Keine Deals bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen

Keine Deals bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen

Das Problem

Vorweggenommen:
Dieser Aufruf zur Teilnahme an der Petition "Keine Deals bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen" ist keine Kampagne gegen Menschen mit pädophilen Neigungen.

Nach aktueller Rechtslage können bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen sogenannte Deals vereinbart werden. Grundlage hierfür sind u.a. die §§ 153 und 153a der Strafprozessordnung (StPO), welche unter bestimmten Voraussetzungen die "Einstellung eines Verfahrens" ermöglichen. In der Folge gibt es kein Urteil und über die Schuldfrage wird gerichtlich nicht abschließend entschieden. Der Beschuldigte ist nicht freigesprochen, aber wurde eben auch nicht verurteilt. Er kann sich daher auf die Unschuldsvermutung berufen. 

Jedes Opfer sollte bei klarer Rechtslage Anspruch auf Klärung der Schuldfrage haben. Das ist die Basis für eine seelische Gesundung des Opfers. Eine angemessene Verurteilung des Täters sind aktiver Opferschutz und Prävention in Einem. Nur im Rahmen einer Verurteilung kann die Schuldfrage abschließend geklärt und dem Täter aufgezeigt werden, dass die Gesellschaft seine Tat ächtet. Dieses setzt jedoch voraus, dass es keine Deals mehr bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen geben darf.

Deine Stimme kann im besten Fall dazu beitragen, dass durch diese Petition Politiker wahrnehmen, wie wichtig eine Korrektur der aktuellen Gesetze ist um in der Folge eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. 

                                               JEDE STIMME ZÄHLT !!!

Die Petition wird ergänzt durch eine anonyme onlinebasierende Umfrage unter www.q-set.de. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist der Petition bei change.org soll das Ergebnis dieser Umfrage die Dringlichkeit einer erforderlichen Gesetzesänderung bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen zusätzlich veranschaulichen. www.q-set.de

Unter www.schuldfrage.com erfährst Du mehr zu diesem Thema.

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Anja KahlPetitionsstarter*in
Diese Petition hat 85 Unterschriften erreicht

Das Problem

Vorweggenommen:
Dieser Aufruf zur Teilnahme an der Petition "Keine Deals bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen" ist keine Kampagne gegen Menschen mit pädophilen Neigungen.

Nach aktueller Rechtslage können bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen sogenannte Deals vereinbart werden. Grundlage hierfür sind u.a. die §§ 153 und 153a der Strafprozessordnung (StPO), welche unter bestimmten Voraussetzungen die "Einstellung eines Verfahrens" ermöglichen. In der Folge gibt es kein Urteil und über die Schuldfrage wird gerichtlich nicht abschließend entschieden. Der Beschuldigte ist nicht freigesprochen, aber wurde eben auch nicht verurteilt. Er kann sich daher auf die Unschuldsvermutung berufen. 

Jedes Opfer sollte bei klarer Rechtslage Anspruch auf Klärung der Schuldfrage haben. Das ist die Basis für eine seelische Gesundung des Opfers. Eine angemessene Verurteilung des Täters sind aktiver Opferschutz und Prävention in Einem. Nur im Rahmen einer Verurteilung kann die Schuldfrage abschließend geklärt und dem Täter aufgezeigt werden, dass die Gesellschaft seine Tat ächtet. Dieses setzt jedoch voraus, dass es keine Deals mehr bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen geben darf.

Deine Stimme kann im besten Fall dazu beitragen, dass durch diese Petition Politiker wahrnehmen, wie wichtig eine Korrektur der aktuellen Gesetze ist um in der Folge eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. 

                                               JEDE STIMME ZÄHLT !!!

Die Petition wird ergänzt durch eine anonyme onlinebasierende Umfrage unter www.q-set.de. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist der Petition bei change.org soll das Ergebnis dieser Umfrage die Dringlichkeit einer erforderlichen Gesetzesänderung bei Missbrauchsdelikten an Kindern und Jugendlichen zusätzlich veranschaulichen. www.q-set.de

Unter www.schuldfrage.com erfährst Du mehr zu diesem Thema.

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Anja KahlPetitionsstarter*in

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