Beate KutschkeBerlin, AL, Germany
Aug 8, 2022

Good news! Die juristische Fachzeitschrift “Rechtswissenschaft” (RW) hat einen Aufsatz von mir zu den Meldeaufforderungen mit Textbausteinen veröffentlicht. Der Aufsatz zeigt unter anderem, dass diese Meldeaufforderungen seit mindestens 28 Jahren die geltenden Gesetze und die Verfassung verletzen. Zwei Expert:innen aus der Rechtswissenschaft haben vorher den Aufsatz geprüft.

Warum ist das eine gute Nachricht für die Petition auf change.org? Bei meiner Petition geht es darum, dass die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter Arbeitslose mit Allerweltsbegründungen zur Teilnahme an Meldeterminen auffordern, statt vorher genau am Einzelfall zu überprüfen, ob das, was getan werden soll, nicht genauso gut per Telefon, Brief oder Email erledigt werden kann – falls überhaupt etwas getan werden soll. Arbeitslose können sich gegen die ‚Vorladungen ohne Grund‘ nicht wehren, weil die (Schein-)Begründungen so allgemein sind, dass sie (scheinbar) immer passen. Gerade deshalb sind solche Passepartout-Begründungen rechtlich nicht zulässig. Das kann man in juristischen Quellen nachlesen. Zahlreiche Entscheidungen hochrangiger Gerichte in Deutschland bestätigen dies. Jurist:innen lernen das im Studium.

Besonders problematisch ist, wenn Arbeitslose auf der Grundlage solcher rechtswidrigen Meldeaufforderungen mit Leistungsentzug bestraft werden, weil sie zu einem Meldetermin nicht hingegangen sind. Ich hatte deshalb beim Sozialgericht Klage erhoben. Denn der Staat darf Menschen natürlich nicht auf der Grundlage rechtswidriger Verwaltungsakte bestrafen.

Dass die Zeitschrift „Rechtswissenschaft“ meinen Aufsatz publiziert hat, bestätigt meine Beobachtung. Millionen von Arbeitslosen dürften auf der Grundlage von Meldeaufforderungen mit Leerformelbegründung in den vergangenen 28 Jahren zu Unrecht sanktioniert worden sein. 

Soweit die good news. Hier nun die bad news: Die Sozialgerichte haben meine Klagen in allen Instanzen abgewiesen. Sogar das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben meine Beschwerden hierzu nicht zur Entscheidung angenommen. Wie ist das möglich? Haben die Richter:innen in Deutschland, die sich mit Sozialrecht befassen, sich einfach nur nicht daran erinnert, was sie zu Leerformelbegründungen gelernt haben? Das kann nicht sein – zumindest bezüglich des Bundessozialgerichts. Denn nicht nur ich, auch ein anderer Kläger, fünf Jahre vor meinen Klagen, hat das Bundessozialgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Rechtssprechungspraxis rechtlich nicht richtig sein kann.

Was soll man daraus schlussfolgern? Zum einen, dass Bürger:innen nicht darauf vertrauen dürfen, dass Gerichte – auch nicht die höchsten Gerichte – Gesetze richtig umsetzen. Wenn es ihnen in den Kram passt, entscheiden die Gerichte der Rechtslehre entsprechend. Wenn es ihnen nicht in den Kram passt, tun sie es halt nicht. Die Hinweise der Kläger:innen auf die tatsächliche Rechtslage werden einfach ignoriert.

Die verbreitete Vorstellung, dass die höheren Instanzen die Fehler der untergeordneten Gerichte korrigieren, ist eine Illusion – zumindest was die ca. 300 Gerichtsverfahren wegen Meldeversäumnissen anbelangt, die in Beck online und Juris dokumentiert sind. (Wie viele weitere Akten zu Verfahren wegen Meldeversäumnis bei den Gerichten archiviert sind, ist nicht ermittelbar.) Rechtssicherheit kann es so nicht geben.

Warum aber – so lässt sich fragen – passiert so eine (fehlerhafte) Rechtsprechung ausgerechnet bei Arbeitslosen, also einer sozialen Gruppe, für die seit der Weimarer Republik kontinuierlich das (unbewiesene) Bild aufgebaut wurde, dass sie mehrheitlich arbeitsscheu sei?

Mein Aufsatz zu den rechtswidrigen Meldeaufforderungen mit Leerformelbegründung ist hier publiziert. Wer den Aufsatz lesen möchte, kann mich unter beate.kutschke@gmx.de kontaktieren.

Bitte teilt die Petition weiter, damit das Thema mehr Aufmerksamkeit erhält.

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