Alarmstufe Rot: Wo sind unsere Kinderärzte?


Alarmstufe Rot: Wo sind unsere Kinderärzte?
Das Problem
Es ist kurz vor zwölf! Die kinderärztliche Versorgung in Baden-Württemberg steht unmittelbar vor dem Kollaps!
Schon länger sind die teils dramatischen Umstände bekannt. Die Kinderarztpraxen im Land sind völlig überlastet. Eine große Zahl von Kinderarztsitzen bleibt nach altersbedingtem Ausscheiden der bisher zugelassenen Mediziner unbesetzt und durch immer größere Vorgaben und Hürden an Bürokratie durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) geben Ärzte freiwillig ihre kassenärztliche Zulassung zurück – wie aktuell das Beispiel des Herrn Dr. Nagel aus Horb a. N. zeigt. Die Zahl der schutz- und sorgebedürftigen Kinder nimmt indes nicht in gleichem Maße ab. Es droht ein Kollaps der kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum.
Spätestens seit der Kleinen Anfrage des Böblinger Landtagsabgeordneten Florian Wahl zur Gesundheit von Kindern im Kreis Böblingen vom 03.06.2022 (Drs. 17/2680) sowie der Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Stefan Teufel zur Situation der Kinderärzte im Landkreis Rottweil vom 09.09.2024 (Drs. 17/7396) dürfte der Landesregierung sowie allen im Landtag vertretenen Abgeordneten und Fraktionen bekannt sein, dass es dramatisch um die kinderärztliche Versorgung im Land steht.
Alarmstufe Rot: Wo sind unsere Kinderärzte?
Für zahlreiche Eltern aus den Kreisen Calw, Freudenstadt, Rottweil und weiteren angrenzenden Landkreisen ist es derzeit unmöglich, einen Kinderarzt zu finden. Durch die Tatsache, dass in Horb a. N. eine Kinderarztpraxis zum 01.01.2025 zur Privatpraxis wird, stehen tausende Kinder aus insbesondere den vorbezeichneten Landkreisen ohne Kinderarzt da. Dies zu einem Zeitpunkt, in dem die kinderärztliche Versorgung in den angrenzenden Landkreisen Calw und Rottweil bereits zuvor extrem angespannt ist, teilweise sogar Unterversorgung herrscht.
Als einzige Antwort auf diese Problematik weist die Kassenärztliche Vereinigung lapidar darauf hin, dass arztsuchende Eltern ihren Suchradius erweitern müssten und eine Autofahrt zum Kinderarzt von bis zu 1,5 Stunden einfach (!) zumutbar wäre. Dabei haben die betreffenden Eltern bereits alle Kinderärzte im Umkreis von wenigstens 50 km in allen angrenzenden Landkreisen abtelefoniert – ohne Erfolg.
Das Kernproblem ist dabei die landkreisbezogene Betrachtung der ärztlichen Versorgung bzw. Unterversorgung. Im aktuellen Beispiel des Wegfalls einer kassenärztlichen Kinderarztpraxis in Horb verweist die Kassenärztliche Vereinigung darauf, dass der Landkreis Freudenstadt in Bezug auf die Anzahl der Kinderärzte aktuell sogar überversorgt sei (Schwarzwälder Bote vom 10.10.2024, „So sieht die Kinderarztversorgung wirklich aus“). Keine Beachtung im öffentlichen Diskurs findet jedoch die Tatsache, dass durch den Wegfall einer kassenärztlichen Kinderarztpraxis in Horb auch viele Kinder aus anderen Landkreisen, allen voran aus dem südlichen Teil des Landkreises Calw, betroffen sind. Denn Patienten dieser Praxis waren mitunter eben auch Kinder aus den ohnehin bereits unstrittig unterversorgten Landkreisen Calw und Rottweil.
Bei der Suche nach einem neuen Kinderarzt erhalten Eltern landesweit eine der folgenden drei Antworten:
1. Die Kinderarztpraxis hat keine Kapazität und ist selbst bereits über der Belastungsgrenze.
2. Die Kinderarztpraxis hat noch Kapazität, aber die Aufnahme weiterer Patienten scheitert an den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung. Beispielhaft sei hier auf die Kinderarztpraxis Dr. Asenbauer und Dr. Peters aus Tübingen verwiesen, die bereits eine Ausnahmegenehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt hat, um mehr Patienten aufnehmen und versorgen zu können.
3. Die Kinderarztpraxis nimmt prinzipiell keine Patienten aus einem anderen Landkreis auf. Es wird immer wieder darauf verwiesen, dass nur noch Patienten aus dem eigenen Landkreis aufgenommen und behandelt werden. Dies ist besonders für all diejenigen Kinder bitter, die in ihrem eigenen Landkreis keinen eigenen Kinderarzt mehr finden können, wie z.B. im südlichen Teil des Landkreises Calw, in welchem leider kein Nachfolger für die Kinderarztpraxis Dr. Kohl gefunden werden konnte.
Erschreckend ist, dass zahlreiche Arztpraxen die Eltern sogar explizit gebeten haben, auf die geschilderten Problemkreise aufmerksam zu machen. Die völlige Hilflosigkeit der Kinderarztpraxen ist nicht zu überhören.
Diese Petition verfolgt das Ziel, die drastische Verschärfung der kinderärztlichen Unterversorgung in Baden-Württemberg sichtbar zu machen. Es ist ein Appell an alle! Wir müssen Hand in Hand zusammenarbeiten, um die kinderärztliche Versorgung in Baden-Württemberg gewährleisten zu können. Ausdrücklich beabsichtigt die Petition nicht, die persönliche Entscheidung von Herrn Dr. Michael Nagel in irgendeiner Weise zu thematisieren oder gar zu bewerten.
Im Einzelnen fordern wir mit dieser Petition:
1. Die Einführung eines landesweiten Portals, in welchem sich die Eltern, die keinen Kinderarzt für ihre Kinder finden, unter Angabe der Postleitzahl und des Alters ihrer Kinder registrieren können. Auf diese Weise wird der aktuelle Bedarf an Kinderärzten realistisch abgebildet.
2. Die Überarbeitung des Systems zur Festlegung von Verteilerschlüsseln der zugelassenen Kassensitze pro Landkreis. Es ist fraglich, ob die Kassenärztliche Vereinigung den demographischen Wandel bei ihren Berechnungen ausreichend berücksichtigt. Zum einen gibt es in den letzten Jahren sehr starke Geburtenjahrgänge und zum anderen erfahren bestimmte Regionen des Landes einen enormen Zuwachs an Familien- etwa aufgrund attraktiver Wohnraumförderung und der Ausweisung großer Neubaugebiete. Ferner müssen geographische Besonderheiten wie Landkreisgrenzen und der Umstand, dass bereits heute Patienten über die Landkreisgrenzen hinweg ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, Berücksichtigung finden.
Ärztliche Hilfe macht an der Landkreisgrenze keinen Halt; erwägenswert könnte daher auch sein, größere Beurteilungsbereiche zu bilden – wie etwa bei den vier Regierungspräsidien in BaWü.
3. Die Abschaffung von Bürokratie und Entlastung aller Ärzte. Die Ärzte leiden massiv unter den Vorgaben und dem bürokratischen Aufwand, der ihnen durch die Kassenärztliche Vereinigung vorgegeben wird. Hier muss das Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung gesucht werden, um die bürokratischen Hürden abzubauen. Andernfalls ist es für Ärzte nicht mehr attraktiv, die kassenärztliche Zulassung zu halten und es werden immer weniger niedergelassene Ärzte praktizieren.
4. Es müssen ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen und Anreize für die Ansiedlung von Kinderärzten im Land geschaffen werden. Das Gesundheitsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat beispielsweise im Mai 2022 angekündigt, dass das Land mit Stipendien, Starterprämien und einer Förderung der Verbundweiterbildung Anreize für künftige Kinderärztinnen und Kinderärzte schaffen werde. Das Land wollte hierzu fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Der Kreis Soest beschäftigt seit einigen Jahren einen Arztlotsen, der sich in besonderer Weise um die Ansiedlung von Ärzten im Kreis kümmert (vgl. Deutscher Bundestag WD 9 – 3000 – 079/22 vom 18.11.2022, Zum Mangel an der fachärztlichen Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin). Projekte dieser Art müssen in Baden-Württemberg zeitnah entwickelt und implementiert werden.
5. Bekenntnis zum Ärztemangel im ländlichen Raum: Wenn ein Arzt im ländlichen Raum praktizieren will, sollte er dies ohne Wenn und Aber tun dürfen; ihm dürfen keine bürokratischen Hürden in den Weg gelegt werden.
6. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgegebene Zumutbarkeitsschwelle hinsichtlich des Fahrtweges zu einer Kinderarztpraxis muss neu definiert werden. Besondere Beachtung muss dabei finden, dass Eltern schon heute sehr häufig die ärztliche Behandlung ihrer Kinder außerhalb des Landkreises suchen. Wenn die Kassenärztlichen Vereinigung einen Fahrtweg von 1,5 Stunden (einfach) zum Kinderarzt für zumutbar hält, deckt sich bei weitem nicht mit dem, was Eltern mit einem kranken Kind leisten können. Überdies übersieht die KV bei der Forderung an die Eltern, den Suchradius zu erweitern, dass die Kinderärzte aus anderen Landkreisen derzeit die Aufnahme von landkreisfremden Patienten verweigern.
7. Es muss ein kurzfristiger Notfallplan für all diejenigen her, die nun zum Jahreswechsel keinen Kinderarzt mehr haben. Wenn all diejenigen ohne Kinderarzt nun wegen jeder Erkältung in die Notaufnahme fahren müssen, wird dies mittelfristig zu einer Überlastung der Kliniken führen. Gleiches gilt für die Notfallpraxen am Wochenende.
8. Zum Schluss fordern wir eine verbindliche Kommunikation an alle Eltern und ein transparentes Vorgehen. Hilfesuchende Eltern dürfen nicht mit Fragen zurückgelassen werden; sie brauchen klare Antworten.
Eine Tagestour mit kranken Kindern zum Arzt ist für Familien unzumutbar. Die fehlende wohnortnahe kinderärztliche Versorgung führt unweigerlich dazu, dass ärztlicher Rat weniger oft gesucht wird. Dies wiederum kann zur Folge haben, dass sich Krankheiten zu weit schwerwiegenderen oder gar chronischen Leiden entwickeln. Gemiedene Vorsorgeuntersuchungen haben zur Folge, dass früh erkennbare und behandelbare Erkrankungen möglicherweise nicht rechtzeitig erkannt werden und eventuelle Missstände (zu) lange unentdeckt bleiben.
Unsere Kinder haben ein Recht auf eine gute und wohnortnahe Versorgung. Das sogenannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 ist ein zentrales Element der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN), das seit 1992 in Deutschland verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes gilt.
Wir fordern die Landesregierung und alle Mitverantwortlichen auf, eine tragfähige nachhaltige Lösung zu finden. Wir bitten insoweit auch dieser Petition abzuhelfen.
Initiatoren: Jessica und Benjamin Weihing, Julia und Maximilian Kumpf
8.252
Das Problem
Es ist kurz vor zwölf! Die kinderärztliche Versorgung in Baden-Württemberg steht unmittelbar vor dem Kollaps!
Schon länger sind die teils dramatischen Umstände bekannt. Die Kinderarztpraxen im Land sind völlig überlastet. Eine große Zahl von Kinderarztsitzen bleibt nach altersbedingtem Ausscheiden der bisher zugelassenen Mediziner unbesetzt und durch immer größere Vorgaben und Hürden an Bürokratie durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) geben Ärzte freiwillig ihre kassenärztliche Zulassung zurück – wie aktuell das Beispiel des Herrn Dr. Nagel aus Horb a. N. zeigt. Die Zahl der schutz- und sorgebedürftigen Kinder nimmt indes nicht in gleichem Maße ab. Es droht ein Kollaps der kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum.
Spätestens seit der Kleinen Anfrage des Böblinger Landtagsabgeordneten Florian Wahl zur Gesundheit von Kindern im Kreis Böblingen vom 03.06.2022 (Drs. 17/2680) sowie der Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Stefan Teufel zur Situation der Kinderärzte im Landkreis Rottweil vom 09.09.2024 (Drs. 17/7396) dürfte der Landesregierung sowie allen im Landtag vertretenen Abgeordneten und Fraktionen bekannt sein, dass es dramatisch um die kinderärztliche Versorgung im Land steht.
Alarmstufe Rot: Wo sind unsere Kinderärzte?
Für zahlreiche Eltern aus den Kreisen Calw, Freudenstadt, Rottweil und weiteren angrenzenden Landkreisen ist es derzeit unmöglich, einen Kinderarzt zu finden. Durch die Tatsache, dass in Horb a. N. eine Kinderarztpraxis zum 01.01.2025 zur Privatpraxis wird, stehen tausende Kinder aus insbesondere den vorbezeichneten Landkreisen ohne Kinderarzt da. Dies zu einem Zeitpunkt, in dem die kinderärztliche Versorgung in den angrenzenden Landkreisen Calw und Rottweil bereits zuvor extrem angespannt ist, teilweise sogar Unterversorgung herrscht.
Als einzige Antwort auf diese Problematik weist die Kassenärztliche Vereinigung lapidar darauf hin, dass arztsuchende Eltern ihren Suchradius erweitern müssten und eine Autofahrt zum Kinderarzt von bis zu 1,5 Stunden einfach (!) zumutbar wäre. Dabei haben die betreffenden Eltern bereits alle Kinderärzte im Umkreis von wenigstens 50 km in allen angrenzenden Landkreisen abtelefoniert – ohne Erfolg.
Das Kernproblem ist dabei die landkreisbezogene Betrachtung der ärztlichen Versorgung bzw. Unterversorgung. Im aktuellen Beispiel des Wegfalls einer kassenärztlichen Kinderarztpraxis in Horb verweist die Kassenärztliche Vereinigung darauf, dass der Landkreis Freudenstadt in Bezug auf die Anzahl der Kinderärzte aktuell sogar überversorgt sei (Schwarzwälder Bote vom 10.10.2024, „So sieht die Kinderarztversorgung wirklich aus“). Keine Beachtung im öffentlichen Diskurs findet jedoch die Tatsache, dass durch den Wegfall einer kassenärztlichen Kinderarztpraxis in Horb auch viele Kinder aus anderen Landkreisen, allen voran aus dem südlichen Teil des Landkreises Calw, betroffen sind. Denn Patienten dieser Praxis waren mitunter eben auch Kinder aus den ohnehin bereits unstrittig unterversorgten Landkreisen Calw und Rottweil.
Bei der Suche nach einem neuen Kinderarzt erhalten Eltern landesweit eine der folgenden drei Antworten:
1. Die Kinderarztpraxis hat keine Kapazität und ist selbst bereits über der Belastungsgrenze.
2. Die Kinderarztpraxis hat noch Kapazität, aber die Aufnahme weiterer Patienten scheitert an den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung. Beispielhaft sei hier auf die Kinderarztpraxis Dr. Asenbauer und Dr. Peters aus Tübingen verwiesen, die bereits eine Ausnahmegenehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt hat, um mehr Patienten aufnehmen und versorgen zu können.
3. Die Kinderarztpraxis nimmt prinzipiell keine Patienten aus einem anderen Landkreis auf. Es wird immer wieder darauf verwiesen, dass nur noch Patienten aus dem eigenen Landkreis aufgenommen und behandelt werden. Dies ist besonders für all diejenigen Kinder bitter, die in ihrem eigenen Landkreis keinen eigenen Kinderarzt mehr finden können, wie z.B. im südlichen Teil des Landkreises Calw, in welchem leider kein Nachfolger für die Kinderarztpraxis Dr. Kohl gefunden werden konnte.
Erschreckend ist, dass zahlreiche Arztpraxen die Eltern sogar explizit gebeten haben, auf die geschilderten Problemkreise aufmerksam zu machen. Die völlige Hilflosigkeit der Kinderarztpraxen ist nicht zu überhören.
Diese Petition verfolgt das Ziel, die drastische Verschärfung der kinderärztlichen Unterversorgung in Baden-Württemberg sichtbar zu machen. Es ist ein Appell an alle! Wir müssen Hand in Hand zusammenarbeiten, um die kinderärztliche Versorgung in Baden-Württemberg gewährleisten zu können. Ausdrücklich beabsichtigt die Petition nicht, die persönliche Entscheidung von Herrn Dr. Michael Nagel in irgendeiner Weise zu thematisieren oder gar zu bewerten.
Im Einzelnen fordern wir mit dieser Petition:
1. Die Einführung eines landesweiten Portals, in welchem sich die Eltern, die keinen Kinderarzt für ihre Kinder finden, unter Angabe der Postleitzahl und des Alters ihrer Kinder registrieren können. Auf diese Weise wird der aktuelle Bedarf an Kinderärzten realistisch abgebildet.
2. Die Überarbeitung des Systems zur Festlegung von Verteilerschlüsseln der zugelassenen Kassensitze pro Landkreis. Es ist fraglich, ob die Kassenärztliche Vereinigung den demographischen Wandel bei ihren Berechnungen ausreichend berücksichtigt. Zum einen gibt es in den letzten Jahren sehr starke Geburtenjahrgänge und zum anderen erfahren bestimmte Regionen des Landes einen enormen Zuwachs an Familien- etwa aufgrund attraktiver Wohnraumförderung und der Ausweisung großer Neubaugebiete. Ferner müssen geographische Besonderheiten wie Landkreisgrenzen und der Umstand, dass bereits heute Patienten über die Landkreisgrenzen hinweg ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, Berücksichtigung finden.
Ärztliche Hilfe macht an der Landkreisgrenze keinen Halt; erwägenswert könnte daher auch sein, größere Beurteilungsbereiche zu bilden – wie etwa bei den vier Regierungspräsidien in BaWü.
3. Die Abschaffung von Bürokratie und Entlastung aller Ärzte. Die Ärzte leiden massiv unter den Vorgaben und dem bürokratischen Aufwand, der ihnen durch die Kassenärztliche Vereinigung vorgegeben wird. Hier muss das Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung gesucht werden, um die bürokratischen Hürden abzubauen. Andernfalls ist es für Ärzte nicht mehr attraktiv, die kassenärztliche Zulassung zu halten und es werden immer weniger niedergelassene Ärzte praktizieren.
4. Es müssen ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen und Anreize für die Ansiedlung von Kinderärzten im Land geschaffen werden. Das Gesundheitsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat beispielsweise im Mai 2022 angekündigt, dass das Land mit Stipendien, Starterprämien und einer Förderung der Verbundweiterbildung Anreize für künftige Kinderärztinnen und Kinderärzte schaffen werde. Das Land wollte hierzu fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Der Kreis Soest beschäftigt seit einigen Jahren einen Arztlotsen, der sich in besonderer Weise um die Ansiedlung von Ärzten im Kreis kümmert (vgl. Deutscher Bundestag WD 9 – 3000 – 079/22 vom 18.11.2022, Zum Mangel an der fachärztlichen Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin). Projekte dieser Art müssen in Baden-Württemberg zeitnah entwickelt und implementiert werden.
5. Bekenntnis zum Ärztemangel im ländlichen Raum: Wenn ein Arzt im ländlichen Raum praktizieren will, sollte er dies ohne Wenn und Aber tun dürfen; ihm dürfen keine bürokratischen Hürden in den Weg gelegt werden.
6. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgegebene Zumutbarkeitsschwelle hinsichtlich des Fahrtweges zu einer Kinderarztpraxis muss neu definiert werden. Besondere Beachtung muss dabei finden, dass Eltern schon heute sehr häufig die ärztliche Behandlung ihrer Kinder außerhalb des Landkreises suchen. Wenn die Kassenärztlichen Vereinigung einen Fahrtweg von 1,5 Stunden (einfach) zum Kinderarzt für zumutbar hält, deckt sich bei weitem nicht mit dem, was Eltern mit einem kranken Kind leisten können. Überdies übersieht die KV bei der Forderung an die Eltern, den Suchradius zu erweitern, dass die Kinderärzte aus anderen Landkreisen derzeit die Aufnahme von landkreisfremden Patienten verweigern.
7. Es muss ein kurzfristiger Notfallplan für all diejenigen her, die nun zum Jahreswechsel keinen Kinderarzt mehr haben. Wenn all diejenigen ohne Kinderarzt nun wegen jeder Erkältung in die Notaufnahme fahren müssen, wird dies mittelfristig zu einer Überlastung der Kliniken führen. Gleiches gilt für die Notfallpraxen am Wochenende.
8. Zum Schluss fordern wir eine verbindliche Kommunikation an alle Eltern und ein transparentes Vorgehen. Hilfesuchende Eltern dürfen nicht mit Fragen zurückgelassen werden; sie brauchen klare Antworten.
Eine Tagestour mit kranken Kindern zum Arzt ist für Familien unzumutbar. Die fehlende wohnortnahe kinderärztliche Versorgung führt unweigerlich dazu, dass ärztlicher Rat weniger oft gesucht wird. Dies wiederum kann zur Folge haben, dass sich Krankheiten zu weit schwerwiegenderen oder gar chronischen Leiden entwickeln. Gemiedene Vorsorgeuntersuchungen haben zur Folge, dass früh erkennbare und behandelbare Erkrankungen möglicherweise nicht rechtzeitig erkannt werden und eventuelle Missstände (zu) lange unentdeckt bleiben.
Unsere Kinder haben ein Recht auf eine gute und wohnortnahe Versorgung. Das sogenannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 ist ein zentrales Element der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN), das seit 1992 in Deutschland verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes gilt.
Wir fordern die Landesregierung und alle Mitverantwortlichen auf, eine tragfähige nachhaltige Lösung zu finden. Wir bitten insoweit auch dieser Petition abzuhelfen.
Initiatoren: Jessica und Benjamin Weihing, Julia und Maximilian Kumpf
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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 14. Oktober 2024 erstellt