
Decision Maker
Dr. Franziska Giffey
- Ehem. Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2018-2021)

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Dr. Franziska Giffey
- Ehem. Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2018-2021)

Stellungnahme der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, anlässlich der Übergabe der Petition „Genitalverstümmelung in Deutschland bekämpfen“ durch Nala e.V.-Bildung statt Beschneidung am 25. Juni 2020 Die Vornahme einer weiblichen Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die Frauen nicht nur lebenslange Schmerzen, psychische Traumatisierung und Komplikationen bei Geburten bereitet, sondern sie auch in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einschränkt. In Deutschland wird sie mit einem eigenen Straftatbestand verfolgt. Aktuell vorgelegte Zahlen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigen einen starken Anstieg von durch eine weibliche Genitalverstümmelung betroffene Frauen und durch sie bedrohte Mädchen. Zwischen 2814 bis zu 14 878 Mädchen, die in Deutschland leben sind von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Im Vergleich zu den im Februar 2017 vom BMFSFJ veröffentlichten Zahlen bedeutet das einen Gefährdungsanstieg von bis zu 162%. Mädchen aus den Herkunftsländern Somalia, Eritrea, Ägypten, Nigeria und Irak sind dabei zahlenmäßig besonders bedroht. Nahezu 68 000 Frauen leben derzeit in Deutschland, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind. Im Vergleich zu den Daten, die wir vor drei Jahren erhoben haben, ist das ein Anstieg um 44 %. Die meisten betroffenen Frauen stammen aus den Herkunftsländern Eritrea, Somalia, Indonesien, Ägypten und Nigeria. Der Grund für diese hohen Zahlen liegen in der Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Herkunftsstaaten, in denen weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird. Die Zahlen sind ein deutlicher Handlungsauftrag an uns: Wir müssen noch sehr viel Überzeugungsarbeit leisten, um Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen. Bereits seit 1. Januar dieses Jahres ist die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen in Kraft getreten. Sie enthält erstmalig das Erfordernis, die besonderen Belange von Frauen, die von einer weiblichen Genitalverstümmelung betroffen sind, zu berücksichtigen. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gerade im Hinblick auf den hohen Anstieg der Zahlen der bedrohten und betroffenen Mädchen und Frauen in Deutschland ist es essentiell, dass Fachpersonal Wissen und Kenntnisse über die weibliche Genitalverstümmelung besitzt, um die betroffenen Frauen und Mädchen angemessen begleiten und unterstützen zu können. Weibliche Genitalverstümmelung ist ein eigener Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch. Weniger bekannt ist, dass weibliche Genitalverstümmelung auch strafbar ist, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Deshalb haben wir in der letzten Legislatur im neuen PassG eine Regelung durchgesetzt, die die Entziehung des Passes vorsieht, wenn eine Person eine weibliche Genitalverstümmelung im Ausland plant. Daran wollen wir in dieser Legislaturperiode anknüpfen und für die Aus- und Einreise in Länder, in denen weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird, einen sog. Schutzbrief entwickeln, in dem über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung nach deutschem Recht aufgeklärt wird. In der vom BMFSFJ geleiteten Bund-Länder-NRO-AG zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland werden wir weiterhin eng zusammenarbeiten, um bedarfsgerechte Maßnahmen gegen die Vornahme weiblicher Genitalverstümmelung zu konzipieren und entwickeln. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts, den Ländern und den NGOs ist dabei essentiell. Nur mit einem gemeinsamen Schulterschluss kann es uns gelingen, weibliche Genitalverstümmelung zu überwinden. Für die jahrelange und intensive Zusammenarbeit mit Integra, des Dachverbandes der NGOs in Deutschland, die sich gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, und bei dem NALA Mitglied ist, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Daher bin ich auch sehr dankbar, dass NALA e.V. die Petition „Genitalverstümmelung in Deutschland bekämpfen“ ins Leben gerufen hat. Aufklärung über weibliche Genitalverstümmelung ist ein zentraler Baustein für ihre Überwindung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franziska Giffey Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ----------- - Bildnachweis Profilfoto: Bundesregierung / Jesco Denzel - Das Video-Material wurde bei der Petitionsübergabe am 25. Juni 2020 aufgenommen.
Stellungnahme der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, anlässlich der Übergabe der Petition „Genitalverstümmelung in Deutschland bekämpfen“ durch Nala e.V.-Bildung statt Beschneidung am 25. Juni 2020 Die Vornahme einer weiblichen Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die Frauen nicht nur lebenslange Schmerzen, psychische Traumatisierung und Komplikationen bei Geburten bereitet, sondern sie auch in ihrem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einschränkt. In Deutschland wird sie mit einem eigenen Straftatbestand verfolgt. Aktuell vorgelegte Zahlen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigen einen starken Anstieg von durch eine weibliche Genitalverstümmelung betroffene Frauen und durch sie bedrohte Mädchen. Zwischen 2814 bis zu 14 878 Mädchen, die in Deutschland leben sind von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Im Vergleich zu den im Februar 2017 vom BMFSFJ veröffentlichten Zahlen bedeutet das einen Gefährdungsanstieg von bis zu 162%. Mädchen aus den Herkunftsländern Somalia, Eritrea, Ägypten, Nigeria und Irak sind dabei zahlenmäßig besonders bedroht. Nahezu 68 000 Frauen leben derzeit in Deutschland, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind. Im Vergleich zu den Daten, die wir vor drei Jahren erhoben haben, ist das ein Anstieg um 44 %. Die meisten betroffenen Frauen stammen aus den Herkunftsländern Eritrea, Somalia, Indonesien, Ägypten und Nigeria. Der Grund für diese hohen Zahlen liegen in der Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Herkunftsstaaten, in denen weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird. Die Zahlen sind ein deutlicher Handlungsauftrag an uns: Wir müssen noch sehr viel Überzeugungsarbeit leisten, um Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen. Bereits seit 1. Januar dieses Jahres ist die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen in Kraft getreten. Sie enthält erstmalig das Erfordernis, die besonderen Belange von Frauen, die von einer weiblichen Genitalverstümmelung betroffen sind, zu berücksichtigen. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gerade im Hinblick auf den hohen Anstieg der Zahlen der bedrohten und betroffenen Mädchen und Frauen in Deutschland ist es essentiell, dass Fachpersonal Wissen und Kenntnisse über die weibliche Genitalverstümmelung besitzt, um die betroffenen Frauen und Mädchen angemessen begleiten und unterstützen zu können. Weibliche Genitalverstümmelung ist ein eigener Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch. Weniger bekannt ist, dass weibliche Genitalverstümmelung auch strafbar ist, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Deshalb haben wir in der letzten Legislatur im neuen PassG eine Regelung durchgesetzt, die die Entziehung des Passes vorsieht, wenn eine Person eine weibliche Genitalverstümmelung im Ausland plant. Daran wollen wir in dieser Legislaturperiode anknüpfen und für die Aus- und Einreise in Länder, in denen weibliche Genitalverstümmelung praktiziert wird, einen sog. Schutzbrief entwickeln, in dem über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung nach deutschem Recht aufgeklärt wird. In der vom BMFSFJ geleiteten Bund-Länder-NRO-AG zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland werden wir weiterhin eng zusammenarbeiten, um bedarfsgerechte Maßnahmen gegen die Vornahme weiblicher Genitalverstümmelung zu konzipieren und entwickeln. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressorts, den Ländern und den NGOs ist dabei essentiell. Nur mit einem gemeinsamen Schulterschluss kann es uns gelingen, weibliche Genitalverstümmelung zu überwinden. Für die jahrelange und intensive Zusammenarbeit mit Integra, des Dachverbandes der NGOs in Deutschland, die sich gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, und bei dem NALA Mitglied ist, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Daher bin ich auch sehr dankbar, dass NALA e.V. die Petition „Genitalverstümmelung in Deutschland bekämpfen“ ins Leben gerufen hat. Aufklärung über weibliche Genitalverstümmelung ist ein zentraler Baustein für ihre Überwindung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franziska Giffey Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ----------- - Bildnachweis Profilfoto: Bundesregierung / Jesco Denzel - Das Video-Material wurde bei der Petitionsübergabe am 25. Juni 2020 aufgenommen.