Mise à jour sur la pétitionAgenturen für Arbeit und Jobcenter: Nur Meldetermine mit Sinn und Zweck!Textbausteinsammlungen und Einladungsquoten bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern
Beate KutschkeBerlin, AL, Allemagne
25 juil. 2018
Meldeaufforderungen werden in der Regel mittels Textbausteinen begründet, die so allgemein sind, dass sie immer 'irgendwie' passen. Arbeitsvermittler*innen und Fallmanager*innen können somit zum Meldetermin vorladen, ohne vorher überlegen zu müssen, was sie beim Meldetermin machen wollen.
Ich habe über FragDenStaat.de verschiedene Agenturen für Arbeit und Jobcenter in Deutschland um die Bereitstellung der Textbausteinsammlung für Meldeaufforderungen gebeten. Das Jobcenter Stuttgart war so freundlich, seine Sammlung zu veröffentlichen. Die dortigen Textvorlagen sind in der Regel so gestaltet, dass sie von den Mitarbeiter*innen des Jobcenters verwendet werden können, ohne sich mit dem jeweiligen Fall des Arbeitslosen befassen zu müssen: https://fragdenstaat.de/anfrage/textbausteinsammlung-fur-begrundungen-von-meldeaufforderungen-nach-309-abs-2-sgb-iii-2/97630/anhang/Textbausteinsammlung_309IISGBIII.pdf
Mitarbeiter*innen in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern laden häufig nicht deshalb zu einem Meldetermin ein, weil sie die Arbeitslosen bei der Überwindung der Arbeitslosigkeit unterstützen wollen, sondern weil sie die Anweisung erhalten haben, jede*n Arbeitslose*n regelmäßig vorzuladen (siehe z.B. die Dienstanweisung zur Mindestkontaktdichte beim Jobcenter Schwäbisch Hall, Überschrift und Punkt 3: https://unseregrundrechte.org/wp-content/uploads/2018/07/Dienstanweisung-zur-Mindestkontaktdichte-JC-Schwäbisch-Hall-gültig-ab-150217.pdf). Für regelmäßige Meldeaufforderungen ohne Zweckverfolgung (‚Mindestkontaktdichte’) gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage. Der Anlass für Meldeaufforderungen soll demgegenüber gemäß Gesetz ein bestimmter Meldezweck sein (§ 309 Abs. 2 SGB III: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjgy-bTx7ncAhUsOpoKHeFwARoQFggnMAA&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fsgb_3%2F__309.html&usg=AOvVaw34CdHoXycxKl3OfBJatOPp).
Inge Hannemann berichtet, dass sie im Jobcenter Hamburg eine ‚von oben’ vorgegebene Einladungsquote erfüllen musste. Sie zeigt in ihrem Bericht unter anderem auch, wie sie die Textbausteinvorlagen verändert hat, um das Arbeitslosenmanagement humaner zu gestalten: https://unseregrundrechte.org/wp-content/uploads/2018/07/Inge-Hannemann-Stellungnahme-zum-Einfluss-von-Textbausteinen-und-Quoten-auf-das-Entschließungs-und-Auswahlermessen.pdf
Großes Lob und Dank an Inge Hannemann!
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