Petition updateWo bleiben Südtirols Wasser- und Gebührenmillionen? – Transparenz jetzt!

Originaltext der Petition | Testo originale della petizione

Robert BargoliniCALDONAZZO, Italy
Aug 22, 2026

Deutscher Text | Italiano Sottostante

WICHTIGER HINWEIS ZUR PETITION UND DIESEM UPDATE

Um die Hauptseite der Petition für alle Unterstützer übersichtlich und schnell lesbar zu halten, haben wir den dortigen Text gekürzt und zweisprachig (Deutsch / Italienisch) zusammengefasst.

Hier in diesem Update veröffentlichen wir nun den vollständigen deutschen Originaltext.

Dieses Dokument enthält alle detaillierten Fakten, die genauen Berechnungsgrundlagen und den kompletten, unmissverständlichen Forderungskatalog an die Wasserversorger, die Gemeinden und die Landespolitik. Hier können die Verantwortlichen und alle interessierten Bürger im Detail nachlesen, welche konkreten Nachweise und Maßnahmen wir jetzt verlangen.

(Hinweis: Der Haupttitel der Petition kann auf der Plattform technisch nicht geändert werden und bleibt daher auf Deutsch...)

AVVISO IMPORTANTE SULLA PETIZIONE E SU QUESTO AGGIORNAMENTO

Per mantenere la pagina principale della petizione chiara e di rapida lettura per tutti i sostenitori, abbiamo accorciato il testo presente lì e lo abbiamo riassunto in versione bilingue (Tedesco / Italiano).

Qui in questo aggiornamento pubblichiamo il testo originale completo in lingua tedesca.

Questo documento contiene tutti i fatti dettagliati, le basi di calcolo precise e il catalogo completo e inequivocabile delle richieste rivolte ai gestori idrici, ai Comuni e alla politica provinciale. Qui i responsabili e tutti i cittadini interessati possono leggere nel dettaglio quali prove e misure concrete pretendiamo ora.

(Nota: Il titolo principale della petizione non può essere modificato tecnicamente sulla piattaforma e rimane quindi in lingua tedesca: "WO BLEIBEN SÜDTIROLS WASSER- UND GEBÜHRENMILLIONEN?")

Originaltext der Petition | Testo originale della petizione

WO BLEIBEN SÜDTIROLS WASSER- UND GEBÜHRENMILLIONEN?

Volle Transparenz über Wasserverluste, Landwirtschaft, Gebühren, Instandhaltung und Fördermittel – keine weiteren Belastungen ohne nachvollziehbare Rechnung

An:

Autonome Provinz Bozen – Südtirol, Südtiroler Landesregierung, Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, Südtiroler Gemeinden, Betreiber der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie die zuständigen Kontroll-, Eigentümer- und Aufsichtsorgane.

 

Wenn die Bürger Wasser sparen sollen, müssen auch die Verantwortlichen Rechenschaft ablegen

Südtirol befindet sich im Sommer 2026 in einer angespannten Wassersituation.

Am 20. Juli 2026 hat das Land wegen einer außergewöhnlichen Trockenperiode ein Maßnahmenpaket beschlossen. Bevölkerung, Landwirtschaft, Wirtschaft und Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen werden ausdrücklich zu einem besonders sparsamen und effizienten Umgang mit Wasser aufgefordert. (Südtirol News)

Das unterstützen wir.

Wasser ist zu wertvoll, um verschwendet zu werden.

Aber Verantwortung kann keine Einbahnstraße sein.

Wenn von Bürgerinnen und Bürgern verlangt wird, jeden Liter einzusparen, dann dürfen Bürger umgekehrt erwarten, dass diejenigen, die unser Wasser entnehmen, speichern, verteilen, messen und verrechnen, offenlegen, was mit den Millionen Kubikmetern Wasser und den Millionen Euro an Gebühren und Fördermitteln geschieht.

Und genau hier werfen die offiziellen Zahlen Fragen auf.

 

1. DIE OFFIZIELLE WASSERBILANZ: 86,1 MILLIONEN m³ ENTNOMMEN – 45,5 MILLIONEN m³ ABGEGEBEN

Das Landesinstitut für Statistik ASTAT weist für Südtirol für das Jahr 2020 aus:

86,1 Millionen m³ entnommenes Trinkwasser

67,4 Millionen m³ ins Verteilungsnetz eingespeistes Trinkwasser

45,5 Millionen m³ abgegebenes Trinkwasser

32,5 Prozent Wasserverlust, bezogen auf die eingespeiste Wassermenge.

Damit entstehen zwei verschiedene Differenzen, die getrennt betrachtet werden müssen.

 

2. WO BLEIBEN 18,7 MILLIONEN KUBIKMETER VOR DEM VERTEILUNGSNETZ?

Zwischen der Wasserentnahme und der Einspeisung in das Verteilungsnetz liegen:

86,1 − 67,4 = 18,7 Millionen m³

Das entspricht rund 21,7 Prozent der ursprünglich entnommenen Menge.

ASTAT definiert die „entnommene Trinkwassermenge“ als die durch Fassungsanlagen erfasste beziehungsweise aus Gewässern abgeleitete Wassermenge.

Die „eingespeiste Trinkwassermenge“ ist dagegen jene Menge, die tatsächlich über Wasserleitungen beziehungsweise direkte Zuleitungen in das Verteilungsnetz gelangt.

Diese 18,7 Millionen m³ dürfen deshalb nicht einfach als Rohrnetzverlust bezeichnet werden.

Aber sie dürfen genauso wenig aus der öffentlichen Diskussion verschwinden.

Wir wollen wissen:

Wo bleiben diese 18,7 Millionen Kubikmeter?

Wie viel davon entfällt auf:

Quell- und Behälterüberläufe?

Aufbereitung?

Spülungen?

Eigenverbrauch der Anlagen?

Speicherbewirtschaftung?

Weiterleitungen zwischen Versorgungssystemen?

nicht gemessene beziehungsweise berechnete Mengen?

Messdifferenzen?

technische Verluste zwischen Fassung und Netzeinspeisung?

sonstige Ursachen?

Wir verlangen eine vollständige Aufschlüsselung.

 

3. DANACH FEHLEN WEITERE 21,9 MILLIONEN KUBIKMETER

Von den 67,4 Millionen m³, die 2020 in das Verteilungsnetz eingespeist wurden, wurden laut ASTAT 45,5 Millionen m³ abgegeben.

Damit ergibt sich:

67,4 − 45,5 = 21,9 Millionen m³

Hier liegt der von ASTAT ausgewiesene Verlust von 32,5 Prozent der eingespeisten Wassermenge.

Die gesamte Kette lautet damit:

86,1 Mio. m³ entnommen

minus

18,7 Mio. m³ Differenz vor der Netzeinspeisung

ergibt

67,4 Mio. m³ eingespeist

minus

21,9 Mio. m³ Differenz zwischen Einspeisung und Abgabe

ergibt

45,5 Mio. m³ abgegeben

Von der Entnahme bis zur tatsächlichen Abgabe ergibt sich somit eine Differenz von:

40,6 MILLIONEN KUBIKMETERN

Das entspricht rund 47 Prozent der ursprünglich entnommenen Menge.

Wir stellen ausdrücklich klar:

Wir behaupten nicht, dass diese gesamten 40,6 Millionen m³ durch kaputte Wasserleitungen verloren gegangen sind.

Wir verlangen etwas wesentlich Einfacheres:

ERKLÄRT DIE 40,6 MILLIONEN KUBIKMETER.

 

4. ASTAT SELBST WARNT VOR EINFACHEN PROZENTVERGLEICHEN

ASTAT weist ausdrücklich darauf hin, dass Veränderungen der Kennzahlen nicht ausschließlich auf reale Änderungen der Wasserversorgung zurückzuführen sein müssen.

Sie können auch durch Änderungen der Berechnung nicht gemessener Wassermengen sowie verbesserte Messungen entstehen.

Genau deshalb reicht es nicht, öffentlich einzelne Prozentzahlen nebeneinanderzustellen.

Wir brauchen die tatsächlichen:

KUBIKMETER. MESSDATEN. BERECHNUNGSMETHODEN.

Nur dann lässt sich beurteilen, welcher Teil einer Veränderung durch:

reparierte Lecks,

erneuerte Leitungen,

Druckmanagement,

bessere Wasserzähler,

geänderte Berechnungen,

geänderten Verbrauch,

oder andere Faktoren

zustande gekommen ist.

 

5. DAS THEMA IST NICHT VERALTET: 85,2 MILLIONEN m³ ENTNAHME IM JAHR 2024

ASTAT meldet für 2024 erneut 85,2 Millionen m³ entnommenes Trinkwasser in Südtirol, fast vollständig aus Grundwasser. (ASTAT)

Damit liegt die Trinkwasserentnahme weiterhin ungefähr in derselben Größenordnung wie 2020.

Wir fordern deshalb künftig jährlich eine vollständige und einheitliche Wasserbilanz:

ENTNAHME → EINSPEISUNG → AUTORISIERTER VERBRAUCH → GEMESSENER VERBRAUCH → NICHT GEMESSENE MENGEN → SCHEINBARE VERLUSTE → REALE VERLUSTE

Und zwar nicht nur als Prozentzahl, sondern in absoluten Kubikmetern.

 

6. LANDWIRTSCHAFT: 150 MILLIONEN m³ – ABER „SCHÄTZUNGSWEISE“

Die Landesagentur für Umwelt bezeichnet die Landwirtschaft mengenmäßig als größte Wassernutzung Südtirols.

Sie nennt:

schätzungsweise 150 Millionen m³ Wasser pro Jahr

sowie mehr als:

8.000 Beregnungsanlagen

davon rund:

6.200 aus Tiefbrunnen gespeist. (Agenzia Clima)

Das entscheidende Wort lautet:

„SCHÄTZUNGSWEISE“

Diese Petition richtet sich nicht gegen die Landwirtschaft.

Landwirte brauchen Wasser, um Lebensmittel zu produzieren und ihre Kulturen zu erhalten.

Aber gerade in Zeiten von Trockenheit brauchen auch Landwirtschaft und Bevölkerung eine Wasserpolitik auf Grundlage belastbarer Daten.

Deshalb wollen wir wissen:

Wie viele landwirtschaftliche Entnahmestellen verfügen über Messgeräte?

Wie viele Entnahmen werden tatsächlich gemessen?

Wie viele werden lediglich berechnet oder geschätzt?

Wie viel Wasser wird aus den rund 6.200 Tiefbrunnen tatsächlich entnommen?

Wie groß ist die gemessene landwirtschaftliche Jahresentnahme?

Wie genau entsteht aus diesen Daten die veröffentlichte Schätzung von 150 Millionen m³?

SCHÄTZUNGEN SIND KEIN ERSATZ FÜR EINE WASSERBILANZ.

 

7. WOFÜR DÜRFEN UNSERE TRINKWASSERGEBÜHREN VERWENDET WERDEN?

Hier muss ebenfalls sauber argumentiert werden.

Die Wassergebühr darf nicht mit der Behauptung dargestellt werden, jeder einzelne Euro müsse ausschließlich in Rohrreparaturen fließen.

Das Südtiroler Landesrecht ist genauer.

Nach Artikel 7/bis des Landesgesetzes Nr. 8/2002 werden die Tarife für den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst von den Gemeinden festgelegt.

Dabei müssen die Betriebskosten der Anlagen und der Trinkwasserschutzgebiete berücksichtigt werden, damit die Betriebskosten und die Investitionen gedeckt werden.

Dabei sollen keine Gewinne erwirtschaftet werden. (Agenzia Clima)

Artikel 20 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 12/2006 präzisiert:

Der Tarif setzt sich aus Betriebs- und Investitionskosten zusammen.

Der Anteil der Investitionskosten steht demjenigen zu, der die Investitionen tatsächlich tätigt. (Agenzia Clima)

Damit können Wassergebühren selbstverständlich unter anderem folgende Kosten finanzieren:

Betrieb der Wasserversorgung,

Personal,

Energie,

Pumpanlagen,

Speicher,

Aufbereitungsanlagen,

Mess- und Steuertechnik,

Wartung,

Instandhaltung,

Reparaturen,

Erneuerung von Leitungen,

Investitionen in die Infrastruktur,

Trinkwasserschutz.

Aber daraus folgt eine entscheidende Frage:

WELCHE BETRIEBS- UND INVESTITIONSKOSTEN WURDEN TATSÄCHLICH ÜBER UNSERE TARIFE FINANZIERT – UND WELCHE INVESTITIONEN WURDEN DAFÜR TATSÄCHLICH AUSGEFÜHRT?

 

8. INSTANDHALTUNG MUSS SICHTBAR WERDEN

Wer über Jahre einen Investitionsanteil im Trinkwassertarif einhebt, muss nachvollziehbar zeigen können, wie sich die Infrastruktur entwickelt hat.

Wir verlangen deshalb für jede Gemeinde beziehungsweise jeden öffentlichen Betreiber jährlich:

gesamte Länge des Trinkwassernetzes,

Alter beziehungsweise Altersstruktur der Leitungen,

jährlich erneuerte Leitungskilometer,

jährlich neu errichtete Leitungen,

Zahl der reparierten Leckstellen,

Kosten für laufende Wartung,

Kosten für außerordentliche Instandhaltung,

Investitionen in Speicher,

Investitionen in Quellen und Fassungen,

Investitionen in Pumpanlagen,

Investitionen in Zähler und Messtechnik,

Investitionen in Leckortung und Netzüberwachung,

gebildete Rücklagen,

verwendete Rücklagen.

Nur so lässt sich beurteilen, ob die über Jahre kalkulierten Investitionskosten in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Erhalt und zur Erneuerung der Infrastruktur stehen.

 

9. DIE LANDESREGIERUNG HAT TRANSPARENZ SELBST ZUM ZIEL ERKLÄRT

Bereits bei der Tarifreform 2017 erklärte die Südtiroler Landesregierung, dass die neue Regelung mehr Transparenz und kostendeckende Tarife schaffen solle.

Veröffentlicht werden sollten unter anderem:

Länge des Verteilungsnetzes,

Zahl der versorgten Einwohner,

jährlich aus Quellen und Tiefbrunnen entnommene Wassermengen,

den Abnehmern verrechnete Wassermengen,

Beiträge und Zuschüsse,

Kosten,

angewandte Tarife. (Südtirol News)

Genau diese Transparenz fordern wir jetzt ein.

Nicht verstreut über Dutzende Dokumente.

Nicht nur auf Nachfrage.

Sondern jährlich, einheitlich, verständlich und vergleichbar.

 

10. FÖRDERMITTEL UND TARIFGELDER MÜSSEN GETRENNT NACHVOLLZIEHBAR SEIN

Für Trinkwasseranlagen bestehen verschiedene öffentliche Fördermöglichkeiten.

Aktuelle Landesregelungen sehen für bestimmte Projekte Zuschüsse von 50 bis 70 Prozent der anerkannten Kosten vor; diese können mit staatlichen oder europäischen Fördermitteln kombiniert werden. Ein eigener Fonds für solche Beiträge wird von den Betreibern öffentlicher Trinkwasserleitungen gespeist und ist laut Landesverwaltung mit rund 4,5 Millionen Euro ausgestattet. (Südtirol News)

Öffentliche Förderung ist sinnvoll.

Aber wenn gleichzeitig Investitionskosten über Wassergebühren finanziert werden, brauchen Bürger eine klare Rechnung.

Bei jedem größeren Projekt muss veröffentlicht werden:

Gesamtkosten

minus

EU-/PNRR-Förderung

minus

staatliche Beiträge

minus

Landesbeiträge

minus

sonstige Zuschüsse

ergibt

DEN TATSÄCHLICH VERBLEIBENDEN FINANZIERUNGSANTEIL

Danach muss beantwortet werden:

WELCHER TEIL DAVON WIRD ÜBER DIE WASSERGEBÜHREN FINANZIERT?

Wir behaupten nicht, dass derzeit Kosten doppelt verrechnet werden.

Wir verlangen die Transparenz, die notwendig ist, damit eine doppelte Kostenanrechnung nachvollziehbar ausgeschlossen werden kann.

 

11. BEISPIEL BOZEN: INVESTITIONSGEBÜHR UND MILLIONENFÖRDERUNG

Wie wichtig diese Transparenz ist, zeigt Bozen.

Für 2025 wurde dort eine Anpassung der Wassertarife um 5,6 Prozent beschlossen.

Zusätzlich wurde eine spezifische Investitionskomponente von:

0,25 EURO PRO KUBIKMETER

für Investitionen in die Wasserinfrastruktur eingeführt.

Der Investitionsplan 2024–2026 sieht laut Stadt Bozen insgesamt 33,1 Millionen Euro vor. (Comune di Bolzano)

Gleichzeitig wird das „Bolzano Leakage Management Project“ mit PNRR-Mitteln kofinanziert.

Die Stadt nennt:

Gesamtkosten: 12.065.768 Euro

davon:

8.148.037 Euro PNRR-Finanzierung. (Comune di Bolzano)

Das bedeutet nicht, dass die Tarifberechnung falsch ist.

Aber es zeigt, warum Gebührenzahler eine transparente Projektfinanzierung verlangen dürfen.

Wie hoch ist nach Abzug sämtlicher öffentlicher Fördermittel der tatsächlich über den Tarif zu finanzierende Anteil?

Diese Antwort muss öffentlich nachvollziehbar sein.

 

12. UNSERE KONKRETEN FORDERUNGEN

1. Vollständige Wasserbilanz

Jährliche Veröffentlichung der gesamten Kette:

Entnahme → Speicherung/Aufbereitung → Einspeisung → autorisierte Nutzung → gemessene Nutzung → nicht gemessene Nutzung → reale Verluste → scheinbare Verluste.

 

2. Die 18,7 Millionen m³ erklären

Für 2020 muss nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden, wodurch die Differenz zwischen 86,1 Mio. m³ Entnahme und 67,4 Mio. m³ Einspeisung entstanden ist.

 

3. Kubikmeter statt bloßer Prozentzahlen

Jede veröffentlichte Verlustquote muss gemeinsam mit den zugrunde liegenden absoluten Mengen veröffentlicht werden.

 

4. Offenlegung der Berechnungsmethoden

Ändern sich Messung, Bilanzierungsverfahren oder Berechnungsmethoden, muss dies bei Zeitvergleichen klar ausgewiesen werden.

 

5. Veröffentlichung der landwirtschaftlichen Messdaten

Die tatsächlich gemessenen landwirtschaftlichen Entnahmen müssen der veröffentlichten Schätzung von rund 150 Mio. m³ gegenübergestellt werden.

 

6. Transparenz über die Tiefbrunnen

Es muss aggregiert veröffentlicht werden, wie viel Wasser tatsächlich über landwirtschaftliche Tiefbrunnen entnommen und welcher Anteil davon gemessen wird.

 

7. Vollständige Tarifkalkulation

Offenzulegen sind insbesondere:

Gebühreneinnahmen,

Grundgebühren,

verbrauchsabhängige Einnahmen,

Betriebskosten,

Investitionskosten,

Wartung,

Instandhaltung,

Reparaturen,

Abschreibungen,

Rücklagen,

Zuschüsse und Fördermittel.

 

8. Jährlicher Investitions- und Instandhaltungsnachweis

Veröffentlicht werden sollen:

Netzlänge,

Leitungsalter,

jährlich erneuerte Kilometer,

reparierte Lecks,

Wartungsaufwand,

Investitionssumme und konkrete Projekte.

 

9. Fördermittel vollständig gegenrechnen

Bei größeren Projekten muss öffentlich erkennbar sein, welcher Anteil aus PNRR, EU, Staat, Land oder sonstigen Zuschüssen finanziert wird und welcher Betrag tatsächlich über Tarife gedeckt werden muss.

 

10. Rücklagen offenlegen

Zweck und Höhe von Rücklagen sowie deren tatsächliche Verwendung für die Trinkwasserversorgung müssen veröffentlicht werden.

 

11. Keine neuen außerordentlichen Belastungen ohne Transparenz

Wir fordern Gemeinden und Betreiber auf, keine weiteren außerordentlichen Investitionsaufschläge oder vergleichbare zusätzliche Tarifbelastungen zu beschließen, bevor die bisherige Betriebs-, Investitions-, Förderungs- und Rücklagenrechnung nachvollziehbar veröffentlicht wurde.

 

12. Unabhängige technische und finanzielle Prüfung

Die veröffentlichten Wasserbilanzen, Verlustberechnungen, Tarifkalkulationen, Investitionen und Fördermittel sollen einer unabhängigen Prüfung zugänglich gemacht werden.

 

13. DER BÜRGER-HEBEL: ZAHLEN – ABER NICHT MEHR BLIND

Der öffentliche Trinkwasserdienst ist kein gewöhnlicher Wettbewerbsmarkt.

Nach dem Südtiroler Landesrecht sind die Gemeinden für die öffentliche Trinkwasserversorgung in ihrem Gebiet zuständig; sie können den Dienst anderen Betreibern übertragen. Der Kunde hat grundsätzlich Anspruch auf Belieferung durch den nächstgelegenen Betreiber, soweit dies technisch möglich ist. (Agenzia Clima)

Der einzelne Haushalt kann daher nicht einfach wie bei einem normalen Marktangebot zwischen mehreren parallelen Trinkwassernetzen wählen.

Gerade deshalb ist Transparenz besonders wichtig.

WIR RUFEN NICHT ZUM ZAHLUNGSBOYKOTT AUF.

Niemand soll seine Wasserrechnung einfach eigenmächtig nicht bezahlen oder kürzen und dadurch möglicherweise in Zahlungsverzug geraten.

Wir schlagen einen anderen Weg vor:

FRISTGERECHT ZAHLEN – ABER BEI BEGRÜNDETEN ZWEIFELN AUSDRÜCKLICH UNTER VORBEHALT.

Wer Zweifel an einer Tarifkalkulation oder einer Erhöhung hat, soll:

die Rechnung fristgerecht und vollständig bezahlen,

den Vorbehalt schriftlich erklären,

die Kalkulations- und Investitionsgrundlagen anfordern,

eine formelle Beanstandung oder Beschwerde einreichen, soweit dafür ein Verfahren vorgesehen ist,

gegebenenfalls fachlichen oder rechtlichen Rat einholen.

Als Zahlungszweck kann – soweit technisch möglich – beispielsweise angegeben werden:

„Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt – ohne Anerkennung der vollständigen sachlichen und rechtlichen Richtigkeit der Tarifkalkulation.“

Der Vorbehalt sollte zusätzlich schriftlich gegenüber Gemeinde beziehungsweise Betreiber erklärt werden.

 

14. WICHTIG: DER VORBEHALT IST KEIN ZAUBERTRICK

Wir wollen den Bürgern nichts versprechen, was das Recht nicht garantiert.

Der Zusatz „unter Vorbehalt“ macht eine Rechnung nicht automatisch unwirksam.

Er ersetzt keinen gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelf, stoppt nicht automatisch Fristen und beweist nicht, dass eine Gebühr rechtswidrig ist.

Das italienische Zivilrecht kennt mit Artikel 2033 Codice civile jedoch grundsätzlich die Rückforderung einer Zahlung, wenn tatsächlich festgestellt wird, dass diese nicht geschuldet war. (Gazzetta Ufficiale)

Deshalb lautet unsere Botschaft:

WIR ZAHLEN – ABER WIR VERZICHTEN NICHT AUF PRÜFUNG UND MÖGLICHE RECHTE.

 

15. UND JETZT KOMMT DIE 30-TAGE-FRIST

Diese Petition soll nicht nach dem letzten Klick auf „Unterzeichnen“ verschwinden.

Sie ist der Beginn einer öffentlichen Kontrolle.

Nach der offiziellen Übergabe dieser Petition erhalten die verantwortlichen Gemeinden, Betreiber und politischen Entscheidungsträger:

30 TAGE

um die wesentlichen verlangten Daten öffentlich vorzulegen oder verbindlich darzulegen, wann und in welcher Form die vollständigen Unterlagen veröffentlicht werden.

Wir erwarten insbesondere Antworten auf fünf Kernfragen:

1. Was erklärt die 18,7 Millionen m³ zwischen Entnahme und Netzeinspeisung?

2. Wie setzen sich die ausgewiesenen Wasserverluste in absoluten Kubikmetern zusammen?

3. Welche Betriebs- und Investitionskosten wurden über die Wassergebühren finanziert?

4. Welche konkreten Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen wurden dafür ausgeführt?

5. Welche öffentlichen Fördermittel wurden eingesetzt und wie wurden sie gegenüber der Tariffinanzierung berücksichtigt?

 

16. WENN ALLES KORREKT IST: ZEIGT ES

Diese Petition verurteilt niemanden vorab.

Fehlende Transparenz ist noch kein Beweis für eine falsche Abrechnung oder eine Pflichtverletzung.

Wenn die Wasserbilanzen stimmen:

VERÖFFENTLICHT SIE.

Wenn die Tarife korrekt kalkuliert sind:

ZEIGT DIE KALKULATION.

Wenn die Investitionsgelder ordnungsgemäß eingesetzt wurden:

ZEIGT DIE INVESTITIONEN.

Wenn Fördermittel korrekt berücksichtigt wurden:

ZEIGT DIE FINANZIERUNG.

Dann können unbegründete Verdächtigungen beendet werden.

 

17. WENN SCHWERES VERSAGEN NACHGEWIESEN WIRD, MÜSSEN AUCH PERSONELLE KONSEQUENZEN MÖGLICH SEIN

Verantwortung darf aber auch nicht dort enden, wo Probleme beginnen.

Sollte eine unabhängige Prüfung erhebliche Pflichtverletzungen, falsche Abrechnungen, schwerwiegende Versäumnisse bei der Instandhaltung, nicht nachvollziehbare Mittelverwendung oder anderes erhebliches Managementversagen feststellen, fordern wir die zuständigen Eigentümer-, Gesellschafts- und Aufsichtsorgane auf:

PERSÖNLICHE VERANTWORTUNG ZU PRÜFEN UND DIE NOTWENDIGEN KONSEQUENZEN ZU ZIEHEN.

Dazu können – sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen – auch gehören:

RÜCKTRITT ODER ABBERUFUNG VERANTWORTLICHER FÜHRUNGSPERSONEN.

Nicht aufgrund eines Verdachts.

Nicht aufgrund einer Schlagzeile.

Sondern aufgrund nachgewiesener Tatsachen und festgestellter Verantwortung.

 

18. KEINE ERFOLGSPRÄMIEN FÜR NACHGEWIESENES VERSAGEN

Sollten Führungskräfte leistungsabhängige Vergütungen oder Erfolgsprämien erhalten, erwarten wir von den zuständigen Organen, dass solche Vergütungen tatsächlich an überprüfbare Leistungen geknüpft werden.

Wo schwerwiegendes Managementversagen festgestellt wird, darf dieses nicht anschließend noch als Erfolg vergütet werden.

 

19. WENN NACH 30 TAGEN NICHTS GESCHIEHT

Sollten die wesentlichen Fragen ignoriert oder die geforderten Informationen ohne nachvollziehbare Begründung zurückgehalten werden, fordern wir die nächste demokratische Eskalationsstufe:

Öffentliche Anhörung

Verantwortliche Bürgermeister, Eigentümervertreter und Betreiberleitungen sollen öffentlich erklären, warum die Daten nicht vorgelegt werden.

Unabhängige Sonderprüfung

Technische und finanzielle Überprüfung von:

Wasserbilanzen, Verlustberechnungen, Tarifkalkulationen, Investitionen, Instandhaltung, Rücklagen und Fördermitteln.

Prüfung der persönlichen Verantwortung

Die zuständigen Organe sollen feststellen, ob Führungs-, Kontroll- oder Verwaltungspflichten erfüllt wurden.

Einschaltung zuständiger Kontrollstellen

Ergeben sich aus Unterlagen konkrete Hinweise auf rechtlich relevante finanzielle oder verwaltungstechnische Unregelmäßigkeiten, sollen diese den dafür zuständigen Prüf- und Kontrollorganen vorgelegt werden.

Politische Verantwortung

Wenn ein nachgewiesenes schwerwiegendes Versagen ohne Konsequenzen bleibt, tragen auch die politischen Eigentümer- und Aufsichtsvertreter Verantwortung dafür, dieses Versagen nicht abzustellen.

 

20. DIE PETITION IST DER ANFANG – NICHT DAS ENDE

Wir wollen keine Vorverurteilung.

Wir wollen keine Hexenjagd.

Wir wollen etwas viel Gefährlicheres für schlechte Verwaltung:

NACHPRÜFBARE ZAHLEN.

Demokratie bedeutet nicht nur, in regelmäßigen Abständen zu wählen.

Demokratie bedeutet auch:

FRAGEN.

KONTROLLIEREN.

RECHENSCHAFT VERLANGEN.

UND BEI NACHGEWIESENEM VERSAGEN KONSEQUENZEN ZIEHEN.

Wir werden deshalb nach Übergabe der Petition öffentlich dokumentieren:

Welche Fragen wurden beantwortet?

Welche Daten wurden veröffentlicht?

Welche Daten fehlen?

Welche Gemeinde schafft Transparenz?

Welcher Betreiber reagiert?

Welche Investitionen werden nachgewiesen?

Welche Förderungen wurden berücksichtigt?

Welche Konsequenzen werden aus festgestellten Problemen gezogen?

 

UNSER BÜRGERPAKT

Wir fordern nicht weniger Verantwortung von den Bürgern.

Wir fordern dieselbe Verantwortung von den Institutionen und Versorgern.

Wir sparen Wasser.

Wir bezahlen unsere Rechnungen fristgerecht.

Aber wir bezahlen bei begründeten Zweifeln nicht mehr schweigend.

Wir verlangen die Wasserbilanz.

Wir verlangen die Tarifkalkulation.

Wir verlangen den Investitionsnachweis.

Wir verlangen den Nachweis über Instandhaltung und Leitungserneuerung.

Wir verlangen die Fördermittelrechnung.

Wir verlangen die Aufschlüsselung der landwirtschaftlichen Mess- und Schätzwerte.

Wir verlangen Antworten innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe dieser Petition.

Und wenn eine unabhängige Prüfung anschließend schwerwiegendes Versagen nachweist:

DANN VERLANGEN WIR AUCH PERSÖNLICHE UND POLITISCHE KONSEQUENZEN.

 

40,6 MILLIONEN KUBIKMETER VERLANGEN EINE ERKLÄRUNG

Für 2020 weist ASTAT aus:

86,1 Mio. m³ ENTNOMMEN

67,4 Mio. m³ EINGESPEIST

45,5 Mio. m³ ABGEGEBEN

Differenz zwischen Entnahme und Abgabe:

40,6 MILLIONEN KUBIKMETER

Davon:

18,7 Mio. m³ VOR DER NETZEINSPEISUNG

und:

21,9 Mio. m³ ZWISCHEN EINSPEISUNG UND ABGABE.

Für 2024 meldet ASTAT weiterhin:

85,2 MILLIONEN m³ TRINKWASSERENTNAHME. (ASTAT)

Für die Landwirtschaft nennt das Land:

SCHÄTZUNGSWEISE 150 MILLIONEN m³ PRO JAHR

bei mehr als:

8.000 BEREGNUNGSANLAGEN

davon rund:

6.200 AUS TIEFBRUNNEN. (Agenzia Clima)

Diese Größenordnungen sind zu bedeutend, um sie mit verstreuten Tabellen, einzelnen Prozentwerten und schwer vergleichbaren Veröffentlichungen abzuhandeln.

 

WASSER IST EIN ÖFFENTLICHES GUT.

Wer es entnimmt, verteilt, misst und verrechnet, trägt besondere Verantwortung.

Wer von den Bürgern verlangt, jeden Liter einzusparen, muss auch erklären können, was mit Millionen Kubikmetern geschieht.

Wer Gebühren für Betrieb und Investitionen erhebt, muss zeigen können, welche Kosten und Investitionen dahinterstehen.

Wer öffentliche Fördermittel erhält, muss deren Anrechnung transparent machen.

Und wer Verantwortung trägt, muss bei nachgewiesenem schwerwiegendem Versagen auch bereit sein, Konsequenzen zu tragen.

WIR DREHEN NICHT DEN WASSERHAHN ZU.

WIR DREHEN DEN INFORMATIONSHAHN AUF.

Keine Prozentzahlen ohne Kubikmeter.

Keine Investitionsaufschläge ohne Investitionsnachweis.

Keine Fördermillionen ohne nachvollziehbare Gesamtrechnung.

Keine neuen außerordentlichen Belastungen ohne Transparenz.

30 Tage für die Antworten.

WIR ZAHLEN – ABER WIR ZAHLEN NICHT MEHR BLIND.

Unterzeichnen Sie für eine vollständige, unabhängige und öffentlich überprüfbare Wasser- und Finanzbilanz Südtirols.

262 people signed this week
Sign this petition
Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X