zum Schutz von Kindern und zur Verschärfung der Strafen gegen Pädophile

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Philipp Marius Simm und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

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### Petition zum Schutz von Kindern und zur Verschärfung der Strafen gegen pädophile Straftaten


An den Deutschen Bundestag:


Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, rufen den Deutschen Bundestag auf, drastische und entschlossene Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch zu ergreifen. Pädophilie ist eine schwere Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern und muss durch verschärfte Gesetze und präventive Maßnahmen eingedämmt werden. Die aktuellen Strafvorschriften bieten nicht den notwendigen Schutz für Kinder und Jugendliche und sollten reformiert werden. Unser Ziel ist es, den Kinderschutz auf allen Ebenen zu stärken.


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#### 1. Einführung und Überblick


Kinderschutz ist eine der fundamentalsten Aufgaben des Staates und der Gesellschaft. Trotz vorhandener Gesetze und Maßnahmen sind Kinder weiterhin Opfer von sexuellem Missbrauch, Cybergrooming und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Um den Schutz von Kindern nachhaltig zu verbessern, fordern wir:


- Eine drastische Erhöhung der Strafen für sexuellen Missbrauch an Kindern
- Härtere Strafen für Cybergrooming
- Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
- Den Besitz, Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte wieder ausnahmslos zur Straftat zu erklären
- Ein Verbot für vorbestrafte Pädophile, Petitionen zu kinderschutzrelevanten Themen zu initiieren
- Die Erhöhung der Strafen für alle Täter, die Kindesmissbrauch begehen


Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich nicht nur aus aktuellen statistischen Entwicklungen, sondern auch aus der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass pädophile Neigungen schwere und irreversible Schäden bei Kindern verursachen können.


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#### 2. Juristischer Hintergrund


Die aktuelle Gesetzgebung, insbesondere die §§ 176 bis 184 des Strafgesetzbuches (StGB), deckt eine Vielzahl von Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs ab. Doch trotz der bestehenden Regelungen zeigen aktuelle Fälle, dass die Strafen oft nicht abschreckend genug wirken. 


- § 176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern stellt in Deutschland eine strafbare Handlung dar. Der Gesetzgeber sieht hier Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
- § 184b StGB: Der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten sind strafbar, allerdings wurden diese Vergehen in der Vergangenheit nicht immer als Verbrechen eingestuft, was zu milden Strafen führte.


Die bestehende Gesetzgebung sollte dahingehend reformiert werden, dass:


- Strafrahmen erweitert werden: Die Mindeststrafen müssen angehoben werden, und bei besonders schweren Fällen sollte lebenslange Freiheitsstrafe möglich sein.
- Härtere Strafen für Cybergrooming eingeführt werden: Täter, die über digitale Plattformen Kontakt zu Kindern aufnehmen, sollten mit vergleichbaren Strafen wie bei physischem Missbrauch belegt werden.


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#### 3. Die Gefahr der Pädophilie für die Gesellschaft


Pädophilie ist nicht nur eine sexuelle Neigung, sondern eine schwere Bedrohung für die körperliche und seelische Integrität von Kindern. Wissenschaftliche Studien belegen, dass der Kontakt mit einem Pädophilen für Kinder tiefgreifende negative Auswirkungen hat, die lebenslange Traumata verursachen können. Diese Auswirkungen umfassen:


- Psychologische Schäden: Kinder, die sexuell missbraucht wurden, zeigen häufig Symptome von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), Depressionen und Angstzuständen.
- Soziale Isolierung: Missbrauchte Kinder neigen dazu, sich von ihrem sozialen Umfeld zu isolieren, was ihre langfristige soziale Entwicklung behindern kann.


- Langfristige Beziehungsschäden: Kinder, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, können Schwierigkeiten haben, später gesunde zwischenmenschliche Beziehungen zu führen.


Das sogenannte "Kentler-Experiment", das in den 1970er Jahren in West-Berlin durchgeführt wurde, verdeutlicht, wie schädlich Pädophilie für Kinder ist. Der Psychologe Helmut Kentler vermittelte damals bewusst pädophilen Männern Pflegekinder in der Annahme, dass diese Beziehungen den Kindern sogar helfen würden. Später stellte sich heraus, dass viele dieser Kinder massivem sexuellen Missbrauch ausgesetzt waren, was zu schwerwiegenden Langzeitschäden führte. Dies zeigt, wie gefährlich jede Form von Toleranz oder gar Förderung von pädophilen Neigungen für die betroffenen Kinder ist.


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#### 4. Statistiken über sexuellen Missbrauch von Kindern seit dem Jahr 2000


Die Statistiken zeigen eindeutig, dass sexueller Missbrauch von Kindern auch in den letzten Jahrzehnten ein schwerwiegendes Problem geblieben ist:


- 2000-2010: In dieser Dekade wurden in Deutschland jährlich etwa 10.000 bis 12.000 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern registriert. Die Dunkelziffer wird jedoch weitaus höher geschätzt.
- 2010-2020: Die Zahlen schwanken zwischen 12.000 und 15.000 gemeldeten Fällen pro Jahr. Auffällig ist der stetige Anstieg von Cyberkriminalität in Verbindung mit Cybergrooming.
- 2020-2023: Der Anstieg der Cyberkriminalität in Bezug auf Kinderpornografie und Cybergrooming hat sich verstärkt. Allein im Jahr 2021 wurden in Deutschland 39.000 Fälle im Zusammenhang mit Kinderpornografie erfasst – ein alarmierender Anstieg um 108 % im Vergleich zum Vorjahr.


Diese Zahlen verdeutlichen, dass bestehende Gesetze nicht ausreichen, um Kinder effektiv zu schützen. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber drastischere Maßnahmen ergreift.


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#### 5. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Pädophilie auf Kinder


Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Kinder, die Opfer von pädophilen Übergriffen werden, sowohl kurz- als auch langfristig schwere psychologische Schäden davontragen. Eine Studie der World Health Organization (WHO) aus dem Jahr 2006 belegt, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder signifikante gesundheitliche Probleme verursacht, darunter:


- Kognitive Störungen: Missbrauchte Kinder haben ein erhöhtes Risiko, Lern- und Entwicklungsstörungen zu entwickeln.
- Depressionen und Suizidalität: Es gibt eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass missbrauchte Kinder im Erwachsenenalter an schweren Depressionen leiden und suizidale Tendenzen entwickeln.
- Substanzmissbrauch: Viele Opfer von sexuellem Missbrauch entwickeln im späteren Leben Alkohol- oder Drogenabhängigkeiten, was ebenfalls ein Ausdruck der langfristigen emotionalen Belastung ist.


Die wissenschaftlichen Ergebnisse stimmen mit den Erfahrungen von Missbrauchsopfern überein, die oftmals erst nach vielen Jahren in der Lage sind, über die erlebte Gewalt zu sprechen.


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#### 6. Cybergrooming und die Gefahr der digitalen Welt


Mit der zunehmenden Digitalisierung haben sich auch die Gefahren für Kinder im Internet verstärkt. Cybergrooming beschreibt das gezielte Ansprechen und Manipulieren von Kindern durch Erwachsene über das Internet, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Die deutsche Gesetzgebung hat diesen Bereich zwar bereits geregelt, jedoch reicht die aktuelle Strafbemessung nicht aus, um eine abschreckende Wirkung auf Täter zu haben.


- Zunahme der Fälle: Laut einer Studie des Bundeskriminalamts (BKA) stieg die Zahl der Fälle von Cybergrooming zwischen 2017 und 2022 um über 70 %.
- Schutz der Kinder im Netz: Es muss dringend sichergestellt werden, dass digitale Plattformen und soziale Netzwerke in die Verantwortung genommen werden, um Kinder besser zu schützen.


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#### 7. Forderungen der Petition


Basierend auf den oben genannten Punkten fordern wir die folgenden Maßnahmen:


1. Erhöhung der Strafen für sexuellen Missbrauch an Kindern: Die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch soll von einem Jahr auf 12 Jahre erhöht werde Für schwere Fälle sollte die lebenslange Freiheitsstrafe zur Regel werden.
  
2. Härtere Strafen für Cybergrooming: Täter, die über das Internet versuchen, sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen, sollten mindestens mit Acht Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.


3. Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz: Kinderrechte müssen explizit in das Grundgesetz aufgenommen werden, um den Schutz von Kindern als Staatsziel zu verankern.


4. Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und der Verbreitung von Kinderpornografie: Der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten müssen wieder als Verbrechen und nicht als Vergehen eingestuft werden. Die Strafen müssen drastisch erhöht werden.


5. Verbot für vorbestrafte Pädophile, Petitionen zu initiieren: Um sicherzustellen, dass Personen mit pädophilen Neigungen keinen Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse haben, sollte es diesen Personen untersagt werden, Petitionen zu kinder- oder strafrechtsrelevanten Themen zu initiieren.


6. Keine Bewährungsstrafen mehr: Bei allen Verurteilungen im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes/Verbreitens von kinderpornografischem Material müssen zwingend Freiheitsstrafen verhängt werden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Rechte der Kinder im Grundgesetz verankern !

 

Um Kinder in Deutschland besser vor Missbrauch, Ausbeutung und Vermarktung, insbesondere in den sozialen Medien, zu schützen.

### 1. **Grundrecht auf Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch**
Jedes Kind hat das unveräußerliche Recht auf körperliche, emotionale und digitale Unversehrtheit. Jegliche Form von Missbrauch, Ausbeutung oder Vernachlässigung, ob durch körperliche Gewalt, emotionale Manipulation oder digitale Verletzung der Privatsphäre, ist verboten. Der Staat ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die Unversehrtheit der Kinder zu gewährleisten.

### 2. **Verbot der kommerziellen Vermarktung von Kindern in digitalen Medien**
Es ist Eltern, Erziehungsberechtigten und Dritten untersagt, Kinder zu kommerziellen Zwecken in sozialen Medien oder anderen digitalen Plattformen darzustellen oder zu vermarkten. Ausnahmen können nur durch das ausdrückliche und wohlüberlegte Einverständnis des Kindes gewährt werden, das erst ab einem Alter von 16 Jahren rechtswirksam ist. Der Staat ist verpflichtet, dies durch Aufsichtsbehörden und strenge Strafmaßnahmen zu überwachen.

### 3. **Recht auf digitale Privatsphäre**
Jedes Kind hat das Recht auf digitale Privatsphäre. Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte des Kindes in digitalen Medien zu wahren. Jegliche Veröffentlichung von persönlichen Informationen, Bildern oder Videos des Kindes im Internet bedarf einer sorgfältigen Abwägung des Kindeswohls. Der Staat hat durch entsprechende Institutionen sicherzustellen, dass Verstöße geahndet werden.

### 4. **Staatliche Aufsicht über soziale Plattformen**
Soziale Netzwerke und Plattformen, die Inhalte von oder über Kinder veröffentlichen, sind verpflichtet, den Schutz der Rechte von Minderjährigen sicherzustellen. Hierzu gehören die Einrichtung spezieller Moderationssysteme und die Verhinderung der Ausbeutung von Kinderinhalten. Betreiber von Plattformen haften für die Verbreitung von Inhalten, die das Recht auf Unversehrtheit und Privatsphäre von Kindern verletzen.

### 5. **Schutz des Kindeswohls in allen öffentlichen und privaten Institutionen**
Alle öffentlichen und privaten Institutionen, die mit Kindern arbeiten oder Inhalte über Kinder erstellen, sind verpflichtet, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Dies schließt Maßnahmen zur Prävention von Missbrauch und Ausbeutung ein. Der Staat ist verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Aufsichtsbehörden durchzuführen.

### 6. **Bildungsauftrag: Digitale und emotionale Kompetenz**
Der Staat hat sicherzustellen, dass Kinder ab dem Grundschulalter im Rahmen des Schulunterrichts über ihre Rechte im digitalen Raum aufgeklärt werden. Dazu gehört der Umgang mit sozialen Medien, der Schutz der Privatsphäre sowie das Erkennen und Vermeiden von potenziellen Gefahren im Internet.

Diese Vorschläge könnten durch spezifischere Ausführungsbestimmungen ergänzt werden, um ihre Anwendung in der Praxis zu garantieren und sicherzustellen, dass der Schutz von Kindern in allen Lebensbereichen – sowohl physisch als auch digital – höchste Priorität erhält.


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Schlussfolgerung:


Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und pädophilen Übergriffen muss oberste Priorität haben. Trotz der bestehenden gesetzlichen Regelungen zeigt sich deutlich, dass die aktuellen Maßnahmen unzureichend sind, um Kinder umfassend zu schützen. Die stetig wachsenden Zahlen von Fällen sexuellen Missbrauchs, Cybergrooming und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verdeutlichen die Dringlichkeit einer umfassenden Reform.


Wir fordern daher:


- Eine deutliche Erhöhung der Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern, einschließlich härterer Maßnahmen gegen Cybergrooming.
- Die uneingeschränkte Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte.
- Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, um die Rechte von Kindern rechtlich besser abzusichern.
- Maßnahmen, die sicherstellen, dass verurteilte pädophile Straftäter keinen Einfluss auf politische Prozesse oder den Kinderschutz nehmen können.


Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere die Folgen sexuellen Missbrauchs auf die psychische und physische Gesundheit von Kindern, sowie die erschütternden Ergebnisse des Kentler-Experiments, zeigen, dass eine Duldung pädophiler Neigungen und Straftaten in unserer Gesellschaft zu schweren und dauerhaften Schäden führt. Der Staat muss daher seine Verantwortung wahrnehmen, um die Unversehrtheit und das Wohl der Kinder zu garantieren.


Es ist unerlässlich, dass der Deutsche Bundestag nun entschlossen handelt und durch strengere Gesetze und härtere Strafen dazu beiträgt, dass Kinder wirksam vor diesen abscheulichen Verbrechen geschützt werden. Jede Verzögerung erhöht das Risiko weiterer Opfer. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.

 

 

 

 

 

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Marvin OjaghiPetitionsstarter*in

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Philipp Marius Simm und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

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### Petition zum Schutz von Kindern und zur Verschärfung der Strafen gegen pädophile Straftaten


An den Deutschen Bundestag:


Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, rufen den Deutschen Bundestag auf, drastische und entschlossene Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch zu ergreifen. Pädophilie ist eine schwere Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlergehen von Kindern und muss durch verschärfte Gesetze und präventive Maßnahmen eingedämmt werden. Die aktuellen Strafvorschriften bieten nicht den notwendigen Schutz für Kinder und Jugendliche und sollten reformiert werden. Unser Ziel ist es, den Kinderschutz auf allen Ebenen zu stärken.


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#### 1. Einführung und Überblick


Kinderschutz ist eine der fundamentalsten Aufgaben des Staates und der Gesellschaft. Trotz vorhandener Gesetze und Maßnahmen sind Kinder weiterhin Opfer von sexuellem Missbrauch, Cybergrooming und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Um den Schutz von Kindern nachhaltig zu verbessern, fordern wir:


- Eine drastische Erhöhung der Strafen für sexuellen Missbrauch an Kindern
- Härtere Strafen für Cybergrooming
- Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
- Den Besitz, Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte wieder ausnahmslos zur Straftat zu erklären
- Ein Verbot für vorbestrafte Pädophile, Petitionen zu kinderschutzrelevanten Themen zu initiieren
- Die Erhöhung der Strafen für alle Täter, die Kindesmissbrauch begehen


Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ergibt sich nicht nur aus aktuellen statistischen Entwicklungen, sondern auch aus der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass pädophile Neigungen schwere und irreversible Schäden bei Kindern verursachen können.


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#### 2. Juristischer Hintergrund


Die aktuelle Gesetzgebung, insbesondere die §§ 176 bis 184 des Strafgesetzbuches (StGB), deckt eine Vielzahl von Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs ab. Doch trotz der bestehenden Regelungen zeigen aktuelle Fälle, dass die Strafen oft nicht abschreckend genug wirken. 


- § 176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern stellt in Deutschland eine strafbare Handlung dar. Der Gesetzgeber sieht hier Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
- § 184b StGB: Der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten sind strafbar, allerdings wurden diese Vergehen in der Vergangenheit nicht immer als Verbrechen eingestuft, was zu milden Strafen führte.


Die bestehende Gesetzgebung sollte dahingehend reformiert werden, dass:


- Strafrahmen erweitert werden: Die Mindeststrafen müssen angehoben werden, und bei besonders schweren Fällen sollte lebenslange Freiheitsstrafe möglich sein.
- Härtere Strafen für Cybergrooming eingeführt werden: Täter, die über digitale Plattformen Kontakt zu Kindern aufnehmen, sollten mit vergleichbaren Strafen wie bei physischem Missbrauch belegt werden.


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#### 3. Die Gefahr der Pädophilie für die Gesellschaft


Pädophilie ist nicht nur eine sexuelle Neigung, sondern eine schwere Bedrohung für die körperliche und seelische Integrität von Kindern. Wissenschaftliche Studien belegen, dass der Kontakt mit einem Pädophilen für Kinder tiefgreifende negative Auswirkungen hat, die lebenslange Traumata verursachen können. Diese Auswirkungen umfassen:


- Psychologische Schäden: Kinder, die sexuell missbraucht wurden, zeigen häufig Symptome von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), Depressionen und Angstzuständen.
- Soziale Isolierung: Missbrauchte Kinder neigen dazu, sich von ihrem sozialen Umfeld zu isolieren, was ihre langfristige soziale Entwicklung behindern kann.


- Langfristige Beziehungsschäden: Kinder, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, können Schwierigkeiten haben, später gesunde zwischenmenschliche Beziehungen zu führen.


Das sogenannte "Kentler-Experiment", das in den 1970er Jahren in West-Berlin durchgeführt wurde, verdeutlicht, wie schädlich Pädophilie für Kinder ist. Der Psychologe Helmut Kentler vermittelte damals bewusst pädophilen Männern Pflegekinder in der Annahme, dass diese Beziehungen den Kindern sogar helfen würden. Später stellte sich heraus, dass viele dieser Kinder massivem sexuellen Missbrauch ausgesetzt waren, was zu schwerwiegenden Langzeitschäden führte. Dies zeigt, wie gefährlich jede Form von Toleranz oder gar Förderung von pädophilen Neigungen für die betroffenen Kinder ist.


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#### 4. Statistiken über sexuellen Missbrauch von Kindern seit dem Jahr 2000


Die Statistiken zeigen eindeutig, dass sexueller Missbrauch von Kindern auch in den letzten Jahrzehnten ein schwerwiegendes Problem geblieben ist:


- 2000-2010: In dieser Dekade wurden in Deutschland jährlich etwa 10.000 bis 12.000 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern registriert. Die Dunkelziffer wird jedoch weitaus höher geschätzt.
- 2010-2020: Die Zahlen schwanken zwischen 12.000 und 15.000 gemeldeten Fällen pro Jahr. Auffällig ist der stetige Anstieg von Cyberkriminalität in Verbindung mit Cybergrooming.
- 2020-2023: Der Anstieg der Cyberkriminalität in Bezug auf Kinderpornografie und Cybergrooming hat sich verstärkt. Allein im Jahr 2021 wurden in Deutschland 39.000 Fälle im Zusammenhang mit Kinderpornografie erfasst – ein alarmierender Anstieg um 108 % im Vergleich zum Vorjahr.


Diese Zahlen verdeutlichen, dass bestehende Gesetze nicht ausreichen, um Kinder effektiv zu schützen. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber drastischere Maßnahmen ergreift.


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#### 5. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Auswirkungen von Pädophilie auf Kinder


Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Kinder, die Opfer von pädophilen Übergriffen werden, sowohl kurz- als auch langfristig schwere psychologische Schäden davontragen. Eine Studie der World Health Organization (WHO) aus dem Jahr 2006 belegt, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder signifikante gesundheitliche Probleme verursacht, darunter:


- Kognitive Störungen: Missbrauchte Kinder haben ein erhöhtes Risiko, Lern- und Entwicklungsstörungen zu entwickeln.
- Depressionen und Suizidalität: Es gibt eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass missbrauchte Kinder im Erwachsenenalter an schweren Depressionen leiden und suizidale Tendenzen entwickeln.
- Substanzmissbrauch: Viele Opfer von sexuellem Missbrauch entwickeln im späteren Leben Alkohol- oder Drogenabhängigkeiten, was ebenfalls ein Ausdruck der langfristigen emotionalen Belastung ist.


Die wissenschaftlichen Ergebnisse stimmen mit den Erfahrungen von Missbrauchsopfern überein, die oftmals erst nach vielen Jahren in der Lage sind, über die erlebte Gewalt zu sprechen.


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#### 6. Cybergrooming und die Gefahr der digitalen Welt


Mit der zunehmenden Digitalisierung haben sich auch die Gefahren für Kinder im Internet verstärkt. Cybergrooming beschreibt das gezielte Ansprechen und Manipulieren von Kindern durch Erwachsene über das Internet, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Die deutsche Gesetzgebung hat diesen Bereich zwar bereits geregelt, jedoch reicht die aktuelle Strafbemessung nicht aus, um eine abschreckende Wirkung auf Täter zu haben.


- Zunahme der Fälle: Laut einer Studie des Bundeskriminalamts (BKA) stieg die Zahl der Fälle von Cybergrooming zwischen 2017 und 2022 um über 70 %.
- Schutz der Kinder im Netz: Es muss dringend sichergestellt werden, dass digitale Plattformen und soziale Netzwerke in die Verantwortung genommen werden, um Kinder besser zu schützen.


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#### 7. Forderungen der Petition


Basierend auf den oben genannten Punkten fordern wir die folgenden Maßnahmen:


1. Erhöhung der Strafen für sexuellen Missbrauch an Kindern: Die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch soll von einem Jahr auf 12 Jahre erhöht werde Für schwere Fälle sollte die lebenslange Freiheitsstrafe zur Regel werden.
  
2. Härtere Strafen für Cybergrooming: Täter, die über das Internet versuchen, sexuelle Kontakte zu Kindern anzubahnen, sollten mindestens mit Acht Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.


3. Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz: Kinderrechte müssen explizit in das Grundgesetz aufgenommen werden, um den Schutz von Kindern als Staatsziel zu verankern.


4. Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und der Verbreitung von Kinderpornografie: Der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten müssen wieder als Verbrechen und nicht als Vergehen eingestuft werden. Die Strafen müssen drastisch erhöht werden.


5. Verbot für vorbestrafte Pädophile, Petitionen zu initiieren: Um sicherzustellen, dass Personen mit pädophilen Neigungen keinen Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse haben, sollte es diesen Personen untersagt werden, Petitionen zu kinder- oder strafrechtsrelevanten Themen zu initiieren.


6. Keine Bewährungsstrafen mehr: Bei allen Verurteilungen im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes/Verbreitens von kinderpornografischem Material müssen zwingend Freiheitsstrafen verhängt werden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Rechte der Kinder im Grundgesetz verankern !

 

Um Kinder in Deutschland besser vor Missbrauch, Ausbeutung und Vermarktung, insbesondere in den sozialen Medien, zu schützen.

### 1. **Grundrecht auf Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch**
Jedes Kind hat das unveräußerliche Recht auf körperliche, emotionale und digitale Unversehrtheit. Jegliche Form von Missbrauch, Ausbeutung oder Vernachlässigung, ob durch körperliche Gewalt, emotionale Manipulation oder digitale Verletzung der Privatsphäre, ist verboten. Der Staat ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die Unversehrtheit der Kinder zu gewährleisten.

### 2. **Verbot der kommerziellen Vermarktung von Kindern in digitalen Medien**
Es ist Eltern, Erziehungsberechtigten und Dritten untersagt, Kinder zu kommerziellen Zwecken in sozialen Medien oder anderen digitalen Plattformen darzustellen oder zu vermarkten. Ausnahmen können nur durch das ausdrückliche und wohlüberlegte Einverständnis des Kindes gewährt werden, das erst ab einem Alter von 16 Jahren rechtswirksam ist. Der Staat ist verpflichtet, dies durch Aufsichtsbehörden und strenge Strafmaßnahmen zu überwachen.

### 3. **Recht auf digitale Privatsphäre**
Jedes Kind hat das Recht auf digitale Privatsphäre. Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte des Kindes in digitalen Medien zu wahren. Jegliche Veröffentlichung von persönlichen Informationen, Bildern oder Videos des Kindes im Internet bedarf einer sorgfältigen Abwägung des Kindeswohls. Der Staat hat durch entsprechende Institutionen sicherzustellen, dass Verstöße geahndet werden.

### 4. **Staatliche Aufsicht über soziale Plattformen**
Soziale Netzwerke und Plattformen, die Inhalte von oder über Kinder veröffentlichen, sind verpflichtet, den Schutz der Rechte von Minderjährigen sicherzustellen. Hierzu gehören die Einrichtung spezieller Moderationssysteme und die Verhinderung der Ausbeutung von Kinderinhalten. Betreiber von Plattformen haften für die Verbreitung von Inhalten, die das Recht auf Unversehrtheit und Privatsphäre von Kindern verletzen.

### 5. **Schutz des Kindeswohls in allen öffentlichen und privaten Institutionen**
Alle öffentlichen und privaten Institutionen, die mit Kindern arbeiten oder Inhalte über Kinder erstellen, sind verpflichtet, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Dies schließt Maßnahmen zur Prävention von Missbrauch und Ausbeutung ein. Der Staat ist verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Aufsichtsbehörden durchzuführen.

### 6. **Bildungsauftrag: Digitale und emotionale Kompetenz**
Der Staat hat sicherzustellen, dass Kinder ab dem Grundschulalter im Rahmen des Schulunterrichts über ihre Rechte im digitalen Raum aufgeklärt werden. Dazu gehört der Umgang mit sozialen Medien, der Schutz der Privatsphäre sowie das Erkennen und Vermeiden von potenziellen Gefahren im Internet.

Diese Vorschläge könnten durch spezifischere Ausführungsbestimmungen ergänzt werden, um ihre Anwendung in der Praxis zu garantieren und sicherzustellen, dass der Schutz von Kindern in allen Lebensbereichen – sowohl physisch als auch digital – höchste Priorität erhält.


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Schlussfolgerung:


Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und pädophilen Übergriffen muss oberste Priorität haben. Trotz der bestehenden gesetzlichen Regelungen zeigt sich deutlich, dass die aktuellen Maßnahmen unzureichend sind, um Kinder umfassend zu schützen. Die stetig wachsenden Zahlen von Fällen sexuellen Missbrauchs, Cybergrooming und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verdeutlichen die Dringlichkeit einer umfassenden Reform.


Wir fordern daher:


- Eine deutliche Erhöhung der Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern, einschließlich härterer Maßnahmen gegen Cybergrooming.
- Die uneingeschränkte Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte.
- Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, um die Rechte von Kindern rechtlich besser abzusichern.
- Maßnahmen, die sicherstellen, dass verurteilte pädophile Straftäter keinen Einfluss auf politische Prozesse oder den Kinderschutz nehmen können.


Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere die Folgen sexuellen Missbrauchs auf die psychische und physische Gesundheit von Kindern, sowie die erschütternden Ergebnisse des Kentler-Experiments, zeigen, dass eine Duldung pädophiler Neigungen und Straftaten in unserer Gesellschaft zu schweren und dauerhaften Schäden führt. Der Staat muss daher seine Verantwortung wahrnehmen, um die Unversehrtheit und das Wohl der Kinder zu garantieren.


Es ist unerlässlich, dass der Deutsche Bundestag nun entschlossen handelt und durch strengere Gesetze und härtere Strafen dazu beiträgt, dass Kinder wirksam vor diesen abscheulichen Verbrechen geschützt werden. Jede Verzögerung erhöht das Risiko weiterer Opfer. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.

 

 

 

 

 

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Marvin Ojaghi
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