Ishita, Paula, Maike, Tim-Can & der BDP-SDüsseldorf, Germania
12 mag 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen hat Ihr Schreiben mit Interesse gelesen. Sie dankt für Ihre Nachricht und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Im November 2020 wurde Ihnen im Rahmen Ihrer „Frag-den-Staat“-Anfrage eine Übersicht der bestandenen Bachelor- und Masterprüfungen in Psychologie für das Prüfungsjahr 2019 ebenso wie die Zulassungszahlen in Bachelor und Master für das Kapazitätsjahr 2018/19 übermittelt. Sie leiten aus diesen Daten ein Defizit an Masterplätzen gegenüber der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudiengänge ab. Darauf möchte ich im Folgenden eingehen.

Im Jahr 2019 haben in NRW insgesamt 1.377 Studierende der Psychologie einen Bachelorabschluss erworben. In dieser Zahl ist auch die Fernuniversität in Hagen mit einem großen Anteil an Absolventinnen und Absolventen (insgesamt 625) inkludiert.

Die Studienangebote der Fernuniversität sind allesamt zulassungsfrei.
Für den nicht-zulassungsbeschränkten Masterstudiengang an der Fernuniversität wird keine Zulassungszahl festgesetzt. Der Studiengang dieser Hochschule lässt sich damit also nicht mit den zulassungsbeschränkten Psychologie-Studiengängen an den anderen nordrhein-westfälischen Hochschulen gleichsetzen. An den übrigen Universitäten gab es 752 Bachelor-Absolventinnen und Absolventen bei 788 Master-Anfängerplätzen im Kapazitätsjahr 2018/19. Somit ist in Nordrhein-Westfalen insgesamt kein Defizit an Master-Anfängerplätzen zu konstatieren.

Im aktuellen Kapazitätsjahr 2020/21 existieren in Nordrhein-Westfalen bereits 850 Master-Anfängerplätze (hinzu kommt das zulassungsfreie Studienangebot der Fernuniversität). Im Zuge der Umsetzung des neuen Psychotherapeutengesetzes ist mit einer weiteren deutlichen Ausweitung zu rechnen. Nach derzeitigem Planungsstand gehen wir davon aus, dass zukünftig viele Studierende die durch die Reform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten neu geschaffenen Studienplätze nutzen werden. Das entsprechende Gesetz dazu ist am 1. September 2020 in Kraft getreten. Ab dem Wintersemester 2020/21 bestand demnach für Universitäten die Möglichkeit, zunächst einen polyvalenten Bachelorstudiengang einzurichten, der – sofern entsprechende Module gewählt werden – für den MA-Studiengang Psychotherapie qualifiziert. Die Universitäten planen spätestens im Wintersemester 2023/24 eine Einführung von konsekutiven Masterstudiengängen der Psychotherapie. Nach derzeitigem Stand werden so im Endausbau ab 2026 gegenüber dem aktuellen Kapazitätsjahr insgesamt knapp 400 neue Master-Plätze für Psychotherapie und Psychologie geschaffen sein.

Ich hoffe, Ihnen deutlich gemacht zu haben, dass Ihre Sorge unbegründet ist, und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
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