Petition update
Für das Corona-Kabinett
Apr 26, 2020 —
Liebe Unterzeichner,
vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung!
Die mit dieser Kampagne beabsichtigte Mundschutzpflicht ist nun gekommen, allerdings in dieser Form noch nicht ausreichend, den R0 wirklich für längere Zeit unter 1 zu halten. Hierbei darf man sich nicht von den Schätzwerten des RKI verwirren lassen, welche nur die gemessenen Fallzahlen berücksichtigen. Die Falldefinitionen des RKI haben sich in den letzten Wochen ständig geändert. Zum Beispiel wurde am 24.03.20 die Falldefinition dahingehend geändert, dass akute Lungensymptome oder radiologische Lungenveränderungen nachweisbar sein müssen (siehe angehängtes Bild). Seitdem wurden nur noch solche Fälle im Labor auf SARS-Cov-2 getestet.
Aus diesem Grunde ist der Erfolg aller Kontaktvermeidungsmaßnahmen, wie Abstand-Halten und Mundschutzpflicht, an den realen Todeszahlen-Zuwächsen sichtbar; diese zeigen sich allerdings frühestens 4 Wochen später.
In Anbetracht der Cent-Preise, die eine OP-Gesichtsmaske vor Covid-19 kostete, sollten bei den jetzigen Massenproduktionen die Preise noch weiter sinken! Die Fähigkeit, Viren-Aerosole in der Aus-Atemluft ausreichend zu filtern (94,5%), darf bei der sog. "Community-Maske" nicht schlechter sein als bei der OP-Gesichtsmaske. Dafür hat der Gesetzgeber zu sorgen! Dies ergibt sich auch aus Art. 1 und 2 des Grundgesetzes, wonach der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit gesichert sein muss.
Ferner ist die Kommunikation und Informationsweitergabe der Regierungen von Bund und Ländern widersprüchlich. Damit wird ständig immer mehr Unsicherheit bei den Bürgern entwickelt, was zur Folge hat, dass diese häufig gar nichts mehr glauben, und zu locker mit den neuen Hygiene-Regeln umgehen.
Der Erfolg aller Hygienemaßnahmen hängt davon ab, ob sie auch von *allen* befolgt werden. Dies gelingt nur über volles Vertrauen gegenüber denjenigen, die diese Regeln anordnen.
Als ich am 17.03.20 diese Kampagne damit startete, allen Bundestagsabgeordneten (einschließlich der Bundeskanzlerin und des Bundesgesundheitsministers) die ersten rein-logischen Argumente für das Tragen des Mundschutzes anhand historischer und geographischer Analogien zu präsentieren, hatte sich sonst niemand aus Wissenschaft und Ärzteschaft dafür eingesetzt. Im Gegenteil: Es wurde vielfach davor gewarnt, die OP-Gesichtsmaske sei bei falscher Benutzung eine "Virenschleuder" und würde die Gefahr der Ansteckung sogar erhöhen; außerdem wäre sie selbst bei richtiger Benutzung gegen SARS-Cov-2 unwirksam.
All diesen falschen Theorien hat die Regierung nicht mit ausreichender Begründung widersprochen. Viele Bürger verstehen nicht, warum erst vom Mundschutz dringend abgeraten wurde, und jetzt der Mundschutz Pflicht ist.
Der Bürger hat ein Recht auf vollständige Transparenz: *wie* es in diesem Entscheidungsprozess zu den vielen Kehrtwenden gekommen ist, und *welche* Argumente letztendlich überzeugt haben, und *warum*.
Vielleicht erinnern Sie sich / erinnert Ihr Euch, dass das sog. "Corona-Kabinett" am 15.04.20 über die Lockerungen nach dem mehrwöchigen Shutdown beraten sollte: die Ministerpräsidenten, die Kanzlerin, und noch ein paar andere.
Am 14.04.20 um 17:18 verschickte ich an alle 16 Ministerpräsidenten die unten stehende Email mit dem Betreff "Für das Corona-Kabinett". Am Abend des 15.04.20 war ich sehr enttäuscht, dass das Corona-Kabinett wesentliche Lockerungen wie z.B. das Wiedererlauben von Frisörbesuchen beschlossen hatte, *gleichzeitig* aber den Mundschutz nur "dringend empfahl". Ein Frisör, der selbst Mundschutz trägt und dies von seinen Kunden einfordert, musste damit rechnen, Kunden zu verlieren. Ähnliches hätte für den gesamten Einzelhandel bis 800 qm gegolten, deren Geschäfte man ja ebenfalls wieder öffnete.
Am 20.04.20 bekam ich eine Email vom Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein, in der mir mitgeteilt wurde, dass meine Anregungen von Herrn Ministerpräsident Günther angemessene Berücksichtigung finden würden. Dann vernahm ich aus den Nachrichten, dass in Schleswig-Holstein ab dem 29.04.20 die Mundschutzpflicht gelten wird. Da nun auch eine entsprechende Nachricht aus Thüringen kam, wundert es mich nicht mehr, dass mittlerweile alle 16 Ministerpräsidenten die Mundschutzpflicht -- entgegen des Beschlusses des Corona-Kabinetts -- einführten.
Bei meinen Argumenten habe ich mich stets bemüht, dass sie als *in sich* geschlossene Logik auch unabhängig vom Urheber ihre Überzeugungskraft bewahren. Hierbei wollte ich mich vom sonst üblichen Autoritätensystem distanzieren, welches als Urheber immer einen "renommierten Experten" benötigt. Dieses Autoritätensystem stammt medizinhistorisch aus dem Mittelalter, als die damaligen Ärzte sich auf die großen Vorbilder der griechischen Antike bezogen.
Mein großes Vorbild ist Immanuel Kant, der mit seiner "Aufklärung" beabsichtigte, die Wissenschaft aus der mittelalterlichen Autoritätshörigkeit zu befreien.
https://de.wikisource.org/wiki/Beantwortung_der_Frage:_Was_ist_Aufkl%C3%A4rung%3F
Ich danke Ihnen/Euch noch einmal ganz herzlich, da der Verweis auf diese Petition meinen Argumenten zusätzliche Glaubwürdigkeit verliehen hat.
Ich bitte um weitere Unterstützung und das weitere Teilen dieser Petition in den sozialen Medien, da sich mittlerweile politische Bewegungen *gegen* das Mundschutztragen formiert haben.
Hier werde ich weiter für Aufklärung kämpfen, da jeder verunsicherte Bürger durch nachlässiges Verhalten weitere Infektionen und am Ende Todesfälle verursachen kann.
Beste Grüße,
Thomas Kochmann
P.S.: Die besagte Email an alle 16 Ministerpräsidenten habe ich in der Nacht zum 15.04.20 an alle 709 Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Kenntnisnahme weitergeleitet, zusätzlich mit dem Anschreiben "Mundschutz verhindert Triage". Nachfolgend sei das Beispiel an Frau Dr. Merkel beigefügt.
---------- Forwarded message ---------
From: Dr. Thomas Kochmann <thomas.kochmann>
Date: Wed, Apr 15, 2020 at 2:15 AM
Subject: Mundschutzpflicht verhindert Triage
To: <angela.merkel@bundestag.de>
Sehr geehrte Frau Dr. Angela Dorothea Merkel,
in der unten stehenden Email möchte ich Ihnen einige ergänzende
fachliche Informationen zum Thema "Masken-Pflicht" zukommen lassen,
welche ich an die Ministerpräsidenten-Konferenz
"Corona-Kabinett" soeben verschickt habe.
Die Covid-19-Pandemie wird Sie
in Ihrer Eigenschaft als Mitglied
des Deutschen Bundestages immer wieder
in Abwägungskonflikte drängen, und zwar zwischen:
(1) medizinischer Notwendigkeit der Ansteckungsvermeidung
(2) wirtschaftlicher Notwendigkeit der Kontaktförderung
Dieser Konflikt wird niemals gelöst werden können,
sondern es wird immer *Kompromisse* zwischen diesen beiden
Notwendigkeiten geben müssen. Wenn ein Arzt Corona-Parties
empfiehlt, oder gezielte Ansteckung zwecks Erlangung der sog.
"Herdenimmunität" propagiert, so verlässt er die Grundmaxime
seines eigenen Fachgebietes. Gefährlich wird es, wenn
ein Arzt oder medizinischer Berater eine eigentlich
wirtschaftliche Notwendigkeit (2) mit einer
medizinischen Notwendigkeit (1) begründet oder rechtfertigt.
Ein System, welches seine eigenen Grundmaximen infrage stellt,
kollabiert. Ein Rechtssystem, welches den Wert eines
Menschen mit dem eines anderen Menschen abwägt, kollabiert ebenso.
Ein Patienten-Bewertungssystem, welches, wie auch immer geartet, den
erwarteten Behandlungserfolg zur Maxime erhebt, dient
vielleicht beim Gesundheits-Check einer privaten Krankenkasse
zur Gewinnmaximierung, darf aber niemals über Leben und Tot eines Menschen
entscheiden. Ein solches Bewertungssystem macht in der Triage
Chefärzte zu Generalfeldmarschallen und Assistenzärzte
zu Soldaten.
Sie werden eine Gewissungsentscheidung fällen müssen,
wenn es um die Frage pro oder contra Mundschutzpflicht geht,
und, wenn es um die Frage geht, *wo* eine solche Mundschutzpflicht
im Alltag gelten soll.
Die allgemeine Mundschutzpflicht ist eine wirtschaftlich
vertretbare Lösung, die Ansteckung mit diesem
gefährlichen Corona-Virus zu verhindern. Die einzige Herdenimmunität,
die bei SARS-Cov-2 aus ärztlicher Sicht anzustreben ist, darf *nur*
durch einen staatlich kontrollierten und ausreichend getesteten Impfstoff
herbeigeführt werden.
Eine Mundschutzpflicht hilft uns, die Entwicklungszeit dieses Impfstoffes
zu überbrücken, ohne dass unser Gesellschaftssystem größeren Schaden nehmen muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Kochmann
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Für das Corona-Kabinett
Datum: 2020-04-14 17:18
Von: "Dr. Thomas Kochmann" <thomas.kochmann>
An: winfried.kretschmann@stm.bwl.de, mpr-buero@stk.bayern.de, michael.mueller@senatskanzlei.berlin.de, dietmar.woidke@stk.brandenburg.de, office@sk.bremen.de, peter.tschentscher@sk.hamburg.de, volker.bouffier@stk.hessen.de, manuela.schwesig@stk.mv-regierung.de, ministerpraesident@stk.niedersachsen.de, armin.laschet@stk.nrw.de, malu.dreyer@stk.rlp.de, t.hans@staatskanzlei.saarland.de, michael.kretschmer@sk.sachsen.de, reiner.haseloff@stk.sachsen-anhalt.de, daniel.guenther@stk.landsh.de, bodo.ramelow@tsk.thueringen.de
Kopie: christian.drosten@charite.de, alexander.kekule@uk-halle.de, hendrik.streeck@ukbonn.de, president-rki-office@rki.de, a.gleie@noz.de, u.westdoerp@noz.de, t.schmidt@noz.de, vweinl@bams.de, alexander.neubacher@spiegel.de, ulf.poschardt@welt.de, broder_berlin@yahoo.com, info@hansnieswandt.de, florian.schumann@zeit.de, dagny.luedemann@zeit.de, mail@olafscholz.de
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Manuela Schwesig,
sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder,
sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister Michael Müller,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Volker Bouffier,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stephan Weil,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tobias Hans,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Michael Kretschmer,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Daniel Günther,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bodo Ramelow,
es gibt Hoffnung, dass das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, wenn es denn mit ausreichender Disziplin
in der breiten Bevölkerung erfolgt, zum Stillstand der Epidemie in Deutschland führen wird.
Ich möchte Ihnen hiermit als Arzt und in der mathematischen Virusepidemiologie arbeitender Unternehmer
(meine Promotion erfolgte beim SARS-Mitentdecker Hans-Wilhelm Doerr)
ermutigende, noch nicht publizierte, Forschungsergebnisse präsentieren.
Es gibt mathematische Methoden z.B. aus dem Bereich der Topologie, welche informationstheoretisch
die unterschiedlichen Eindämmungs-Strategien verschiedener Länder miteinander vergleichbar machen.
Dabei wird in einem zweiten Schritt untersucht, ob das in den asiatischen
Ländern wie Südkorea, Japan, Hongkong, Singapur und Taiwan
übliche Mund-Nasenschutz-Tragen systematisch noch verbessert werden kann; denn auch dort tragen immer noch nicht alle
Menschen in allen Situationen Mund-Nasenschutz. In einem dritten Schritt werden dann die Ergebnisse
auf Deutschland übertragen.
Es scheint sich zu zeigen, dass eine konsequente Mund-Nasenschutz-Pflicht, in Kombination
mit, wenn möglich, Einhaltung der 2-Meter-Abstandsregel, Neuansteckungen verhindern kann.
Wenn eine derartige Kombinationsregel für etwa 3 Wochen durchgehalten wird, ist die Epidemie
im betreffenden Gebiet gebannt. Ferner: Wenn sich alle Länder der Welt darauf verständigen könnten,
eine derartige Kombinationsregel für etwa 3 Wochen konsequent durchzuhalten, wäre die gesamte Covid-19-Pandemie gebannt.
Wir brauchen also keine Herden-Immunität von 66% oder mehr. Wir brauchen weder rigorose Ausgangssperren
noch dauerhafte Inaktivität vieler Wirtschaftszweige. Handelt es sich beim Mund-Nasenschutz um handelsübliche
OP-Gesichtsmasken, so hemmen diese nach einer jüngst im Ärzteblatt zitierten Studie 94,5% der ausgeatmeten
Virenaerosole. Im Grunde können alle Wirtschaftszweige wieder arbeiten, bei denen *kein* Verzehr von Speisen oder Getränken
in geselligem Zusammensein stattfindet. Dabei sei selbstverständlich
die Mund-Nasenschutz-Pflicht an den jeweiligen Arbeitsplätzen vorausgesetzt. (Wenn kommerzielle Masken zur Erfüllung
dieser Pflicht nicht ausreichen, darf sie ersatzweise auch selbstgefertigte umfassen, welche gewisse Standardkriterien
erfüllen müssen)
Bei medizinischem Personal aller Art sei grundsätzlich die FFP3-Maske (oder Vergleichbares) Vorschrift, wenn der Patient
keinen Mund-Nasenschutz tragen kann. Dieses betrifft neben Isolierstationen grundsätzlich u.a. Zahnärzte, HNO-Ärzte und Anästhesisten.
Bei Lieferengpässen von vorgeschriebener Schutzkleidung sollte ersatzweise die bestmögliche Qualität bzw.
die bestmögliche Beschaffungs- und Lieferorganisation gesetzlich vorgeschrieben werden.
Im fernen Asien bewirkt das kollektive Mund-Nasenschutz-Tragen ein kollektives Bewusstsein über die Gefahr des Virus
und verstärkt das kollektive Bedürfnis, den Anderen zu schützen. Eine zumindest temporär in Deutschland eingeführte
gesetzliche Mund-Nasenschutz-Pflicht könnte ein derartiges kollektives Bewusstsein auch hierzulande fördern.
Abschließend möchte ich auf einen bisher noch nicht öffentlich diskutierten positiven Effekt der Mundschutzpflicht hinweisen:
Je *seltener* das Virus durch Mund-Nasenschutz-Tragen auf Menschen und Tiere übertragen wird, umso *geringer* ist die
Gefahr, dass das Virus gefährliche Mutanten entwickelt.
Damit sind unter anderem auch solche Mutanten gemeint, die bereits
Menschen mit SARS-Cov-2-Antikörpern *erneut* befallen können. Gefährlich werden können auch solche Mutationen, die
den Mutationsapparat *selbst* betreffen, zum Beispiel indem sie die bislang eher niedrige Mutationsrate
von SARS-Cov-2 erhöhen.
Die jüngst veröffentlichten Zwischenergebnisse der "Heinsbergstudie" haben eine geschätzte Letalität von 0,37% der Infizierten
ergeben. Demnach würden 0,37% aller mit SARS-Cov-2 infizierten Menschen in Deutschland statistisch innerhalb
von etwa 3 Wochen versterben (unter der Voraussetzung, dass es *noch nicht* zur Überlastung der Intensivmedizin gekommen ist).
Umgekehrt bedeutet dies, dass es wegen der bis heute registrierten 3.194 Covid-19-Toten
(Quelle: Hopkins-University 14.04.20 um 5:00:59 Uhr) vor etwa 3 Wochen schätzungsweise
860.000 SARS-Cov-2-Infizierte gegeben haben muss (3.194 / 0,37% ~ 860.000).
In Anbetracht der seit 3 Wochen staatlich verordneten Kontaktvermeidungsstrategien ist es plausibel, anzunehmen, dass heute die Zahl der Infizierten auf maximal das Doppelte angestiegen ist (wenn 1 Infizierter maximal 1 weitere Person ansteckt). Demnach hätten wir heute ungefähr 1,72 Millionen SARS-Cov-2-Infizierte (darunter die bis heute 130.072 registrierten der obigen Quelle); dies entspräche etwa 2% der gesamtdeutschen Bevölkerung.
Diese Infizierten-Zahlen scheinen sich statistisch auf einige Schwerpunkte, wie z.B. Gangelt mit 15%, zu konzentrieren;
d.h. die Infizierten-Zahlen sind nicht homogen verteilt in Deutschland.
(Dies entspräche auch dem Validierungs-Ergebnis des zugehörigen Antikörpertests der Lübecker Firma Euroimmun mit nicht mehr als 1% positiven Werten außerhalb von Gangelt, getestet an 1600 Seren von Blutspendern. Ferner: Wenn diese Validierung wirklich innerhalb der letzten 3 Wochen stattfand, so ergeben meine obigen Überlegungen, dass die "Genauigkeit" des Testes, also dessen Spezifität, noch *besser* sein müsste als die von Euroimmun angegebenen 99%. Die Wahrscheinlichkeit von Kreuzimmunitäten erscheint somit *geringer* als erwartet. Dies ist *kein* Widerspruch zu vorherigen Nachweisen von Kreuzimmunitäten an kleinen Testgruppen à 2 Patienten. Begründung: Die paradox-erscheinenden mathematischen Gesetzmäßigkeiten des sog. "positiven prädiktiven Wertes" aus der Statistik treten hier in Erscheinung. Somit beruht der im ZEIT-Artikel "Kritik an Corona-Studie aus Heinsberg" beschriebene Widerspruch zwischen der Charité und der Universitätsklinik Bonn auf genau dieser mathematischen Paradoxie.)
Anhand dieser groben Abschätzungen ist davon auszugehen, dass heute größenordnungsmäßig maximal 2% der Menschen in Deutschland eine SARS-Cov-2-Immunität aufweisen. Dies bedeutet, dass, wenn wir die bisherigen staatlichen Maßnahmen ohne Ersatz lockern, unsere Intensivstationen genauso überfordert wären, als
wenn wir *nie* solche Maßnahmen erhoben hätten.
Dies würde ferner bedeuten, dass wir dem Virus wesentlich mehr Variationsmöglichkeiten überlassen würden, *gefährliche Mutanten* zu entwickeln!
Wenn wir also, die bisherigen Maßnahmen, welche die Grundrechte einschränken und die Wirtschaft erheblich belasten,
lockern wollen, brauchen wir einen *Ersatz*, welcher nicht so sehr die Grundrechte einschränkt bzw. die Wirtschaft belastet.
Was spricht dann noch gegen eine vorübergehende Mund-Nasenschutz-Pflicht als mathematisch-epidemiologische Therapie gegen SARS-Cov-2?
Wenn Deutschland darüber hinaus durch eine strenge Durchführung einer solchen Therapie am Ende seine eigene regionale Epidemie besiegt,
könnte es auch anderen Ländern bei der Bekämpfung der Pandemie wirksam helfen. Dann würde in zukünftigen Jahren eine erneute
mutierende Zirkulation zwischen Mensch und Tierreich noch unwahrscheinlicher.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Kochmann
Weitere Informationen: http://petition
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