Gesetzesänderung -Erweiterung -Abstimmen

Das Problem

Aufgrund der neuesten Vorkommnisse bei einem Hundezüchter und der fehlenden Kontrollen .

Jeder mündige Bürger darf einen Verein/Verband bei der Behörde anmelden. Einziges Kriterium, er darf nicht auf Gewinn orientiert sein und es müssen mind. 2 Personen im Verein tätig sein. (meist Obmann und Kassier)

Wer die Kontrollen der Züchter durchführt muss nicht geregelt sein, ebenso schreibt der Gesetzgeber nichts näheres zum Thema Zucht .  Ein Züchter ist laut Gesetz ein Mensch der geschlechtsreife Tiere zum Zwecke der Vermehrung verpaart.

Bis 2018 hat der Gesetzgeber den Züchtern Zeit gegeben, um züchterische Maßnahmen gegen die Qualzucht zu setzen. Dies tat er im Jahre 2008!!!

Keine Vorschrift über Ausbildung und Kontrolle der Zucht, seitens des Gesetzgebers.

Mischlinge und Rassehunde mit Qualzuchtmerkmalen werden vermehrt und zum Verkauf angeboten. Vereine und Verbände regeln ihre Zuchtvorschriften selbst- OHNE Kontrolle durch Dritte.

Hunde werden ausgebeutet, indem sie jede Läufigkeit eingedeckt werden- ab 12 Monaten, wenn nicht jünger, bis zu deren Tot.

 

Mit dieser Petition soll der Bundesminister für Gesundheit seinen Verpflichtungen laut §31 Abs.3  TSchG nachkommen und die Ausbildung der Hundezüchter regeln. Ebenso sollen die Kontrollorgane für Züchter nicht mehr verbandsintern, sondern durch die Behörden geregelt werden. Ebenso soll der Bundesminister für Gesundheit eine einheitliche Regelung bezüglich Screening Untersuchungen der Elterntiere unter hinzu Ziehung des Vet. Med. Wien und dem Messerli Institut  erlassen, um der Qualzucht endgültig entgegen zu wirken.

Zucht MUSS kontrolliert werden- es ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Hunde die aufgrund von Qualzucht und/oder mangelnder Sozialisierung gezüchtet werden, stellen eine Gefahr für uns Menschen dar.

 

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Martina BrandPetitionsstarter*in
Diese Petition hat 1.116 Unterschriften erreicht

Das Problem

Aufgrund der neuesten Vorkommnisse bei einem Hundezüchter und der fehlenden Kontrollen .

Jeder mündige Bürger darf einen Verein/Verband bei der Behörde anmelden. Einziges Kriterium, er darf nicht auf Gewinn orientiert sein und es müssen mind. 2 Personen im Verein tätig sein. (meist Obmann und Kassier)

Wer die Kontrollen der Züchter durchführt muss nicht geregelt sein, ebenso schreibt der Gesetzgeber nichts näheres zum Thema Zucht .  Ein Züchter ist laut Gesetz ein Mensch der geschlechtsreife Tiere zum Zwecke der Vermehrung verpaart.

Bis 2018 hat der Gesetzgeber den Züchtern Zeit gegeben, um züchterische Maßnahmen gegen die Qualzucht zu setzen. Dies tat er im Jahre 2008!!!

Keine Vorschrift über Ausbildung und Kontrolle der Zucht, seitens des Gesetzgebers.

Mischlinge und Rassehunde mit Qualzuchtmerkmalen werden vermehrt und zum Verkauf angeboten. Vereine und Verbände regeln ihre Zuchtvorschriften selbst- OHNE Kontrolle durch Dritte.

Hunde werden ausgebeutet, indem sie jede Läufigkeit eingedeckt werden- ab 12 Monaten, wenn nicht jünger, bis zu deren Tot.

 

Mit dieser Petition soll der Bundesminister für Gesundheit seinen Verpflichtungen laut §31 Abs.3  TSchG nachkommen und die Ausbildung der Hundezüchter regeln. Ebenso sollen die Kontrollorgane für Züchter nicht mehr verbandsintern, sondern durch die Behörden geregelt werden. Ebenso soll der Bundesminister für Gesundheit eine einheitliche Regelung bezüglich Screening Untersuchungen der Elterntiere unter hinzu Ziehung des Vet. Med. Wien und dem Messerli Institut  erlassen, um der Qualzucht endgültig entgegen zu wirken.

Zucht MUSS kontrolliert werden- es ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Hunde die aufgrund von Qualzucht und/oder mangelnder Sozialisierung gezüchtet werden, stellen eine Gefahr für uns Menschen dar.

 

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Martina BrandPetitionsstarter*in

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Petition am 17. Mai 2015 erstellt