Zweite akademische Chance nach 10 Jahren: Für ein gerechteres und modernes Hochschulsystem

Das Problem

Bildung ist ein lebenslanger Prozess – aber nicht in Deutschland
Bildung ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Sie eröffnet individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, fördert sozialen Aufstieg und stärkt die Innovationskraft unseres Landes. Doch während sich der Arbeitsmarkt und die Anforderungen an berufliche Qualifikationen stetig wandeln, bleibt das deutsche Hochschulsystem in einem zentralen Punkt bemerkenswert starr: Wer eine hochschulische Prüfung endgültig nicht besteht, ist in vielen Bundesländern – darunter Hamburg – dauerhaft von einer Wiederaufnahme des entsprechenden Studiengangs ausgeschlossen.

§44 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) sieht vor, dass eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Studiengang eine lebenslange Sperre für diesen oder einen vergleichbaren Studiengang nach sich zieht. Dies gilt selbst dann, wenn der Prüfungsfehlschlag unter außergewöhnlichen Umständen – etwa durch Krankheit oder persönliche Härtefälle – erfolgte. Menschen, die sich nach Jahren der persönlichen und akademischen Weiterentwicklung erneut der Herausforderung stellen könnten, wird diese Möglichkeit systematisch verwehrt.

Wir fordern daher eine Änderung des §44 HmbHG, um Menschen nach einer angemessenen Wartezeit von 10 Jahren die Möglichkeit zu geben, in einem zuvor endgültig nicht bestandenen Studiengang die bereits erbrachten Studienleistungen (Credit Points) erneut zu nutzen und das Studium abzuschließen. Dieser Schritt wäre nicht nur ein Gewinn für die Betroffenen, sondern auch ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Vorteil.

1. Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit stärken
Die bestehende Regelung im Hamburger Hochschulgesetz widerspricht dem Grundsatz der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Bildung ist ein dynamischer, lebenslanger Prozess. Menschen entwickeln sich weiter – sowohl intellektuell als auch persönlich. Ein endgültiges Nichtbestehen in jungen Jahren sollte nicht lebenslang die akademische Laufbahn eines Menschen blockieren.

 

 

Forschung im Bereich der Kognitions- und Entwicklungspsychologie zeigt, dass Menschen in späteren Lebensphasen häufig besser mit Stress, Prüfungsangst und komplexen Herausforderungen umgehen können. Zudem gibt es zahlreiche dokumentierte Fälle, in denen Menschen nach längerer Pause und beruflicher oder persönlicher Reifung akademisch erfolgreicher sind als in ihrer ersten Studienphase.

Ein Ausschluss vom Studium aufgrund eines früheren Scheiterns ignoriert diese Entwicklungsmöglichkeiten und zementiert soziale Ungleichheiten:

Menschen aus nicht-akademischen Haushalten sind überproportional von Studienabbrüchen betroffen.
Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sind in jungen Jahren keine Seltenheit – die heutige Regelung bestraft Betroffene doppelt.
Studierende, die in einer frühen Lebensphase Prüfungen nicht bestanden haben, sind oft strukturellen und sozialen Nachteilen ausgesetzt – die Regelung verstärkt diese Ungleichheiten dauerhaft.
Ein moderner Staat muss Menschen die Möglichkeit bieten, aus Rückschlägen zu lernen und ihr Potenzial auch zu einem späteren Zeitpunkt auszuschöpfen. Eine Überarbeitung des §44 HmbHG würde dem Gedanken der Chancengleichheit Rechnung tragen und soziale Durchlässigkeit im Bildungswesen fördern.

2. Lebenslanges Lernen als gesellschaftliches Leitbild umsetzen
Der Begriff des "lebenslangen Lernens" ist in der deutschen Bildungspolitik seit Jahrzehnten etabliert – allerdings bleibt die konkrete Umsetzung im Hochschulbereich bislang hinter diesem Anspruch zurück.

 

 

In der beruflichen Weiterbildung gibt es bereits erfolgreiche Modelle für lebenslanges Lernen:

Wer in einer Berufsausbildung scheitert, hat die Möglichkeit einer erneuten Zulassung nach einer gewissen Frist.
In der beruflichen Weiterbildung gibt es zahlreiche Programme, die Erwachsenen ermöglichen, nach einer längeren Pause oder beruflicher Neuorientierung fehlende Qualifikationen nachzuholen.
Warum sollte dieser Gedanke nicht auch für den Hochschulbereich gelten?

Internationale Beispiele zeigen, dass flexible Wiederaufnahmeprogramme im Hochschulwesen positive Effekte haben:

In den USA erlaubt das Modell der "Academic Forgiveness", dass frühere Fehlversuche nach 10 Jahren nicht mehr angerechnet werden – eine Maßnahme, die nachweislich zu höheren Abschlussquoten geführt hat.
In Großbritannien und Skandinavien gibt es Programme zur akademischen Reintegration, die es ehemaligen Studierenden erlauben, frühere Fehlversuche zu annullieren, wenn sie nachweisen können, dass sich ihre persönliche und akademische Situation verändert hat.
Deutschland bleibt hinter diesen Entwicklungen zurück. Die Einführung einer Regelung im Sinne des lebenslangen Lernens würde das deutsche Hochschulsystem modernisieren und international konkurrenzfähiger machen.

3. Fachkräftemangel bekämpfen und Wirtschaft stärken
Deutschland leidet unter einem gravierenden Fachkräftemangel – insbesondere in technischen, naturwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen. Jedes Jahr verlassen Tausende von Studierenden die Hochschulen ohne Abschluss – oft, weil sie in einer entscheidenden Prüfungsphase gescheitert sind.

Viele dieser Menschen sind jedoch keineswegs ungeeignet für die akademische Laufbahn – sie sind lediglich in einer bestimmten Lebensphase aus individuellen oder gesundheitlichen Gründen gescheitert. Ihnen nach einer angemessenen Wartezeit von 10 Jahren eine zweite akademische Chance zu gewähren, könnte diesen brachliegenden Talentpool aktivieren und die Zahl der Hochschulabsolventen erhöhen.

Die Wirtschaft würde direkt profitieren:

Mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte könnten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Berufserfahrung und Reife aus vorherigen Tätigkeiten würden die Qualität der Absolventen erhöhen.
Ein höherer Anteil an qualifizierten Arbeitskräften würde die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken.
Das deutsche Bildungssystem muss sich von der Vorstellung lösen, dass ein einmaliger Misserfolg gleichbedeutend mit einem dauerhaften Scheitern ist. Die gezielte Öffnung von Studiengängen nach einer angemessenen Wartezeit würde Menschen die Möglichkeit geben, berufliche und akademische Erfahrung zu kombinieren – eine wertvolle Ressource für Wirtschaft und Gesellschaft.

4. Ethische Verantwortung und gesellschaftliche Fairness
Die bestehende Regelung im Hamburger Hochschulgesetz ist nicht nur bildungspolitisch und wirtschaftlich fragwürdig – sie ist auch ethisch problematisch. Menschen sollten nicht aufgrund eines einzelnen Rückschlags dauerhaft aus dem akademischen System ausgeschlossen werden.

Menschen entwickeln sich weiter. Eine Person, die in jungen Jahren Prüfungen nicht bestanden hat, kann nach einer Phase der persönlichen Reifung, psychischen Stabilisierung und beruflichen Erfahrung durchaus in der Lage sein, akademische Anforderungen zu meistern.

Eine Gesellschaft, die auf Chancengleichheit und Fairness aufbaut, muss die Möglichkeit eines Neuanfangs bieten. Eine zehnjährige Wartezeit stellt einen sinnvollen Kompromiss zwischen den berechtigten Anforderungen an die akademische Qualitätssicherung und der individuellen Entwicklungsmöglichkeit der Betroffenen dar.

Forderung: Änderung von §44 HmbHG
Wir fordern daher die folgende Änderung des §44 HmbHG:

"Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Studiengang führt nicht zum dauerhaften Ausschluss von diesem Studiengang. Nach Ablauf einer Wartezeit von 10 Jahren können die bereits erworbenen Credit Points anerkannt und die noch ausstehenden Prüfungsleistungen erneut erbracht werden."

Diese Regelung würde das Hamburger Hochschulsystem fairer, moderner und durchlässiger gestalten – und damit den Prinzipien von Chancengleichheit, sozialer Gerechtigkeit und lebenslangem Lernen Rechnung tragen.

Unterstützen Sie diese Petition – für eine zweite akademische Chance, für ein gerechteres Bildungssystem und für ein modernes Hamburg.

 

 

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Julius ArendtPetitionsstarter*in

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Das Problem

Bildung ist ein lebenslanger Prozess – aber nicht in Deutschland
Bildung ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Sie eröffnet individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, fördert sozialen Aufstieg und stärkt die Innovationskraft unseres Landes. Doch während sich der Arbeitsmarkt und die Anforderungen an berufliche Qualifikationen stetig wandeln, bleibt das deutsche Hochschulsystem in einem zentralen Punkt bemerkenswert starr: Wer eine hochschulische Prüfung endgültig nicht besteht, ist in vielen Bundesländern – darunter Hamburg – dauerhaft von einer Wiederaufnahme des entsprechenden Studiengangs ausgeschlossen.

§44 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) sieht vor, dass eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Studiengang eine lebenslange Sperre für diesen oder einen vergleichbaren Studiengang nach sich zieht. Dies gilt selbst dann, wenn der Prüfungsfehlschlag unter außergewöhnlichen Umständen – etwa durch Krankheit oder persönliche Härtefälle – erfolgte. Menschen, die sich nach Jahren der persönlichen und akademischen Weiterentwicklung erneut der Herausforderung stellen könnten, wird diese Möglichkeit systematisch verwehrt.

Wir fordern daher eine Änderung des §44 HmbHG, um Menschen nach einer angemessenen Wartezeit von 10 Jahren die Möglichkeit zu geben, in einem zuvor endgültig nicht bestandenen Studiengang die bereits erbrachten Studienleistungen (Credit Points) erneut zu nutzen und das Studium abzuschließen. Dieser Schritt wäre nicht nur ein Gewinn für die Betroffenen, sondern auch ein gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Vorteil.

1. Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit stärken
Die bestehende Regelung im Hamburger Hochschulgesetz widerspricht dem Grundsatz der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Bildung ist ein dynamischer, lebenslanger Prozess. Menschen entwickeln sich weiter – sowohl intellektuell als auch persönlich. Ein endgültiges Nichtbestehen in jungen Jahren sollte nicht lebenslang die akademische Laufbahn eines Menschen blockieren.

 

 

Forschung im Bereich der Kognitions- und Entwicklungspsychologie zeigt, dass Menschen in späteren Lebensphasen häufig besser mit Stress, Prüfungsangst und komplexen Herausforderungen umgehen können. Zudem gibt es zahlreiche dokumentierte Fälle, in denen Menschen nach längerer Pause und beruflicher oder persönlicher Reifung akademisch erfolgreicher sind als in ihrer ersten Studienphase.

Ein Ausschluss vom Studium aufgrund eines früheren Scheiterns ignoriert diese Entwicklungsmöglichkeiten und zementiert soziale Ungleichheiten:

Menschen aus nicht-akademischen Haushalten sind überproportional von Studienabbrüchen betroffen.
Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen sind in jungen Jahren keine Seltenheit – die heutige Regelung bestraft Betroffene doppelt.
Studierende, die in einer frühen Lebensphase Prüfungen nicht bestanden haben, sind oft strukturellen und sozialen Nachteilen ausgesetzt – die Regelung verstärkt diese Ungleichheiten dauerhaft.
Ein moderner Staat muss Menschen die Möglichkeit bieten, aus Rückschlägen zu lernen und ihr Potenzial auch zu einem späteren Zeitpunkt auszuschöpfen. Eine Überarbeitung des §44 HmbHG würde dem Gedanken der Chancengleichheit Rechnung tragen und soziale Durchlässigkeit im Bildungswesen fördern.

2. Lebenslanges Lernen als gesellschaftliches Leitbild umsetzen
Der Begriff des "lebenslangen Lernens" ist in der deutschen Bildungspolitik seit Jahrzehnten etabliert – allerdings bleibt die konkrete Umsetzung im Hochschulbereich bislang hinter diesem Anspruch zurück.

 

 

In der beruflichen Weiterbildung gibt es bereits erfolgreiche Modelle für lebenslanges Lernen:

Wer in einer Berufsausbildung scheitert, hat die Möglichkeit einer erneuten Zulassung nach einer gewissen Frist.
In der beruflichen Weiterbildung gibt es zahlreiche Programme, die Erwachsenen ermöglichen, nach einer längeren Pause oder beruflicher Neuorientierung fehlende Qualifikationen nachzuholen.
Warum sollte dieser Gedanke nicht auch für den Hochschulbereich gelten?

Internationale Beispiele zeigen, dass flexible Wiederaufnahmeprogramme im Hochschulwesen positive Effekte haben:

In den USA erlaubt das Modell der "Academic Forgiveness", dass frühere Fehlversuche nach 10 Jahren nicht mehr angerechnet werden – eine Maßnahme, die nachweislich zu höheren Abschlussquoten geführt hat.
In Großbritannien und Skandinavien gibt es Programme zur akademischen Reintegration, die es ehemaligen Studierenden erlauben, frühere Fehlversuche zu annullieren, wenn sie nachweisen können, dass sich ihre persönliche und akademische Situation verändert hat.
Deutschland bleibt hinter diesen Entwicklungen zurück. Die Einführung einer Regelung im Sinne des lebenslangen Lernens würde das deutsche Hochschulsystem modernisieren und international konkurrenzfähiger machen.

3. Fachkräftemangel bekämpfen und Wirtschaft stärken
Deutschland leidet unter einem gravierenden Fachkräftemangel – insbesondere in technischen, naturwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen. Jedes Jahr verlassen Tausende von Studierenden die Hochschulen ohne Abschluss – oft, weil sie in einer entscheidenden Prüfungsphase gescheitert sind.

Viele dieser Menschen sind jedoch keineswegs ungeeignet für die akademische Laufbahn – sie sind lediglich in einer bestimmten Lebensphase aus individuellen oder gesundheitlichen Gründen gescheitert. Ihnen nach einer angemessenen Wartezeit von 10 Jahren eine zweite akademische Chance zu gewähren, könnte diesen brachliegenden Talentpool aktivieren und die Zahl der Hochschulabsolventen erhöhen.

Die Wirtschaft würde direkt profitieren:

Mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte könnten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Berufserfahrung und Reife aus vorherigen Tätigkeiten würden die Qualität der Absolventen erhöhen.
Ein höherer Anteil an qualifizierten Arbeitskräften würde die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken.
Das deutsche Bildungssystem muss sich von der Vorstellung lösen, dass ein einmaliger Misserfolg gleichbedeutend mit einem dauerhaften Scheitern ist. Die gezielte Öffnung von Studiengängen nach einer angemessenen Wartezeit würde Menschen die Möglichkeit geben, berufliche und akademische Erfahrung zu kombinieren – eine wertvolle Ressource für Wirtschaft und Gesellschaft.

4. Ethische Verantwortung und gesellschaftliche Fairness
Die bestehende Regelung im Hamburger Hochschulgesetz ist nicht nur bildungspolitisch und wirtschaftlich fragwürdig – sie ist auch ethisch problematisch. Menschen sollten nicht aufgrund eines einzelnen Rückschlags dauerhaft aus dem akademischen System ausgeschlossen werden.

Menschen entwickeln sich weiter. Eine Person, die in jungen Jahren Prüfungen nicht bestanden hat, kann nach einer Phase der persönlichen Reifung, psychischen Stabilisierung und beruflichen Erfahrung durchaus in der Lage sein, akademische Anforderungen zu meistern.

Eine Gesellschaft, die auf Chancengleichheit und Fairness aufbaut, muss die Möglichkeit eines Neuanfangs bieten. Eine zehnjährige Wartezeit stellt einen sinnvollen Kompromiss zwischen den berechtigten Anforderungen an die akademische Qualitätssicherung und der individuellen Entwicklungsmöglichkeit der Betroffenen dar.

Forderung: Änderung von §44 HmbHG
Wir fordern daher die folgende Änderung des §44 HmbHG:

"Eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem Studiengang führt nicht zum dauerhaften Ausschluss von diesem Studiengang. Nach Ablauf einer Wartezeit von 10 Jahren können die bereits erworbenen Credit Points anerkannt und die noch ausstehenden Prüfungsleistungen erneut erbracht werden."

Diese Regelung würde das Hamburger Hochschulsystem fairer, moderner und durchlässiger gestalten – und damit den Prinzipien von Chancengleichheit, sozialer Gerechtigkeit und lebenslangem Lernen Rechnung tragen.

Unterstützen Sie diese Petition – für eine zweite akademische Chance, für ein gerechteres Bildungssystem und für ein modernes Hamburg.

 

 

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Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
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