Mise à jour sur la pétitionRÜSTUNSKONZERNE MÜSSEN FÜR FLÜCHTLINGE ZAHLENDas „geordnete-Rückkehr-Gesetz“ - Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
Ursula MathernMerxheim, Allemagne
27 févr. 2019

Liebe UnterstützerINNEN,

zu dem „geordnete-Rückkehr-Gesetz“ aus dem Hause Seehofer und die damit erneut einher gehende weitere Verschärfung im Umgang mit Flüchtlingen dürfen wir m. E. nicht schweigen.

Deshalb habe ich nachstehenden Offenen Brief an H. Seehofer abgeschickt. Protestieren Sie ebenfalls?

Mit lieben Grüßen

Ursula Mathern

 

An den Bundesminister

des Innern, für Bau und Heimat

Herrn Horst Seehofer

landesleitung@csu-bayern.de

Offener Brief zu „geordnete-Rückkehr-Gesetz“ -  Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Sehr geehrter Herr Seehofer,

suggeriert der Titel Ihres Gesetzes-Entwurfs noch, dass es sich dabei um eine akzeptable Sache handelt, bringt bereits der erste Satz eineN sprachlogisch ins Stolpern: „Die Rechtspflicht, Deutschland freiwillig zu verlassen, wird von einer hohen Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger nicht befolgt“. – Was soll das denn für eine Freiwilligkeit sein, die durch eine Rechtspflicht bestimmt wird? – Ein Unding!

Eben diesen Zwangscharakter atmet das ganze Papier. Bereits bei einem flüchtigen Blick fällt auf, dass es darin nur so wimmelt von Vokabeln wie: Durchsetzung, Effizienz, Sicherheit, Sicherheitsgefahren. Es geht nicht mehr um Menschen, es geht um Fälle. – Und schon gar nicht mehr wird gefragt, warum diese Menschen hierher kommen, dass die Ursachen z. B. in völkerrechtswidrigen Kriegen liegen, an denen Deutschland mit beteiligt ist, in Rüstungsexporten, asymmetrischen Handelsbeziehungen, Klimawandel u. a. m., letztendlich in unserem - im finalen, gleichwohl mörderischen Stadium befindlichen kapitalistischen Weltwirtschaftssystem.

Das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ignoriert rechtsstaatliche Grundsätze, urteilt Pro Asyl. (https://www.proasyl.de/pressemitteilung/erste-analyse-des-gesetzentwurfs-des-bmi-durch-pro-asyl/ und begründet dies u. a., wie folgt:

-          grundgesetzwidrig ist die Haft ohne Richterentscheid

-          haftrechtlichen Grundprinzipien widerspricht die Beweislastumkehr. Wird als Haftgrund vermutete Fluchtgefahr genannt, muss nicht etwa die Behörde das Vorliegen dieser „Gefahr“ nachweisen, sondern der/die Betroffene deren Nicht-Vorliegen.

-          Obwohl Abschiebehaft keine Strafhaft ist, wird beides miteinander vermischt  – entgegen dem Trennungsgebot, wie es in der Europarechtlichen Rückführungsrichtlinie zum Ausdruck kommt sowie –bislang – auch in deutschem Recht.

 

Laut Süddeutscher Zeitung vom 15.02.2019 soll außerdem eine so genannte „Duldung light“ eingeführt werden: „Ausländer, denen die Unmöglichkeit einer Abschiebung "zuzurechnen" ist, sollen nur noch eine "Ausreiseaufforderung" erhalten. Dieser Status stellt sie deutlich schlechter als Geduldete. Es sollen schärfere Arbeitsverbote gelten, alle Integrationsangebote verschlossen sein und nur noch Unterkunft, Nahrung und Hygieneartikel gestellt werden. Der Kreis der Betroffenen ist sehr weit gefasst. Es soll etwa jeder dazugehören, der "keine Reisedokumente vorlegt". 

Bei straffällig gewordenen Ausländern soll die Strafhöhe deutlich sinken. Bei Kriegsflüchtlingen mit so genanntem subsidiärem Schutz soll es genügen, „dass "schwerwiegende Gründe" die Annahme einer schweren Straftat rechtfertigen“.

Zudem soll „schon wer bei der Passbeschaffung nicht mitwirkt, …in eine "erweiterte Vorbereitungshaft" genommen werden können“.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf „Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für jeden vor, der die Vollstreckung einer Abschiebung beeinträchtigt, indem er etwa "geplante Zeitpunkte oder Zeiträume einer bevorstehenden Abschiebung veröffentlicht".

(s. https://www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-abschiebungen-geordnete-rueckkehr-gesetz-1.4332282

Die Aufzählung ist unvollständig, Herr Seehofer. Im Kontext der zahlreichen in den letzten Jahren bereits erfolgten Verschärfungen allerdings drängt sich mir der Gedanke auf: Genauso haben die Nazis es im 3. Reich mit den Juden auch gemacht, sie Zug um Zug entrechtet, per Gesetz versteht sich, freigegeben zur Jagd und schließlich zur Vernichtung. Und sie konnten dabei – genau wie Sie heute – auf Sympathisanten zählen.

Ich weiß, der Vergleich hinkt.

Immerhin: Auch Sie und Ihr Haus machen sich kein Gewissen daraus, Menschen in unsichere Herkunftsländer und damit in den Tod zu schicken. Genauso skrupellos lassen Sie Tausende Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken. In Verruf gebracht und kriminalisiert werden dagegen diejenigen, die bestrebt sind, Menschenleben zu retten.

Genau deshalb aber, Herr Seehofer, gilt es mit Bertolt Brecht festzuhalten:

 „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

Glücklicherweise gibt es auch in der Flüchtlingsfrage Menschen, die diesen Grundsatz beherzigen!

xxxxxx

 

 

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