Wochenlang ignoriert: Jetzt Aufklärung und Konsequenzen im Fall Hope/Timmy ‼️

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Tatjana Bauersfeld und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

1. Ausgangslage und Entscheidungsgrundlage

Über Wochen hinweg wurde ein gestrandeter Wal weitgehend ohne aktive Hilfsmaßnahmen belassen.
Gleichzeitig wurde von beteiligten Akteuren darunter Greenpeace, Sea Shepherd, ITAW, vertreten durch Dr. Stephanie Groß, sowie Prof. Burkard Baschek, Direktor des Deutschen Meeresmuseums wiederholt die Einschätzung vertreten, ein Eingreifen sei nicht mehr im Sinne des Tierwohls und weitere Maßnahmen wurden als nicht erforderlich dargestellt.

Diese Einschätzungen wurden öffentlich kommuniziert und bildeten die Grundlage dafür, dass weiterführende Maßnahmen ausblieben.

Sie stützten sich unter anderem auf ein erstelltes Gutachten, das entsprechende Prognosen zum Zustand des Tieres enthielt und maßgeblich die weitere Vorgehensweise bestimmte.


2. Dokumentierte Realität und Widersprüche

Parallel dazu zeigen öffentlich zugängliche Live-Aufnahmen sowie dokumentierte Beobachtungen ein deutlich anderes Bild:

 über Wochen hinweg täglich erkennbare Aktivität und Reaktionen
- wiederholte, kraftvolle Bewegungen, insbesondere durch deutliche Flukenschläge
- ein anhaltender, sichtbar intensiver Überlebenskampf des Tieres
- fortlaufende Reaktionen auf Umweltreize sowie erkennbare körperliche Aktivität

Diese fortlaufend dokumentierten Beobachtungen stehen in einem klaren und prägnanten Widerspruch zu Teilen der im Gutachten sowie in öffentlichen Aussagen dargestellten Einschätzungen.


3. Abweichende fachliche Einschätzungen

Im Rahmen der später zugelassenen privat initiierten Rettungsmaßnahme wurden externe Fachleute hinzugezogen, darunter internationale Experten mit Erfahrung im Umgang mit Walen sowie veterinärmedizinische Fachkräfte.

Diese kamen vor Ort zu abweichenden Einschätzungen hinsichtlich des Zustands des Tieres und der möglichen Maßnahmen.
Dies verstärkt die Zweifel an der ursprünglichen Bewertung erheblich.


4. Organisatorische Abläufe und Vorbereitung auf das Verenden

Zusätzlich werfen organisatorische Abläufe erhebliche Fragen auf.

Es wurde öffentlich geäußert, dass bereits frühzeitig Vorbereitungen für den Fall des Verendens getroffen wurden.
In diesem Zusammenhang wurde auch thematisiert, dass ein Skelett von institutioneller Seite von Interesse sei und hierzu Gespräche geführt wurden zu einem Zeitpunkt, als das Tier noch lebte und weiterhin Aktivität zeigte.

Dies steht im deutlichen Kontrast zu dem dokumentierten Zustand und dem anhaltenden Überlebenskampf des Tieres.


5. Umgang mit externer Expertise Fall Robert Marc Lehmann

Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Umgang mit externer fachlicher Expertise.

In diesem Zusammenhang fordern wir ausdrücklich die Prüfung der Vorgänge rund um den Meeresbiologen Robert Marc Lehmann.

Öffentlich zugängliche Videoaufnahmen dokumentieren:

- wiederholte Spannungen vor Ort
- das Infragestellen seiner fachlichen Einschätzungen
- das Ablehnen bzw. Nicht-Aufgreifen seiner Vorschläge
- sowie widersprüchliche Darstellungen hinsichtlich seiner Rolle und Beteiligung

Zugleich zeigen diese Aufnahmen, dass er sich über einen längeren Zeitraum hinweg aktiv und engagiert für Maßnahmen im Sinne des Tieres eingesetzt hat.

Es ist daher zu klären, inwiefern externe Expertise angemessen berücksichtigt wurde und ob der Umgang mit abweichenden fachlichen Einschätzungen sachgerecht erfolgte.


6. Grundsatzfrage des Tierschutzes

Vor diesem Hintergrund stellt sich eine zentrale Grundsatzfrage:

Inwieweit ist es vertretbar, ein Tier über Wochen hinweg in einer solchen Situation zu belassen und dies als „in Ruhe sterben lassen“ zu bewerten anstatt zumindest den Versuch zu unternehmen, ihm zu helfen?

Internationale Stimmen aus dem Tierschutz formulieren hierzu eine klare Haltung:

„Wenn ein Wal noch lebt, muss versucht werden zu helfen – auch unter schwierigen Bedingungen. Aufgeben ist keine Option.“

„Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, kann es Stunden, Tage oder Wochen dauern, bis ein Wal einen qualvollen Tod stirbt. Rettungsversuche bedeuten zumindest eine Chance oder die Möglichkeit, Leiden zu verkürzen.“

„Zu sagen, Nichtstun sei tierfreundlicher, steht im Widerspruch zum tatsächlichen Tierleid.“

Diese Aussagen stehen in einem deutlichen Gegensatz zu einem Vorgehen, bei dem über einen längeren Zeitraum auf aktive Maßnahmen verzichtet wurde.

Gerade vor diesem Hintergrund entsteht ein grundlegender Widerspruch:
zwischen der Möglichkeit eines Rettungsversuchs selbst bei ungewissem Ausgang und der Entscheidung, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

Wie kann es vertretbar sein, ein Tier über Wochen hinweg in einer solchen Situation zu belassen, obwohl selbst ein Rettungsversuch zumindest eine Chance geboten hätte – oder die Möglichkeit, Leiden zu verkürzen?

Diese Frage muss im Rahmen der Aufarbeitung zentral beantwortet werden.


7. Rechtliche Einordnung

Vor dem Hintergrund des deutschen und internationalen Tierschutz sowie Artenschutzrechts ist zu bewerten, inwiefern die getroffenen Entscheidungen und das Ausbleiben aktiver Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben standen.

Insbesondere sind zu berücksichtigen:

- § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 2 TierSchG
- § 17 TierSchG

Darüber hinaus unterliegt der Buckelwal (Megaptera novaeangliae) einem besonders hohen Schutzstatus:

- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- EU-Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie)
- CITES
- Bonner Konvention (CMS)

Angesichts dieses Schutzstatus ist zwingend zu prüfen, ob mögliche und zumutbare Maßnahmen ausgeschöpft wurden oder ob ein relevantes Unterlassen von Hilfeleistungen vorlag.


8. Forderungen

Wir fordern eine unabhängige, transparente und öffentlich zugängliche Aufarbeitung der Ereignisse.

Diese Aufarbeitung muss klar beantworten:

- Auf welcher Grundlage wurde das Gutachten erstellt?
- Warum widersprechen die Aussagen des Gutachtens den dokumentierten Beobachtungen?
- Warum wurde kein aktiver Rettungsversuch priorisiert?
- Welche Maßnahmen wurden geprüft und warum nicht umgesetzt?
- Wurden die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten?
- Wie wurde mit abweichenden Expertenmeinungen umgegangen?
- Wie ist der grundlegende Widerspruch zwischen Nicht-Handeln und möglicher Rettung zu bewerten?

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es im Entscheidungsprozess zu Fehlbewertungen, Versäumnissen oder einem relevanten Unterlassen von Maßnahmen gekommen ist.

Wir fordern klare Konsequenzen sowie vollständige Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Die Aufarbeitung muss alle beteiligten Stellen einbeziehen, darunter:

- Greenpeace
- Sea Shepherd
- ITAW
- Deutsches Meeresmuseum
- sowie weitere beteiligte Institutionen und Verantwortliche

Sollten Fehlentscheidungen oder Versäumnisse festgestellt werden, müssen entsprechende Konsequenzen folgen.


9. Schluss

Ein solcher Fall darf nicht ohne vollständige Klärung bleiben.
Transparenz, Verantwortung und nachvollziehbare Entscheidungen sind im Tierschutz unerlässlich.

The Animal Case
Stimme für Tiere

 

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4.715

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Tatjana Bauersfeld und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

1. Ausgangslage und Entscheidungsgrundlage

Über Wochen hinweg wurde ein gestrandeter Wal weitgehend ohne aktive Hilfsmaßnahmen belassen.
Gleichzeitig wurde von beteiligten Akteuren darunter Greenpeace, Sea Shepherd, ITAW, vertreten durch Dr. Stephanie Groß, sowie Prof. Burkard Baschek, Direktor des Deutschen Meeresmuseums wiederholt die Einschätzung vertreten, ein Eingreifen sei nicht mehr im Sinne des Tierwohls und weitere Maßnahmen wurden als nicht erforderlich dargestellt.

Diese Einschätzungen wurden öffentlich kommuniziert und bildeten die Grundlage dafür, dass weiterführende Maßnahmen ausblieben.

Sie stützten sich unter anderem auf ein erstelltes Gutachten, das entsprechende Prognosen zum Zustand des Tieres enthielt und maßgeblich die weitere Vorgehensweise bestimmte.


2. Dokumentierte Realität und Widersprüche

Parallel dazu zeigen öffentlich zugängliche Live-Aufnahmen sowie dokumentierte Beobachtungen ein deutlich anderes Bild:

 über Wochen hinweg täglich erkennbare Aktivität und Reaktionen
- wiederholte, kraftvolle Bewegungen, insbesondere durch deutliche Flukenschläge
- ein anhaltender, sichtbar intensiver Überlebenskampf des Tieres
- fortlaufende Reaktionen auf Umweltreize sowie erkennbare körperliche Aktivität

Diese fortlaufend dokumentierten Beobachtungen stehen in einem klaren und prägnanten Widerspruch zu Teilen der im Gutachten sowie in öffentlichen Aussagen dargestellten Einschätzungen.


3. Abweichende fachliche Einschätzungen

Im Rahmen der später zugelassenen privat initiierten Rettungsmaßnahme wurden externe Fachleute hinzugezogen, darunter internationale Experten mit Erfahrung im Umgang mit Walen sowie veterinärmedizinische Fachkräfte.

Diese kamen vor Ort zu abweichenden Einschätzungen hinsichtlich des Zustands des Tieres und der möglichen Maßnahmen.
Dies verstärkt die Zweifel an der ursprünglichen Bewertung erheblich.


4. Organisatorische Abläufe und Vorbereitung auf das Verenden

Zusätzlich werfen organisatorische Abläufe erhebliche Fragen auf.

Es wurde öffentlich geäußert, dass bereits frühzeitig Vorbereitungen für den Fall des Verendens getroffen wurden.
In diesem Zusammenhang wurde auch thematisiert, dass ein Skelett von institutioneller Seite von Interesse sei und hierzu Gespräche geführt wurden zu einem Zeitpunkt, als das Tier noch lebte und weiterhin Aktivität zeigte.

Dies steht im deutlichen Kontrast zu dem dokumentierten Zustand und dem anhaltenden Überlebenskampf des Tieres.


5. Umgang mit externer Expertise Fall Robert Marc Lehmann

Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Umgang mit externer fachlicher Expertise.

In diesem Zusammenhang fordern wir ausdrücklich die Prüfung der Vorgänge rund um den Meeresbiologen Robert Marc Lehmann.

Öffentlich zugängliche Videoaufnahmen dokumentieren:

- wiederholte Spannungen vor Ort
- das Infragestellen seiner fachlichen Einschätzungen
- das Ablehnen bzw. Nicht-Aufgreifen seiner Vorschläge
- sowie widersprüchliche Darstellungen hinsichtlich seiner Rolle und Beteiligung

Zugleich zeigen diese Aufnahmen, dass er sich über einen längeren Zeitraum hinweg aktiv und engagiert für Maßnahmen im Sinne des Tieres eingesetzt hat.

Es ist daher zu klären, inwiefern externe Expertise angemessen berücksichtigt wurde und ob der Umgang mit abweichenden fachlichen Einschätzungen sachgerecht erfolgte.


6. Grundsatzfrage des Tierschutzes

Vor diesem Hintergrund stellt sich eine zentrale Grundsatzfrage:

Inwieweit ist es vertretbar, ein Tier über Wochen hinweg in einer solchen Situation zu belassen und dies als „in Ruhe sterben lassen“ zu bewerten anstatt zumindest den Versuch zu unternehmen, ihm zu helfen?

Internationale Stimmen aus dem Tierschutz formulieren hierzu eine klare Haltung:

„Wenn ein Wal noch lebt, muss versucht werden zu helfen – auch unter schwierigen Bedingungen. Aufgeben ist keine Option.“

„Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, kann es Stunden, Tage oder Wochen dauern, bis ein Wal einen qualvollen Tod stirbt. Rettungsversuche bedeuten zumindest eine Chance oder die Möglichkeit, Leiden zu verkürzen.“

„Zu sagen, Nichtstun sei tierfreundlicher, steht im Widerspruch zum tatsächlichen Tierleid.“

Diese Aussagen stehen in einem deutlichen Gegensatz zu einem Vorgehen, bei dem über einen längeren Zeitraum auf aktive Maßnahmen verzichtet wurde.

Gerade vor diesem Hintergrund entsteht ein grundlegender Widerspruch:
zwischen der Möglichkeit eines Rettungsversuchs selbst bei ungewissem Ausgang und der Entscheidung, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

Wie kann es vertretbar sein, ein Tier über Wochen hinweg in einer solchen Situation zu belassen, obwohl selbst ein Rettungsversuch zumindest eine Chance geboten hätte – oder die Möglichkeit, Leiden zu verkürzen?

Diese Frage muss im Rahmen der Aufarbeitung zentral beantwortet werden.


7. Rechtliche Einordnung

Vor dem Hintergrund des deutschen und internationalen Tierschutz sowie Artenschutzrechts ist zu bewerten, inwiefern die getroffenen Entscheidungen und das Ausbleiben aktiver Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben standen.

Insbesondere sind zu berücksichtigen:

- § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 2 TierSchG
- § 17 TierSchG

Darüber hinaus unterliegt der Buckelwal (Megaptera novaeangliae) einem besonders hohen Schutzstatus:

- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- EU-Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie)
- CITES
- Bonner Konvention (CMS)

Angesichts dieses Schutzstatus ist zwingend zu prüfen, ob mögliche und zumutbare Maßnahmen ausgeschöpft wurden oder ob ein relevantes Unterlassen von Hilfeleistungen vorlag.


8. Forderungen

Wir fordern eine unabhängige, transparente und öffentlich zugängliche Aufarbeitung der Ereignisse.

Diese Aufarbeitung muss klar beantworten:

- Auf welcher Grundlage wurde das Gutachten erstellt?
- Warum widersprechen die Aussagen des Gutachtens den dokumentierten Beobachtungen?
- Warum wurde kein aktiver Rettungsversuch priorisiert?
- Welche Maßnahmen wurden geprüft und warum nicht umgesetzt?
- Wurden die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten?
- Wie wurde mit abweichenden Expertenmeinungen umgegangen?
- Wie ist der grundlegende Widerspruch zwischen Nicht-Handeln und möglicher Rettung zu bewerten?

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es im Entscheidungsprozess zu Fehlbewertungen, Versäumnissen oder einem relevanten Unterlassen von Maßnahmen gekommen ist.

Wir fordern klare Konsequenzen sowie vollständige Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Die Aufarbeitung muss alle beteiligten Stellen einbeziehen, darunter:

- Greenpeace
- Sea Shepherd
- ITAW
- Deutsches Meeresmuseum
- sowie weitere beteiligte Institutionen und Verantwortliche

Sollten Fehlentscheidungen oder Versäumnisse festgestellt werden, müssen entsprechende Konsequenzen folgen.


9. Schluss

Ein solcher Fall darf nicht ohne vollständige Klärung bleiben.
Transparenz, Verantwortung und nachvollziehbare Entscheidungen sind im Tierschutz unerlässlich.

The Animal Case
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