alle Impfwilligen auch ein Angebot zur Impfung erhalten.

Wir alle halten die Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus führen sollen, für sinnvoll und halten uns daran. Dabei sind wir auch der Meinung, dass der Staat dafür sorgen darf, dass Maßnahmen, mit denen man sich und andere schützt, eingehalten oder verschärft werden. Es ist aber nicht akzeptabel, dass Familien sich nicht mehr umfassend schützen dürfen, sobald sie schulpflichtige Kinder haben.

Uns ist die Bildung unserer Kinder wichtig und natürlich auch, dass sie Sozialkontakte haben. Allerdings halten wir Präsenzunterricht derzeit für keine sichere Alternative zum Distanzunterricht.

Und es geht nicht, das man Bildung und Gesundheitsschutz ständig gegeneinander aufwiegt und die Verantwortung hin und her schiebt. Man kann dabei auch nicht abstreiten, dass man Bildung grundsätzlich nachholen kann, während man seine Gesundheit und sein Leben im Zweifelsfall nie wieder zurück erhält.

Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz besagt, dass jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Das gilt auch für unsere Kinder und unsere Familien.

Laut Artikel 6 Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem Schutz der staatlichen Ordnung und Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Im Rahmen dieser Pflicht fällt es vielen Eltern schwer, ihre Kinder in den Präsenzunterricht zu schicken und dort ggf. einer Ansteckung mit einer Krankheit auszusetzen, bei der niemand sagen kann, welche Auswirkungen sie auf die Zukunft des Kindes haben wird.

Laut Artikel 6 Grundgesetz übt der Staat überdies das Wächteramt über diese Sorgepflicht aus und sollte sich somit hinter die Eltern stellen, wenn diese ihre Kinder schützen möchten.

Zur Sorgepflicht gehört das Wachen über die physische und psychische Gesundheit der Kinder. Und viele Kinder und Jugendlich haben gerade Angst, sich in der Schule anzustecken und/oder Familienangehörige anzustecken. Das muss genauso ernst genommen werden, wie die Sorgen der Kinder, die unter dem Lockdown leiden.

Überdies haben natürlich auch die Eltern das Recht, sich vor einer Ansteckung zu schützen.

Die Präsenzpflicht zu Pandemiezeiten wird bereits seit Beginn der Pandemie kritisch gesehen:

Am 27. April 2020 schreibt Volker Boehme-Neßler, seit 2014 Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg in „Die Zeit: „Eltern haben das Erziehungsrecht für ihre Kinder, das vom Grundgesetz garantiert und gegen den Staat verteidigt wird. Die Verfassung spricht vom natürlichen Recht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder. Ob Kinder gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, entscheiden deshalb in erster Linie die Eltern. Die Schulpflicht und besonders eine Anwesenheitspflicht in Zeiten von Corona macht den Eltern dieses Recht streitig. Sie greift auch in Grundrechte der Kinder ein.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das steht unmissverständlich in der Verfassung. Wenn der Staat Schülerinnen und Schüler in einer Pandemie in die Schule zwingt, könnte er beides bedrohen – ihr Leben und ihre Gesundheit. Zwar gibt es Hinweise darauf, dass Kinder und Jugendliche weniger stark, oft symptomlos an Corona erkranken, aber das ist noch lange kein gesichertes Wissen. Und über die Spätfolgen einer Corona-Erkrankung wissen wir noch gar nichts. Solange das so ist, ist die Schulpflicht eine Gefahr für Leib und Leben der Schüler. (in Die Zeit: „Schulöffnungen: Gefahr für Leib und Leben“).

Juristische Einschätzungen zur Schulbesuchspflicht in der Covid-19-Pandemie und die rechtlichen Möglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht hat Stefan Kirchner verfasst.

a)

Kirchner, Stefan, COVID-19 und die Schulbesuchspflicht (COVID-19 and the Duty to Attend School in Person) (August 18, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3675926 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3675926

b)

Kirchner, Stefan, Der lange Weg nach Karlsruhe - und eine Abkürzung Verfassungsprozessuale Überlegungen angesichts der Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Schulunterricht (The Long Way to Karlsruhe - And a Shortcut Considerations on Procedural Law at the Federal Constitutional Court in Light of the Danger of an Infection with SARS-CoV-2 during School Classes) (August 18, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3676442 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3676442

Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt hat am 25.02.2021 bei Markus Lanz gesagt: „Man kann doch in einer Pandemie keine Präsenzpflicht aufrecht erhalten.“

Das Gros der Bundesländer hatte deswegen bereits zeitweise die Präsenzpflicht ausgesetzt oder beurlaubt Kinder auf Antrag der Eltern.

Während jetzt die Infektionszahlen wieder ansteigen und das RKI für die Zeit nach Ostern Inzidenzen von 300 und mehr Infektionen in 7 Tagen auf 100.000 Einwohner prognostiziert, wird in den meisten Bundesländern die Präsenzpflicht wieder eingesetzt und nicht einmal Kinder aus Haushalten mit Risikogruppen überall weiter von der Präsenzpflicht befreit.

Während die Inzidenzen bei Kindern bereits nach Öffnung für Grundschüler und Abschlussklassen wieder in die Höhe schießen, werden die Schulen weiter geöffnet.

Wir können ein derartig unverantwortliches Verhalten auf Kosten unserer Kinder weder nachvollziehen, noch gutheißen!

Besonderes Aufsehen hat zudem ein Urteil des OVG Münster (VG Münster, Beschluss vom 04.12.2020 - 5 L 1019/20; 5 L 1027/20 ) erregt, in dem Kinder, die sich weigern, eine Maske zu tragen, vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Eltern, die gegen Maske im Unterricht sind, haben ihre Kinder somit von der Präsenzpflicht befreit, wenn sie sich einfach unsolidarisch verhalten, während Eltern, die besorgt sind, dass ihre Kinder Schaden nehmen, in die Röhre gucken. Das ist schon paradox.

Bei der Diskussion um die Aussetzung der Präsenzpflicht wird immer damit argumentiert, das man dann gerade die Kinder, die man in der Schule haben will, nicht in der Schule hat. Dass weltweit belegt ist, dass gerade die Familien, die in prekären Verhältnissen und auf beengtem Raum leben, besonders gefährdet sind, sich mit Sars-Cov2 zu infizieren, wird hierbei nicht beachtet.

Überdies gibt es auch viele Menschen, die zwar finanziell benachteiligt sind, aber weder bildungsfern sind, noch ihre Kinder vernachlässigen.

Wir sind der Ansicht, dass man aus ethischen und auch aus menschenrechtlichen Gründen während einer Pandemie mit einer potenziell für alle Menschen gefährlichen Krankheit, den Familien die Möglichkeit einräumen muss, sich umfassend zu schützen. Besonders, da nach wie vor nicht einmal alle Kinder mit Vorerkrankungen oder vorerkrankten Angehörigen beurlaubt werden.

Der rechtliche Rahmen hierfür ist schon lange gegeben.

In den Schulgesetzen der Bundesländer gibt es grundsätzlich die Möglichkeit. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.

Es gibt vereinzelte Schulleitungen, die hier von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und Kinder beurlaubt haben. Diese Möglichkeit wird seit Jahren von Familien genutzt, bei denen die Eltern sich beruflich regelmäßig im Ausland aufhalten. Es kann nicht sein, dass es als wichtiger Grund akzeptiert wird, dass Kinder eine Weltreise machen oder sich einige Monaten im Ausland aufhalten oder dass sie in einer Sportart begabt sind, aber dass der Gesundheitsschutz in einer Pandemie nicht als wichtiger Grund gesehen wird.

Wir sehen nach einem Jahr absolut keine Verbesserungen beim Infektionsschutz an den Schulen. Wenn man bei den Behörden und politischen Gremien nachfragt, bekommt man immer denselben Textbaustein als Antwort, dass die Schulöffnungen mit besonderen Hygiene- und Schutzkonzepten legitimiert werden. Niemand, der diese Textbausteine verschickt, hat in letzter Zeit mal ein Schule von innen gesehen. Die Toiletten an den Schulen sind so schmutzig und verwahrlost, wie eh und je. Luftfilter und Trennwände, der einzig wirklich wirksame Schutz, wurden fast nirgendwo angeschafft. Viele Kinder tragen keine passenden Masken.

Oft fehlt es auch nach wie vor an Warmwasser und Seife.

Dass die B1.1.7 Mutante wesentlich ansteckender ist, vor allem über Aerosole, wird überhaupt nicht berücksichtigt.

Zu den geplanten Schnelltetsts wurde uahc bereits berichtet, dass dort die Fehlerquote hoch ist.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article227605911/Schnelltests-6-von-10-Faellen-negativ-obwohl-der-Getestete-positiv-ist.html

Wenn diese Tests zu Hause durchgeführt werden müssen, sind viele Eltern dazu nicht in der Lage und man muss davon ausgehen, dass, besonders die Verharmloser, dann einfach gar nicht testen und die Kinder trotzdem in die Schule schicken.

Leider sind besonders die Eltern, die Covid19 für harmlos und Masken in Kindergesichtern für gefährlich halten, ziemlich laut. Es gibt aber auch viele Eltern, die Bauchschmerzen dabei haben, ihre Kinder in die Schule zu schicken, sich aber nicht äußern.

Solange weder Eltern, noch Kinder geimpft sind, gibt es keine Sicherheit in den Schulen und wenn es keine Sicherheit gibt, kann man keine Präsenz verlangen.

Es gibt zudem viele engagierte Eltern, die sich seit Monaten für sichere Bildung, guten Distanzunterricht, digitales Fortkommen und Ausstattung der Schulen mit Equipment für den Gesundheitsschutz einsetzen und stark machen.

Es muss allen Eltern eine Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder auf Grund des pandemischen Geschehens zu Hause zu lassen.

In einer Pandemie darf man nicht mit Bußgeldern belegt oder gar mit Kindesentzug bedroht werden, weil man seine Familie schützen will. Eltern, die ihre Familien schützen möchten, dürfen auch nicht länger auf eine Stufe mit notorischen Schulverweigerern gestellt werden.

Wir fordern Sie hiermit auf, eine Möglichkeit zur Präsenzbefreiung für alle Familien, die dies während der Pandemie wünschen, zu schaffen und zwar schnellstmöglich und bundesweit!.

avatar of the starter
Silke AretzPetitionsstarter*inMein Name ist Silke Aretz, ich bin 43 Jahre alt und alleinerziehende Mutter zweier Kinder, 6 und 9 Jahre alt. Ich habe diese Facebookgruppe zum Elternaustausch gegründet. <a href="https://www.facebook.com/groups/1666603156836299" rel="nofollow">https://w</a>
Diese Petition hat 1.412 Unterschriften erreicht

Das Problem

Korrelation zwischen Bildung, Präsenzpflicht und dem Grundrecht auf Gesundheit sowie der Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung von Kindern

hier: Schaffung einer Möglichkeit zur Präsenzbefreiung auf Grund des pandemischen Geschehens

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir schreiben Ihnen hier als Eltern von schulpflichtigen Kindern, die bereits seit Beginn der Pandemie besorgt um die Sicherheit unserer Kinder und Familien sind.


Wir wenden uns jetzt noch einmal persönlich an Sie, da wir den Eindruck haben, dass unsere Anliegen bisher nicht zu Ihnen durchgedrungen sind, obwohl wir in den letzten Monaten tausende Schreiben an alle, die für die Bildungspolitik in Deutschland zuständig sind, verschickt haben.


Es ist mittlwerweile klar, dass ein Impfstoff gegen SARS-Cov 2 für Kinder kurzfristig nicht verfügbar sein wird und es ist generell nicht geplant, Kinder über eine Impfung in die angestrebte Herdenimmunität mit einzubeziehen. Da eine Herdenimmunität und die Rückkehr in den Alltag ohne Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen nicht möglich ist, müssen wir derzeit davon ausgehen, dass eine Durchseuchung entweder angestrebt oder zumindest hingenommen wird.

Dies empfinden wir als unethisch und sehen es äußerst kritisch.


Das Robert-Koch-Institut schreibt in seinen neuen Testkriterien für Schulen: „Allerdings werden auch für das Kindesalter länger anhaltende Krankheitssymptome beschrieben und der Anteil der Spätfolgen ist bisher noch nicht bekannt.“, sowie „Das Ausmaß einer Übertragung innerhalb der Schulen und von den Schulen in die Familien/Haushalte ist Gegenstand der Forschung.“ und weiterhin „Aufgrund des zunehmenden Anteils von besorgniserregenden Varianten von SARS-CoV-2 auch in Deutschland, die mit einem erhöhten Ansteckungspotenzial einhergehen, ist auch mit einem erhöhten Übertragungswahrscheinlichkeit in Schulen zu rechnen“.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkriterien-Schulen.html

In Großbritannien leiden 78.924 Kinder und Jugendliche im Alter von 0-19 an LongCovid (Stand: 25.02.2021). Je nach Altersgruppe tritt LongCovid dort bei 12 – 15% der positiv getesteten Kinder auf und trifft auch Kinder, die bei der originären Infektion nur milde oder gar keine Symptome hatten.

https://www.ons.gov.uk/peoplepopulationandcommunity/healthandsocialcare/conditionsanddiseases

https://www.longcovidkids.org


In Dänemark wurde bereits eigens eine Reha-Klinik für Kinder mit LongCovid eingerichtet.

Eine andere Studie stellt fest, dass 52% der Kinder nach 120 Tagen noch mindestens ein persistierendes Symptom haben.

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.01.23.21250375v1.full.pdf

Die WHO berichtet am 25.02.20121, dass Europa in Bezug auf Langzeitfolgen einer COVID-Erkrankung/„Long COVID“ zum Handeln aufruft.

https://www.euro.who.int/de/media-centre/sections/statements/2021/statement-update-on-covid-19-whoeurope-calls-for-action-on-post-covid-conditionslong-covid

Bei Covid19 sind nicht alleine die Todesfälle ausschlaggebend, sondern auch die Anzahl an Fällen, in denen Folgeschäden ungeklärten Ausmaßes und ungeklärter Dauer zurück bleiben.

Angesichts der aktuellen Zahlen aus Großbritannien sind wir fassungslos, dass in Deutschland das einzige Konzept, dass in den Schulen nach einem Jahr Pandemie vorliegt, „Lüften.“ heißt. In vielen Schulbezirken sitzen derzeit selbst in den geteilten Klassen der Grundschulen noch 15 Kinder mit größtenteils schlecht sitzendem Mundschutz, der gegen die über Aerosole hochansteckende Mutante B.1.1.7 praktisch keinen Schutz bietet. Und da spätestens in der Frühstückspause alle ohnehin ihren Mundschutz ablegen dürfen, ist das Tragen desselben im Endeffekt nur Fassade.

In manchen Bundesländern ist in der Grundschule sogar nach wie vor nicht einmal Mundshutz im Unterricht für Grundschüler vorgesehen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 18.01.2021 dahingehend geurteilt, dass effektiver Gesundheitsschutz nur möglich ist, wenn kein Präsenzunterricht stattfindet.

Das OVG Münster belegt im Urteil vom 22.01.2021, dass sich Kinder jeden Alters infizieren und dass auch Schulcluster in jeder Schulform vorkommen.

Obwohl Ingenieure aus dem Bereich der Strömungsmechanik anschaulich erklären, dass mit den richtigen Luftfiltergeräten und Trennwänden mit umlaufender Kante das Ansteckungsrisiko im Klassenraum fast auf Null gesenkt werden kann, wird unseren Kindern dieser Schutz nicht zugebilligt, weil er zu teuer ist.

Parallel dazu können wir der Presse entnehmen, dass sich zahlreiche Lanmdesparlamente in Deutschland diese Geräte angeschafft haben. Trennwände sind überall außer in Schulen obligatorisch. Wir sind gelinde gesagt entsetzt darüber, welch niedrigen Stellenwert Kinder in der Politik haben. Es wird ständig damit argumentiert, dass die Schulen unbedingt offen bleiben müssen, aber Filteranlagen, die auch in der normalen

Grippesaison sinnvoll wären, werden trotzdem nicht flächendeckend eingebaut. Obwohl sie, eingedenk der Tatsache, dass die Epidemiologen und Virologen derzeit davon ausgehen, dass uns derartige Pandemien noch öfter heimsuchen werden, sicherlich auch für die Zukunft eine sinnvolle Investition wären.

Selbstverständlich ist der Präsenzunterricht wertvoll für Kinder und Jugendliche. Wir alle hätten lieber heute als morgen wieder unser altes Leben zurück und sind glücklich, wenn unsere Kinder wieder sicher in die Schule gehen können. Wir gehören nicht zu den Eltern, die das Schulsystem oder den Präsenzunterricht generell ablehnen.

Trotzdem gibt es viele Kinder, die mit dem Distanzunterricht gut zurecht kommen oder sogar aufgeblüht sind und ihre Leistungen verbessert haben.

Eltern, deren Kinder bereits langfristig im Distanzlernen sind, da Kinder oder Familienangehörige zu den Risikogruppen gehören, beobachten außerdem, dass es für Kinder, sogar im Grundschulalter, einfacher ist, dauerhaft auf Distanz zu lernen, als ständig zwischen Präsenz-, Distanz, Wechselunterricht oder Quarantäne hin und her zu wechseln. Es gibt auch Kinder, die seit den Sommerferien schon 3,4 oder 5 Mal in Quarantäne waren. Das ist jedes Mal extremer psychischer Stress für die ganze Familie.

Wir sehen es als eindeutig gegeben an, dass Bildung in einer Pandemie auch von zu Hause aus ermöglicht werden kann, wenn die Schule das Material stellt oder die Kinder digital am Unterrichtsgeschehen beteiligt. Vor allem, da nicht in allen Schulen derselbe Infektionsschutz gewährleistet werden kann.

Es werden immer die benachteiligten Kinder angeführt, die zu Hause Hunger, Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch erfahren. Das darf kein Grund sein, alle Kinder in die Schule zu zwingen und somit viele Kinder mit Infektionen zu gefährden, die bisher zu Hause sicher und geborgen waren. Es kann nicht sein, dass man heutzutage alle Eltern unter Generalverdacht stellt.

Es wird auch ständig angeführt, dass jedes dritte Kind psychische Probleme durch den Lockdown hat. Dabei hatte laut einer Studie aus 2019 jedes 4. Schulkind bereits damals psychische Probleme.

https://www.dak.de/dak/gesundheit/kinder--und-jugendreport-2019-2168342.html#/

Während der Pandemie haben Kinder und Jugendliche nicht nur wegen des Lockdowns und der Kontaktreduzierungen psychische Probleme, sondern auch, weil sie Angst vor einer Ansteckung und/oder davor, ein Familienmitglied durch Covid19 zu verlieren, haben. Es gibt ja leider auch bereits zahlreiche Kinder, die tatsächlich ein oder sogar ,mehrere Familienmitglieder verloren haben.

Seitens der Politik wird es so dargestellt, als ob der Präsenzunterricht und die Schule den Lebensmittelpunkt aller Kinder darstellen. Wenn man aber die Kinder fragt, geben sie an, dass ihnen der Sport in der Freizeit und ihre Freunde fehlen. Und kaum ein Kind sagt gerade, dass es sich auf Schule unter den gegebenen Bedingungen freut.

In letzter Zeit mehren sich aus vielen Ländern die Berichte, dass immer mehr junge Menschen schwer an Covid19 erkranken und auch versterben. Die Virologin Melanie Brinkmann hat im Spiegel prognostiziert, dass in Deutschland bis zum Frühjahr 2022 180.000 Menschen unter 60 Jahren ihr Leben durch Covid19 verlieren werden – in unseren Augen eine völlige Sinnlosigkeit, da bereits mehrere wirksame Impfstoffe existieren und es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis alle Impfwilligen auch ein Angebot zur Impfung erhalten.

Wir alle halten die Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus führen sollen, für sinnvoll und halten uns daran. Dabei sind wir auch der Meinung, dass der Staat dafür sorgen darf, dass Maßnahmen, mit denen man sich und andere schützt, eingehalten oder verschärft werden. Es ist aber nicht akzeptabel, dass Familien sich nicht mehr umfassend schützen dürfen, sobald sie schulpflichtige Kinder haben.

Uns ist die Bildung unserer Kinder wichtig und natürlich auch, dass sie Sozialkontakte haben. Allerdings halten wir Präsenzunterricht derzeit für keine sichere Alternative zum Distanzunterricht.

Und es geht nicht, das man Bildung und Gesundheitsschutz ständig gegeneinander aufwiegt und die Verantwortung hin und her schiebt. Man kann dabei auch nicht abstreiten, dass man Bildung grundsätzlich nachholen kann, während man seine Gesundheit und sein Leben im Zweifelsfall nie wieder zurück erhält.

Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz besagt, dass jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat. Das gilt auch für unsere Kinder und unsere Familien.

Laut Artikel 6 Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem Schutz der staatlichen Ordnung und Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Im Rahmen dieser Pflicht fällt es vielen Eltern schwer, ihre Kinder in den Präsenzunterricht zu schicken und dort ggf. einer Ansteckung mit einer Krankheit auszusetzen, bei der niemand sagen kann, welche Auswirkungen sie auf die Zukunft des Kindes haben wird.

Laut Artikel 6 Grundgesetz übt der Staat überdies das Wächteramt über diese Sorgepflicht aus und sollte sich somit hinter die Eltern stellen, wenn diese ihre Kinder schützen möchten.

Zur Sorgepflicht gehört das Wachen über die physische und psychische Gesundheit der Kinder. Und viele Kinder und Jugendlich haben gerade Angst, sich in der Schule anzustecken und/oder Familienangehörige anzustecken. Das muss genauso ernst genommen werden, wie die Sorgen der Kinder, die unter dem Lockdown leiden.

Überdies haben natürlich auch die Eltern das Recht, sich vor einer Ansteckung zu schützen.

Die Präsenzpflicht zu Pandemiezeiten wird bereits seit Beginn der Pandemie kritisch gesehen:

Am 27. April 2020 schreibt Volker Boehme-Neßler, seit 2014 Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg in „Die Zeit: „Eltern haben das Erziehungsrecht für ihre Kinder, das vom Grundgesetz garantiert und gegen den Staat verteidigt wird. Die Verfassung spricht vom natürlichen Recht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder. Ob Kinder gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, entscheiden deshalb in erster Linie die Eltern. Die Schulpflicht und besonders eine Anwesenheitspflicht in Zeiten von Corona macht den Eltern dieses Recht streitig. Sie greift auch in Grundrechte der Kinder ein.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das steht unmissverständlich in der Verfassung. Wenn der Staat Schülerinnen und Schüler in einer Pandemie in die Schule zwingt, könnte er beides bedrohen – ihr Leben und ihre Gesundheit. Zwar gibt es Hinweise darauf, dass Kinder und Jugendliche weniger stark, oft symptomlos an Corona erkranken, aber das ist noch lange kein gesichertes Wissen. Und über die Spätfolgen einer Corona-Erkrankung wissen wir noch gar nichts. Solange das so ist, ist die Schulpflicht eine Gefahr für Leib und Leben der Schüler. (in Die Zeit: „Schulöffnungen: Gefahr für Leib und Leben“).

Juristische Einschätzungen zur Schulbesuchspflicht in der Covid-19-Pandemie und die rechtlichen Möglichkeiten vor dem Bundesverfassungsgericht hat Stefan Kirchner verfasst.

a)

Kirchner, Stefan, COVID-19 und die Schulbesuchspflicht (COVID-19 and the Duty to Attend School in Person) (August 18, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3675926 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3675926

b)

Kirchner, Stefan, Der lange Weg nach Karlsruhe - und eine Abkürzung Verfassungsprozessuale Überlegungen angesichts der Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Schulunterricht (The Long Way to Karlsruhe - And a Shortcut Considerations on Procedural Law at the Federal Constitutional Court in Light of the Danger of an Infection with SARS-CoV-2 during School Classes) (August 18, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3676442 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3676442

Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt hat am 25.02.2021 bei Markus Lanz gesagt: „Man kann doch in einer Pandemie keine Präsenzpflicht aufrecht erhalten.“

Das Gros der Bundesländer hatte deswegen bereits zeitweise die Präsenzpflicht ausgesetzt oder beurlaubt Kinder auf Antrag der Eltern.

Während jetzt die Infektionszahlen wieder ansteigen und das RKI für die Zeit nach Ostern Inzidenzen von 300 und mehr Infektionen in 7 Tagen auf 100.000 Einwohner prognostiziert, wird in den meisten Bundesländern die Präsenzpflicht wieder eingesetzt und nicht einmal Kinder aus Haushalten mit Risikogruppen überall weiter von der Präsenzpflicht befreit.

Während die Inzidenzen bei Kindern bereits nach Öffnung für Grundschüler und Abschlussklassen wieder in die Höhe schießen, werden die Schulen weiter geöffnet.

Wir können ein derartig unverantwortliches Verhalten auf Kosten unserer Kinder weder nachvollziehen, noch gutheißen!

Besonderes Aufsehen hat zudem ein Urteil des OVG Münster (VG Münster, Beschluss vom 04.12.2020 - 5 L 1019/20; 5 L 1027/20 ) erregt, in dem Kinder, die sich weigern, eine Maske zu tragen, vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Eltern, die gegen Maske im Unterricht sind, haben ihre Kinder somit von der Präsenzpflicht befreit, wenn sie sich einfach unsolidarisch verhalten, während Eltern, die besorgt sind, dass ihre Kinder Schaden nehmen, in die Röhre gucken. Das ist schon paradox.

Bei der Diskussion um die Aussetzung der Präsenzpflicht wird immer damit argumentiert, das man dann gerade die Kinder, die man in der Schule haben will, nicht in der Schule hat. Dass weltweit belegt ist, dass gerade die Familien, die in prekären Verhältnissen und auf beengtem Raum leben, besonders gefährdet sind, sich mit Sars-Cov2 zu infizieren, wird hierbei nicht beachtet.

Überdies gibt es auch viele Menschen, die zwar finanziell benachteiligt sind, aber weder bildungsfern sind, noch ihre Kinder vernachlässigen.

Wir sind der Ansicht, dass man aus ethischen und auch aus menschenrechtlichen Gründen während einer Pandemie mit einer potenziell für alle Menschen gefährlichen Krankheit, den Familien die Möglichkeit einräumen muss, sich umfassend zu schützen. Besonders, da nach wie vor nicht einmal alle Kinder mit Vorerkrankungen oder vorerkrankten Angehörigen beurlaubt werden.

Der rechtliche Rahmen hierfür ist schon lange gegeben.

In den Schulgesetzen der Bundesländer gibt es grundsätzlich die Möglichkeit. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.

Es gibt vereinzelte Schulleitungen, die hier von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und Kinder beurlaubt haben. Diese Möglichkeit wird seit Jahren von Familien genutzt, bei denen die Eltern sich beruflich regelmäßig im Ausland aufhalten. Es kann nicht sein, dass es als wichtiger Grund akzeptiert wird, dass Kinder eine Weltreise machen oder sich einige Monaten im Ausland aufhalten oder dass sie in einer Sportart begabt sind, aber dass der Gesundheitsschutz in einer Pandemie nicht als wichtiger Grund gesehen wird.

Wir sehen nach einem Jahr absolut keine Verbesserungen beim Infektionsschutz an den Schulen. Wenn man bei den Behörden und politischen Gremien nachfragt, bekommt man immer denselben Textbaustein als Antwort, dass die Schulöffnungen mit besonderen Hygiene- und Schutzkonzepten legitimiert werden. Niemand, der diese Textbausteine verschickt, hat in letzter Zeit mal ein Schule von innen gesehen. Die Toiletten an den Schulen sind so schmutzig und verwahrlost, wie eh und je. Luftfilter und Trennwände, der einzig wirklich wirksame Schutz, wurden fast nirgendwo angeschafft. Viele Kinder tragen keine passenden Masken.

Oft fehlt es auch nach wie vor an Warmwasser und Seife.

Dass die B1.1.7 Mutante wesentlich ansteckender ist, vor allem über Aerosole, wird überhaupt nicht berücksichtigt.

Zu den geplanten Schnelltetsts wurde uahc bereits berichtet, dass dort die Fehlerquote hoch ist.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article227605911/Schnelltests-6-von-10-Faellen-negativ-obwohl-der-Getestete-positiv-ist.html

Wenn diese Tests zu Hause durchgeführt werden müssen, sind viele Eltern dazu nicht in der Lage und man muss davon ausgehen, dass, besonders die Verharmloser, dann einfach gar nicht testen und die Kinder trotzdem in die Schule schicken.

Leider sind besonders die Eltern, die Covid19 für harmlos und Masken in Kindergesichtern für gefährlich halten, ziemlich laut. Es gibt aber auch viele Eltern, die Bauchschmerzen dabei haben, ihre Kinder in die Schule zu schicken, sich aber nicht äußern.

Solange weder Eltern, noch Kinder geimpft sind, gibt es keine Sicherheit in den Schulen und wenn es keine Sicherheit gibt, kann man keine Präsenz verlangen.

Es gibt zudem viele engagierte Eltern, die sich seit Monaten für sichere Bildung, guten Distanzunterricht, digitales Fortkommen und Ausstattung der Schulen mit Equipment für den Gesundheitsschutz einsetzen und stark machen.

Es muss allen Eltern eine Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder auf Grund des pandemischen Geschehens zu Hause zu lassen.

In einer Pandemie darf man nicht mit Bußgeldern belegt oder gar mit Kindesentzug bedroht werden, weil man seine Familie schützen will. Eltern, die ihre Familien schützen möchten, dürfen auch nicht länger auf eine Stufe mit notorischen Schulverweigerern gestellt werden.

Wir fordern Sie hiermit auf, eine Möglichkeit zur Präsenzbefreiung für alle Familien, die dies während der Pandemie wünschen, zu schaffen und zwar schnellstmöglich und bundesweit!.

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Silke AretzPetitionsstarter*inMein Name ist Silke Aretz, ich bin 43 Jahre alt und alleinerziehende Mutter zweier Kinder, 6 und 9 Jahre alt. Ich habe diese Facebookgruppe zum Elternaustausch gegründet. <a href="https://www.facebook.com/groups/1666603156836299" rel="nofollow">https://w</a>

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An die Regierungen aller 16 deutschen Bundesländer
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Petition am 15. März 2021 erstellt