Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch an Kindern!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Daniela Dees und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Deutsch / Englisch

Mein Name ist Markus († 04.08.2025)* und ich bin Betroffener sexuellen Missbrauchs und Misshandlung in der Kindheit. Die Täter wurden nie bestraft, denn für den sexuellen Missbrauch von Kindern gelten die gleichen Verjährungsvorschriften wie für einen Wohnungseinbruchdiebstahl.

Der Missbrauch an Kindern darf nicht verjähren! Aus diesem Grund habe ich diese Petition gestartet und fordere, dass die Verjährungsfrist abgeschafft wird. 

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*Ergänzung 14.11.2025:
Markus
hat zwischenzeitlich seine letzte Reise angetreten
† 04.08.2025 LINK
zum Nachruf von Tour41 e.V.
Wir machen weiter!
Mit den Tour-News bleibt ihr auf dem Laufenden Jetzt HIER  anmelden
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Wer als Kind oder Jugendlicher Opfer von sexuellem Missbrauch wird, ist voller Angst, Scham- und Schuldgefühle. Häufig kommen die Täter aus dem direkten sozialen Umfeld, die Kinder und Jugendlichen sind ihnen schutzlos ausgeliefert. Sie können das Geschehen nicht einordnen und sehen oft keine andere Möglichkeit, als das Unvorstellbare schweigend zu ertragen.

Viele Betroffene haben erst viel später im Erwachsenenalter die Kraft eine Anzeige zu machen. Kommt es nach langer Zeit zur Anzeige, ist der Beweis in den meisten Fällen generell schon schwer zu führen. Die Verjährungsfrist ist hier ein unnötiges und nicht hinnehmbares Hindernis. Ist die Tat verjährt, haben die Betroffenen keine Handhabe. Sie fühlen sich nicht ernst genommen, niemand hört ihnen zu. Die Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft sind handlungsunfähig, weil die rechtliche Grundlage fehlt. Die Täter können unbehelligt weitermachen!

Sexueller Missbrauch in der Kindheit kann für die Opfer unterschiedliche Folgen haben. Das Trauma und die daraus resultierenden Traumafolgestörungen sind vielfältig. Eine tickende Zeitbombe im Inneren, die unentdeckt und unbehandelt als chronisch komplexes Trauma ihre zerstörerische Wirkung entfaltet und ein normales Leben schwer bis unmöglich macht.

Seit fünf Jahren versuche ich einen Therapieplatz zur Behandlung chronisch komplexer Trauma zu bekommen. Ich bin erwerbsunfähig und bekomme nicht die Hilfe, um wieder ein normales Leben führen zu können. Die Täter genießen zufrieden ihren Passionsabend, genießen Weihnachten, Urlaubsreisen und Wohlstand. Das ist keine Gerechtigkeit!

Bitten helfen Sie mir, die Verjährungsfrist abzuschaffen und unterschreiben meine Petition. Mein Ziel sind 1.000.000 Unterschriften!

Ergänzung 22.05.2022:
Meine konkrete Forderung an den Bundestag, "Meine Stimme für Tour41" und Details zur aktuelle Gesetzeslage finden Sie hier LINK: #Missbrauchverjährtnicht 

Was ist Ihnen Veränderung wert?
Jetzt via PayPal spenden: paypal.me/tour41
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Tour41 e.V.Petitionsstarter*in#JaIchBin Ja, ich bin Überlebender sexuellen Kindesmissbrauchs! Missbrauch an Kindern darf nicht verjähren! Unterschreibt meine Petition! #KeineTatohneKonsequenz

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Mein Name ist Markus († 04.08.2025)* und ich bin Betroffener sexuellen Missbrauchs und Misshandlung in der Kindheit. Die Täter wurden nie bestraft, denn für den sexuellen Missbrauch von Kindern gelten die gleichen Verjährungsvorschriften wie für einen Wohnungseinbruchdiebstahl.

Der Missbrauch an Kindern darf nicht verjähren! Aus diesem Grund habe ich diese Petition gestartet und fordere, dass die Verjährungsfrist abgeschafft wird. 

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Wer als Kind oder Jugendlicher Opfer von sexuellem Missbrauch wird, ist voller Angst, Scham- und Schuldgefühle. Häufig kommen die Täter aus dem direkten sozialen Umfeld, die Kinder und Jugendlichen sind ihnen schutzlos ausgeliefert. Sie können das Geschehen nicht einordnen und sehen oft keine andere Möglichkeit, als das Unvorstellbare schweigend zu ertragen.

Viele Betroffene haben erst viel später im Erwachsenenalter die Kraft eine Anzeige zu machen. Kommt es nach langer Zeit zur Anzeige, ist der Beweis in den meisten Fällen generell schon schwer zu führen. Die Verjährungsfrist ist hier ein unnötiges und nicht hinnehmbares Hindernis. Ist die Tat verjährt, haben die Betroffenen keine Handhabe. Sie fühlen sich nicht ernst genommen, niemand hört ihnen zu. Die Ermittlungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft sind handlungsunfähig, weil die rechtliche Grundlage fehlt. Die Täter können unbehelligt weitermachen!

Sexueller Missbrauch in der Kindheit kann für die Opfer unterschiedliche Folgen haben. Das Trauma und die daraus resultierenden Traumafolgestörungen sind vielfältig. Eine tickende Zeitbombe im Inneren, die unentdeckt und unbehandelt als chronisch komplexes Trauma ihre zerstörerische Wirkung entfaltet und ein normales Leben schwer bis unmöglich macht.

Seit fünf Jahren versuche ich einen Therapieplatz zur Behandlung chronisch komplexer Trauma zu bekommen. Ich bin erwerbsunfähig und bekomme nicht die Hilfe, um wieder ein normales Leben führen zu können. Die Täter genießen zufrieden ihren Passionsabend, genießen Weihnachten, Urlaubsreisen und Wohlstand. Das ist keine Gerechtigkeit!

Bitten helfen Sie mir, die Verjährungsfrist abzuschaffen und unterschreiben meine Petition. Mein Ziel sind 1.000.000 Unterschriften!

Ergänzung 22.05.2022:
Meine konkrete Forderung an den Bundestag, "Meine Stimme für Tour41" und Details zur aktuelle Gesetzeslage finden Sie hier LINK: #Missbrauchverjährtnicht 

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Die Entscheidungsträger*innen

Dr. Dietmar Bartsch
Spitzenkandidat DIE LINKE zur Bundestagswahl 2021
Beantwortet
Der sexuelle Missbrauch an Kindern ist unbestreitbar eines der schwersten Verbrechen überhaupt. Kinder sollten glücklich und unbeschwert aufwachsen. Wer Kinder sexuell missbraucht, ihnen dieses schwere Verbrechen antut und Kinderseelen damit für ihr Leben traumatisch schädigt, darf nicht aus der Verantwortung für seine Taten entlassen werden. Die Opfer von sexuellem Missbrauch leiden häufig ihr gesamtes Leben. Es ist deshalb richtig, dass die Täter ihr gesamtes Leben mit der Konsequenz der Strafverfolgung rechnen müssen. Die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch sollte aufgehoben werden. Foto: DBT/Inga Haar
Jürgen Martens
MdB, Rechtspolitischer Sprecher FDP Bundestagsfraktion
Beantwortet
Die jüngst bekanntgewordenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch haben dazu geführt, dass wir im Deutschen Bundestag Verschärfungen des Strafrechts beschlossen haben, etwa eine Erhöhung der Mindeststrafen oder die Hemmung der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres auch für den Straftatbestand der Herstellung kinderpornographischer Inhalte. Es braucht aus meiner Sicht ein nachhaltiges Vorgehen gegen Kindesmissbrauch und die Herstellung und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften durch präventive Maßnahmen, die Stärkung von Jugendämtern und Familiengerichten durch personelle Aufstockungen und Schulungen. Darüber hinaus gilt es auch die repressive Tätigkeit der Polizei durch die Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung, vor allem im Bereich IT, zu fördern. Hierzu braucht es eine Aufstockung von IT-Fachkräften sowie Schulungsangebote für Polizeibeamte. Das geltende Recht kennt eine Ausnahme von jeglicher Verjährung nur für § 211 StGB (Mord). Grundsätzlich wird das strafrechtliche Institut der Verjährung damit begründet, dass nach längerem Zeitablauf das Interesse der Gesellschaft am Rechtsfrieden gegenüber der Strafverfolgung überwiegt. Aus verschiedenen Gründen treten wir auch für verlängerte Verjährungsfristen bei Delikten gegen Minderjährige ein. Einer vollständigen Abschaffung stehen wir aber kritisch gegenüber, da mit zunehmendem Zeitablauf auch die Aufklärungs- und Beweismöglichkeiten - und somit die Garantien für ein inhaltlich "richtiges" Urteil - abnehmen. Hier werden dem Legalitätsprinzip, welches die Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen eines Anfangsverdachts grundsätzlich zum Einschreiten verpflichtet, praktisch Grenzen setzt. Natürlich ist das Anliegen verständlich, auch Delikte zu verfolgen, die bereits länger zurückliegen und bisher aufgrund der Tatsache, dass das Opfer hierüber nicht sprechen konnte oder wollte, nicht verfolgt werden konnten. Das Strafrecht kennt hierzu jedoch bereits hinreichende Instrumente: So ruht die Verjährung von Sexualdelikten gegenüber Minderjährigen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB. Ferner gilt es zu beachten, dass sich die Dauer der Verjährungsfrist nach der Strafandrohung der begangenen Tat richtet. Durch die Anhebung der Mindeststrafe für Delikte betreffend sexualisierte Gewalt gegen Kinder verlängert sich also auch die Verjährungsfrist. Foto: Leon Köhler
Friedrich Merz
Friedrich Merz
Bundeskanzler
Stefanie Hubig
Stefanie Hubig
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

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