
Liebe UnterstützerINNEN,
stark angelehnt an eine Stellungnahme von ILANA habe ich gerade einen Offenen Brief an die Bundesregierung abgeschickt. (s, u.)
Angesichts des überaus bedrohten Weltfriedens würde ich mich sehr freuen, wenn Sie ebenfalls schreiben.
Mit liebem Gruß
Ursula Mathern
Hier der Brief:
An
die Bundeskanzlerin
Frau Dr. Angela Merkel
Angela.Merkel@bundestag.de,
internetpost@bundesregierung.de
den Bundesfinanzminister
Herrn Olaf Scholz
olaf.scholz@spd.de
den Bundesaußenminister
Herrn Heiko Maas
Heiko.Maas@bundestag.de
den Bundeswirtschaftsminister
Herrn Peter Altmeier
peter.altmaier@bundestag.de
den Bundesinnenminister
Herrn Horst Seehofer
csu@edelweiss72.de
die Bundesjustizministerin
Frau Katarina Barley
katarina.barley@bundestag.de
den Bundesarbeitsminister
Herrn Hubertus Heil
hubertus.heil@bundestag.de
die Bundesfamilienministerin
Frau Dr. Franziska Giffey
mb@bmfsfj.bund.de
den Bundesverkehrsminister
Herrn Andreas Scheuer
andreas.scheuer@bundestag.de
die Bundeslandwirtschaftsministerin
Frau Julia Klöckner
info@cdurlp.de
die Bundesverteidigungsministerin
Frau Ursula von der Leyen
ursula.vonderleyen@bundestag.de
den Bundesgesundheitsminister
Herrn Jens Spahn
jens.spahn@bundestag.de
die Bundesumweltministerin
Frau Svenja Schulze
buero@spd-muenster.de
die Bundesbildungsministerin
Frau Anja Karliczek
info@anja-karlizek.de
den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Herrn Dr. Gerd Müller
gerd.mueller@bundestag.de
den Bundesminister für besondere Aufgaben
Herrn Prof. Dr. Helge Braun
helge.braun@bundestag.de
den Bundespräsidenten
Herrn Frank Walter Steinmeier
bundespraesidialamt@bpra.bund.de
Im Konflikt mit dem Iran brechen die USA rücksichtslos Völkerrecht – HANDELN SIE!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir alle wissen, haben die USA zunächst einseitig das Iran-Atom-Abkommen von 2015 gekündigt. Dieses war durch die Resolution des Sicherheitsrates 2231 vom 20.7.2015 für alle Staaten völkerrechtlich verbindlich geworden ist.
Wie IALANA erläutert, kennt das Abkommen – ausgelegt für 10 Jahre – keine Kündigung durch einen der Vertragsstaaten. Es enthält einen Mechanismus für Streitigkeiten, wenn eine Partei meint, der Iran halte den vereinbarten Aktionsplan nicht ein: es wird dann eine Gemeinsame Kommission einberufen, falls die nicht einig wird, kommen die Außenminister zusammen, usw. Schließlich wird die Frage dem Sicherheitsrat unterbreitet, wenn ein Staat meint, die Frage stelle eine erhebliche Nichterfüllung dar (Ziff. 36 und 37 des Abkommens). Nur der Sicherheitsrat kann dann gegebenenfalls die Sanktionen, die vor dem Abkommen vom Sicherheitsrat und zusätzlich von den USA und der EU verhängt waren, wieder in Kraft setzen.
Wie die mit der Kontrolle beauftragte IAEO bestätigt, hat der Iran das Abkommen wie vereinbart umgesetzt.
Die USA hingegen haben den Vertrag mutwillig unter Bruch des Völkerrechts verlassen und dabei auch den vereinbarten Mechanismus für Streitigkeiten grob missachtet.
Danach haben sie die früheren scharfen US-Sanktionen wieder in Kraft gesetzt, was nur dem Sicherheitsrat zustand. Darüber hinaus haben sie mit zusätzlichen Sanktionen einen totalen Wirtschaftsboykott installiert, um einen Zusammenbruch der Versorgung der Bevölkerung und der öffentlichen Ordnung im Iran hervorzurufen, letztlich mit dem Ziel, einen Regime-Change herbeizuführen und eine ihnen willfährige Regierung zu erreichen. Auch diese Sanktionen, bei denen die Bevölkerung in Geiselhaft genommen wird, sind völkerrechtlich nicht zulässig. Sie verstoßen gegen das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht und das Gebot der Achtung der Menschenrechte. Hinzu kommt, dass sie bereits wegen der Verletzung des Atompakts rechtswidrig sind.
Ergänzend maßen sie sich an, alle anderen Staaten und Völker der Welt über Sekundärsanktionen in ihre völkerrechtswidrige Erpressung des Iran einzubinden, was selbstverständlich ebenfalls rechtswidrig und zudem eine verbotene Einmischung in die inneren Angelegenheiten dieser Staaten ist.
Als Reaktion darauf hat der Iran den Internationalen Gerichtshof angerufen. Dieser erließ am 03.10.2018 einstimmig eine einstweilige Anordnung gegen die USA, mit der den USA einige der besonders inhumanen Sanktionen (z. B. Boykott der Lieferung von Arzneimitteln) verboten werden.
Über die weitere Aufforderung des IGH an die USA und den Iran, von konfliktverschärfenden Maßnahmen bis zur Entscheidung in der Hauptsache abzusehen, setzen sich die USA hinweg. Inzwischen drohen sie offen mit der Anwendung militärischer Gewalt und treffen entsprechende Kriegsvorbereitungen (Verlegung von Flottenverbänden und einem Flugzeugträger vor die iranische Küste, dazu den Einsatz atomwaffentragender B52-Bomber).
Die Androhung von Gewalt und der möglicherweise bevorstehende Angriff auf den Iran sind Verstöße gegen Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta
SIE DÜRFEN DEM NICHT LÄNGER UNTÄTIG ZUSEHEN!
Die Bundesregierung ist ebenso wie die EU durch Art. 3 Abs. 5 des EU-Vertrags verpflichtet, die USA „zur strikten Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“ anzuhalten.
Das bedeutet:
- sich klar gegen die USA zu positionieren
- die Rücknahme der erneut in Kraft gesetzten und der zusätzlich verhängten Sanktionen gegen den Iran zu verlangen und weiter
- alles zu tun, um das Atomabkommen mit dem Iran fortzuführen.
SIE MÜSSEN deutlich erklären, dass Sie sich an einem Angriff auf den Iran weder beteiligen noch diesen in irgendeiner Weise unterstützen noch dulden werden, dass deutsches Staatsgebiet dafür genutzt wird.
Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts MÜSSEN SIE den Einflug in das Hoheitsgebiet der BRD untersagen, „wenn der Verdacht besteht, dass der Verkehr (…) geeignet ist, Handlungen zu dienen, die verfassungswidrig i.S. d. Art. 26 Abs.1 GG sind. Luftfahrzeugen, die an einem gegen das völkergewohnheitsrechtliche Gewaltverbot verstoßenden militärischen Einsatz bestimmend mitwirken, darf die Benutzung des deutschen Luftraumes nicht gestattet werden“ (BVerwG - / C 39/07 v. 31.1.2007). .
Zu beobachten ist, dass die USA gestützt auf das Truppenstationierungsabkommen seit Monaten in und um Ramstein ihre Waffen- und Munitionslager in einem bisher nicht gekannten Ausmaß aufgefüllt haben.
Derzeit hat Deutschland gemeinsam mit Frankreich den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat inne.
Damit sind Sie als Bundesregierung verantwortlich dafür, den Sicherheitsrat einzuberufen, da ein Mitglied der Staatengemeinschaft den Weltfrieden gefährdet.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Sondersitzung der Generalversammlucng der Vereinten Nationen einzuberufen, um sich im Sinne des „Uniting for Peace“ mit dem Konflikt zu befassen.
Ich fordere Sie dringend dazu auf: Nehmen Sie Ihre Verantwortung und ihre Verpflichtungen im o. g. Sinne wahr!
Hochachtungsvoll
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