Wir fordern ein gesetzliches Verbot für das sog. "Hobbeln" in Deutschland

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Emma Fischer und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Auf der Equitana 2023 wurde vor wenigen Tagen das "Hobbeln" als normalisierte Trainingsmethode von "Profis" präsentiert. Der Aufschrei war wie zu erwarten groß und die Equitana hat unverzüglich reagiert und strich den "Trainer" von der Programmliste. Leider wurde vorab versäumt, die Aussteller genauer unter die Lupe zu nehmen. Dieser Trainer propagierte das "Hobbeln" bereits zuvor in einem öffentlichen Rahmen und gibt nach wie vor Kurse, in denen er Amateuren diese "Trainingsmethode" vermittelt. Es folgt eine kurze Erklärung mit Reprisen aus Wikipedia zum "Hobbeln".

Hobbeln/Tüddern

Das sogenannte „Hobbeln“ beschreibt die Verwendung von „Fußfesseln“ bei Pferden. Das Hobeln wird und wurde vor allem bei Cowboys praktiziert, die ihren Pferden bei Rasten auf Viehtrieben die Beine mit wenigen Zentimetern Abstand zusammenbanden. So konnten die Tiere zwar kleine Schritte machen, aber nicht in Trab oder Galopp weglaufen.

Lebensgefahr für Pferde, die sich naturgemäß erschrecken können.

Pferde sind Fluchttiere die bei Gefahr zuallererst das Weite suchen. Einem Pferd mit zusammengebundenen Beinen, ist genau das nur sehr eingeschränkt möglich. Die Pferde können leicht stolpern und sich durch einen folgenden Sturz oder gar durch Überschlagen die Beine oder das Genick brechen. Auch Muskeln können reißen wie Julie v. Bismarck in ihrem Beitrag dazu schreibt. Selbst wenn sich das Pferd nicht erschreckt, kann es sich an den Fesseln aufreiben und es entstehen Verspannungen. Zu den enormen psychischen Auswirkungen gehe ich hier nur mit dem Punkt „erlernte Hilflosigkeit“ ein, welche nichts mit Akzeptanz zu tun hat. Auch auf einer Alpenüberquerung braucht diese Art der Fixierung kein pferdegerechter Profi mehr, da man in zivilisierten Gegenden seine Routen entsprechend planen kann. Selbst wenn das Pferd das "Hobbeln" kennt, verhindert das nicht eine Instinkt getriebene Reaktion des Pferdes. Weder in dieser noch in anderen Situationen! Das Fluchtverhalten eines Pferdes lässt sich nur eingeschränkt trainieren und niemals gänzlich unterbinden.

Argumente von Verteidigern und Befürwortern

Auch heute findet diese Maßnahme noch Nachahmer und Verteidiger, denn die Pferde würden so lernen, nicht in Panik zu verfallen, wenn sie sich mal auf den Strick treten. Hierzu gibt es allerdings verschiedene und schonendere Methoden. Diese fängt schon beim regulären Anbindetraining statt und nimmt dem Pferd dabei nicht die Möglichkeit sich normal zu bewegen. Außerdem gibt es findige Dinge wie Panikhaken, Pferdeknoten, Panikschlaufen u.v.m. um das Pferd schnell befreien zu können. Beim Hobbeln gibt es diese Vielzahl an unfallverhütenden Maßnahmen nicht!

Leider kein Gesetz, nur in den Richtlinien des TVT festgehalten.

In Deutschland ist der Einsatz des Hobbelns leider nur in den Richtlinien der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. als tierschutzwidrig geregelt. In den Richtlinien für den Pferdesport findet man allerdings folgendes:

Richtlinien für den Tierschutz im Pferdesport

3.2 Fluchtverhalten

"(…)Die Körperfunktionen und Verhaltensweisen des Pferdes entsprechen seiner Eigenschaft als Fluchttier. Die Flucht ist die erste Reaktion des Pferdes auf Angst, Schreck oder Bedrohung und kann das Pferd vor möglichen Schäden bewahren. Beim Umgang mit Pferden muss dieses angeborene Verhalten berücksichtigt werden. Pferde wegen ihrer Fluchtreaktionen (z. B. Scheu­en, Wegspringen, Durchgehen), die dem natürlichen Verhalten von Pferden zuzuordnen sind, zu bestrafen, ist deshalb falsch und verstärkt nur Angst und körperliche Verspannung.(…)"

6.3 Unerlaubte Hilfsmittel und Manipulation

"Unerlaubt und tierschutzwidrig ist die Durchführung von Manipulationen oder die Anwendung von Hilfsmitteln, durch die einem Pferd bei Ausbildung, Training und Nutzung ohne vernünftigen Grund Schmerzen und/oder Angst zugefügt werden oder durch die Leiden oder Schäden entstehen können.

Es gibt keinen vernünftigen Grund für beispielsweise die Anwendung stromführender Hilfsmittel wie Elektrotreiber, Führma­schinen mit stromführenden Treibhilfen, stromführende Sporen, strom­führende Peitschen und Gerten, die Durchführung von Manipulationen am Pferd zur Beeinflussung der Leistung wie Blistern, Soring, präparierte Bandagen oder Ähnliches, die Anwendung schädigender Beschläge oder das Anbringen von Gewich­ten oder Ähnlichem an den Extremitäten, die Anwendung einer Methode des Barrens."

Die VFD äußerte sich folgendermaßen zum aktuellen Fall:

"Bereits 2017 äußerte sich die Vereinigung für Tierschutz e.V. zu diesem Thema in einer tierschutzrechtlichen Stellungnahme eindeutig. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) sieht in Ihrem Merkblatt TVT 2.7 Pferdeartige auf Seite 6:

Tüddern oder Hobbeln von Pferden (Anpflocken oder Zusammenbinden der Gliedmaßen), um ein Weglaufen im freien Gelände zu verhindern, ist verboten, da es bei Fluchtreaktionen infolge Erschreckens zu erheblichen Schäden führen kann.

Da die TVT deutlich Einfluss auf Veterinärämter und sonstige entscheidende Stellen hat, sind die Entscheidungen der Sachverständigen in der Regel zu den Themen Tüddern und Hobbeln eindeutig.

Es ist ebenfalls angedacht, dieses Verbot in den Leitlinien für Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten und/oder in den Leitlinien zum Umgang mit dem Pferd zu verankern, da diese Leitlinien vor Gericht einen antizipatorischen Charakter haben.

Die VFD hat sich in ihrer Satzung dem Tierschutz verschrieben, damit ist es nur konsequent, dass sie diese Art der Fixierung ablehnt."

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass es zuzüglich zu den schon existierenden Richtlinien eine einheitliche gesetzlich festgelegte und bindende Regelung geben wird, die solche Maßnahmen uneingeschränkt verbietet. Zusätzlich fordern wir eine wörtliche Aufnahme in die offiziellen Richtlinien des Tierschutzes.

Danke für eure Unterstützung.

Hanna von "Wissenschuetztpferde"

 

 

 

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Hanna WSPPetitionsstarter*in

49.160

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Emma Fischer und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Auf der Equitana 2023 wurde vor wenigen Tagen das "Hobbeln" als normalisierte Trainingsmethode von "Profis" präsentiert. Der Aufschrei war wie zu erwarten groß und die Equitana hat unverzüglich reagiert und strich den "Trainer" von der Programmliste. Leider wurde vorab versäumt, die Aussteller genauer unter die Lupe zu nehmen. Dieser Trainer propagierte das "Hobbeln" bereits zuvor in einem öffentlichen Rahmen und gibt nach wie vor Kurse, in denen er Amateuren diese "Trainingsmethode" vermittelt. Es folgt eine kurze Erklärung mit Reprisen aus Wikipedia zum "Hobbeln".

Hobbeln/Tüddern

Das sogenannte „Hobbeln“ beschreibt die Verwendung von „Fußfesseln“ bei Pferden. Das Hobeln wird und wurde vor allem bei Cowboys praktiziert, die ihren Pferden bei Rasten auf Viehtrieben die Beine mit wenigen Zentimetern Abstand zusammenbanden. So konnten die Tiere zwar kleine Schritte machen, aber nicht in Trab oder Galopp weglaufen.

Lebensgefahr für Pferde, die sich naturgemäß erschrecken können.

Pferde sind Fluchttiere die bei Gefahr zuallererst das Weite suchen. Einem Pferd mit zusammengebundenen Beinen, ist genau das nur sehr eingeschränkt möglich. Die Pferde können leicht stolpern und sich durch einen folgenden Sturz oder gar durch Überschlagen die Beine oder das Genick brechen. Auch Muskeln können reißen wie Julie v. Bismarck in ihrem Beitrag dazu schreibt. Selbst wenn sich das Pferd nicht erschreckt, kann es sich an den Fesseln aufreiben und es entstehen Verspannungen. Zu den enormen psychischen Auswirkungen gehe ich hier nur mit dem Punkt „erlernte Hilflosigkeit“ ein, welche nichts mit Akzeptanz zu tun hat. Auch auf einer Alpenüberquerung braucht diese Art der Fixierung kein pferdegerechter Profi mehr, da man in zivilisierten Gegenden seine Routen entsprechend planen kann. Selbst wenn das Pferd das "Hobbeln" kennt, verhindert das nicht eine Instinkt getriebene Reaktion des Pferdes. Weder in dieser noch in anderen Situationen! Das Fluchtverhalten eines Pferdes lässt sich nur eingeschränkt trainieren und niemals gänzlich unterbinden.

Argumente von Verteidigern und Befürwortern

Auch heute findet diese Maßnahme noch Nachahmer und Verteidiger, denn die Pferde würden so lernen, nicht in Panik zu verfallen, wenn sie sich mal auf den Strick treten. Hierzu gibt es allerdings verschiedene und schonendere Methoden. Diese fängt schon beim regulären Anbindetraining statt und nimmt dem Pferd dabei nicht die Möglichkeit sich normal zu bewegen. Außerdem gibt es findige Dinge wie Panikhaken, Pferdeknoten, Panikschlaufen u.v.m. um das Pferd schnell befreien zu können. Beim Hobbeln gibt es diese Vielzahl an unfallverhütenden Maßnahmen nicht!

Leider kein Gesetz, nur in den Richtlinien des TVT festgehalten.

In Deutschland ist der Einsatz des Hobbelns leider nur in den Richtlinien der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. als tierschutzwidrig geregelt. In den Richtlinien für den Pferdesport findet man allerdings folgendes:

Richtlinien für den Tierschutz im Pferdesport

3.2 Fluchtverhalten

"(…)Die Körperfunktionen und Verhaltensweisen des Pferdes entsprechen seiner Eigenschaft als Fluchttier. Die Flucht ist die erste Reaktion des Pferdes auf Angst, Schreck oder Bedrohung und kann das Pferd vor möglichen Schäden bewahren. Beim Umgang mit Pferden muss dieses angeborene Verhalten berücksichtigt werden. Pferde wegen ihrer Fluchtreaktionen (z. B. Scheu­en, Wegspringen, Durchgehen), die dem natürlichen Verhalten von Pferden zuzuordnen sind, zu bestrafen, ist deshalb falsch und verstärkt nur Angst und körperliche Verspannung.(…)"

6.3 Unerlaubte Hilfsmittel und Manipulation

"Unerlaubt und tierschutzwidrig ist die Durchführung von Manipulationen oder die Anwendung von Hilfsmitteln, durch die einem Pferd bei Ausbildung, Training und Nutzung ohne vernünftigen Grund Schmerzen und/oder Angst zugefügt werden oder durch die Leiden oder Schäden entstehen können.

Es gibt keinen vernünftigen Grund für beispielsweise die Anwendung stromführender Hilfsmittel wie Elektrotreiber, Führma­schinen mit stromführenden Treibhilfen, stromführende Sporen, strom­führende Peitschen und Gerten, die Durchführung von Manipulationen am Pferd zur Beeinflussung der Leistung wie Blistern, Soring, präparierte Bandagen oder Ähnliches, die Anwendung schädigender Beschläge oder das Anbringen von Gewich­ten oder Ähnlichem an den Extremitäten, die Anwendung einer Methode des Barrens."

Die VFD äußerte sich folgendermaßen zum aktuellen Fall:

"Bereits 2017 äußerte sich die Vereinigung für Tierschutz e.V. zu diesem Thema in einer tierschutzrechtlichen Stellungnahme eindeutig. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) sieht in Ihrem Merkblatt TVT 2.7 Pferdeartige auf Seite 6:

Tüddern oder Hobbeln von Pferden (Anpflocken oder Zusammenbinden der Gliedmaßen), um ein Weglaufen im freien Gelände zu verhindern, ist verboten, da es bei Fluchtreaktionen infolge Erschreckens zu erheblichen Schäden führen kann.

Da die TVT deutlich Einfluss auf Veterinärämter und sonstige entscheidende Stellen hat, sind die Entscheidungen der Sachverständigen in der Regel zu den Themen Tüddern und Hobbeln eindeutig.

Es ist ebenfalls angedacht, dieses Verbot in den Leitlinien für Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten und/oder in den Leitlinien zum Umgang mit dem Pferd zu verankern, da diese Leitlinien vor Gericht einen antizipatorischen Charakter haben.

Die VFD hat sich in ihrer Satzung dem Tierschutz verschrieben, damit ist es nur konsequent, dass sie diese Art der Fixierung ablehnt."

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass es zuzüglich zu den schon existierenden Richtlinien eine einheitliche gesetzlich festgelegte und bindende Regelung geben wird, die solche Maßnahmen uneingeschränkt verbietet. Zusätzlich fordern wir eine wörtliche Aufnahme in die offiziellen Richtlinien des Tierschutzes.

Danke für eure Unterstützung.

Hanna von "Wissenschuetztpferde"

 

 

 

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