Actualización de la peticiónAn die KBV: Erlauben Sie weiterhin unbegrenzt die psychotherapeutische Videosprechstunde!Update – Verhandlungsergebnis: Neuregelung ab dem 01.07. – Weiterer Handlungsbedarf
Kathrin SchallenbergMünster, Alemania
14 jun 2022

Liebe Unterstützende,

zunächst möchte ich mich herzlich bedanken, dass es durch unsere gemeinsamen Anstrengungen gelungen ist, bis zum 31.05. auf über 50.000 Stimmen zu kommen. Das ist wirklich großartig!

Ergebnis der Verhandlungen am 31.05.:
Leider wurde in den Verhandlungen vom 31.05. nur ein kleiner Erfolg erzielt. So wird ab dem 01.07.2022 die 30%-Begrenzung pro Gebührenordnungsziffer (GOP) etwas flexibilisiert. Über GOP’s werden psychotherapeutische Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet. Die möglichen 30% Videosprechstunde können ab dem 01.07. durch die Neuregelung flexibler auf die verschiedenen Leistungen (z. B. Kurzzeit- und Langzeittherapie) angewendet werden. Wer möchte, kann sich die Meldung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter dem folgenden Link durchlesen: KBV - Neue EBM-Regelung: Psychotherapeuten können Videosprechstunde ab Juli flexibler einsetzen 

Es ist noch viel zu tun
Die verhandelte Flexibilisierung ist ein erster Schritt – und für einige Patient:innen, die ihre Therapien aufgrund der 30% pro GOP-Regelung vorübergehend unterbrechen mussten, eine große Erleichterung. Ich freue mich sehr für diejenigen, die nun ihre Therapien fortsetzen können. Das Verhandlungsergebnis vom 31.05. darf jedoch nicht das Ende der Flexibilisierung sein.  

30% Videotherapie sind nach wie vor zu wenig, da:

Infektionsschutz: Insbesondere aufgrund der sich derzeit wieder verschärfenden Sars-Cov-2-Lage: Die BA.5-Variante wird mittlerweile auch in Deutschland zunehmend nachgewiesen, die Inzidenzen steigen wieder. Für Long und Post Covid stehen noch keine ausreichend guten Behandlungskonzepte zur Verfügung. Wir fordern von den relevanten Akteur:innen, einen guten Infektionsschutz im Gesundheitswesen zu ermöglichen – und dazu gehört auch, in Absprache zwischen Therapeut:in und Patient:in die Videosprechstunde im Sinne einer Covid-bedingten Sonderregelung unbegrenzt nutzen zu können. Vulnerable Personen und diejenigen, die vulnerable Angehörige und Kontaktpersonen haben, müssen die Möglichkeit haben, ihr Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und dennoch Leistungen im Gesundheitswesen mit einem guten Gefühl wahrnehmen zu können.

Auch über Covid hinaus sind mehr Videotherapiemöglichkeiten als nur 30% erforderlich. Und zwar für die Personengruppen, die bei einer 30%-Quotierung nicht die notwendige psychotherapeutische Versorgung erhalten können und Gefahr laufen, „durch’s Raster zu fallen“. So beispielsweise mobilitätseingeschränkte Patient:innen, die durch begrenzte Videotherapieoptionen auf barrierefreie Praxen angewiesen sind. Bei einer ohnehin schon bestehenden psychotherapeutischen Unterversorgung begrenzt dies deren Therapeut:innenauswahl zusätzlich massiv. Hier fordern wir unabhängig vom Infektionsschutz die Möglichkeit, die Videosprechstunde in deutlich größerem Ausmaß nutzen zu können, um diesen Patient:innengruppen den Zugang zur Therapie zu erleichtern.

Einzelfallentscheidungen/Begründete Ausnahmen zur derzeitigen Regelung "Keine Videotherapie in mind. den ersten drei Sitzungen (Sprechstunde und Probatorik) möglich"

Wir halten es zudem für zwingend erforderlich, begründete Einzelfallentscheidungen bei den Krankenkassen erwirken zu können, sollten die Akteur:innen einige der derzeit geltenden Regelungen nicht verändern. So finden wir es wichtig, in begründeten Fällen auch Sprechstunde und Probatorik per Video durchführen zu können – beispielsweise, wenn Patient:innen bettlägerig sind und es auch (zunächst) bleiben werden. Gerade in derartigen Situationen ist therapeutische Unterstützung sehr wichtig.
Patient:innenorientiert und therapeutisch sinnvoll fänden wir es zudem, Patient:innen, denen es vor/zu Therapiebeginn nicht gelingt, in die Praxis zu kommen, die dies mit psychotherapeutischer Unterstützung perspektivisch aber schaffen könnten, zu ermöglichen, zunächst per Video die Therapie zu starten. Es könnte dann gemeinsam an dem– therapeutisch zweifellos sinnvollen – Ziel gearbeitet werden, bis zur X. Therapiestunde persönlich in die Praxis zu kommen zu können. Von den Patient:innen zu erwarten, dass sie dies in den ersten Stunden leisten, wenn ebendies ihr Störungsbild erschwert, erhöht die Hemmschwelle für einen Therapiebeginn oder macht diesen ggf. unmöglich. Ein Beispiel sind agoraphobische Patient:innen, denen ein Verlassen ihres Hauses oftmals sehr schwer fällt. Wir sollten es Patient:innen ermöglichen, einen niedrigschwelligeren Einstieg in die Therapie zu finden, sie therapeutisch unterstützen und gemeinsam mit ihnen daran arbeiten, ihren Bewegungs- und Handlungsspielraum wieder zu erweitern und Lebensqualität zurückzugewinnen. Auf diese Weise kann den Betroffenen frühzeitiger geholfen und eine zunehmende Verschlechterung oder mögliche Chronifizierung der Symptomatik verhindert werden.

Unterstützung aus den eigenen Berufsreihen

Es ist gelungen, mit einigen Berufsverbänden in einen fachlichen Austausch zu kommen. Ich hoffe, dass diese ihren Zusagen, sich in einem gewissen Umfang für eine Flexibilisierung der Videosprechstunde einzusetzen, nachkommen und unser Anliegen gegenüber KBV, GKV-Spitzenverband und Politik vertreten werden.

In diesem Sinne: Die Petition und der Einsatz für eine Flexibilisierung der Videosprechstunde werden fortgeführt – weitere Unterschriften helfen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass die Videosprechstunde, in Absprache mit Patient:innen und therapeutisch sinnvoll eingesetzt, ein wertvolles Instrument zur Verbesserung der psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten darstellt. Es muss möglich werden, diese in einem größeren Ausmaß als 30% plus Einschränkungen zu nutzen, um Psychotherapien individueller und bedarfsorientierter gestalten zu können.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Herzliche Grüße
Kathrin Schallenberg

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