Weg frei für ein neues Respekt- und Anti-Gewaltgesetz (RAG)


Weg frei für ein neues Respekt- und Anti-Gewaltgesetz (RAG)
Das Problem
Weg frei für ein neues Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Verhinderung verbaler Aggression mit dem
Respekt- und Anti-Gewaltgesetz (RAG)
Liebe Leserinnen und Leser,
bitte unterschreibt die Petition und fordert ein neues Nationales Antiaggressionsgesetz. Dieses Gesetz soll die gewaltfreie Kommunikation in unserer Gesellschaft stärken.
Aggressionen in sozialen Medien, bei Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und sogar in parlamentarischen Sitzungen sind ein großes Übel in unserer Gesellschaft. Ein Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Verhinderung verbaler Aggression (RAG) ist dringend notwendig. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stelle ich im Folgenden vor.
Was ist das wesentlich Neue an diesem Gesetz?
Eine Teilaufhebung von Antragsdelikten im Strafrecht als Maßnahme gegen die Verrohung der Gesellschaft. Das bedeutet: Verfolgung von Straftaten wie Beleidigung, Verunglimpfung und Rufmord in der Öffentlichkeit, auch ohne aktives Einschreiten eines Geschädigten.
Nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche ab 13 Jahren mit abgeschwächten Strafen. Es werden Katalogstrafen eingeführt, die als Abschreckung für diejenigen dienen, die verbale Grenzen überschreiten, ohne dass ein Geschädigter oder eine Geschädigte selbst aktiv werden muss.
Weg frei für ein Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Bekämpfung verbaler Aggression
Es gibt viel Leid in der Bevölkerung, das nicht sein muss. Unsere bisherigen Gesetze reichen nicht aus. Es benötigt abschreckendere Maßnahmen, damit Bürger sich sozialer und zivilisierter verhalten.
Kurz gesagt: Unsere Gesellschaft verroht, und wir müssen etwas dagegen unternehmen. Nicht der Betroffene muss jedes Mal vor Gericht ziehen, wenn er rehabilitiert werden möchte. Der Staat muss Betroffene wirksamer schützen, damit es gar nicht erst so weit kommt.
Zuständige Entscheider
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Der Petitionsausschuss prüft eingereichte Petitionen und leitet diese an die entsprechenden Ministerien weiter.
Bundesministerien: Das zuständige Ministerium wird vom Petitionsausschuss benannt und ist für die Umsetzung der Petition verantwortlich.
Deutscher Bundestag: Der Bundestag trifft die endgültigen Entscheidungen auf Basis der Empfehlungen des Petitionsausschusses.
Hinweis an den Ethikrat
Mit der Veröffentlichung dieses Petitionsersuchens habe ich ein Schreiben parallel an den Ethikrat des Deutschen Bundestages gerichtet, mit der Bitte, eine Einschätzung zu den Grundzügen dieses Gesetzentwurfes dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mitzuteilen.
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Inhaltsverzeichnis zum Entwurf eines neuen Gesetzes
Respekt- und Anti-Gewaltgesetz (RAG)
§1 Ziel und Zweck
§2 Geltungsbereich
§3 Begriffsbestimmungen
§4 Katalogstrafen
Strafen für Beleidigungen, Verunglimpfungen und Rufmord
Strafen für Politiker
Strafen für Jugendliche
Jährliche Anpassung der Strafmaße
§5 Verfolgung und Sanktionierung von Verstößen
Verfolgung ohne Antrag des Geschädigten
Arten der Sanktionen
Sanktionen für Jugendliche
§6 Verpflichtung der Forenbetreiber
Offenlegung von Kundendaten
Technische und organisatorische Maßnahmen
Verstärkte Kontrollen für staatlich betriebene Foren
§7 Benachrichtigung des Geschädigten
Verpflichtung der Behörde
§8 Rechte des Geschädigten
Informationsrecht und Nebenklägerstatus
Möglichkeit der Eigenständigen Klage
§9 Nebenfolgen für den Schädiger - Chance zu einem gemeinsamen Gespräch (Mediator)
Minderung des Strafmaßes durch Mediation
Zumutbarkeit der Anreise
§10 Verhältnis zu Schiedspersonen
Rolle der Schiedspersonen
Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Schädigern
Befugnisse der zuständigen Behörden
Unterstützung und Stärkung der Schiedspersonen
§11 Zusätzliche Maßnahmen
Fordern zusätzlicher Maßnahmen durch den Geschädigten
Weitere Sanktionen durch das Gericht
Unterstützung durch Schiedspersonen und Mediationsdienste
§12 Nationale Antiaggressionsbehörde (NAB)
§13 Erweiterung des Gesetzes
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Gesetzesentwurf:
Nationales Antiaggressionsgesetz:
Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Bekämpfung verbaler Aggression (RAG)
Maßnahmen gegen die Verrohung der Gesellschaft
§1 Ziel und Zweck Dieses Gesetz hat das Ziel, die Verrohung der Gesellschaft zu bekämpfen und den Respekt in öffentlichen Diskussionen und Medien zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Es dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Beleidigungen, Verunglimpfungen, Rufmord, Diskreditierungen und ähnlichen aggressiven Verhaltensweisen, insbesondere in den sozialen Medien. Jugendliche ab 13 Jahren können in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, wobei für diese Altersgruppe spezielle, mildere Sanktionen definiert werden.
Kommentar zum §1 Ziel und Zweck Entwurf: Die in den letzten Jahrzehnten beobachtete frühere Reife von Jugendlichen sowie die zunehmende Bereitschaft zur verbalen Gewalt durch neue technische Möglichkeiten, aber auch durch das zunehmende Aufeinandertreffen unterschiedlicher Kulturen in unserem Land, machen dieses Gesetz zu einer grundlegenden Strategie, um einer weiteren Verrohung in Teilen der Gesellschaft entgegenzuwirken bzw. diese einzudämmen.
§2 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:
Äußerungen in der Öffentlichkeit, insbesondere in Internetforen und sozialen Netzwerken.
Äußerungen in Parlamenten und politischen Versammlungen.
Politiker als besondere Vorbilder, die sich an strengere Regeln halten müssen.
Zeitungen und andere Printmedien unterliegen den bestehenden Mediengesetzen und sind von diesem Gesetz ausgenommen, da sie als gewerbliche Anbieter von Medieninhalten besonderen rechtlichen Regelungen unterliegen.
§3 Begriffsbestimmungen
Beleidigung: Herabsetzende oder verletzende Äußerungen gegenüber einer Person.
Verunglimpfung: Absichtliche Verbreitung falscher oder irreführender Informationen, die den Ruf einer Person schädigen.
Rufmord: Systematische und gezielte Zerstörung des Rufes einer Person durch falsche Anschuldigungen und Behauptungen.
Diskreditierung: Versuche, den Wert oder die Glaubwürdigkeit einer Person ohne berechtigten Grund herabzusetzen. (Insbesondere auch durch die Suggestion unwahrer oder spekulativer Sachverhalte)
Kommentar:
Beleidigung: Eine Beleidigung ist eine einfache Ehrverletzung, wie zum Beispiel die Verwendung eines beleidigenden Ausdrucks oder einer herabsetzenden Äußerung. Beispiele hierfür könnten Schimpfwörter oder persönliche Angriffe sein.
Verunglimpfung (üble Nachrede): Eine Verunglimpfung ist schwerwiegender als eine Beleidigung. Sie liegt vor, wenn jemand eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung aufstellt, die nicht beweisbar ist. Diese falschen Behauptungen können das Ansehen des Betroffenen erheblich schädigen.
Hinweis: Beleidigungen, Verunglimpfungen und Rufmord gegenüber mehreren Personen oder Gruppen fallen nicht unter dieses Gesetz, es sei denn, es sind namentliche Benennungen von Personen betroffen. Diese Fälle können durch bestehende Gesetze wie das Strafgesetzbuch oder das Medienrecht geregelt werden.
§4 Katalogstrafen
Verbal aggressive Handlungen:
Beleidigungen: Bußgeld von 100 bis 500 Euro, öffentliche Entschuldigung.
Verunglimpfungen: Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, öffentlicher Widerruf.
Rufmord: Bußgeld von 1.500 bis 5.000 Euro, öffentliche Richtigstellung, in schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung.
Politiker als besondere Vorbilder:
Beleidigungen: Bußgeld von 500 bis 2.000 Euro, öffentliche Entschuldigung.
Verunglimpfungen: Bußgeld von 2.000 bis 5.000 Euro, öffentlicher Widerruf.
Rufmord: Bußgeld von 5.000 bis 10.000 Euro, öffentliche Richtigstellung, in schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung.
Jugendliche ab 13 Jahren:
Beleidigungen: 20 bis 50 Sozialstunden.
Verunglimpfungen: 50 bis 100 Sozialstunden.
Rufmord: 100 bis 200 Sozialstunden, betreut durch speziell geschulte Betreuer.
Die Höhen der im Katalog aufgeführten Strafmaße werden jährlich der Inflation angepasst, welche durch das statistische Bundesamt bekanntgegeben wird.
§5 Verfolgung und Sanktionierung von Verstößen Verbal aggressive Handlungen gemäß §3 werden auch ohne Antrag des Geschädigten verfolgt.
Politiker, die gegen dieses Gesetz verstoßen, unterliegen verschärften Sanktionen aufgrund ihrer Vorbildfunktion.
Sanktionen können Bußgelder, öffentliche Widerrufe und in schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung umfassen.
Jugendliche ab 13 Jahren können anstelle strafrechtlicher Verfolgung zu Sozialstunden verurteilt werden, die von speziell geschulten Betreuern begleitet werden, um ihre Rehabilitation zu unterstützen und ihre soziale Verantwortung zu fördern.
Hinweis: Diese Maßnahmen sollen Jugendlichen helfen, die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen und sich positiv in die Gesellschaft einzubringen.
§6 Verpflichtung der Forenbetreiber
Offenlegung von Kundendaten: Betreiber von Internetforen und sozialen Netzwerken sind verpflichtet, Kundendaten auf Anfrage der zuständigen Behörde offenzulegen, wenn ein rechtswidriges Verhalten vermutet wird.
Technische und organisatorische Maßnahmen: Forenbetreiber müssen sicherstellen, dass sie technische und organisatorische Maßnahmen wie Filter und Moderationstools zum Schutz der Nutzer und zur Vermeidung aggressiven Verhaltens umsetzen.
Verstärkte Kontrollen für staatlich betriebene Foren: Staatlich betriebene Foren, insbesondere Petitionsforen, unterliegen verstärkten Kontrollen und Sanktionen. Diese müssen zusätzliche Vorkehrungen treffen, um die Einhaltung dieses Gesetzes sicherzustellen. Bei Verstößen können härtere Strafen, wie die vorübergehende Schließung des Forums, verhängt werden.
§7 Benachrichtigung des Geschädigten. Verpflichtung der Behörde: Die zuständige Behörde ist verpflichtet, den Geschädigten unverzüglich zu informieren, sobald rechtliche Maßnahmen aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens eingeleitet wurden.
§8 Rechte des Geschädigten
Informationsrecht und Nebenklägerstatus: Dem Geschädigten steht das Recht zu, ein zuständiges Gericht über einen Rechtsverstoß eigenmächtig zu informieren und aufzufordern, in Handlung zu treten.
Möglichkeit der Eigenständigen Klage: Der Geschädigte kann seine Rechte als Nebenkläger fordern, es sei denn, er ist Hauptkläger, was der Fall ist, wenn er vor bereits eingeleiteten Maßnahmen gemäß §5, vor einem zuständigen Gericht Klage selbstständig erhoben hat.
§9 Nebenfolgen für den Schädiger - Chance zu einem gemeinsamen Gespräch (Mediator)
Minderung des Strafmaßes durch Mediation: Auch wenn die zuständige Stelle für Maßnahmen gegen verbale Aggressionen eine Entscheidung für eine Sanktionierung getroffen hat, kann der Schädiger sein Strafmaß mindern, sofern er bereit ist, sich an einem Meditationsgespräch mit den Betroffenen und einer unparteiischen Person als Mediator (auch Schiedspersonen) glaubhaft zu beteiligen.
Zumutbarkeit der Anreise: Eine Zumutbarkeit der Anreiseentfernung des Schädigers zum Meditationsort kann seitens des Schädigers nicht geltend gemacht werden, da dieser für den Tatbestand verantwortlich ist und die Konsequenzen selbst verursacht hat.
Kommentar: Deutschlandweit über Internetforen zu diskreditieren kann durch Reisekosten im Nachgang zusätzlich abschreckend wirken.
§10 Verhältnis zu Schiedspersonen
Rolle der Schiedspersonen: Schiedspersonen spielen eine wichtige Rolle in der Vermittlung und Schlichtung von Streitigkeiten. In diesem Gesetz werden jedoch besondere Regelungen getroffen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor aggressivem Verhalten effektiver zu gestalten.
Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Schädigern: Schiedspersonen sind bisher nicht die erste Wahl für die Beilegung von Fällen verbaler Aggression und Diskreditierung, da die Identifizierung der Schädiger in vielen Fällen schwierig ist. Insbesondere in sozialen Medien sind die tatsächlichen Namen der Verursacher oft nicht bekannt oder schwer zu beschaffen.
Befugnisse der zuständigen Behörden: Dieses Gesetz sieht vor, dass in Fällen von aggressivem Verhalten in der Öffentlichkeit, insbesondere in sozialen Medien, die zuständigen Behörden die Befugnis haben, Kundendaten von Foren- und Plattformbetreibern zu verlangen, um die Identität der Schädiger festzustellen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Unterstützung und Stärkung der Schiedspersonen: Schiedspersonen können weiterhin bei der Beilegung von Streitigkeiten eingesetzt werden, wenn die Identität der beteiligten Personen bekannt ist und die Parteien bereit sind, eine gütliche Einigung zu erzielen. In solchen Fällen sollen Schiedspersonen durch dieses Gesetz unterstützt und gestärkt werden, um ihre Vermittlungsrolle effektiv wahrnehmen zu können.
§11 Zusätzliche Maßnahmen
Wenn der Geschädigte der Meinung ist, dass die standardisierte Strafe nicht ausreichend ist, kann er zusätzliche Maßnahmen durch ein zuständiges Gericht fordern.
Das zuständige Gericht kann je nach Fall weitere Sanktionen verhängen, wie z.B. höhere Bußgelder, eine längere Dauer von Sozialstunden oder zusätzliche Maßnahmen zur Rehabilitation des Täters.
Der Geschädigte kann Unterstützung von Schiedspersonen oder anderen Mediationsdiensten in Anspruch nehmen, um eine gütliche Einigung zu erzielen oder zusätzliche Maßnahmen durchzusetzen.
§12 Nationale Antiaggressionsbehörde (NAB) Die NAB ist eine spezialisierte Behörde, die sich mit der Überwachung von Verstößen gegen das Antiaggressionsgesetz beschäftigt. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für Bürgerbeschwerden und stellt sicher, dass alle Meldungen effizient bearbeitet werden.
Kommentar: Um die Belastung bestehender Einrichtungen zu vermeiden und Effizienz zu gewährleisten, könnte es sinnvoll sein, eine neue, spezialisierte Behörde zu schaffen. Diese neue Einrichtung könnte sich ausschließlich der Überwachung und Durchsetzung des Antiaggressionsgesetzes widmen. Alternativ könnte man auch überlegen, eine Abteilung innerhalb einer bestehenden Behörde zu schaffen. Dies könnte jedoch zu Überlastung führen, besonders wenn die Behörde bereits umfangreiche Aufgaben hat. Ein Beispiel wäre: Bundesamt für Justiz (BFJ): Eine spezielle Abteilung innerhalb des BFJ könnte sich mit Verstößen gegen das Antiaggressionsgesetz befassen. Dies hätte den Vorteil, dass bestehende Strukturen genutzt werden, aber es besteht auch das Risiko einer Überlastung. Ein möglicher Mittelweg wäre es, zunächst eine spezialisierte Abteilung innerhalb einer bestehenden Behörde einzurichten und diese bei Bedarf in eine eigenständige Behörde umzuwandeln, sollte sich der Arbeitsaufwand als zu groß erweisen.
§13 Erweiterung des Gesetzes Dieses Gesetz kann nach und nach erweitert werden, um weitere Formen aggressiven Verhaltens und neue Kommunikationsplattformen zu berücksichtigen.
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Anhang: Meine persönliche Erfahrung
Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass das Wort „freie Meinungsäußerung“ speziell in dem Forum epetitionen.bundestag.de, einem Nadelöhr für die Belange der Bürger*innen, oft aggressives Verhalten durch Schweigen geduldet wird. Dies fördert meines Erachtens aggressives Verhalten passiv durch Wegschauen und macht es zur Normalität. Diskussionsteilnehmer sind somit an dieser bedeutenden Stelle unserer Demokratie unzureichend geschützt.
Im Forum epetitionen.bundestag.de müssen Äußerungen wie "Wenn Sie wirklich etwas gegen das CO2 tun wollen, stellen Sie Ihre Atmung dauerhaft ein, spart jedes Jahr 50 Tonnen CO2" einfach ausgehalten werden, weil das Regelwerk nicht selbstverständlich konsequent umgehend angewendet wird. Solche Aussagen und Verhaltensweisen sind nicht nur verletzend, sondern auch gefährlich für das seelische Wohlbefinden der Betroffenen.
Besonders empörend empfand ich eine Stellungnahme des Petitionsausschusses vom 03.07.2024 gegenüber meiner Person, Aktenzeichen Pet A-20-99-10304-031277, die behauptete, es liege keine Untätigkeit oder ein Schweigen des Petitionsausschusses vor. Solche Aussagen verfehlen den Kern des Problems und lassen Betroffene wie mich sich nicht ernst genommen fühlen. Handlungen wie Mobbing, Stalking, Üble Nachrede, Verleumdung, Verhöhnung, Beleidigung, Belästigung und Diskreditierung sind in den Petitionsdiskussionen auf epetitionen.bundestag.de für jedermann täglich einsehbar, aber Verantwortliche nehmen sich diesen offensichtlich nicht an. Juristen werden diese Sichtweise bestätigen können.
Aufruf zur Unterstützung
Bitte hilf, dieses wichtige Anliegen zu unterstützen und eine positive Veränderung in unserer Gesellschaft zu bewirken. Unterschreibe die Petition und setze dich für ein respektvolleres Miteinander ein. Gemeinsam können wir eine Verrohung der Gesellschaft verhindern und den gesellschaftlichen Respekt wiederherstellen.
Wir schaffen gemeinsam mit dem Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Bekämpfung verbaler Aggression eine Basis für eine neue Gesprächskultur in unserem Land. Auch in der Politik kann dann wieder mehr konstruktiv, respektvoll und vertrauensvoll zum Wohle der Sozialgemeinschaft über Parteigrenzen hinweg, sachlich themenbezogen im Sinne der Bürger*innen zusammengearbeitet werden.
Gemeinsam können wir den Grundstein für ein respektvolleres Miteinander in unserer Gesellschaft legen. Ein neues Antiaggressionsgesetz bietet uns die große Chance, verbale Aggressionen effektiver zu bekämpfen und den gesellschaftlichen Respekt wiederherzustellen.
Wenn du der Meinung bist, dass unsere Gesellschaft von diesem Gesetz profitieren würde, bitte ich dich herzlich, diese Petition zu unterzeichnen und die Verlinkung weiter zu verbreiten. Zusammen können wir einen positiven Wandel herbeiführen und die Zukunft unserer Gemeinschaft sicherer gestalten.
Unterstütze bitte diese Petition und setze ein Zeichen für mehr Respekt und weniger Aggressionen in unserem Land. Vielen Dank für dein Interesse und dafür, dass du bis hierhin gelesen hast.
Hartmut Kielbassa
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Das Problem
Weg frei für ein neues Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Verhinderung verbaler Aggression mit dem
Respekt- und Anti-Gewaltgesetz (RAG)
Liebe Leserinnen und Leser,
bitte unterschreibt die Petition und fordert ein neues Nationales Antiaggressionsgesetz. Dieses Gesetz soll die gewaltfreie Kommunikation in unserer Gesellschaft stärken.
Aggressionen in sozialen Medien, bei Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und sogar in parlamentarischen Sitzungen sind ein großes Übel in unserer Gesellschaft. Ein Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Verhinderung verbaler Aggression (RAG) ist dringend notwendig. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stelle ich im Folgenden vor.
Was ist das wesentlich Neue an diesem Gesetz?
Eine Teilaufhebung von Antragsdelikten im Strafrecht als Maßnahme gegen die Verrohung der Gesellschaft. Das bedeutet: Verfolgung von Straftaten wie Beleidigung, Verunglimpfung und Rufmord in der Öffentlichkeit, auch ohne aktives Einschreiten eines Geschädigten.
Nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche ab 13 Jahren mit abgeschwächten Strafen. Es werden Katalogstrafen eingeführt, die als Abschreckung für diejenigen dienen, die verbale Grenzen überschreiten, ohne dass ein Geschädigter oder eine Geschädigte selbst aktiv werden muss.
Weg frei für ein Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Bekämpfung verbaler Aggression
Es gibt viel Leid in der Bevölkerung, das nicht sein muss. Unsere bisherigen Gesetze reichen nicht aus. Es benötigt abschreckendere Maßnahmen, damit Bürger sich sozialer und zivilisierter verhalten.
Kurz gesagt: Unsere Gesellschaft verroht, und wir müssen etwas dagegen unternehmen. Nicht der Betroffene muss jedes Mal vor Gericht ziehen, wenn er rehabilitiert werden möchte. Der Staat muss Betroffene wirksamer schützen, damit es gar nicht erst so weit kommt.
Zuständige Entscheider
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Der Petitionsausschuss prüft eingereichte Petitionen und leitet diese an die entsprechenden Ministerien weiter.
Bundesministerien: Das zuständige Ministerium wird vom Petitionsausschuss benannt und ist für die Umsetzung der Petition verantwortlich.
Deutscher Bundestag: Der Bundestag trifft die endgültigen Entscheidungen auf Basis der Empfehlungen des Petitionsausschusses.
Hinweis an den Ethikrat
Mit der Veröffentlichung dieses Petitionsersuchens habe ich ein Schreiben parallel an den Ethikrat des Deutschen Bundestages gerichtet, mit der Bitte, eine Einschätzung zu den Grundzügen dieses Gesetzentwurfes dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mitzuteilen.
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Inhaltsverzeichnis zum Entwurf eines neuen Gesetzes
Respekt- und Anti-Gewaltgesetz (RAG)
§1 Ziel und Zweck
§2 Geltungsbereich
§3 Begriffsbestimmungen
§4 Katalogstrafen
Strafen für Beleidigungen, Verunglimpfungen und Rufmord
Strafen für Politiker
Strafen für Jugendliche
Jährliche Anpassung der Strafmaße
§5 Verfolgung und Sanktionierung von Verstößen
Verfolgung ohne Antrag des Geschädigten
Arten der Sanktionen
Sanktionen für Jugendliche
§6 Verpflichtung der Forenbetreiber
Offenlegung von Kundendaten
Technische und organisatorische Maßnahmen
Verstärkte Kontrollen für staatlich betriebene Foren
§7 Benachrichtigung des Geschädigten
Verpflichtung der Behörde
§8 Rechte des Geschädigten
Informationsrecht und Nebenklägerstatus
Möglichkeit der Eigenständigen Klage
§9 Nebenfolgen für den Schädiger - Chance zu einem gemeinsamen Gespräch (Mediator)
Minderung des Strafmaßes durch Mediation
Zumutbarkeit der Anreise
§10 Verhältnis zu Schiedspersonen
Rolle der Schiedspersonen
Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Schädigern
Befugnisse der zuständigen Behörden
Unterstützung und Stärkung der Schiedspersonen
§11 Zusätzliche Maßnahmen
Fordern zusätzlicher Maßnahmen durch den Geschädigten
Weitere Sanktionen durch das Gericht
Unterstützung durch Schiedspersonen und Mediationsdienste
§12 Nationale Antiaggressionsbehörde (NAB)
§13 Erweiterung des Gesetzes
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Gesetzesentwurf:
Nationales Antiaggressionsgesetz:
Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Bekämpfung verbaler Aggression (RAG)
Maßnahmen gegen die Verrohung der Gesellschaft
§1 Ziel und Zweck Dieses Gesetz hat das Ziel, die Verrohung der Gesellschaft zu bekämpfen und den Respekt in öffentlichen Diskussionen und Medien zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Es dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Beleidigungen, Verunglimpfungen, Rufmord, Diskreditierungen und ähnlichen aggressiven Verhaltensweisen, insbesondere in den sozialen Medien. Jugendliche ab 13 Jahren können in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, wobei für diese Altersgruppe spezielle, mildere Sanktionen definiert werden.
Kommentar zum §1 Ziel und Zweck Entwurf: Die in den letzten Jahrzehnten beobachtete frühere Reife von Jugendlichen sowie die zunehmende Bereitschaft zur verbalen Gewalt durch neue technische Möglichkeiten, aber auch durch das zunehmende Aufeinandertreffen unterschiedlicher Kulturen in unserem Land, machen dieses Gesetz zu einer grundlegenden Strategie, um einer weiteren Verrohung in Teilen der Gesellschaft entgegenzuwirken bzw. diese einzudämmen.
§2 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:
Äußerungen in der Öffentlichkeit, insbesondere in Internetforen und sozialen Netzwerken.
Äußerungen in Parlamenten und politischen Versammlungen.
Politiker als besondere Vorbilder, die sich an strengere Regeln halten müssen.
Zeitungen und andere Printmedien unterliegen den bestehenden Mediengesetzen und sind von diesem Gesetz ausgenommen, da sie als gewerbliche Anbieter von Medieninhalten besonderen rechtlichen Regelungen unterliegen.
§3 Begriffsbestimmungen
Beleidigung: Herabsetzende oder verletzende Äußerungen gegenüber einer Person.
Verunglimpfung: Absichtliche Verbreitung falscher oder irreführender Informationen, die den Ruf einer Person schädigen.
Rufmord: Systematische und gezielte Zerstörung des Rufes einer Person durch falsche Anschuldigungen und Behauptungen.
Diskreditierung: Versuche, den Wert oder die Glaubwürdigkeit einer Person ohne berechtigten Grund herabzusetzen. (Insbesondere auch durch die Suggestion unwahrer oder spekulativer Sachverhalte)
Kommentar:
Beleidigung: Eine Beleidigung ist eine einfache Ehrverletzung, wie zum Beispiel die Verwendung eines beleidigenden Ausdrucks oder einer herabsetzenden Äußerung. Beispiele hierfür könnten Schimpfwörter oder persönliche Angriffe sein.
Verunglimpfung (üble Nachrede): Eine Verunglimpfung ist schwerwiegender als eine Beleidigung. Sie liegt vor, wenn jemand eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung aufstellt, die nicht beweisbar ist. Diese falschen Behauptungen können das Ansehen des Betroffenen erheblich schädigen.
Hinweis: Beleidigungen, Verunglimpfungen und Rufmord gegenüber mehreren Personen oder Gruppen fallen nicht unter dieses Gesetz, es sei denn, es sind namentliche Benennungen von Personen betroffen. Diese Fälle können durch bestehende Gesetze wie das Strafgesetzbuch oder das Medienrecht geregelt werden.
§4 Katalogstrafen
Verbal aggressive Handlungen:
Beleidigungen: Bußgeld von 100 bis 500 Euro, öffentliche Entschuldigung.
Verunglimpfungen: Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, öffentlicher Widerruf.
Rufmord: Bußgeld von 1.500 bis 5.000 Euro, öffentliche Richtigstellung, in schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung.
Politiker als besondere Vorbilder:
Beleidigungen: Bußgeld von 500 bis 2.000 Euro, öffentliche Entschuldigung.
Verunglimpfungen: Bußgeld von 2.000 bis 5.000 Euro, öffentlicher Widerruf.
Rufmord: Bußgeld von 5.000 bis 10.000 Euro, öffentliche Richtigstellung, in schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung.
Jugendliche ab 13 Jahren:
Beleidigungen: 20 bis 50 Sozialstunden.
Verunglimpfungen: 50 bis 100 Sozialstunden.
Rufmord: 100 bis 200 Sozialstunden, betreut durch speziell geschulte Betreuer.
Die Höhen der im Katalog aufgeführten Strafmaße werden jährlich der Inflation angepasst, welche durch das statistische Bundesamt bekanntgegeben wird.
§5 Verfolgung und Sanktionierung von Verstößen Verbal aggressive Handlungen gemäß §3 werden auch ohne Antrag des Geschädigten verfolgt.
Politiker, die gegen dieses Gesetz verstoßen, unterliegen verschärften Sanktionen aufgrund ihrer Vorbildfunktion.
Sanktionen können Bußgelder, öffentliche Widerrufe und in schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung umfassen.
Jugendliche ab 13 Jahren können anstelle strafrechtlicher Verfolgung zu Sozialstunden verurteilt werden, die von speziell geschulten Betreuern begleitet werden, um ihre Rehabilitation zu unterstützen und ihre soziale Verantwortung zu fördern.
Hinweis: Diese Maßnahmen sollen Jugendlichen helfen, die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen und sich positiv in die Gesellschaft einzubringen.
§6 Verpflichtung der Forenbetreiber
Offenlegung von Kundendaten: Betreiber von Internetforen und sozialen Netzwerken sind verpflichtet, Kundendaten auf Anfrage der zuständigen Behörde offenzulegen, wenn ein rechtswidriges Verhalten vermutet wird.
Technische und organisatorische Maßnahmen: Forenbetreiber müssen sicherstellen, dass sie technische und organisatorische Maßnahmen wie Filter und Moderationstools zum Schutz der Nutzer und zur Vermeidung aggressiven Verhaltens umsetzen.
Verstärkte Kontrollen für staatlich betriebene Foren: Staatlich betriebene Foren, insbesondere Petitionsforen, unterliegen verstärkten Kontrollen und Sanktionen. Diese müssen zusätzliche Vorkehrungen treffen, um die Einhaltung dieses Gesetzes sicherzustellen. Bei Verstößen können härtere Strafen, wie die vorübergehende Schließung des Forums, verhängt werden.
§7 Benachrichtigung des Geschädigten. Verpflichtung der Behörde: Die zuständige Behörde ist verpflichtet, den Geschädigten unverzüglich zu informieren, sobald rechtliche Maßnahmen aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens eingeleitet wurden.
§8 Rechte des Geschädigten
Informationsrecht und Nebenklägerstatus: Dem Geschädigten steht das Recht zu, ein zuständiges Gericht über einen Rechtsverstoß eigenmächtig zu informieren und aufzufordern, in Handlung zu treten.
Möglichkeit der Eigenständigen Klage: Der Geschädigte kann seine Rechte als Nebenkläger fordern, es sei denn, er ist Hauptkläger, was der Fall ist, wenn er vor bereits eingeleiteten Maßnahmen gemäß §5, vor einem zuständigen Gericht Klage selbstständig erhoben hat.
§9 Nebenfolgen für den Schädiger - Chance zu einem gemeinsamen Gespräch (Mediator)
Minderung des Strafmaßes durch Mediation: Auch wenn die zuständige Stelle für Maßnahmen gegen verbale Aggressionen eine Entscheidung für eine Sanktionierung getroffen hat, kann der Schädiger sein Strafmaß mindern, sofern er bereit ist, sich an einem Meditationsgespräch mit den Betroffenen und einer unparteiischen Person als Mediator (auch Schiedspersonen) glaubhaft zu beteiligen.
Zumutbarkeit der Anreise: Eine Zumutbarkeit der Anreiseentfernung des Schädigers zum Meditationsort kann seitens des Schädigers nicht geltend gemacht werden, da dieser für den Tatbestand verantwortlich ist und die Konsequenzen selbst verursacht hat.
Kommentar: Deutschlandweit über Internetforen zu diskreditieren kann durch Reisekosten im Nachgang zusätzlich abschreckend wirken.
§10 Verhältnis zu Schiedspersonen
Rolle der Schiedspersonen: Schiedspersonen spielen eine wichtige Rolle in der Vermittlung und Schlichtung von Streitigkeiten. In diesem Gesetz werden jedoch besondere Regelungen getroffen, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor aggressivem Verhalten effektiver zu gestalten.
Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Schädigern: Schiedspersonen sind bisher nicht die erste Wahl für die Beilegung von Fällen verbaler Aggression und Diskreditierung, da die Identifizierung der Schädiger in vielen Fällen schwierig ist. Insbesondere in sozialen Medien sind die tatsächlichen Namen der Verursacher oft nicht bekannt oder schwer zu beschaffen.
Befugnisse der zuständigen Behörden: Dieses Gesetz sieht vor, dass in Fällen von aggressivem Verhalten in der Öffentlichkeit, insbesondere in sozialen Medien, die zuständigen Behörden die Befugnis haben, Kundendaten von Foren- und Plattformbetreibern zu verlangen, um die Identität der Schädiger festzustellen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Unterstützung und Stärkung der Schiedspersonen: Schiedspersonen können weiterhin bei der Beilegung von Streitigkeiten eingesetzt werden, wenn die Identität der beteiligten Personen bekannt ist und die Parteien bereit sind, eine gütliche Einigung zu erzielen. In solchen Fällen sollen Schiedspersonen durch dieses Gesetz unterstützt und gestärkt werden, um ihre Vermittlungsrolle effektiv wahrnehmen zu können.
§11 Zusätzliche Maßnahmen
Wenn der Geschädigte der Meinung ist, dass die standardisierte Strafe nicht ausreichend ist, kann er zusätzliche Maßnahmen durch ein zuständiges Gericht fordern.
Das zuständige Gericht kann je nach Fall weitere Sanktionen verhängen, wie z.B. höhere Bußgelder, eine längere Dauer von Sozialstunden oder zusätzliche Maßnahmen zur Rehabilitation des Täters.
Der Geschädigte kann Unterstützung von Schiedspersonen oder anderen Mediationsdiensten in Anspruch nehmen, um eine gütliche Einigung zu erzielen oder zusätzliche Maßnahmen durchzusetzen.
§12 Nationale Antiaggressionsbehörde (NAB) Die NAB ist eine spezialisierte Behörde, die sich mit der Überwachung von Verstößen gegen das Antiaggressionsgesetz beschäftigt. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für Bürgerbeschwerden und stellt sicher, dass alle Meldungen effizient bearbeitet werden.
Kommentar: Um die Belastung bestehender Einrichtungen zu vermeiden und Effizienz zu gewährleisten, könnte es sinnvoll sein, eine neue, spezialisierte Behörde zu schaffen. Diese neue Einrichtung könnte sich ausschließlich der Überwachung und Durchsetzung des Antiaggressionsgesetzes widmen. Alternativ könnte man auch überlegen, eine Abteilung innerhalb einer bestehenden Behörde zu schaffen. Dies könnte jedoch zu Überlastung führen, besonders wenn die Behörde bereits umfangreiche Aufgaben hat. Ein Beispiel wäre: Bundesamt für Justiz (BFJ): Eine spezielle Abteilung innerhalb des BFJ könnte sich mit Verstößen gegen das Antiaggressionsgesetz befassen. Dies hätte den Vorteil, dass bestehende Strukturen genutzt werden, aber es besteht auch das Risiko einer Überlastung. Ein möglicher Mittelweg wäre es, zunächst eine spezialisierte Abteilung innerhalb einer bestehenden Behörde einzurichten und diese bei Bedarf in eine eigenständige Behörde umzuwandeln, sollte sich der Arbeitsaufwand als zu groß erweisen.
§13 Erweiterung des Gesetzes Dieses Gesetz kann nach und nach erweitert werden, um weitere Formen aggressiven Verhaltens und neue Kommunikationsplattformen zu berücksichtigen.
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Anhang: Meine persönliche Erfahrung
Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass das Wort „freie Meinungsäußerung“ speziell in dem Forum epetitionen.bundestag.de, einem Nadelöhr für die Belange der Bürger*innen, oft aggressives Verhalten durch Schweigen geduldet wird. Dies fördert meines Erachtens aggressives Verhalten passiv durch Wegschauen und macht es zur Normalität. Diskussionsteilnehmer sind somit an dieser bedeutenden Stelle unserer Demokratie unzureichend geschützt.
Im Forum epetitionen.bundestag.de müssen Äußerungen wie "Wenn Sie wirklich etwas gegen das CO2 tun wollen, stellen Sie Ihre Atmung dauerhaft ein, spart jedes Jahr 50 Tonnen CO2" einfach ausgehalten werden, weil das Regelwerk nicht selbstverständlich konsequent umgehend angewendet wird. Solche Aussagen und Verhaltensweisen sind nicht nur verletzend, sondern auch gefährlich für das seelische Wohlbefinden der Betroffenen.
Besonders empörend empfand ich eine Stellungnahme des Petitionsausschusses vom 03.07.2024 gegenüber meiner Person, Aktenzeichen Pet A-20-99-10304-031277, die behauptete, es liege keine Untätigkeit oder ein Schweigen des Petitionsausschusses vor. Solche Aussagen verfehlen den Kern des Problems und lassen Betroffene wie mich sich nicht ernst genommen fühlen. Handlungen wie Mobbing, Stalking, Üble Nachrede, Verleumdung, Verhöhnung, Beleidigung, Belästigung und Diskreditierung sind in den Petitionsdiskussionen auf epetitionen.bundestag.de für jedermann täglich einsehbar, aber Verantwortliche nehmen sich diesen offensichtlich nicht an. Juristen werden diese Sichtweise bestätigen können.
Aufruf zur Unterstützung
Bitte hilf, dieses wichtige Anliegen zu unterstützen und eine positive Veränderung in unserer Gesellschaft zu bewirken. Unterschreibe die Petition und setze dich für ein respektvolleres Miteinander ein. Gemeinsam können wir eine Verrohung der Gesellschaft verhindern und den gesellschaftlichen Respekt wiederherstellen.
Wir schaffen gemeinsam mit dem Gesetz zur Förderung des gesellschaftlichen Respekts und zur Bekämpfung verbaler Aggression eine Basis für eine neue Gesprächskultur in unserem Land. Auch in der Politik kann dann wieder mehr konstruktiv, respektvoll und vertrauensvoll zum Wohle der Sozialgemeinschaft über Parteigrenzen hinweg, sachlich themenbezogen im Sinne der Bürger*innen zusammengearbeitet werden.
Gemeinsam können wir den Grundstein für ein respektvolleres Miteinander in unserer Gesellschaft legen. Ein neues Antiaggressionsgesetz bietet uns die große Chance, verbale Aggressionen effektiver zu bekämpfen und den gesellschaftlichen Respekt wiederherzustellen.
Wenn du der Meinung bist, dass unsere Gesellschaft von diesem Gesetz profitieren würde, bitte ich dich herzlich, diese Petition zu unterzeichnen und die Verlinkung weiter zu verbreiten. Zusammen können wir einen positiven Wandel herbeiführen und die Zukunft unserer Gemeinschaft sicherer gestalten.
Unterstütze bitte diese Petition und setze ein Zeichen für mehr Respekt und weniger Aggressionen in unserem Land. Vielen Dank für dein Interesse und dafür, dass du bis hierhin gelesen hast.
Hartmut Kielbassa
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Petition am 12. Dezember 2024 erstellt