30 km/h für E-Scooter – mit höheren Sicherheitsstandards

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Das Problem

Betreff: Einführung einer neuen Fahrzeugklasse für sichere E-Scooter bis 30 km/h

Sehr geehrte Damen und Herren,

die derzeitigen Regelungen für E-Scooter in Deutschland begrenzen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h. Diese Regelung sollte überprüft und an den technischen Fortschritt angepasst werden.

Ich schlage die Einführung einer zusätzlichen Fahrzeugklasse für E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 30 km/h vor. Diese sollte jedoch nur zugelassen werden, wenn die Fahrzeuge deutlich höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Dazu könnten unter anderem gehören:

leistungsfähige Bremsanlagen mit kurzen Bremswegen,
größere und sichere Luftreifen,
hochwertige Beleuchtung und Bremslicht,
Blinker vorne und hinten,
hohe Anforderungen an Rahmenstabilität und Fahrwerk,
verpflichtende regelmäßige technische Prüfungen,
eindeutige Identifizierung und Versicherung.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig moderne, umweltfreundliche Mobilität zu fördern. Viele Bürger nutzen E-Scooter täglich für den Arbeitsweg oder kurze Strecken. Eine sichere Fahrzeugklasse mit bis zu 30 km/h könnte den Verkehrsfluss verbessern und eine attraktive Alternative zum Auto darstellen.

Ich bitte den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung daher, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und die Einführung einer neuen, sicherheitsorientierten Fahrzeugklasse für E-Scooter bis 30 km/h zu prüfen.

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