Altersarmut durch staatliche Zwangsversicherung in der PKV in Deutschland

Altersarmut durch staatliche Zwangsversicherung in der PKV in Deutschland

Ist man 55 Jahre alt und privat krankenversichert, darf man nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren! Das hat der Gesetzgeber so entschieden, denn mit § 6 Abs. 3a SGB V hat der Gesetzgeber zum 01.07.2000 eine Regelung geschaffen, welche Versicherten, die bislang privat krankenversichert waren, die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung erschwert bzw. unmöglich macht.
Immer mehr Menschen geraten dadurch in Armut, Altersarmut und verlieren alles, was sie sich je erarbeitet haben! Selbst, wenn sie nur 450 € Rente beziehen, müssen sie in der privaten Krankenversicherung zwangsversichert bleiben. Der Basistarif der Privaten Krankenkassen kostet monatlich weit über 600 € oder mehr. Nicht jeder ist aus der gesetzlichen Pflichtversicherung ausgeschieden, um Geld zu sparen und somit die Solidargemeinschaft zu schädigen! Das ist ein Ammenmärchen! Daher fordere ich, dass es auch älteren Menschen wieder ermöglicht wird in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, wenn sie nicht über die notwendigen Einkünfte verfügen!
Ich erwarte von der Politik, dass hier das Gesetz geändert wird, denn letztendlich müssen alle Bürger die privaten Kassenbeiträge, der in Armut geratenen Menschen bezahlen, wenn diese in die Grundsicherung oder Hartz4 geraten sind.
Der Staat zahlt nämlich im Falle der Grundsicherung, Hartz4 oder ALG 2 den PKVbeitrag, weil es von solchen Renten oder Löhnen gar nicht möglich ist.
Dieser Irrsinn gehört abgeschafft!
Bitte unterzeichnet diese Petition, damit Menschen nicht länger in "einem unbezahlbaren System" gefangen halten können, mit Absegnung durch den Staat.
Herr Minister Heil, Herr Minister Spahn, und alle Mitglieder des Bundestages, ich bitte Sie hiermit, sich im Bundestag für eine Änderung dieses Gesetzes einzusetzen.