Mahjabin und ihre Familie müssen bleiben dürfen!
Diese Petition richtet sich an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, welche darüber zu entscheiden haben, ob unsere Schülerin Mahjabin weiterhin Asylrecht in Deutschland erhält.
Der Asylantrag der Familie wurde im Oktober 2016 abgelehnt. Keine Freunde und LehrerInnen sind gefragt worden, keine Sozialprognose wurde berücksichtigt. Nur durch einen juristischen Einspruch darf die Familie bis zum Herbst 2017 vorerst in Deutschland leben.
Mahjabin stammt aus Baghran in der Provinz Helmand in Afghanistan, das sie vor anderthalb Jahren mit ihren Eltern und zwei kleinen Geschwistern verlassen musste. Die Taliban, welche immer noch in ihrer Heimatregion herrschen, töteten ihren Großvater und zwangen die Familie, welche zur diskriminierten Bevölkerungsgruppe der Hazara gehört, zur Flucht. Diese verlief monatelang unter unglaublichen Entbehrungen, so wären sie und ihre Angehörigen beinahe im Mittelmeer ertrunken.
Seit Ende 2015 lebt die Familie in Nordrhein-Westfalen, seit April letzten Jahres darf Mahjabin endlich wieder eine Schule besuchen, seit einem knappen Jahr darf ich an einem Gymnasium in Bergisch Gladbach ihr Lehrer sein.
"Darf", denn Mahjabin ist ein wirklich äußerst nettes, höfliches und kluges 14jähriges Mädchen. Unglaublich ist ihr Fleiß, ihr tägliches Engagement, um die deutsche Sprache zu lernen.In diesem Frühjahr hat sie sogar schon das B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreicht. Vormittags lernt sie in der Internationalen Vorbereitungsklasse und ihrer Patenklasse der 7. Jahrgangsstufe, nachmittags belegt sie zusätzlich Deutschkurse und bildet sich mithilfe von Lehrwerken und Internetvideos selbstständig weiter. Dazu ist sie auch künstlerisch sehr begabt und träumt davon, eines Tages Ärztin zu werden.
Seit einem Jahr sehe ich fast jeden Tag, was Mahjabin investiert, mit welchem Einsatz sie versucht, allen Anforderungen gerecht zu werden. Ihre Entwicklung ist genauso bemerkenswert, wie die Willenskraft, mit welcher sie ihren Weg beschreitet und die Eigeninitiative, mit der sie Probleme löst.
Ihre kleinen Geschwister, der 11jährige Mahdi und die 9jährige Farzaneh, gehen ebenfalls sehr gern zur Schule, sind äußerst fleißig und machen riesige Fortschritte in allen Bereichen. Beide Eltern nehmen an Maßnahmen der Agentur für Arbeit teil, um Deutsch zu lernen. Mahjabins Vater hatte zudem kurzzeitig in einer Tischlerei eine reizvolle Aufgabe gefunden, ihre Mutter benötigt dagegen therapeutische Hilfe, um das Furchtbare, was sie erlebt hat, verarbeiten zu können.
Gerade für die beiden Mädchen würde eine erzwungene Rückkehr nach Afghanistan das Ende ihrer Selbstbestimmung bedeuten - so ist z.B. selbst das Tragen ihrer Brille für Mahjabin in einigen Regionen problematisch. Eine selbstgewählte Zukunft hätten beide nicht, die gesamte Familie müsste vielmehr erneut um ihr Leben fürchten. Und das überall.
Im November 2016 wurde vom Auswärtigen Amt für ganz Afghanistan eine akute Reisewarnung herausgegeben. Auf der Internetseite heißt es: „Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt. Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein. Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierten Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden. (...) In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und andere Gewaltverbrechen kommen. (…).“
Gleichzeitig gilt der Staat als sicheres Herkunftsland - eine unzumutbare Definition, welche die Realitäten in der Region verleugnet.UNHCR, das zweifach mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, sieht ebenfalls die Situation in ganz Afghanistan äußerst kritisch:
"Die aktuelle Lageeinschätzung des UNHCR vom Dezember 2016 ist eindeutig: Das UNHCR stellt in seinem Bericht fest, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem "innerstaatlichen bewaffneten Konflikt" im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechtes betroffen sei. Aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage könne man gar nicht zwischen sicheren und unsicheren Regionen in dem Bürgerkriegsland entscheiden."
(www.proasyl.de/pressemitteilung/pro-asyl-fordert-kehrtwende-im-umgang-mit-afghanischen-fluechtlingen/)
Aus diesen Gründen habe ich Angst, dass meine Schülerin mit ihrer Familie in ihre Heimat zurückkehren muss.
Deshalb wird mein Anliegen zu unserem.Wir sind SchülerInnen, Eltern und KollegInnen der drei von den Kindern besuchten Schulen, wir sind der Kabarettist Volker Pispers und der Kölner Flüchtlingsrat,wir sind Menschen, denen Menschenwürde wichtig ist.
Wir wollen erreichen, dass unsere Schülerin, Mitschülerin und Freundin bei uns leben und lernen darf!
Wir möchten, dass sie ihr Leben so gestalten kann, wie sie es sich vorstellt!
Wir fordern das Bleiberecht für Mahjabin und ihre Familie!
Wenn Sie für Mahjabin und ihre Angehörigen unterschreiben, wenn du für sie und ihre Lieben zeichnest, können wir die Klage gegen die drohende Abschiebung durch eine breite Öffentlichkeit unterstützen.
Die Verantwortlichen müssen sehen, dass Mahjabin und ihre Familie eine außergewöhnliche Bereicherung für uns und unsere Gesellschaft sind - und sie müssen einsehen, dass jede Abschiebung nach Afghanistan unverantwortlich und mit der Menschenwürde unvereinbar ist.
Art. 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Bitte helfen Sie Mahjabin und ihren Lieben - bitte helft durch eine Unterzeichnung!
Vielen Dank!
Zitat der Pressemitteilung von PRO ASYL zum Umgang mit afghanischen Flüchtlingen vom 12.01.2017 (www.proasyl.de/pressemitteilung/pro-asyl-fordert-kehrtwende-im-umgang-mit-afghanischen-fluechtlingen):
"Aus Anlass des aktuellen UNHCR-Berichts zu Afghanistan fordert PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt eine Kehrtwende im Umgang mit afghanischen Flüchtlingen und appelliert: »Das BMI, die Innenminister und das Bundesamt müssen die Fakten zur Kenntnis nehmen und handeln.« Alle im Jahr 2016 abgelehnten Asylanträge müssen aufgrund der aktuellen Faktenlage neu überprüft werden, ebenso alle in der Vergangenheit abgelehnten Fälle. Asylgesuche von AfghanInnen müssen individuell, fair und mit Sorgfalt überprüft werden.Trotz verschärfter Sicherheitslage wurden 2016 rund 40% der afghanischen Asylanträge abgelehnt (rund 25.000), gegenüber 22,3% im Jahr 2015. Der UNHCR stellt in seinem Bericht fest, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem »innerstaatlichen bewaffneten Konflikt« im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechtes betroffen sei. Aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage könne man gar nicht zwischen sicheren und unsicheren Regionen in dem Bürgerkriegsland entscheiden.
PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern erneut einen Abschiebestopp nach Afghanistan. Der UNHCR-Bericht bestätigt die Befürchtungen. PRO ASYL unterstützt ausdrücklich die Erwägung des schleswig-holsteinischen Innenministers für einen Abschiebestopp. Bundesregierung und Bundesländer müssen jetzt endlich die Fakten zur Kenntnis nehmen und ihre Politik neu ausrichten. Ein Abschiebestopp reduziert die Panik der Betroffenen. »Wenn Menschen permanent in Angst leben, dass ihr Antrag unbegründet abgelehnt wird und sie in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden, scheitert Integration«, warnte Günter Burkhardt.PRO ASYL weist darauf hin, dass trotz der restriktiven Anerkennungspraxis mehr als 50% der AfghanInnen anerkannt wurden. Ein Großteil der Abgelehnten wurde zu Unrecht abgelehnt. PRO ASYL fordert, auch aus diesen Fakten die Konsequenz zu ziehen. Afghanische Schutzsuchende haben trotz der Mängel in den Asylverfahren eine Schutzquote von mehr als 50% und müssen nach den vom Bundesinnenministerium erlassenen Kriterien Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erhalten.
Kernaussagen des UNHCR-Berichtes (Dezember 2016):Nach Auffassung von UNHCR muss man bei einer Bewertung der gegenwärtigen Situation in Afghanistan sowie des Schutzbedarfes afghanischer Asylsuchender berücksichtigen, dass sich die Sicherheitslage seit Verfassen der UNHCR Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender (April 2016) insgesamt nochmals deutlich verschlechtert hat.Vor diesem Hintergrund ist die statistische Entwicklung der Entscheidungspraxis des Bundesamtes eher überraschend, auch wenn die Zahlen als solche keine qualitative Bewertung erlauben. So wurde in 2015 in fast 78% aller Entscheidungen in der Sache Schutz gewährt, wobei in fast 47% aller Entscheidungen in der Sache die Antragsteller als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden. Dagegen betrug die Gesamtschutzquote in 2016 nur noch gut 60%, wobei nur in gut 22% der inhaltlichen Entscheidungen Flüchtlingsschutz gewährt wurde.Mit Blick auf eine regionale Differenzierung der Betrachtung der Situation in Afghanistan, möchte UNHCR anmerken, dass UNHCR aufgrund der sich ständig ändernden Sicherheitslage bei der Feststellung internationalen Schutzbedarfes selbst keine Unterscheidung von »sicheren« und »unsicheren« Gebieten vornimmt. Für jede Entscheidung über den internationalen Schutzbedarf von Antragstellern aus Afghanistan ist es vor allem erforderlich, die Bedrohung unter Einbeziehung sämtlicher individueller Aspekte des Einzelfalls zu bewerten. Die Differenzierung ist also in erster Linie eine individuelle, welche die den Einzelfall betreffenden regionalen und lokalen Gegebenheiten berücksichtigt.Dasselbe gilt auch hinsichtlich der Feststellung einer internen Schutzalternative. Ein pauschalierender Ansatz, der bestimmte Regionen hinsichtlich der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen, wie sie für den Flüchtlingsschutz oder den subsidiären Schutz relevant sind, als sichere und zumutbare interne Schutzalternative ansieht, ist nach Auffassung von UNHCR vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Afghanistan nicht möglich. Vielmehr ist stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich.UNHCR möchte des Weiteren betonen, dass die Situation in Afghanistan volatil ist. Vor diesem Hintergrund ist zu unterstreichen, dass die Bewertung des Schutzbedarfs stets aufgrund aller zum Zeitpunkt der Entscheidung verfügbaren, neuesten Erkenntnisse erfolgen muss. Bei einem bereits länger zurückliegenden negativen Abschluss eines Asylverfahrens wird somit häufig Anlass bestehen, aufgrund der Veränderung der Faktenlage eine neue Ermittlung des Schutzbedarfs vorzunehmen."
Der vollständige Bericht ist unter www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-Bericht-UNHCR-Afghanistan.pdf zu finden.