Abschiebung der vorbildhaft integrierten Schwestern Vardanyan verhindern

Das Problem

Die Schwestern Vardanyan sind ein Musterbeispiel für gelungene Integration. Vom Flüchtling zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in nur vier Jahren – das hat die ältere der beiden Schwestern (27 J.) geschafft. Die jüngere Schwester (25 J.) hat eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolviert – und das innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Einreise nach Deutschland. 

Beide sprechen fließend Deutsch und haben sich hier vorbildhaft integriert, so dass sie wegen ihrer starken Verwurzelung in die deutschen Lebensverhältnisse zu einer Inländerin geworden sind. 

Die Schwestern sind im Jahr 2016 aus Armenien nach Deutschland geflüchtet. Sie sind in Schwerin untergekommen und haben einen Deutschkurs besucht. Anschließend haben die Beiden Schulabschlüsse erworben und Ausbildungen angefangen. Gleichzeitig haben die Schwestern nebenbei gearbeitet, um ihren Lebensunterhalt unabhängig von öffentlichen Mitteln zu bestreiten. Das ist ihnen auch gelungen und sie stehen seit Oktober 2018 auf eigenen Füßen.

Der Grund, warum die Ausländerbehörde Schwerin ohne Berücksichtigung der Integrationsleistungen der Schwestern sie abschieben möchte, ist folgender: sie haben bei ihrer Einreise aus Furcht und fehlgeleiteter Hilfeleistung anderer Asylsuchenden falsche Angaben gemacht, da in Flüchtlingskreisen eine Identitätstäuschung anscheinend kein Tabubruch galt und auch die Konsequenzen nicht weitgehend ersichtlich waren. Die Schwestern haben diese Handlung sehr bereut und nach Abschluss des Asylverfahrens freiwillig ohne irgendeinen Verdacht seitens der Ausländerbehörde ihre gültigen Reisepässe abgegeben.

Heghine hat nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung einen Arbeitsvertrag in einer Apotheke bekommen und ein Jahr gearbeitet. Für Gayane kam der große Tag, der erste Arbeitstag, nie. Gleich nach Beendigung ihrer Ausbildung im Juni 2021 wurde den Schwestern die Duldung, somit auch die Arbeitserlaubnis entzogen.

Sie haben sich in den letzten eineinhalb Jahren an viele Entscheidungsträger gewandt – leider vergeblich.

Die Anträge der Schwestern an die Härtefallkommission wurden nicht angenommen. Die Voraussetzungen für ein Härtefallverfahren bis auf einen Ausschlussgrund liegen vor. Den Ausschlussgrund hat die Ausländerbehörde den Beiden wie einen Stein in den Weg gelegt – sie werden gesucht, damit die Abschiebung durchgeführt werden kann.

Trotz vielfachen Bemühungen seitens der Schwestern und ihrer Arbeitgeber, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, sind die Beiden seit eineinhalb Jahren von akuter Abschiebung bedroht.

Die Schwestern sind auch bereit nach Armenien auszureisen unter der Voraussetzung, dass die dreijährige Einreisesperre aufgehoben wird und sie mit einem Arbeitsvisum wiedereinreisen dürfen.

Warum müssen die Schwestern Vardanyan in Deutschland bleiben?

  • Um ihren Beitrag zur Beseitigung des Arbeitskräftemangels in Deutschland leisten zu können. Beide sind hochqualifizierte Arbeitskräfte und haben eine Festanstellung in ihren Berufen. Mit ihrer Abschiebung werden die von den Ausbildern erbrachten Investitionen zerstört und es wird ein falsches Bild, im Hinblick auf das Interesse an der Integration der Ausländer, an die Gesellschaft  vermittelt.
  • Weil ihre Arbeitsplätze trotz 1,5 Jahren Arbeitsverbot unbesetzt bleiben.
  • Weil Deutschland zu ihrer zweiten Heimat geworden ist.
  • Weil viele Freunde und Bekannte sich für die Schwestern einsetzen (dank ihrer Hilfe haben sich die Beiden in den letzten eineinhalb Jahren über Wasser gehalten).
  • Weil der Verbleib der Schwestern im Interesse unseres Landes liegt.
  • Weil die Abschiebung ein großes Fragezeichen nach dem Wort „Gerechtigkeit“ setzen würde.

Die Schwestern sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.

Wir fordern die Bundesministerpräsidentin der MV Manuela Schwesig, den Oberbürgermeister von Schwerin Dr. Rico Badenschier, den Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung von MV Christian Pegel, den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Thomas Krüger, die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Reem Alabali-Radovan, das Landesamt für innere Verwaltung MV, den Bürgerbeauftragten des Landes MV Matthias Crone, die Geschäftsstelle der Härtefallkommission Marion Schlender, die Ausländerbehörde Schwerin, die Vorsitzende des Flüchtlingsrates MV Ulrike Seemann-Katz auf:

die Abschiebung der Schwestern Vardanyan zu stoppen und ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen bzw. den Schwestern die Möglichkeit zu geben auszureisen und mit einem Arbeitsvisum wiedereinzureisen!

 

Bitte helft uns dabei die Schwestern vor der Abschiebung zu bewahren.
Dazu:

. unterschreibt bitte die Petition

. teilt diese Petition und die angehängten Artikel

. teilt den Hashtag #HelpVardanyan

. abonniert und teilt den Instagram Account @HelpVardanyan

 

Die Zeitungsartikel können unter den folgenden Links aufgerufen werden:

https://www.svz.de/lokales/schwerin/artikel/nach-asylbetrug-in-schwerin-schwestern-droht-abschiebung-43927739

https://www.svz.de/lokales/schwerin/artikel/auslaenderbehoerde-schwerin-sendet-falsches-signal-mit-abschiebung-44026320

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

avatar of the starter
Saro ArakelyanPetitionsstarter*in
Diese Petition hat 68.674 Unterschriften erreicht

Das Problem

Die Schwestern Vardanyan sind ein Musterbeispiel für gelungene Integration. Vom Flüchtling zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in nur vier Jahren – das hat die ältere der beiden Schwestern (27 J.) geschafft. Die jüngere Schwester (25 J.) hat eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten absolviert – und das innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Einreise nach Deutschland. 

Beide sprechen fließend Deutsch und haben sich hier vorbildhaft integriert, so dass sie wegen ihrer starken Verwurzelung in die deutschen Lebensverhältnisse zu einer Inländerin geworden sind. 

Die Schwestern sind im Jahr 2016 aus Armenien nach Deutschland geflüchtet. Sie sind in Schwerin untergekommen und haben einen Deutschkurs besucht. Anschließend haben die Beiden Schulabschlüsse erworben und Ausbildungen angefangen. Gleichzeitig haben die Schwestern nebenbei gearbeitet, um ihren Lebensunterhalt unabhängig von öffentlichen Mitteln zu bestreiten. Das ist ihnen auch gelungen und sie stehen seit Oktober 2018 auf eigenen Füßen.

Der Grund, warum die Ausländerbehörde Schwerin ohne Berücksichtigung der Integrationsleistungen der Schwestern sie abschieben möchte, ist folgender: sie haben bei ihrer Einreise aus Furcht und fehlgeleiteter Hilfeleistung anderer Asylsuchenden falsche Angaben gemacht, da in Flüchtlingskreisen eine Identitätstäuschung anscheinend kein Tabubruch galt und auch die Konsequenzen nicht weitgehend ersichtlich waren. Die Schwestern haben diese Handlung sehr bereut und nach Abschluss des Asylverfahrens freiwillig ohne irgendeinen Verdacht seitens der Ausländerbehörde ihre gültigen Reisepässe abgegeben.

Heghine hat nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung einen Arbeitsvertrag in einer Apotheke bekommen und ein Jahr gearbeitet. Für Gayane kam der große Tag, der erste Arbeitstag, nie. Gleich nach Beendigung ihrer Ausbildung im Juni 2021 wurde den Schwestern die Duldung, somit auch die Arbeitserlaubnis entzogen.

Sie haben sich in den letzten eineinhalb Jahren an viele Entscheidungsträger gewandt – leider vergeblich.

Die Anträge der Schwestern an die Härtefallkommission wurden nicht angenommen. Die Voraussetzungen für ein Härtefallverfahren bis auf einen Ausschlussgrund liegen vor. Den Ausschlussgrund hat die Ausländerbehörde den Beiden wie einen Stein in den Weg gelegt – sie werden gesucht, damit die Abschiebung durchgeführt werden kann.

Trotz vielfachen Bemühungen seitens der Schwestern und ihrer Arbeitgeber, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, sind die Beiden seit eineinhalb Jahren von akuter Abschiebung bedroht.

Die Schwestern sind auch bereit nach Armenien auszureisen unter der Voraussetzung, dass die dreijährige Einreisesperre aufgehoben wird und sie mit einem Arbeitsvisum wiedereinreisen dürfen.

Warum müssen die Schwestern Vardanyan in Deutschland bleiben?

  • Um ihren Beitrag zur Beseitigung des Arbeitskräftemangels in Deutschland leisten zu können. Beide sind hochqualifizierte Arbeitskräfte und haben eine Festanstellung in ihren Berufen. Mit ihrer Abschiebung werden die von den Ausbildern erbrachten Investitionen zerstört und es wird ein falsches Bild, im Hinblick auf das Interesse an der Integration der Ausländer, an die Gesellschaft  vermittelt.
  • Weil ihre Arbeitsplätze trotz 1,5 Jahren Arbeitsverbot unbesetzt bleiben.
  • Weil Deutschland zu ihrer zweiten Heimat geworden ist.
  • Weil viele Freunde und Bekannte sich für die Schwestern einsetzen (dank ihrer Hilfe haben sich die Beiden in den letzten eineinhalb Jahren über Wasser gehalten).
  • Weil der Verbleib der Schwestern im Interesse unseres Landes liegt.
  • Weil die Abschiebung ein großes Fragezeichen nach dem Wort „Gerechtigkeit“ setzen würde.

Die Schwestern sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft.

Wir fordern die Bundesministerpräsidentin der MV Manuela Schwesig, den Oberbürgermeister von Schwerin Dr. Rico Badenschier, den Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung von MV Christian Pegel, den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Thomas Krüger, die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Reem Alabali-Radovan, das Landesamt für innere Verwaltung MV, den Bürgerbeauftragten des Landes MV Matthias Crone, die Geschäftsstelle der Härtefallkommission Marion Schlender, die Ausländerbehörde Schwerin, die Vorsitzende des Flüchtlingsrates MV Ulrike Seemann-Katz auf:

die Abschiebung der Schwestern Vardanyan zu stoppen und ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen bzw. den Schwestern die Möglichkeit zu geben auszureisen und mit einem Arbeitsvisum wiedereinzureisen!

 

Bitte helft uns dabei die Schwestern vor der Abschiebung zu bewahren.
Dazu:

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Die Zeitungsartikel können unter den folgenden Links aufgerufen werden:

https://www.svz.de/lokales/schwerin/artikel/nach-asylbetrug-in-schwerin-schwestern-droht-abschiebung-43927739

https://www.svz.de/lokales/schwerin/artikel/auslaenderbehoerde-schwerin-sendet-falsches-signal-mit-abschiebung-44026320

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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Saro ArakelyanPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Ulrike Seemann-Katz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Rico Badenschier
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister von Schwerin
Manuela Schwesig
Manuela Schwesig
Bundesministerpräsidentin der MV
Thomas Krüger
Thomas Krüger
Petitionsausschuss MV
Christian Pegel
Christian Pegel
Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung von MV

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