70km/h Schulweg ohne Gehweg sind zu viel, Ortsschild ist zu versetzen


70km/h Schulweg ohne Gehweg sind zu viel, Ortsschild ist zu versetzen
Das Problem
30855 an der Kananoher Str. : für die Fußgänger und Kinder ist es jeden Tag ein gefährlicher Gang an der Kananoher Str. 20- 64 zur Schule zu gehen - es gibt keinen Gehweg. Kinder und Mütter mit Kinderwagen müssen auf einer Straße laufen, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h für Pkw und Lkw-Verkehrsteilnehmer gilt. Das Sicherheitsrisiko ist hier enorm hoch und das Ortsschild steht nach der VwV Allgemeinen Verkehrsverwaltungsordnung an der falschen Stelle. Auszug des Gesetzes: Der Ort endet am letzten erschlossenen Gebäude der zur dauerhaften Aufenthalt für Menschen genutzt wird. - hier an der Hausnummer Kananoher Str 64. Die derzeitige Position des Schildes an der Hausnummer 40 ermöglicht es Verkehrsteilnehmern Fahrzeugen jedoch mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h nach dem Ortsschild zu fahren, obwohl hinter nach dem Ortsschild eine zusammenhängende Bebauung direkt weiter besteht und somit eine zusammenhängende Wohnbebauung mit der Ortsinnenlage vorhanden ist, wo die Kinder und ansässige Siedler auf der Straße ohne Gehweg zu Fuß zu der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel gehen müssen. Dies ist nicht nur gegen die VwV Verkehrsverwaltungsverordnung - Auszug : Nach der Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 310 und 311 „Ortstafel der Straßenverkehrsordnung, sind diese Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den orts einwärts fahrenden erkennbar beginnt.
Eine geschlossene Bebauung liegt danach vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden." (VwV zu den Zeichen 310 und 311). , sondern stellt auch ein ernstes Sicherheitsrisiko für Kinder und Fußgänger dar, weshalb dringend eine Verschiebung des Ortsschildes und einer damit Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h einhergeht.
Bis jetzt sagt die Verkehrsbehörde das Unmögliche: „ Es fehlt an der für die Versetzung der Ortstafel begründenden Gefahrenlage !"
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Das Problem
30855 an der Kananoher Str. : für die Fußgänger und Kinder ist es jeden Tag ein gefährlicher Gang an der Kananoher Str. 20- 64 zur Schule zu gehen - es gibt keinen Gehweg. Kinder und Mütter mit Kinderwagen müssen auf einer Straße laufen, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h für Pkw und Lkw-Verkehrsteilnehmer gilt. Das Sicherheitsrisiko ist hier enorm hoch und das Ortsschild steht nach der VwV Allgemeinen Verkehrsverwaltungsordnung an der falschen Stelle. Auszug des Gesetzes: Der Ort endet am letzten erschlossenen Gebäude der zur dauerhaften Aufenthalt für Menschen genutzt wird. - hier an der Hausnummer Kananoher Str 64. Die derzeitige Position des Schildes an der Hausnummer 40 ermöglicht es Verkehrsteilnehmern Fahrzeugen jedoch mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h nach dem Ortsschild zu fahren, obwohl hinter nach dem Ortsschild eine zusammenhängende Bebauung direkt weiter besteht und somit eine zusammenhängende Wohnbebauung mit der Ortsinnenlage vorhanden ist, wo die Kinder und ansässige Siedler auf der Straße ohne Gehweg zu Fuß zu der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel gehen müssen. Dies ist nicht nur gegen die VwV Verkehrsverwaltungsverordnung - Auszug : Nach der Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 310 und 311 „Ortstafel der Straßenverkehrsordnung, sind diese Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den orts einwärts fahrenden erkennbar beginnt.
Eine geschlossene Bebauung liegt danach vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden." (VwV zu den Zeichen 310 und 311). , sondern stellt auch ein ernstes Sicherheitsrisiko für Kinder und Fußgänger dar, weshalb dringend eine Verschiebung des Ortsschildes und einer damit Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h einhergeht.
Bis jetzt sagt die Verkehrsbehörde das Unmögliche: „ Es fehlt an der für die Versetzung der Ortstafel begründenden Gefahrenlage !"
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Petition am 9. August 2024 erstellt