Petition updateZwangsräumung am Chapeaurougeweg HH verhindern! Michael und Tochter bleiben!Hamburger Justiz überschreitet weitere Rechtshürde unseres Rechtsstaates
Gert MöllerGermany
Sep 4, 2021

Rechtswidriges Verhalten, namentlich bekannter Justizbediensteter am Amtsgericht Hamburg St. Georg und am Landgericht Hamburg, zu Gunsten des Vorstandes der Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (VHW) und deren Anwalt, Jörg Hamann, wurde hier bereits dargelegt.

Inzwischen wurde eine weitere Rechtshürde unseres Rechtsstaates durch diese Justiz-Clique überschritten. Diese Gruppe von Richterinnen und Richtern scheinen sich auch nicht zu scheuen, auch verfassungsfeindlich zu agieren, wenn es nur deren privaten und persönlichen Interessen nutzt.

Nachdem der Vorstand der Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (VHW) und deren Rechtsanwalt mit rechtsstaatlichen Mitteln bisher keine Zwangsräumung erreichen konnten, gingen sie, wie auch bei anderen Mietern, deren Zwangsräumung sie in der Vergangenheit erreichen wollten, zu mutmaßlich persönlichen Diffamierungen, Verleumdungen und übler Nachrede über.

Mit Rechtsmitteln setzte sich der Vater zur Wehr, und traf diesmal als Kläger, wie sollte es am bekannten Amtsgericht Hamburg St. Georg anders sein, wieder auf die gleiche Richterinnenclique, die auch schon in der Zwangsräumungssache zu Gunsten des Vorstandes dieser Genossenschaft und dieses Anwaltes gegen ihn als Beklagter beschlossen haben.

Frau Dr. Ira Koops war am Amtsgericht St. Georg unter anderem verantwortlich für die „Zwangsräumung am Chapeaurougeweg“. Ihre direkte Vertreterin ist Frau Ulrike Robrecht. Beide vertreten sich in mehreren Zivilabteilungen des Amtsgerichtes und am Betreuungsgericht in mehreren Abteilungen jeweils gegenseitig.

Die dritte Richterin im Bunde, Frau Carola Schwersmann, auch am Betreuungsgericht tätig, hilft und unterstützt gelegentlich die Frau Dr. Ira Koops, sollte diese sich zum Beispiel einem Befangenheitsantrag ausgesetzt sehen, wie auch am 18.04.2018 durch den zwangszuräumenden Vater.

Im Dezember 2020 lag eine Klage wegen ehrverletzender Äußerungen des Anwaltes, Jörg Hamann, dem Gericht vor. Diese zu bearbeiten, oder auch nicht, übernahm die Vertreterin der Frau Dr. Ira Koops, also Frau Ulrike Robrecht.

Gleichzeitig war bei dem Gericht auch eine Klage des Vaters wegen ehrverletzender Äußerungen der Vorstandsmitglieder der Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (VHW), anhängig.

Diese übernahm Frau Dr. Ira Koops, die zuvor zu Gunsten der Vermieterpartei die Zwangsräumung beschlossen hatte.

In Kenntnis der Beziehungen der Frau Dr. Ira Koops zu dem Vorstand dieser Genossenschaft und ihrem Anwalt, wurde die Klage durch den Vater zurückgezogen und in leicht abgeänderter Form neu beim Amtsgericht eingereicht, so dass diese zunächst einer anderen Abteilung mit einer neutralen Richterin zugeordnet wurde.

Doch die bereits bekannte Richterin, Frau Carola Schwersmann, obwohl lt. bekanntem Geschäftsverteilungsplan nicht zuständig für die bearbeitende Abteilung, nahm sich, verfassungswidrig (s. weiter unten) dann der Sache an.

Kurzerhand beschloss Frau Schwersmann zu Gunsten der Vermieterpartei einen Streitwert unterhalb der Grenze, ab der Rechtsmittel einzulegen wären und verkündete sogleich die Klage des Vaters abweisen zu wollen, weil der Kläger mit der Klage „mutwillig“ seine Persönlichkeits- und Grundrechte wahren wollte.

Frau Ulrike Robrecht hingegen nutzte ihre, vom Grundgesetz zugesicherte, richterliche Freiheit, das Klageverfahren gegen diesen Anwalt über Monate liegen und unbearbeitet zu lassen, wobei sie auch entsprechende Rügen unbeachtet ließ. Erst als Ihre Kollegin, Frau Schwersmann, in Sachen der Mandanten des Anwaltes beschloss, lehnte sie zeitgleich mit dem Beschluss der Frau Schwersmann dann aber den PKH-Antrag des Klägers wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ab.

Es folgten Strafanzeigen, Rügen und Befangenheitsanträge gegen Frau Carola Schwersmann, u.a. wegen verfassungswidrigem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1, Satz 2 GG.

Ertappt, verfassungswidrig gegen Art. 101 Abs. 1, Satz 2 GG verstoßen zu haben, wurde durch Frau Ulrike Robrecht kurzerhand nachträglich für einen Beschluss zu Gunsten der Richterin Carola Schwersmann, händisch nachkorrigiert.

In Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wird für jeden Einzelnen das Recht auf den gesetzlichen Richter gewährleistet. Dadurch soll verfassungsrechtlich verhindert werden, dass der Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung durch die im Einzelfall erfolgte Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter – aus persönlichen oder unsachlichen Gründen – beeinflusst werden könnte. Bezweckt wird die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte (vgl. BVerfGE 95, 322, 327; BVerfG 08.04.1997, 1 PBvU 1/95).

Dieses Recht auf den gesetzlichen Richter soll einerseits dadurch gewährleistet werden, dass eine klare und abstrakt-generelle Zuständigkeitsordnung besteht, die für jeden denkbaren Streitfall im Voraus den oder die Richter bezeichnet, der oder die für die Entscheidung zuständig sind (= Anspruch auf gesetzlichen Richter). Im Einzelnen soll dies durch die Geschäftsverteilungspläne bei den Gerichten sichergestellt werden.

Diese Drei Damen, Carola Schwersmann, Ulrike Robrecht und Dr. Ira Koops, die immerhin als Richterinnen beschäftigt und besoldet werden und als solche einen Amtseid für die Stadt Hamburg abgelegt haben, tun sich scheinbar schwer, unseren Rechtsstaat zu akzeptieren, nicht aber gegen ihren Amtseid zu verstoßen.

So hat eine dieser Damen, Ulrike Robrecht, die den Befangenheitsantrag gegen Carola Schwersmann bearbeitete, zu Gunsten der Frau Carola Schwersmann, den gültigen Geschäftsverteilungsplan händisch geändert und als neuen, eigenen Ausdruck zum Beweis beigefügt. Dahinter stand wohl auch die Absicht, den Grund für die rechtmäßige, anhängige Strafanzeige gegen ihre Kollegin Schwersmann zu manipulieren.

So wurde plötzlich aus einem gültigen, dem Kläger bekannten GVP 01/2021, auf den er sich im Verfahren berief,  ein neuer GVP 04/2021, in dem nun ihre Kollegin Schwersmann, plötzlich Richterin dieser Abteilung, in der zuvor eine andere Richterin für das Verfahren zuständig war und es bereits bearbeitet hat, sein sollte.

Zu dumm nur, dass die zuständigen Damen und Herren (Hans-Dietrich Rzadtki), seit April, bis zur Veröffentlichung dieses Berichtes (04.09.2021), vergessen haben, diesen Plan auch auf der Hamburger Justiz-Homepage für Geschäftsverteilungspläne zu ändern, während die aktuellen Daten für die Amtsgerichte Hamburg Mitte 06/2021,  Altona 05/2021, Hamburg-Barmbek 07/2021, Hamburg-Harburg 04/2021, im Internet auf der Homepage angepasst wurden. Diese vorsätzliche Manipulation ist durch Screenshots und aufgedruckten Daten sowie durch Originale belegt. Ein Zeuge kann ebenfalls bestätigen, dass noch am 24.08.2021 am Amtsgericht St. Georg der Geschäftsverteilungsplan v. 01/2021 gültig war. Damit hat Frau Ulrike Robrecht mit ihrer mutmaßlichen Verdeckungsabsicht zu Gunsten ihrer Kollegin Schwersmann nur einen weiteren Verwaltungsakt bei der Staatsanwaltschaft bewirkt.

Doch selbst, würde man dies alles unberücksichtigt lassen, wäre der Straftatbestand und der vorsätzliche Verstoß gegen die Verfassung, Art. 101 Abs. 1, Satz 2 GG, erfüllt und gegeben. Der „gesetzliche Richter“ war bereits mit An- und Aufnahme des Verfahrens, spätestens am 09.03.2021, gegeben.

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