Petition updateAbschaffung der Abgeordnetenpension

Nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus: Wer wird den Weg in die Rentenversicherung wählen?

Stiftung für die Rechte zukünftiger GenerationenStuttgart, Germany
Oct 6, 2026

Die Gesetzeslage in Berlin: Wahlrecht für neu gewählte Mitglieder des Abgeordnetenhauses
Die neugewählten Berliner Abgeordneten müssen nicht auf eine Reform warten, um in die gesetzliche Renten­versicherung zu kommen. Sie können sich schon heute selbst dafür entscheiden. Denn bei der Altersversorgung von Landes-Abgeordneten ist die Gesetzeslage im Stadtstaat Berlin weiter als bei vielen andere deutschen Parlamenten. Seit 2019 können Mitglieder des Abgeordnetenhauses nach § 15 Abs. 1 Landesabgeordnetengesetz innerhalb von drei Monaten beantragen, dass ihnen laufende freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet werden. Sie können also auf das Privileg der Abgeordnetenpension verzichten. Berlin war das erste Parlament in Deutschland mit so einer Regelung. Neu gewählte Abgeordnete, die in die gesetzliche Rente wollen, braucht dafür also keine Mehrheit im Plenum und keine Gesetzesänderung. Ein Antrag bei der Landtagsverwaltung reicht. 

Unsere Anfrage
Wir werden die Mitglieder des neu gewählten Abgeordnetenhauses (MdA) anschreiben und fragen, ob sie persönlich § 15 Abs. 1 Landesabgeordnetengesetz in Anspruch nehmen werden. Eine Abgeordnete hat uns schon geschrieben, dies getan zu haben: Coco Aglibut (Die Linke). Sie schrieb uns: 
"Ich beabsichtige, im Falle meiner Wahl den Antrag nach § 15 LAbgG innerhalb der Frist zu stellen und mich damit für die Erstattung eigener Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung statt der Abgeordnetenpension zu entscheiden." 

Was die Parteien fordern
Die Linke ist nach der Wahl die stärkste Fraktion. Keine andere Partei fordert so deutlich, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Im November 2025 beantragte die Bundestagsfraktion, Bundestagsabgeordnete „vollumfänglich in die gesetzliche Renten­versicherung einzubeziehen“, und sprach vom Ende eines „Zwei-Klassen-Systems“. In Berlin kann die neue Fraktion zeigen, dass sie das ernst meint. Jedes neu gewählte Mitglied kann den Antrag nach § 15 selbst stellen.

Bündnis 90/Die Grünen wollen die gesetzliche Rente „schrittweise zur Bürgerversicherung“ weiterentwickeln, „indem auch Abgeordnete […] einzahlen“. In Berlin haben neu gewählte Abgeordnete diese Möglichkeit längst. Wir haben deshalb am 25.09.26 alle neu gewählten MdA von Bündnis 90/Die Grünen angeschrieben und sie gefragt, ob sie einen Antrag nach § 15 stellen werden. Antworten liegen uns noch nicht vor.

Die SPD-Abgeordneten plädieren in ihrem Parteiprogramm stets für eine Erwerbstätigenversicherung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sagte im Mai 2025: „In die Renten­versicherung sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen.“

Die CDU lehnt eine Einbeziehung ab. Ihr Hauptargument: Abgeordnete hätten verfassungs­rechtlich Anspruch auf eine Versorgung, die ihre Unabhängigkeit sichert. Das ist wenigstens ehrlich. Es erklärt aber nicht, warum Abgeordnete mit gesetzlicher Rente weniger unabhängig sein sollten als solche mit einer Abgeordnetenpension.

Die AfD fordert in ihrem Programm, Politiker sollten „wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen“. Im Oktober 2025 legte die Bundestagsfraktion dazu einen eigenen Antrag vor. Einen Monat später nannte eine AfD-Rednerin den Linken-Antrag zum selben Thema „üblichen sozialistischen Käse“. Wie ernst die AfD ihre Forderung nimmt, hat unsere Umfrage in Sachsen gezeigt: Von 34 AfD-Landtagsabgeordneten hatte sich in den sechs Monaten nach der Wahl keiner für die gesetzliche Rente entschieden.

Eine Frist von drei Monaten
Linke, Grüne, AfD und Teile der SPD fordern also die gesetzliche Rente für Abgeordnete, mal lauter, mal leiser. In Berlin braucht es dafür für neu gewählte MdA weder eine Mehrheit noch eine Gesetzesänderung - sie können in den nächsten drei Monaten selbst ihr Versprechen umsetzen. Im Wahlkampf lässt sich gut über Privilegien schimpfen, solange man die eigenen behält. Wer von Millionen Beschäftigten Vertrauen in die gesetzliche Rente verlangt und selbst lieber die Pension aus dem Landeshaushalt nimmt, macht es der Politik insgesamt schwerer, glaubwürdig zu sein. Die Berliner Abgeordneten müssen nicht darauf warten, dass der Gesetzgeber ihnen die Entscheidung abnimmt. Die Entscheidung liegt schon bei ihnen.

Die SRzG wird in drei Monaten in einem neuen Update über die Ergebnisse ihrer Umfrage informieren. Wir werden uns auch bei der Landtagsverwaltung des Berliner Landtags erkundigen, wie viele Anträge eingegangen sind.

Mehr zum Thema: https://generationengerechtigkeit.info/aktuell/abgeordnetenpension-berlin-erklaert/

 

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