Petition updateZwangsräumung am Chapeaurougeweg HH verhindern! Michael und Tochter bleiben!Update: es ist viel geschehen, im letzten Jahr!
Gert MöllerGermany
Jan 2, 2021

zum Jahreswechsel und 3-jährigen Jubiläum der „fristlosen Kündigung“ und dem Antrag auf Zwangsräumung durch die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (VHW) und deren Rechtsanwalt, Jörg Hamann (der noch immer von sich behauptet und sich damit schmückt, MdHB zu sein! http://www.joerg-hamann.de/cms/ ) hier für SIE ein aktuelles Update dieses skandalträchtigen Falles bei Labournet:

https://www.labournet.de/interventionen/solidaritaet/zwangsraeumung-chapeaurougeweg-hh-vhw-verhindern-michael-und-tochter-bleiben/

„[Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Rechtspfleger und Mietenrichter] Geheimprozesse an Hamburger Gerichten New

In Hamburg wird seit 3 Jahren versucht, ein 11-Jähriges Mädchen, das als Opfer eines Justizskandals an PTBS leidet, sowie dessen einzige, familiäre Bezugsperson, ihren treusorgenden, 63-jährigen Vater, durch ein Zwangsräumungsverfahren, in die Wohnungslosigkeit zu drängen. Die damit zusammenhängenden Verfahren tragen die Züge eines solchen Geheimprozesses. (…) In sämtlichen Verfahren, aller Instanzen, wurde dieser kleinen Familie, neben vieler anderer Grundrechte und Gesetze, auch das Menschenrecht nach Art. 6 EMRK, das Recht auf ein faires Verfahren, entsagt. Obwohl der, sich für seine Tochter aufopfernde Vater als Hartz IV Empfänger niemals Mietschulden hatte und bei allen Nachbarn beliebt ist, möchte der Vermieter, eine Wohnungsbaugenossenschaft, die super günstige, aber in bester Wohnlage liegende Wohnung neu vermieten und kündigte vor über 3 Jahren der Familie fristlos. Der Vater hatte damals einfach nur das Fehlverhalten des Vorstandes und längst ausgeschiedener Mitarbeiter dieser Genossenschaft nicht hinnehmen wollen und sich beschwert. Nachdem mittlerweile mit legalen und rechtsstaatlichen Mitteln die Zwangsräumung nicht vollzogen werden konnte, unter anderem auch durch die Einmischung des NDR-Fernsehens, sind der Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft, dessen anwaltlicher Vertreter, sowie Rechtspfleger und Mietenrichter der Hamburger Justiz, gemeinsam inzwischen zu mutmaßlich strafrechtlich relevantem Handeln übergegangen. Seit Juni 2020 ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Rechtspfleger und Mietenrichter des Amtsgerichtes Hamburg St. Georg und gegen Mietenrichter des Landgerichts Hamburg. Es werden durch diese Justizbediensteten u.a. Adressen manipuliert, Daten in falsche Zusammenhänge gebracht, Akteninhalte, Schriftsätze, Beschlüsse und ganze Akten gegenüber Verfahrensbeteiligten vorenthalten und der Mieter von Erwiderungen und Gegenbeweisen ausgeschlossen oder diese nicht zur Kenntnis genommen und wissentlich unwahre bis verleumderische Behauptungen aufgestellt. Gegen den Vorstand der Genossenschaft und dessen Rechtsanwalt liegen der Staatsanwaltschaft Anträge wegen des Verdachts auf Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung zu Lasten des Mieters vor…”

Die damalige Rechtspflegerin, die diese Beschlüsse traf, musste das Gericht verlassen und ist nicht mehr dort tätig.

Auch der von ihr beauftragte Sachverständige, gegen dessen Begutachtung sich der Vater mit Recht zur Wehr gesetzt hat, ist raus. Es kam heraus, die Rechtspflegerin hatte ihm über die gesamte Verfahrensdauer keine Akteneinsicht ermöglicht sondern ihm nur per Absprache mitgeteilt, was man von ihm erwarte.

Eine neue Rechtspflegerin tritt allerdings würdig in deren Fußstapfen, enthält dem Vater einen in Gänze unwahren, gegnerischen Schriftsatz vor und beschließt, ohne ihm Gelegenheit zur Stellungnahme oder Erwiderung zu geben, wissentlich mit abenteuerlichen Unwahrheiten und Verleumdungen, zu Lasten dem Wohl und der Gesundheit des Kindes UND des Vaters, zugunsten der Wohnungsbaugenossenschaft.

Siehe auch: https://www.iinews.de/wie-weit-darf-ein-hamburger-amtsgericht-gehen-1870620.html

Ein großes Problem im Wohnraumpoker um das Betongold stellt also auch eine mögliche Mitwirkung und Einflussnahme einiger persönlich motivierter Justizbediensteter dar, die vermutlich nicht ganz ohne Eigennutz mit Vertretern der Wohnungswirtschaft zu kooperieren scheinen, insbesondere, wenn es um die Zwangsräumung günstigen Wohnraums oder Wohnraums in begehrten Lagen geht.

Siehe auch: https://www.mittelstandcafe.de/nimbusprobleme-des-amtsgericht-hamburg-st-georg-1809981.html

In diesem Zusammenhang, der erkennbaren Zugeneigtheit zu den Interessen der Wohnungswirtschaft tauchen immer wieder dieselben Namen von Justizbediensteten auf, wie zum Beispiel: Richter am Amtsgericht HH-St.Georg, Barry Sankol, Richterin am Amtsgericht HH-St.Georg, Dr. Ira Koops, Rechtspflegerin am Amtsgericht HH-St.Georg, Nora de la Motte und Frau Fitter oder Vorsitzender Richter am Landgericht Kammer 311, Michael Otto.

Michael Otto z.B. ist weit über LG-Kreise hinaus bekannt, für seine "besondere" Rechtsauslegung. Verfahrensbeteiligte berichteten davon, dass Rechtspfleger am Grundbuchamt Hamburg die Rechtsauffassung dieser Kammer untere dem Vorsitz des Herrn Otto als wörtlich: „ abenteuerlich“ bezeichnen. Zwei Drittel der Kammerbesetzung hatte und hat oft wenig bis gar keine Erfahrung mit dem komplizierten Mietenrecht. Dennoch wird in Mietsachen beschlossen, vermutlich eben auch mal deshalb ohne Verhandlung.

Auch seine unmittelbaren Richterkollegen, die häufig nur kurzzeitig dieser Kammer 11 angehören, zeigen kein großes Verständnis für den Vorsitzenden und sein Verhalten. Ausweislich der Geschäftsverteilungspläne der letzten zwölf Jahre, gibt es am gesamten Hamburger Landgericht keine Kammer mit so einer hohen Kollegenfluktuationen wie in den Kammern, an denen Herr Michael Otto Vorsitzender war und ist. Offensichtlich laufen ihm stets die Gefolgsleute, die anderen Kammermitglieder, weg und wollen seinen Vorstellungen von Recht und Gesetz nicht folgen. Viele Richterkollegen verbleiben nicht einmal ein gesamtes Geschäftsjahr an dieser Kammer. Manche Ex-Kammermitglieder verlassen seinetwegen sogar die Hamburger Justiz.

Am 18.12.2020 wurden die Stimmen zur alljährlichen Vertreterhauptversammlung des Vermieters, der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (VHW), diesmal im schriftlichen Umlaufverfahren, ausgezählt. Für die Vertreter der Genossenschaft war diese Briefwahl kostenlos.

Laut aktuellem Geschäftsbericht von 2019 hat die Genossenschaft 153 Vertreter.

Gerade mal ein halbes Prozent über die Hälfte aller Vertreter gaben dem Vorstand ihre Entlastung (77 von 153 Vertretern) und weniger als die Hälfte gaben dem Aufsichtsrat ihre Entlastung (76 von 153 Vertretern)

Das ist, gerade auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen der VHW-Mitarbeiter mit dem Vorstand, https://www.kununu.com/de/vhw/kommentare ein herber Vertrauensverlust für den Vorstand dieser Wohnungsbaugenossenschaft.

Den "Beschluss zur Unterstützung des Dividendenverzichts für das Jahr 2019" lehnten nur 32 Vertreter ab, sodaß die Genossen 2020 auch keine Dividendenzahlung mehr erhalten.

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