Ändern Sie die Unterhaltsrichtlinien für eine gerechtere Verteilung


Ändern Sie die Unterhaltsrichtlinien für eine gerechtere Verteilung
Das Problem
Ich bin ein hart arbeitender Elternteil, der monatlich ca. 2.600€ netto verdient und 1.260€ Ausgaben hat, zusätzlich zu den 1.170,-€ Unterhalt, den ich für meine zwei Kinder zahlen muss. Einen Dienstwagen muss ich mir sowohl am Gehalt, als auch beim Unterhalt anrechnen lassen. Wir mir das Jugendamt die Tage mitteilte, rechnet dieses mit einem bereinigten Netto von über 2.900,-€. Meine Ex-Frau verdient monatlich netto 3.000€, erhält zusätzlich 500€ Kindergeld und die von mir gezahlten 1.170,-€ Unterhalt. Sie lebt in einer WBS-Wohnung und zahlt knapp 900€ Miete, ihr verbleiben also etwa 3.700 € netto pro Monat.
Ich frage mich, warum die "Natur" leistenden Elternteile nicht am Unterhalt beteiligt werden? Warum wird diese Verantwortung nicht geteilt wie es ab dem Alter von 18 Jahren der Fall ist? Die erneute Erhöhung des Unterhalts um weitere 9,7% zum Januar des Jahres 2024 kann ich mir einfach nicht mehr leisten.
Es ist Zeit für eine Veränderung in den Richtlinien zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland! Es sollte eine gerechtere Verteilung geben - basierend auf dem tatsächlichen Einkommen beider Eltern und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren. Es muss auch mit bedacht werden, dass dem Barunterhalt leistenden genügend finanzielle Mittel verbleiben, um die Kinder an den Wochnenden zu holen und auch etwas mit ihnen unternehmen zu können. Warum fällt das Abholen und Bringen lediglich in die Verantwortung des Barunterhalt leistenden, warum muss dieser die Kosten dafür zusätzlich übernehmen? Wie soll der Barunterhalt leistende genügend finanziele Mittel aufbringen, um mit den Kindern etwas zu unternehmen, oder mit ihnen in Urlaub zu fahren. Kinder der heutigen Generation kann man nicht mehr nur mit Spielplatz und Natur begeistern. Im Zeitalter der fortgeschrittenen Technik und KI wollen Kinder auch mal an der Konsole zocken, oder auch etwas interessanteres unternehmen, wie Kino, Spielpark, Lasertag o.ä.
Meiner Ansicht nach müssen auch die Altersstufen angepasst werden. Ein 12jähriger hat sicher nicht den gleichen Bedarf, wie ein 17jähriger.
Auch die Berechnung muss zeitgemäß sein. In meinem Fall wird mir mien Dienstwagen als geldwerter Vorteil angerechnet. Sofern ich auf diesen aber verzichten würde, hätte ich zwar ein höheres Nettoeinkommen, von diesem müsste ich dann aber selber ein Fahrzeug finanzieren/ leasen und die Entfernungspauschale mit berechnen lassen, was mein erhöhtes Nettoeinkommen somit wieder vermindert.
Ich habe festgestellt, dass in den Jugendämtern offensichtlich auch eine hohe Fluktuation herrscht, so dass man gefühlt alle 5 Minuten einen neuen Ansprechpartner hat, der einen persönlich gar nicht kennt. Die Jugendämter arbeiten rein nach Schema F, so wie sie es vom OLG und mit der Düsseldorfer Tabelle vorgegeben bekommen.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde 1979 ins Leben gerufen und dient grundsätzlich als Richtwert, nicht aber als Fixum. Leider sind die Familiengerichte dazu übergegangen, diese Tabelle als Grundlage für Ihre Entscheidungen zu nehmen und in den seltensten Fällen kommt es zu Einzelfallentscheidungen.
Unterstützen Sie diese Petition zur Änderung der Unterhaltsrichtlinien! Es geht um Gerechtigkeit und Fairness für alle betroffenen Eltern.
BITTE DIESE PETITION IMMER WEITER TEILEN. Hier müssten eigentlich tausende an Unterschriften zusammenkommen! Anders wird eine Petition niemals zum Erfolg führen.

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Das Problem
Ich bin ein hart arbeitender Elternteil, der monatlich ca. 2.600€ netto verdient und 1.260€ Ausgaben hat, zusätzlich zu den 1.170,-€ Unterhalt, den ich für meine zwei Kinder zahlen muss. Einen Dienstwagen muss ich mir sowohl am Gehalt, als auch beim Unterhalt anrechnen lassen. Wir mir das Jugendamt die Tage mitteilte, rechnet dieses mit einem bereinigten Netto von über 2.900,-€. Meine Ex-Frau verdient monatlich netto 3.000€, erhält zusätzlich 500€ Kindergeld und die von mir gezahlten 1.170,-€ Unterhalt. Sie lebt in einer WBS-Wohnung und zahlt knapp 900€ Miete, ihr verbleiben also etwa 3.700 € netto pro Monat.
Ich frage mich, warum die "Natur" leistenden Elternteile nicht am Unterhalt beteiligt werden? Warum wird diese Verantwortung nicht geteilt wie es ab dem Alter von 18 Jahren der Fall ist? Die erneute Erhöhung des Unterhalts um weitere 9,7% zum Januar des Jahres 2024 kann ich mir einfach nicht mehr leisten.
Es ist Zeit für eine Veränderung in den Richtlinien zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland! Es sollte eine gerechtere Verteilung geben - basierend auf dem tatsächlichen Einkommen beider Eltern und unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren. Es muss auch mit bedacht werden, dass dem Barunterhalt leistenden genügend finanzielle Mittel verbleiben, um die Kinder an den Wochnenden zu holen und auch etwas mit ihnen unternehmen zu können. Warum fällt das Abholen und Bringen lediglich in die Verantwortung des Barunterhalt leistenden, warum muss dieser die Kosten dafür zusätzlich übernehmen? Wie soll der Barunterhalt leistende genügend finanziele Mittel aufbringen, um mit den Kindern etwas zu unternehmen, oder mit ihnen in Urlaub zu fahren. Kinder der heutigen Generation kann man nicht mehr nur mit Spielplatz und Natur begeistern. Im Zeitalter der fortgeschrittenen Technik und KI wollen Kinder auch mal an der Konsole zocken, oder auch etwas interessanteres unternehmen, wie Kino, Spielpark, Lasertag o.ä.
Meiner Ansicht nach müssen auch die Altersstufen angepasst werden. Ein 12jähriger hat sicher nicht den gleichen Bedarf, wie ein 17jähriger.
Auch die Berechnung muss zeitgemäß sein. In meinem Fall wird mir mien Dienstwagen als geldwerter Vorteil angerechnet. Sofern ich auf diesen aber verzichten würde, hätte ich zwar ein höheres Nettoeinkommen, von diesem müsste ich dann aber selber ein Fahrzeug finanzieren/ leasen und die Entfernungspauschale mit berechnen lassen, was mein erhöhtes Nettoeinkommen somit wieder vermindert.
Ich habe festgestellt, dass in den Jugendämtern offensichtlich auch eine hohe Fluktuation herrscht, so dass man gefühlt alle 5 Minuten einen neuen Ansprechpartner hat, der einen persönlich gar nicht kennt. Die Jugendämter arbeiten rein nach Schema F, so wie sie es vom OLG und mit der Düsseldorfer Tabelle vorgegeben bekommen.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde 1979 ins Leben gerufen und dient grundsätzlich als Richtwert, nicht aber als Fixum. Leider sind die Familiengerichte dazu übergegangen, diese Tabelle als Grundlage für Ihre Entscheidungen zu nehmen und in den seltensten Fällen kommt es zu Einzelfallentscheidungen.
Unterstützen Sie diese Petition zur Änderung der Unterhaltsrichtlinien! Es geht um Gerechtigkeit und Fairness für alle betroffenen Eltern.
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Petition am 3. Januar 2024 erstellt