Petition updateRÜSTUNSKONZERNE MÜSSEN FÜR FLÜCHTLINGE ZAHLENAbschottung, Abschiebung von Flüchtlingen, Verschärfungen auch für das einheimische Prekariat
Ursula MathernMerxheim, Germany
Oct 26, 2016
Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer, die Veränderungen, die seit dem Start der Petition eingetreten sind, lassen sich m. E. folgendermaßen auf den Punkt bringen: 1. Abschottung Viele Grenzen und Fluchtwege wie die Balkanroute wurden dicht gemacht. Die Konsequenzen sind, dass Flüchtlinge in Ungarn von Haft und Obdachlosigkeit bedroht sind und im selbst unter einer schweren ökonomischen Krise leidenden Griechenland in der Sackgasse landen. Mit dem flüchtlingsfeindlichen EU-Türkei-Deal werden Menschenrechte ausgehebelt und dem interessengeleiteten und skrupellosen Vorgehen der EU geopfert. Die Türkei soll dafür sorgen, dass die Fluchtbewegungen über die Ägäis nach Griechenland gestoppt werden. Im Gegenzug werden Erdogans Regierung dafür bis zu sechs Milliarden Euro Hilfsgelder sowie Visaerleichterungen für türkische Staatsangehörige in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür, dass die Flüchtlinge ohne weiteres aus Griechenland in die Türkei abgeschoben werden können, ist die Einstufung als »sicherer Drittstaat« – was angesichts der allgemeinen Menschenrechtslage, der katastrophalen Situation von Schutzsuchenden im Land und dem regionalen Vorbehalt der Türkei zur Genfer Flüchtlingskonvention vollkommen inakzeptabel ist. Schutzsuchenden, die in die Türkei abgeschoben werden, droht willkürliche Inhaftierung und die Abschiebung bis in Kriegsgebiete…. (zu weiteren Details s. www.proasyl.de ) Eine weitere Folge der geschlossenen Balkanroute: immer mehr Flüchtlinge versuchen, über das Mittelmeer nach Europa zu kommen. Dazu Informationen von Seawatch: 2016 ist bisher das tödlichste Jahr für Geflüchtete an Europas Mittelmeergrenzen. Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind 3.649 Menschen umgekommen bzw. werden vermisst (Stand 17.Oktober). Gleichzeitig haben in diesem Jahr bisher 316.331 Menschen das Meer überquert. Die europäische Politik scheint trotz wiederholter Bootskatastrophen und tausender Toter nur eine Formel zu kennen: Abschottung der Grenzen, um Fluchtwege abzuschneiden und Bollwerke aufzurichten. Dafür werden auch Abkommen mit Ländern nicht gescheut, wo Minderheiten verfolgt werden, autoritäre Regierungspolitik betrieben wird oder Bürgerkrieg herrscht. Nur so ist zu erklären, dass die Europäische Union eine Kooperation mit Libyen anstrebt, um in diesem Rahmen die libysche Küstenwache auszubilden, während regelmäßig Berichte von Geflüchteten über Zurückschiebungen auftauchen. Push-backs in unsichere Länder sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention illegal. Und Libyen ist weder ein sicheres Herkunftsland noch Drittland. Besonders der für viele Flüchtende tödliche, aggressive Überfall auf ein Flüchtlingsboot mit etwa 150 Menschen durch die Libysche Coast Guard (LCG) in der Nacht vom 20. zum 21. Oktober zeigt eine menschenverachtende Zuspitzung der Situation auf dem Meer….. Kann eine Küstenwache, die auf NGO Schiffe schießt, Flüchtlingsboote entert und auf Flüchtende einprügelt ein verlässlicher Partner sein? Wir fordern das Überprüfen dieser Kooperation auf humanitäre Standards und das Beachten der Menschenrechte auch im Mittelmeer! Neben dem oben geschilderten Angriff am 21.10. sind darüber hinaus bereits vor zwei Monaten zivile Seenotretter*innen selbst Ziel eines Angriffs geworden. Im August enterte eine bewaffnete Gruppe aus Libyen die MS Bourbon Argus von Ärzte ohne Grenzen (MSF) und gab Schüsse ab. Wir verurteilen diesen Angriff ausdrücklich und erklären unsere Solidarität mit der Schiffsbesatzung. (s. newsletter@sea-watch.org) Mit den Worten von Pro Asyl lässt sich die EU-Flüchtlingspolitik beschreiben mit dem Motto „Aus den Augen aus dem Sinn!“ Flucht- und Migrationskontrolle werden auch in afrikanische Staaten, wie Mali und Niger vor- und ausgelagert,… die alle in die Sicherung der Grenzen und Abwehr von Schutzsuchenden, Migrantinnen und Migranten eingebunden werden, erhalten dafür hohe Geldsummen. Sie fließen in Grenzkontrolltechnik, Schulungen der Grenzpolizei, Rückübernahmeabkommen, gemeinsame Grenzpatrouillen – nicht jedoch in tatsächliche Schutzkonzepte oder verbesserte Aufnahmebedingungen….Staaten, die sich nicht kooperationsbereit zeigen, müssten hingegen mit Strafen wie Handelssanktionen oder Embargos rechnen…..Um die europäischen Grenzen im Auftrag der EU gegen Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge »abzusichern«, werden Menschenrechtsverletzungen in den Herkunfts- und Transitländern in Kauf genommen. Grenzbeamte gehen mit massiver Gewalt gegen Geflüchtete und Migrationswillige vor….. (s. www.proasyl.de ) Selbst mit einer Militärdiktatur wie Eritrea und Sudan soll bei der Bekämpfung »illegaler« Migrationsbewegungen kooperiert werden. (s. www.proasyl.de ) s. auch IMI-Anaylse 2016/38 Merkel in Äthiopien (s. http://www.imi-online.de) 2. Abschiebung von Flüchtlingen in sog. „sichere Herkunftsländer“. Unter dem Label »Migrationspartnerschaft« werden Abkommen mit einer Reihe von Staaten in Afrika und Asien vorbereitet. Dahinter steckt eine Auslagerungs- und Abschiebepolitik in neokolonialer Manier. Solche Abkommen sollen mit Jordanien und dem Libanon geschlossen werden, außerdem mit den afrikanischen Staaten Niger, Nigeria, Senegal, Mali und Äthiopien. Die EU- Kommission will darüber hinaus das Engagement in Tunesien und Libyen verstärken. Prüfen will die EU-Außenbeauftragte Mogherini auch Abkommen mit Afghanistan, Pakistan oder Bangladesch. Mit Ägypten gebe es derweil laufende Gespräche, aber Kairo habe bisher keinen Wunsch nach einer »Migrationspartnerschaft« geäußert…. Die ausgewählten Partnerländer werden dabei mit Zuckerbrot und vor allem Peitsche gefügig gemacht. (s. www.proasyl.de ) 3. Verschärfungen auch für das einheimische Prekariat Entgegen der Propaganda von AfD und Pegida hat die Tatsache, dass in Deutschland nun weniger Flüchtlinge ankommen, mitnichten zu Erleichterungen für das einheimische Prekariat geführt. Im Gegenteil: Hartz IV: So hart können Hartz-IV-Empfänger nun bestraft werden .. Bislang waren die Strafmöglichkeiten des Jobcenters zeitlich klar getrennt - für Fehlverhalten während des Hartz-IV-Bezugs konnte es Sanktionen verhängen (Paragraf 31), für Fehlverhalten vor dem Hartz-IV-Bezug konnte es Geld zurückfordern (Paragraf 34). Seit dem 1. August ist Paragraf 34 aber erweitert worden. Seitdem kann auch Geld zurückgefordert werden, wenn die "Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde" - konkret also bei Fehlverhalten während des Hartz-IV-Bezugs. Das bedeutet nichts anderes, als dass Hartz-IV-Empfänger künftig doppelt bestraft werden können: Mit Sanktionen nach Paragraf 31 und zusätzlich mit Rückforderungen nach Paragraf 34. In der neuen internen Dienstanweisung der BA (hier als PDF-Datei) wird das ausdrücklich bestätigt. Dort findet sich vor der Auflistung von Beispielfällen der Hinweis, Rückforderungen können "auch neben Sanktionen nach Paragraf 31" erhoben werden (s. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-so-hart-koennen-har...) Die Vereinfachung der Verfolgungsbetreuung ab 1. August 2016 Unter dem trügerischen Motto: „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II“ haben sich seit Ende 2013 massive Verschäftungen von Hartz IV angekündigt, wurden vielfach und fundiert als solche entlarvt und waren doch nicht zu verhindern gewesen. Siehe eine Sammlung der Übersichten zu den Veränderungen im gesonderten Beitrag ( s. http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/auswirkungen/umfassende-sgb-ii-anderungen-geplant) Bundesteilhabegesetz"Radikale Verschlechterungen" für Menschen mit Behinderung Raul Krauthausen vom Verein "Abilitywatch" war zwar am Gesetzgebungsprozess zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung beteiligt. Heute aber sagt er: "Das ist nicht mein Gesetz". Im DLF kritisierte er unter anderem, dass damit Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen ins Heim gezwungen werden könnten. (s. http://www.deutschlandfunk.de/bundesteilhabegesetz-radikale-verschlech...) Fazit: Die Profiteure müssen haften! Das gilt weiterhin!
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