

Die Kritikpunkte sind nachvollziehbar und zeigen wichtige Aspekte auf. Im Folgenden werden die Fragen beantwortet und die Pläne der NDB genauer erläutert, um Klarheit zu schaffen:
1. Steuergrundfreibetrag liegt bereits über 12.000 €
Der aktuelle Freibetrag ist ein guter Ausgangspunkt, Die NDB plant, diesen Betrag weiter anzuheben. Eine genaue Zielhöhe wird derzeit erarbeitet, wobei eine Erhöhung auf 15.000 Euro oder mehr diskutiert wird, um eine spürbare Entlastung für Geringverdiener und den Mittelstand zu erreichen. Dies würde vor allem Familien und Alleinerziehenden zugutekommen, da diese Gruppe von der Steuerfreigrenze am meisten profitiert.
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2. Erwerbsunfähige mit Minirente und Sozialleistungen
Erwerbsunfähige Menschen, die eine Minirente beziehen, sollen nicht unter die Kürzung von Sozialleistungen fallen. Die NDB plant eine klare Trennung: Sozialleistungen für Arbeitsfähige werden angepasst, während eine Grundsicherung für Erwerbsunfähige durch Krankheit oder Behinderung erhalten bleibt. Damit bleibt der Schutz derjenigen gewährleistet, die wirklich darauf angewiesen sind.
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3. ÖPNV-Kosten steuerlich absetzen
Der steuerliche Abzug der ÖPNV-Kosten richtet sich an Arbeitnehmer und Familien, die Steuern zahlen. Für Geringverdiener, die keine Steuern zahlen, wird der Nahverkehr durch staatliche Subventionen zusätzlich bezahlbarer gemacht. Ziel ist es, den öffentlichen Verkehr für alle Einkommensgruppen attraktiver und günstiger zu gestalten.
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4. Senkung der Sozialabgaben
Die NDB plant eine gerechtere Verteilung der Sozialabgaben, insbesondere für Rentner. Die Idee ist:
Krankenkassenbeiträge für Rentner sollen gesenkt werden, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Eine Reduzierung der Pflegeversicherungsbeiträge wird ebenfalls geprüft, um Rentner finanziell zu entlasten.
Durch Einsparungen in anderen Bereichen (z. B. Verwaltungskosten und gezielte Kürzungen ineffizienter Ausgaben) sollen diese Maßnahmen gegenfinanziert werden.
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5. Onlineanträge und digitale Zugänglichkeit
Die NDB setzt sich für eine inklusivere Digitalisierung ein. Für ältere oder nicht digitalaffine Bürger soll es weiterhin analoge Alternativen geben, beispielsweise Anträge per Post oder in Bürgerbüros. Zusätzlich werden niederschwellige Beratungsstellen eingerichtet, die beim Ausfüllen digitaler Anträge unterstützen. Niemand wird gezwungen, die neuesten Geräte zu kaufen – die Digitalisierung wird ergänzend und nicht exklusiv sein.
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6. Finanzierung des Konzepts
Die Finanzierung erfolgt durch:
Kürzung ineffizienter Ausgaben, wie z. B. überhöhter Entwicklungshilfezahlungen und Verwaltungsaufwand.
Optimierung von Bauprojekten, um Kostenüberschreitungen zu vermeiden.
Reform des Asylsystems, die die Ausgaben für Sozialleistungen an Nicht-Staatsbürger reduziert.
Effizientere Steuerung von Sozialleistungen, damit die Hilfe zielgerichtet bei den wirklich Bedürftigen ankommt.
Langfristig werden durch eine stärkere Wirtschaftsförderung und Investitionen in die Infrastruktur zusätzliche Steuereinnahmen generiert. Eine gerechtere Verteilung und die Nutzung modernster Technologien soll zudem Verwaltungskosten erheblich senken.
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Fazit:
Die NDB nimmt die Kritik ernst und arbeitet daran, die Pläne gerechter und realistischer zu gestalten. Ziel ist ein ausgewogenes Konzept, das finanzielle Entlastung, soziale Gerechtigkeit und eine effizientere Nutzung von Ressourcen sicherstellt, ohne die Schwächsten der Gesellschaft zu benachteiligen.