
Um besser zu verstehen, wieso und weshalb wir pro Schutzmaßnahmen gegen Infektionskrankheiten sind, neben dem Schutz der Kinder, Jugendlichen und Risikogruppen/Schattenfamilien, geht es uns auch um den juristischen Aspekt.
Darum veröffentlichen wir auf Twitter nach und nach die vollständige Coronaschutzverordnung (kurz CoronaSchVO). Hier findet ihr § 1 und § 2 aus der CoronaSchVO, gültig ab 02.05.2022:
https://twitter.com/EinhornHuhnSchm/status/1530548572957118464?s=20&t=79sIJW5MAyxjUzRedj1jwg
Dann haben wir ergänzend dazu die Jura Bubble auf Twitter durchforst und haben Kontakt aufgenommen. Wir durften den Text bezüglich "Durchseuchung ist Körperverletzung" zitieren. Diese Angaben findet ihr hier
https://twitter.com/EinhornHuhnSchm/status/1531633850585169922?s=20&t=79sIJW5MAyxjUzRedj1jwg
Um unsere Petition weiterhin zu bekräftigen und zu untermauern, recherchieren wir sowohl die juristischen Aspekte als auch die medizinischen und haben eine große Sammlung an Studien, aktuellen Informationen, u.s.w. zusammen gesammelt.
Dazu verfassen wir morgen einen seperaten NEWS Beitrag! :)
Solange hoffen wir, dass ihr uns weiterhin tatkräftig durch Teilen des Linkes unterstützen werdet und sagen, bis bald!♥